LESEDAUER:
11
MINUTEN
Recht
Dachlawine & Schneefanggitter
Haftung für Vermieter
Dachlawine und Schneefanggitter: Wann haften Vermieter in Österreich? Erfahre, wer das Dach räumen muss, was § 93 StVO verlangt und welche Versicherung zahlt.

Veröffentlicht von
Johannes Reichl
Mit KI zusammenfassen
Dachlawinen: Warum Vermieter hinschauen müssen
Nach tagelangem Schneefall wird es mild. Vom Dach löst sich ein Schneebrett, rutscht über die Traufe und kracht auf das Auto, das darunter parkt. Im schlimmsten Fall trifft es eine Passant:in am Gehsteig.
Dachlawinen können eine vorhersehbare Gefahr darstellen, gegen die Eigentümer:innen im Rahmen des Zumutbaren Vorsorge treffen müssen. Du musst dein Dach also im Auge behalten, auch wenn du nicht selbst im Haus wohnst. Eine pauschale Pflicht zum Schneefanggitter gibt es allerdings nicht. Auch nicht jeder Schneeabgang führt zu Schadenersatz.
Entscheidend sind § 93 Abs. 2 StVO, die Schadenersatzregeln des ABGB und die Frage, was in der konkreten Situation zumutbar war. Dazu spielen das Baurecht der Länder und deine Versicherungsbedingungen eine Rolle. Bei vermieteten Objekten kommt hinzu, wer welche Aufgabe übernimmt: du, die Hausverwaltung oder deine Mieter:innen.
In diesem Ratgeber erklären wir dir, wer bei einer Dachlawine haftet, ob ein Schneefanggitter Pflicht ist und wann du das Dach räumen lassen musst. Außerdem zeigen wir dir, wie du Aufgaben sauber überträgst, was nach einem Schaden zu tun ist und welche Versicherung zahlt.
Kurz gesagt: Wer ein Gebäude an der Straße besitzt (im Ortsgebiet bzw. im Anwendungsbereich des § 93 StVO), muss gefährliche Schneewächten und Eisbildungen vom Dach entfernen lassen. Ein Schneefanggitter ist nicht überall vorgeschrieben, kann dein Haftungsrisiko aber deutlich senken. Die Aufgabe kannst du übertragen. Für Auswahl und Kontrolle bleibst du verantwortlich.
Wer haftet bei einer Dachlawine?
In erster Linie bist du als Eigentümer:in des Gebäudes verantwortlich. Verletzt eine Dachlawine jemanden oder beschädigt sie ein parkendes Auto, kannst du zum Schadenersatz verpflichtet sein, wenn du die gebotene Sorgfalt vernachlässigt hast. Das gilt auch, wenn du das Haus vermietest und nicht selbst bewohnst. Eine abgegangene Dachlawine allein reicht für eine Haftung nicht aus. Es braucht ein Verschulden.
Die wichtigsten Grundlagen sind § 93 Abs. 2 StVO und die allgemeinen Schadenersatzregeln der §§ 1295 ff. ABGB. Der OGH liest die StVO-Bestimmung nur gemeinsam mit diesen Regeln. Frei von der Haftung bist du demnach, wenn die Lawine trotz der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt abgegangen ist.
