Neu

NEU

LESEDAUER:

14

MINUTEN

Vermietung

Jahreswechsel für Vermieter

Welche Aufgaben 2026 noch erledigt werden sollten

Jahreswechsel für Vermieter in Österreich: Welche Aufgaben du 2026 noch erledigen solltest – Steuer, Betriebskosten, Befristung und Indexierung 2027.

Edwin Schneider.

Veröffentlicht von

Edwin Schneider

•

•

•

•

Mit KI zusammenfassen

  • New

  • Jahreswechsel für Vermieter

  • -

  • Welche Aufgaben 2026 noch erledigt werden sollten

Schreibtisch mit Unterlagen und Laptop zur Vorbereitung der Aufgaben für Vermieter zum Jahreswechsel, KI generiert
Schreibtisch mit Unterlagen und Laptop zur Vorbereitung der Aufgaben für Vermieter zum Jahreswechsel, KI generiert
Weißes Flatwise Logo.

Jahreswechsel für Vermieter

Welche Aufgaben 2026 noch erledigt werden sollten

Schreibtisch mit Unterlagen und Laptop zur Vorbereitung der Aufgaben für Vermieter zum Jahreswechsel, KI generiert
Weißes Flatwise Logo.

Jahreswechsel für Vermieter

Welche Aufgaben 2026 noch erledigt werden sollten

  • New

  • Jahreswechsel für Vermieter

  • -

  • Welche Aufgaben 2026 noch erledigt werden sollten

  • New

  • Jahreswechsel für Vermieter

  • -

  • Welche Aufgaben 2026 noch erledigt werden sollten

Der Jahreswechsel steht an

Der Jahreswechsel ist für Vermieter:innen ein guter Zeitpunkt, die eigenen Immobilien einmal systematisch durchzugehen. Sind alle Mieteingänge verbucht? Fehlen noch Rechnungen? Welche Mietverträge laufen 2027 aus? Müssen Betriebskosten oder Heizkosten vorbereitet werden? Und welche Mietanpassungen sind nach der seit 2026 geltenden Rechtslage überhaupt noch möglich?

Dabei ist eine Unterscheidung wichtig: Nicht alles muss bis 31. Dezember erledigt sein. Manche Themen sind tatsächlich für das Steuerjahr 2026 relevant, andere solltest du zum Jahresende lediglich vorbereiten, damit im kommenden Jahr keine Fristen oder Vertragsentscheidungen überraschend auftauchen.

Gerade 2026 kommt eine weitere Besonderheit hinzu. Mit dem Mieten-Wertsicherungsgesetz und den geänderten Befristungsregeln hat sich das Mietrecht wesentlich verändert. Wer 2027 Mietverträge verlängert oder Mieten valorisieren möchte, sollte die bisherigen Routinen deshalb nicht ungeprüft fortsetzen. Dieser Ratgeber zeigt dir, welche Punkte du vor dem Jahreswechsel besonders im Blick behalten solltest, von Steuer und Abrechnung über Mietverträge bis zur technischen Vorbereitung deiner Immobilie.

Wichtiger Hinweis: Nicht jede der folgenden Aufgaben betrifft alle Vermieter:innen. Welche steuerlichen, mietrechtlichen und abrechnungsrechtlichen Regeln gelten, hängt unter anderem vom MRG-Anwendungsbereich, der Art der Vermietung, einer möglichen Unternehmereigenschaft und dem konkreten Gebäude ab.

Mehrparteienhäuser in einer österreichischen Stadt im Licht der tief stehenden Wintersonne, KI generiert
Mehrparteienhäuser in einer österreichischen Stadt im Licht der tief stehenden Wintersonne, KI generiert

Was solltest du wirklich noch 2026 erledigen?

Nicht jeder Punkt hat den 31. Dezember als gesetzliche Deadline. Für die Praxis hilft deshalb folgende Unterscheidung:

Noch 2026 prüfen oder erledigen

Für 2027 vorbereiten

Mieteinnahmen und Zahlungen abstimmen

Betriebskostenabrechnung 2026

Offene Rechnungen und Belege erfassen

Mietanpassung zum 1. April 2027

Steuerlich relevante Zahlungen prüfen

Auslaufende Befristungen

Mietrückstände und ungeklärte Zahlungen erfassen

Neuvermietungen und Energieausweise

Zählerstände bzw. Ablesetermine prüfen

Wartungs- und Investitionsplan

Leerstände winterfest organisieren

Liquiditäts- und Instandhaltungsplanung

Der Jahreswechsel ist damit weniger ein einzelner Stichtag als ein Kontrollpunkt zwischen zwei Vermietungsjahren. Der Jahreswechsel ist also auch immer ein guter Zeitpunkt für eine Neuorganisation und Restrukturierungen im Allgemeinen.

Einnahmen, Ausgaben und Belege für 2026 vervollständigen

Der erste Blick sollte auf deine Finanzen gehen. Bevor das Kalenderjahr endet, lohnt sich ein Abgleich zwischen Mietverträgen, Bankkonto und Buchhaltung: Sind alle Hauptmieten und Akontozahlungen richtig zugeordnet? Gibt es Teilzahlungen oder ungeklärte Überweisungen? Wurden Versicherungen, Kreditzinsen, Verwaltungskosten, Reparaturen und andere vermietungsbezogene Aufwendungen vollständig erfasst?

Bei privaten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung spielt für die zeitliche Zuordnung grundsätzlich das Zu- und Abflussprinzip eine zentrale Rolle. Einnahmen werden grundsätzlich in jenem Kalenderjahr berücksichtigt, in dem sie zufließen, Ausgaben grundsätzlich in jenem Jahr, in dem sie tatsächlich geleistet werden. Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel sowie für bestimmte Vorauszahlungen bestehen allerdings Sonderregeln.

Das bedeutet, eine Rechnung vom Dezember gehört steuerlich nicht automatisch deshalb zu 2026, weil auf ihr „2026“ steht. Umgekehrt kann auch eine Zahlung unmittelbar nach dem Jahreswechsel unter bestimmten Voraussetzungen noch dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zugerechnet werden.

Vor dem Jahresende solltest du deshalb insbesondere kontrollieren, welche Rechnungen bereits bezahlt wurden, welche Zahlungen noch ausstehen und ob die steuerliche Behandlung größerer Ausgaben geklärt ist. Lass dich im Einzelfall immer von einem oder einer Steuerberater:in beraten.

Reparatur ist steuerlich nicht gleich Reparatur

Besondere Aufmerksamkeit verdienen größere Arbeiten am Gebäude. Steuerlich kann es einen erheblichen Unterschied machen, ob eine Maßnahme als laufende Instandhaltung, Instandsetzung oder Herstellungsaufwand einzuordnen ist. Nicht jeder größere Rechnungsbetrag kann deshalb einfach vollständig im Zahlungsjahr als Werbungskosten abgezogen werden. Eine gewöhnliche Reparatur kann etwa Instandhaltung sein, während die umfassende Erneuerung von Wasser-, Heizungs- oder Elektroinstallationen als Instandsetzung einzuordnen sein kann.

Wenn du 2026 umfassend saniert, Gebäudeteile wesentlich verändert oder größere Investitionen vorgenommen hast, solltest du die steuerliche Einordnung vor der Veranlagung mit deiner Steuerberatung abstimmen. Dasselbe gilt für die Gebäudeabschreibung. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beträgt der gesetzliche AfA-Satz für Gebäude grundsätzlich 1,5 %; daneben bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Regelungen zur beschleunigten Abschreibung.

Für Wohngebäude, die nach dem 31. Dezember 2023 und vor dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine erweiterte beschleunigte AfA zur Anwendung kommen. Voraussetzung ist unter anderem der erforderliche klimaaktiv-Gebäudestandard. Für Vermieter:innen mit einem entsprechenden Neubauprojekt ist die Fertigstellung 2026 daher steuerlich besonders relevant.

Umsatzsteuer und offene Forderungen kontrollieren

Auch die Umsatzsteuer verdient zum Jahreswechsel einen Kontrollblick. Vermietung ist umsatzsteuerlich grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit; welche Umsatzsteuerfolgen tatsächlich entstehen, hängt jedoch von der Art der Vermietung, einer möglichen Kleinunternehmerbefreiung und gegebenenfalls einer Option zur Steuerpflicht ab.