Das verlangt § 93 StVO von Eigentümern
Nach § 93 Abs. 2 StVO musst du dafür sorgen, dass Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern deiner an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Die Voraussetzungen im Überblick:
Voraussetzung | Was das bedeutet |
Ortsgebiet | Die Pflicht gilt für Liegenschaften im Ortsgebiet. Eigentümer:innen unverbauter land- und forstwirtschaftlich genutzter Liegenschaften sind ausgenommen. |
Gebäude an der Straße | Gemeint sind Dächer von Gebäuden an der Straße, von denen Schnee oder Eis auf den Straßenbereich fallen kann. |
Schneewächten und Eisbildungen | Besonders gefährlich sind überhängende Schneewächten und Eisbildungen an der Dachkante. |
Schutz der Straßenbenützer | Beim Räumen dürfen Straßenbenützer nicht gefährdet werden. Wenn nötig, musst du die Stelle abschranken oder anders kennzeichnen (§ 93 Abs. 3 StVO). |
Die Pflicht beschränkt sich nicht auf überhängende Schneewächten. Der OGH hat schon früh klargestellt, dass die Bestimmung eine Haftung auch für Schnee nicht ausschließt, der nicht überhängt. Wer gegen § 93 StVO verstößt, kann außerdem wegen einer Verwaltungsübertretung bestraft werden. Nach den allgemeinen Schadenersatzregeln des ABGB können je nach erkennbarer Gefahrenlage auch weitere Schutzmaßnahmen gegen abrutschende Schneemassen erforderlich sein.
Gebäudehalterhaftung: Bei Dachlawinen meist nicht relevant
In der Praxis spielt die Gebäudehalterhaftung nach § 1319 ABGB bei Dachlawinen meist keine Rolle. Laut Rechtsprechung passt sie auf Schnee, der vom Dach rutscht, im Allgemeinen weder direkt noch analog, weil Schnee kein Teil des Gebäudes ist. Anders kann es sein, wenn die Lawine Gebäudeteile wie Dachziegel mitreißt.
Warnschild „Vorsicht Dachlawine“: nur eine Notlösung
Warnstangen oder Warnschilder können eine kurzfristige Sicherungsmaßnahme sein. Ob sie vorübergehend ausreichen, hängt von der konkreten Gefahr ab. Sie ersetzen eine erforderliche Entfernung gefährlicher Schneewächten oder eine sonst notwendige Sicherungsmaßnahme aber nicht automatisch. Gemeinden weisen regelmäßig darauf hin, dass ein Schild „Achtung Dachlawine“ allein nicht genügt. Bleibt die Gefahr bestehen, muss der Schnee so bald wie möglich vom Dach.
Überspannt wird die Pflicht aber nicht. Wurde eine Passant:in von einer geringen, kaum vermeidbaren Schneemenge getroffen, hat der OGH einen Anspruch verneint. Auch Geschädigte können mitschuldig sein, etwa wenn sie direkt unter einer erkennbar überhängenden Schneewächte parken oder Warnzeichen ignorieren.
Lesetipp: Winterdienst und Schneeräumung: Was Vermieter:innen wissen müssen
Muss ich als Vermieter ein Schneefanggitter anbringen?
Nicht generell. Eine bundesweit einheitliche Pflicht, jedes Gebäude mit einem Schneefanggitter auszustatten, gibt es nicht. Eine Verpflichtung kann sich aus landesrechtlichen Bauvorschriften oder einem Baubescheid ergeben. Darüber hinaus kann aber auch die allgemeine Sorgfaltspflicht im Einzelfall die Anbringung eines Schneeschutzsystems verlangen, etwa wenn ein steiles oder glattes Dach erkennbar eine besondere Gefahr für den Bereich darunter schafft. Wirf einen Blick in den Baubescheid oder frag bei der Baubehörde deiner Gemeinde nach.
Sinnvoll kann ein Schneeschutz auch ohne ausdrückliche Vorschrift sein. Je steiler und glatter das Dach, je höher das Gebäude, je mehr Schnee fällt und je stärker der Bereich darunter genutzt wird, desto eher wird von dir Vorsorge erwartet. Ein Schneefanggitter ist ein starkes Argument dafür, dass du deine Sorgfaltspflicht ernst genommen hast. Einen Freibrief bekommst du damit nicht. Bei außergewöhnlichen Schneemengen, bei Tauwetter oder wenn das Gitter beschädigt ist, kann trotzdem eine Räumung nötig sein.