Seit 2025 liegt die Umsatzgrenze der österreichischen Kleinunternehmerregelung grundsätzlich bei 55.000 Euro brutto pro Kalenderjahr. Wird sie um nicht mehr als 10 % überschritten, kann die Befreiung unter den gesetzlichen Voraussetzungen im laufenden Jahr noch bis Jahresende weiter angewendet werden; für das Folgejahr steht sie nach einer Überschreitung grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung.

Gerade wenn du dich dieser Grenze näherst, solltest du deinen Jahresumsatz nicht erst bei Erstellung der Steuererklärung kontrollieren. Bei mehreren unternehmerischen Tätigkeiten kann außerdem nicht jede Tätigkeit isoliert betrachtet werden.

Für umsatzsteuerpflichtige Vermietungen lohnt sich zusätzlich ein Check, ob Rechnungen, Steuerschlüssel und Vorsteuerbelege vollständig und korrekt erfasst wurden. Bei Geschäftsraumvermietungen können außerdem besondere Fragen zur Umsatzsteueroption auftreten.

Mietrückstände nicht ins neue Jahr „mitnehmen“, ohne sie zu prüfen

Ein zweiter finanzieller Jahresendpunkt sind offene Forderungen. Vergleiche für jeden Mietvertrag, was 2026 vorgeschrieben wurde und was tatsächlich eingegangen ist.

Dabei solltest du offene Hauptmieten, Betriebskosten, Teilzahlungen, vereinbarte Ratenzahlungen und bereits versendete Mahnungen berücksichtigen. Unklare Bankzahlungen sollten spätestens jetzt einem Mieterkonto zugeordnet werden.

Der Jahreswechsel lässt Forderungen selbstverständlich nicht automatisch verfallen. Trotzdem ist er ein sinnvoller Anlass, Rückstände sauber zu dokumentieren und bestehende Mahnprozesse nicht über Monate einschlafen zu lassen. Welche Verjährungs-, Präklusions- oder sonstigen Fristen gelten, hängt von der konkreten Forderung ab.

Mietvorschreibungen und Kautionen zum Jahreswechsel überprüfen

Kontrolliere vor dem Jahreswechsel, ob die Mietvorschreibungen für Jänner 2027 korrekt vorbereitet sind. Prüfe insbesondere vereinbarte Mietbeträge, Betriebskostenakonti und allfällige Änderungen der laufenden Zahlungen. Beachte dabei, dass indexbedingte Mietanpassungen bei Wohnungsmietverträgen im Anwendungsbereich des Mieten-Wertsicherungsgesetzes grundsätzlich erst zum 1. April wirksam werden dürfen.

Auch ein Abgleich der Mietkautionen ist sinnvoll: Stimmen die erfassten Beträge mit den tatsächlich hinterlegten Sicherheiten überein? Sind Rückzahlungen aus beendeten Mietverhältnissen erledigt und Zinsen berücksichtigt? So lassen sich offene Fragen rechtzeitig klären und die Finanzverwaltung für das neue Jahr auf eine verlässliche Grundlage stellen.

Betriebskosten und Heizkosten für 2026 vorbereiten

Eine der häufigsten Fehlannahmen zum Jahreswechsel lautet: „Die Betriebskostenabrechnung muss bis 31. Dezember fertig sein.“ Das stimmt so nicht.

Bei einer Verrechnung nach § 21 MRG sind die im Kalenderjahr fällig gewordenen Betriebskosten und öffentlichen Abgaben spätestens bis 30. Juni des folgenden Kalenderjahres abzurechnen. Für die Kosten des Jahres 2026 ist die entsprechende Abrechnung damit grundsätzlich bis 30. Juni 2027 zu legen.

Lesetipp: Welche Kosten du weiterverrechnen darfst, welche Fristen gelten und worauf du bei der Abrechnung achten solltest, erfährst du in unserem Ratgeber Betriebskostenabrechnung in Österreich - Das müssen Vermieter wissen

Trotzdem ist der Jahreswechsel der richtige Zeitpunkt für die Vorbereitung. Prüfe, ob sämtliche Rechnungen erfasst sind, Kosten dem richtigen Objekt zugeordnet wurden und Mieterwechsel oder Änderungen bei Nutzflächen und Verteilungsschlüsseln vollständig dokumentiert sind.

Zum Jahresende vorbereiten

Im Jahr 2027 erledigen

Rechnungen und Belege sammeln

endgültige Abrechnung erstellen

Kostenarten prüfen

Guthaben bzw. Nachforderungen ermitteln

Mieterwechsel dokumentieren

Abrechnung ordnungsgemäß bereitstellen

Verteilungsschlüssel kontrollieren

Belegeinsicht ermöglichen

fehlende Rechnungen identifizieren

Abrechnung fristgerecht abschließen

Wichtig ist außerdem der MRG-Anwendungsbereich. Die gesetzlichen Betriebskostenbestimmungen des MRG gelten nicht bei jeder Vermietung gleichermaßen. Im Teilanwendungs- oder Vollausnahmebereich kann die vertragliche Vereinbarung wesentlich stärker in den Vordergrund treten.

Heizkosten laufen nicht automatisch nach Kalenderjahr

Heiz- und Warmwasserkosten solltest du getrennt betrachten. Das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz geht grundsätzlich von einer zwölfmonatigen Abrechnungsperiode aus. Diese muss aber nicht vom 1. Jänner bis 31. Dezember laufen. Gerade Fernwärmeversorger oder andere Energieanbieter können andere Perioden verwenden.

Die Abrechnung der Versorgungskosten ist grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode zu erstellen. Für den Hauptablesetermin enthält das HeizKG eigene zeitliche Vorgaben. Für Vermieter:innen bedeutet das zum Jahreswechsel vor allem, dass geprüft werden muss, wann die konkrete Heizkostenperiode endet. Findet der Hauptablesetermin rund um den Jahreswechsel statt, sollten Zählerstände, Messdienstinformationen und Mieterwechsel vollständig dokumentiert sein. Bei Energieträgern mit Bevorratung, etwa Öl oder Biomasse, sieht das HeizKG (sofern anzuwenden) zudem eine Rechnungsabgrenzung vor.

Befristete Mietverträge für 2027 durchsehen

Der Jahreswechsel ist ein idealer Zeitpunkt, einen Vertragskalender für das kommende Jahr anzulegen. Welche Mietverträge enden 2027? Soll verlängert werden? Ist eine Neuvermietung geplant? Besteht Sanierungsbedarf zwischen zwei Mietverhältnissen?

Seit dem 1. Jänner 2026 ist diese Kontrolle besonders wichtig. Bei Wohnungsmietverträgen im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG beträgt die gesetzliche Mindestbefristung grundsätzlich fünf Jahre. Für Vermieter:innen, die zum Zeitpunkt der Befristung nicht Unternehmer im Sinn des KSchG sind, bleibt grundsätzlich eine Mindestdauer von drei Jahren möglich. Die neue Systematik betrifft nicht nur Neuabschlüsse, sondern ist auch bei Verlängerungen zu beachten. Gerade ältere Mietvertragsmuster sollten nicht ungeprüft für 2027 weiterverwendet werden. Sinnvoller sind vier Fragen:

Prüffrage

Warum sie wichtig ist

Wann endet der bestehende Vertrag?

Verlängerung oder Neuvermietung frühzeitig vorbereiten

Gilt Voll-, Teil- oder Nichtanwendung des MRG?

Davon hängen wesentliche Befristungsregeln ab

Bist du als Vermieter:in Unternehmer im Sinn des KSchG?

Kann für die Mindestbefristung entscheidend sein

Wird neu abgeschlossen oder verlängert?

Aktuelle Rechtslage und Vertragsvorlage prüfen

Indexierungen für 2027 vorbereiten

Eines der wichtigsten Themen zum Jahreswechsel 2026/2027 ist die Wertsicherung. Seit 1. Jänner 2026 begrenzt das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) vertragliche Wertsicherungen bei Wohnungsmietverträgen im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG. Das gesetzliche Modell sieht grundsätzlich vor, dass Anpassungen nur noch einmal jährlich zum 1. April erfolgen. Maßgeblich ist dabei die durchschnittliche Veränderung des Verbraucherpreisindex des vorangegangenen Kalenderjahres; übersteigt diese 3 %, wird der darüberliegende Teil grundsätzlich nur zur Hälfte berücksichtigt.