Schneeschutzsysteme im Überblick
Die ÖNORM B 3418 regelt Planung und Ausführung von Schneeschutzsystemen auf Dächern. Diese Systeme gibt es:
System | Funktion | Wann sinnvoll |
Schneefanggitter oder Schneerechen | Durchgehende Konstruktion an der Traufe, die größere Schneemengen zurückhält | Über Gehsteigen, Eingängen und Parkplätzen, auf steilen oder glatten Dächern |
Schneefanghaken und Schneestopper | Punktuelle Halter, die den Schnee bremsen | Bei geringeren Schneemengen und flacheren Dächern |
Schneefangrohre oder -balken | Querliegende Rohre oder Balken, die Schnee aufhalten | Bei höherer Schneelast, je nach Dach und Planung |
Laut Herstellerinformationen verlangt die ÖNORM B 3418 bei Schneehaltern aus Metall ab 45 Grad Dachneigung zusätzlich ein Schneerechensystem an der Traufe. Lass den Schneeschutz deshalb von einem Dachdecker planen. Das gilt besonders für glatte Metalldächer und für Photovoltaikanlagen, auf denen Schnee leicht abrutscht.
Die ÖNORM ist eine technische Norm und nicht allein aufgrund ihrer Existenz automatisch eine gesetzliche Vorschrift. Sie kann aber für die fachgerechte Planung und den Stand der Technik relevant sein.
Lesetipp: Wege und Straßen am Grundstück: Pflichten für Vermieter:innen
Zuständigkeit bei Dachlawinen: Vermieter, Mieter oder Hausverwaltung
Zuerst einmal bist du als Eigentümer:in in der Pflicht. Die Pflichten nach § 93 StVO können durch Rechtsgeschäft auf eine Hausverwaltung, Hausbetreuung oder ein Winterdienstunternehmen übertragen werden. Bei einer wirksamen Übertragung tritt die beauftragte Person hinsichtlich dieser Pflichten grundsätzlich an die Stelle der Eigentümer:in. Eine eigene Haftung kann dennoch bestehen, wenn dir etwa bei Auswahl, Instruktion oder erforderlicher Kontrolle ein Verschulden vorzuwerfen ist. Schon leichte Fahrlässigkeit genügt, wenn du eine ungeeignete Firma auswählst oder sie nicht überwachst (OGH 2 Ob 217/08p und 8 Ob 204/66 zum Winterdienst).
Die Übertragung muss klar und nachweisbar sein. Die Aufgabe einfach den Bewohner:innen zu überlassen, reicht laut Rechtsprechung nicht. Halte Aufgaben, Zuständigkeiten und Kontrollen deshalb schriftlich fest, am besten im Vertrag mit der Hausverwaltung oder der Fachfirma.
Bei Wohnungseigentum zählt das Dach zu den allgemeinen Teilen der Liegenschaft. Besteht eine Hausverwaltung, wird die erforderliche Kontrolle und Beauftragung in der Praxis meist über sie organisiert. Als vermietende Wohnungseigentümer:in solltest du nachfragen, wer das Dach wie oft kontrolliert und was bei Schneefall passiert.
Lesetipp: Hausmeister und Hausbesorger in Österreich: Kosten, Rechte und Pflichten
Diese Kosten darfst du an Mieter weiterverrechnen
Im Vollanwendungsbereich des MRG darfst du nur die im Gesetz genannten Betriebskosten verrechnen (§ 21 MRG). Im Teilanwendungsbereich und bei Vollausnahmen richtet sich die Überwälzung wesentlich stärker nach dem Mietvertrag, wobei insbesondere ABGB und gegebenenfalls KSchG Grenzen setzen können.
Kostenpunkt | Als Betriebskosten verrechenbar? |
Schneeräumung des Gehsteigs durch die Hausbetreuung | Ja, als Hausbetreuung nach §§ 21, 23 MRG |
Prämie der Haftpflichtversicherung für das Gebäude | Ja, im Vollanwendungsbereich nach § 21 Abs. 1 MRG |
Dachräumung durch einen Dachdecker oder eine Fachfirma | Grundsätzlich nein, wenn wegen der Art der Arbeiten Fachkräfte erforderlich sind. Der OGH ordnet eine solche Tätigkeit nicht der verrechenbaren Hausbetreuung zu. |
Einfache Entfernung im Rahmen der gewöhnlichen Hausbetreuung | Kann je nach konkreter Tätigkeit als Hausbetreuung verrechenbar sein. |
Montage oder Nachrüstung eines Schneefanggitters | Nein, sie stehen nicht im Betriebskostenkatalog des § 21 MRG |
Dach räumen: Wann es nötig ist
Sobald gefährliche Schnee- oder Eisansammlungen erkennbar sind, die Menschen oder Sachen darunter treffen können. Je größer die Gefahr, desto strenger ist der Maßstab für deine Sorgfalt. Besonders heikel ist Tauwetter nach Neuschnee, weil sich die Massen dann plötzlich lösen.
Diese Punkte spielen bei der Beurteilung eine Rolle:
Dachneigung und Dachmaterial, besonders bei glatten Metalldächern
Schneemenge und Wetter, etwa Neuschnee mit rasch steigenden Temperaturen
Höhe und Lage des Gebäudes
Nutzung des Bereichs darunter, zum Beispiel Gehsteig, Eingang oder Parkplatz
Vorhandensein und Zustand eines Schneeschutzes
Beauftrage für die Räumung am besten eine Fachfirma. Beauftrage für gefährliche Arbeiten am Dach einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb mit geeigneter Ausrüstung, bei Bedarf sollte auch dessen Versicherungsschutz geprüft werden. Der Bereich darunter muss während der Arbeiten gesichert oder abgeschrankt sein.
So dokumentierst du die Kontrollen
Wer nachweisen kann, dass er regelmäßig kontrolliert und rechtzeitig gehandelt hat, steht im Schadensfall besser da. Eine einfache Routine reicht schon:
Zeitpunkt | Was du tun solltest |
Vor dem Winter | Dach, Schneeschutz und Dachrinnen prüfen lassen. Zuständigkeiten mit Hausverwaltung oder Fachfirma schriftlich klären. Versicherungsschutz prüfen, Notfallkontakte festlegen. |
Bei starkem Schneefall | Gefährdete Bereiche wie Gehsteig, Eingang und Parkplatz im Blick behalten. Gefährdete Bereiche kurzfristig sichern oder kennzeichnen und die erforderliche Räumung veranlassen. Bei weitergehenden Sperren öffentlicher Verkehrsflächen solltest du dich mit der zuständigen Stelle abstimmen. |
Bei Tauwetter oder Temperaturanstieg | Besonders aufmerksam sein. Schneewächten und Eisbildungen an der Dachkante kontrollieren, bei Gefahr sofort räumen lassen. |
Laufend | Jede Kontrolle kurz festhalten: Datum, Wetter, Befund, Maßnahme, Fotos. |
Nach einem Vorfall | Schaden dokumentieren, Versicherung informieren, die Ursache klären, bevor du das Dach wieder freigibst. |
Lesetipp: Unwetterschäden an Mietobjekten: Was Vermieter:innen wissen müssen
Schaden durch Dachlawine: Diese Schritte helfen
Wenn trotz Vorsorge etwas passiert, hilft ein klares Vorgehen:
Erste Hilfe leisten, Notruf wählen (144 oder 112), wenn jemand verletzt ist.
Gefahrenstelle sichern. Sperre den Bereich ab, solange noch Schnee abgehen kann.
Alles dokumentieren. Fotos vom Schaden, vom Dach und vom Wetter, Datum und Uhrzeit, Kontaktdaten von Zeug:innen.
Versicherung informieren. Melde den Vorfall rasch und besprich Haftungsfragen zuerst mit ihr.
Ursache klären. Lass Dach und Schneeschutz fachkundig prüfen, beauftrage nötige Reparaturen.
Ob und in welcher Höhe du haftest, entscheidet sich im Einzelfall. Deine Dokumentation hilft dir dabei, die gebotene Sorgfalt nachzuweisen.