Für Wohnungsmietverträge, die zusätzlich den Mietzinsbeschränkungen des MRG unterliegen, besteht eine weitere Begrenzung: Für die bei der Anpassung 2027 maßgebliche Veränderung des Jahres 2026 dürfen grundsätzlich höchstens 2 % berücksichtigt werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder betroffene Mietzins am 1. April 2027 automatisch um 2 % erhöht werden darf.

Voraussetzung bleibt zunächst eine wirksame vertragliche Wertsicherungsvereinbarung. Außerdem können Vertragsabschluss, bisherige Indexierung, vertraglicher Schwellenwert und Übergangsregeln beeinflussen, ob und in welchem Umfang 2027 tatsächlich angepasst werden darf. Bei neuen Verträgen kann außerdem nur ein aliquoter Teil der Jahresveränderung relevant sein. Bei älteren Verträgen kann die Überleitung in das neue System zusätzliche Berechnungsschritte erfordern.

Für den Jahreswechsel solltest du deshalb nicht voreilig Erhöhungsschreiben erstellen, sondern zunächst deine Vertragsdaten vorbereiten:

  • Welcher MRG-Anwendungsbereich gilt?

  • Enthält der Mietvertrag eine wirksame Wertsicherung?

  • Welcher Index und welcher Ausgangswert wurden vereinbart?

  • Wann wurde zuletzt valorisiert?

  • Wann wurde der Vertrag abgeschlossen?

  • Welche Anpassung hätte sich nach der vertraglichen Regelung ergeben?

  • Welche Begrenzungen des MieWeG greifen zusätzlich?

Wichtiger Hinweis: Die früher verbreitete Praxis, eine vereinbarte Indexschwelle zu beobachten und nach deren Überschreitung unterjährig zu erhöhen, kann bei vom MieWeG erfassten Wohnungsmietverträgen nicht einfach unverändert fortgeführt werden. Für Erhöhungen ist grundsätzlich der 1. April bzw. zum nächsten Zinstermin vorgesehen.

Der Dezember ist deshalb vor allem der Zeitpunkt für Datenpflege und Vertragsprüfung. Die endgültige Berechnung für April 2027 sollte auf Basis der dann maßgeblichen Werte und des konkreten Vertrags erfolgen.

Neuvermietungen 2027 rechtzeitig vorbereiten

Wenn bereits feststeht, dass eine Wohnung Anfang 2027 neu vermietet wird, kannst du viele Arbeiten noch vor Jahresende erledigen.

Prüfe zunächst den MRG-Anwendungsbereich. Davon hängen nicht nur Mietzins und Betriebskosten, sondern auch Befristung und Kündigungsschutz ab. Danach sollte die verwendete Mietvertragsvorlage auf die seit 2026 geltende Rechtslage abgestimmt werden, insbesondere bei Befristung und Wertsicherung.

Auch der Energieausweis sollte nicht erst am Tag der Vertragsunterzeichnung gesucht werden. Bei Vermietung ist grundsätzlich ein höchstens zehn Jahre alter Energieausweis rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung vorzulegen. Nach Vertragsabschluss muss der Energieausweis oder eine vollständige Kopie innerhalb von 14 Tagen ausgehändigt werden.

Lesetipp: Welche Fristen du als Vermieter:in beachten musst und welche Wartungen und Überprüfungen gesetzlich vorgeschrieben sind, erfährst du in unserem Ratgeber Wichtige Fristen für Vermieter in Österreich - Wartung, Prüfung & Pflichten

Zur Vorbereitung einer Neuvermietung gehören außerdem die technische Kontrolle der Wohnung, notwendige Reparaturen, eine saubere Übergabedokumentation und gegebenenfalls eine Aktualisierung der Mietvertrags- und Stammdaten.

Wenn zwischen zwei Mietverhältnissen ein Leerstand entsteht, solltest du im Winter zusätzlich den Frostschutz organisieren. Eine leerstehende Wohnung darf nicht einfach unbeheizt und unbeobachtet bleiben, wenn dadurch wasserführende Leitungen oder technische Anlagen gefährdet werden.

Gebäude, Versicherung und Dokumentation nicht vergessen

Der Jahresabschluss sollte sich nicht nur auf Buchhaltung und Mietverträge beschränken. Nutze den Winterbeginn, um zu kontrollieren, ob Außenwasseranschlüsse gesichert, Heizungsanlagen funktionsfähig und leerstehende Einheiten ausreichend vor Frost geschützt sind. Bei längerer Abwesenheit oder unbewohnten Gebäuden können außerdem die Bedingungen der Gebäude- oder Leitungswasserversicherung besondere Obliegenheiten vorsehen.

Auch der Wartungsplan für 2027 kann jetzt erstellt werden. Welche Kontrollen tatsächlich verpflichtend sind, hängt von Gebäude, Bundesland und technischer Anlage ab. Pauschale österreichweite Wartungsintervalle gibt es daher nicht für sämtliche Einrichtungen. Sinnvoll ist aber, bestehende Termine für Heizung, Rauchfangkehrer, Aufzüge, Brandschutzeinrichtungen oder andere technische Anlagen frühzeitig zu erfassen.

Unterlagen archivieren und nicht vorschnell vernichten

Zum Jahreswechsel wird häufig auch das Archiv aufgeräumt. Dabei solltest du bei Immobilien besonders vorsichtig sein.

Die allgemeine steuerliche Aufbewahrungsfrist für Buchhaltungsunterlagen und Belege beträgt grundsätzlich sieben Jahre, gerechnet ab dem Ende des betreffenden Kalenderjahres. Für bestimmte grundstücksbezogene Unterlagen können jedoch längere Fristen von zwölf beziehungsweise in bestimmten Fällen sogar 22 Jahren gelten. Unterlagen, die für laufende Abgaben-, Gerichts- oder andere Verfahren benötigt werden, dürfen ebenfalls nicht allein wegen Ablaufs der allgemeinen Frist vernichtet werden.

Für Vermieter:innen ist deshalb eine pauschale Regel wie „alles, was älter als sieben Jahre ist, kann weg“ ungeeignet. Aufbewahrt werden sollten, jeweils entsprechend der einschlägigen Frist, insbesondere steuerliche Belege, Abrechnungen, Verträge, relevante Bau- und Förderunterlagen, Rechnungen über größere Investitionen sowie Dokumente, die für Anschaffungskosten, AfA oder spätere steuerliche Beurteilungen wichtig sein können.

Gebäude und Außenanlagen: Was du vor dem Jahreswechsel kontrollieren solltest

Neben den finanziellen und organisatorischen Aufgaben lohnt sich zum Jahresende auch ein genauer Blick auf den baulichen Zustand deiner Immobilie. Ein Kontrollgang durch das Gebäude und über das Grundstück hilft dir, Schäden frühzeitig zu erkennen, Sicherheitsrisiken zu reduzieren und notwendige Instandhaltungsarbeiten für das kommende Jahr einzuplanen.

Achte dabei insbesondere auf erkennbare Schäden an Dach und Fassade, verstopfte Dachrinnen und Abläufe, Feuchtigkeit im Keller sowie den Zustand von Stiegenhäusern, Geländern, Türen und Allgemeinflächen. Auch Außenbeleuchtung, Gehwege, Zufahrten und Bäume auf dem Grundstück verdienen Aufmerksamkeit. Kleinere Mängel, die im Herbst noch unproblematisch erscheinen, können sich durch Frost, Schnee und Feuchtigkeit erheblich verschärfen. Auffälligkeiten solltest du möglichst mit Fotos dokumentieren und erforderlichenfalls fachlich überprüfen lassen.

Kontrolliere außerdem, ob der Winterdienst zuverlässig organisiert ist und die Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sind. Überprüfe die vorhandenen Wartungs- und Prüfberichte für technische Einrichtungen wie Heizungsanlagen, Aufzüge und Brandschutzeinrichtungen. Stehen 2027 Überprüfungen oder größere Reparaturen an, empfiehlt es sich, Termine frühzeitig zu vereinbaren und gegebenenfalls Kostenvoranschläge einzuholen.

Nutze diese Bestandsaufnahme auch für deine Instandhaltungsplanung. Vielleicht muss die Fassade mittelfristig saniert, eine beschädigte Eingangstür ausgetauscht oder die Entwässerung verbessert werden. Wenn du solche Maßnahmen bereits zum Jahreswechsel erfasst und priorisierst, kannst du die anfallenden Kosten besser kalkulieren und notwendige Arbeiten rechtzeitig beauftragen.

Wichtiger Hinweis: Der 31. Dezember ist kein allgemeiner gesetzlicher Stichtag für Gebäudekontrollen. Verbindliche Prüf- und Wartungsintervalle ergeben sich insbesondere aus den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Auflagen und den Anforderungen der betreffenden Anlagen. Deine Verkehrssicherungspflichten bestehen unabhängig vom Jahreswechsel. Dazu gehört beispielsweise auch die Schneeräum- und Streupflicht nach § 93 StVO, soweit sie auf deine Liegenschaft anwendbar ist.

Vorausschau und Rücklagen bei Eigentumswohnungen für 2027 berücksichtigen

Vermietest du eine Eigentumswohnung, solltest du zum Jahreswechsel auch die finanzielle Planung der Eigentümergemeinschaft berücksichtigen. Nach § 20 Abs. 2 WEG muss die Hausverwaltung bis spätestens zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode eine Vorausschau über absehbare größere Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Rücklagenbeiträge und sonstige vorhersehbare Aufwendungen vorlegen. Prüfe, welche Maßnahmen für 2027 vorgesehen sind und ob höhere Vorauszahlungen oder zusätzliche finanzielle Belastungen zu erwarten sind. Berücksichtige diese frühzeitig in deiner eigenen Finanzplanung und unterscheide dabei zwischen Kosten, die du selbst tragen musst, und rechtlich zulässigen Betriebskosten für deine Mieter.

2027 nicht nur verwalten, sondern planen

Zum Abschluss lohnt sich ein kurzer Blick über einzelne Fristen hinaus.

Welche Wohnungen könnten 2027 frei werden? Welche Verträge laufen aus? Welche größeren Reparaturen stehen an? Welche Betriebskostenabrechnungen und Heizkostenperioden enden wann? Welche Liquidität solltest du für Instandhaltung oder Sanierung reservieren?

Ein einfacher Jahreskalender hilft, solche Themen nicht erst dann zu bearbeiten, wenn sie dringend werden.

Zeitraum

Typische Aufgaben

Jänner bis März

Steuerunterlagen vervollständigen, Abrechnungen vorbereiten, Mietverträge und Indexdaten prüfen

1. April

mögliche Valorisierungen nach der jeweils anwendbaren Rechtslage

bis 30. Juni

insbesondere MRG-Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr bei Jahrespauschalverrechnung

laufend

Befristungen, Neuvermietungen, Mieterwechsel, Wartungen und offene Forderungen

Herbst

Heizungs- und Wintervorbereitung

Jahresende

Finanz-, Vertrags- und Fristencheck für das Folgejahr

Auch Förderungen können in diese Planung gehören. Die Mittel der Sanierungsoffensive 2026 sind bereits ausgeschöpft; neue Registrierungen für den Sanierungsbonus 2026 sind daher nicht mehr möglich. Für den Kesseltausch wurde hingegen eine Neuauflage angekündigt, für die Registrierungen bei Ein-, Zwei- und Reihenhäusern ab 2. November 2026 möglich sein sollen. Der Bund hat auch angekündigt, die Sanierungsoffensive 2027 fortzuführen; Förderanträge sollen ab 4. Jänner 2027 möglich sein. Wer eine energetische Sanierung oder einen Heizungstausch plant, sollte deshalb die aktuellen Förderbedingungen für 2027 gesondert prüfen.

Schreibtisch mit Unterlagen und Laptop zur Vorbereitung der Aufgaben für Vermieter zum Jahreswechsel, KI generiert
Schreibtisch mit Unterlagen und Laptop zur Vorbereitung der Aufgaben für Vermieter zum Jahreswechsel, KI generiert

Fazit

Als Vermieter:in musst du nicht am 31. Dezember sämtliche Abrechnungen abschließen und jeden Vertrag für das kommende Jahr fertig vorbereitet haben. Der