Welche Versicherung zahlt bei einer Dachlawine?
Das hängt davon ab, wer geschädigt wurde und ob dich ein Verschulden trifft. Typischerweise kommt Folgendes in Frage:
Schaden | Welche Versicherung kommt typischerweise in Frage? |
Ansprüche Dritter gegen dich (verletzte Passant:innen, beschädigte Fahrzeuge) | Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer, oft als Baustein in der Gebäude- oder Eigenheimversicherung |
Geparktes Auto, ohne dass dich ein Verschulden trifft | Kaskoversicherung der Fahrzeughalter:in, je nach Bedingungen |
Schaden am eigenen Dach, an Rinne oder Schneefang | Gebäudeversicherung, je nach versicherten Gefahren |
Verletzte Personen | Unfallversicherung der geschädigten Person, Haftpflicht, wenn du haftest |
Wichtiger Hinweis: Schneedruck und Schäden durch abrutschende Schneemassen sind versicherungsrechtlich nicht zwingend dasselbe. Ob eine Dachlawine am eigenen Gebäude versichert ist, muss anhand der konkreten Bedingungen geprüft werden.
Ob dein Schaden gedeckt ist, steht in deiner Polizze. Achte besonders auf Obliegenheiten, also Pflichten, die du einhalten musst, damit der Schutz bleibt. Dazu können regelmäßige Kontrollen oder eine rechtzeitige Räumung gehören. Verletzt du eine solche Pflicht, kann das die Leistung beeinflussen.
Lesetipp: Versicherungen für Vermieter:innen in Österreich: Was du wirklich brauchst
Fazit
Als Eigentümer:in eines Gebäudes an der Straße musst du dafür sorgen, dass Schneewächten und Eisbildungen vom Dach entfernt werden. Das ergibt sich aus § 93 Abs. 2 StVO, ergänzt durch die Schadenersatzregeln des ABGB. Ein Warnschild hilft kurzfristig. Eine dauerhafte Lösung ist es nicht.
Ein Schneefanggitter ist in Österreich nicht bundesweit vorgeschrieben. Ob du eines brauchst, hängt von Baubescheid, Dachform, Lage und der Nutzung darunter ab. Wo Menschen oder Fahrzeuge gefährdet werden können, ist ein fachgerecht geplanter Schneeschutz die sicherste Lösung. Behalte das Dach trotzdem bei starkem Schneefall und Tauwetter im Blick.
Aufgaben kannst du an Hausverwaltung, Hausbetreuung oder Fachfirma übertragen. Für Auswahl und Kontrolle bleibst du aber selbst verantwortlich. Halte Zuständigkeiten schriftlich fest, dokumentiere deine Kontrollen und prüfe vor dem Winter, was deine Versicherung verlangt. Dann bist du im Schadensfall gut aufgestellt.
Quellen
Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema
Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Wer haftet, wenn eine Dachlawine ein Auto beschädigt?
Wie schnell muss ich das Dach nach Schneefall räumen lassen?
Gilt die Pflicht auch, wenn das Haus nicht direkt an der Straße steht?
Haftet die Hausverwaltung, wenn sie das Dach nicht räumt?
Was passiert, wenn ich das Dach nicht räume?
Du möchtest keine Artikel mehr verpassen?
Melde dich jetzt bei unserem Newsletter an.
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte wende dich bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen an eine qualifizierte Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Weitere Hinweise und der vollständige Haftungsausschluss sind im Impressum einsehbar.
Redaktioneller Hinweis: Bei der Erstellung dieses Artikels wurden KI-gestützte Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Dies umfasst gegebenenfalls auch die Erstellung, Bearbeitung oder Anpassung von Bildmaterial. KI-generierte Darstellungen können dabei auch fiktive Motive enthalten. Die abschließende redaktionelle Bearbeitung und Veröffentlichung erfolgten durch Flatwise.






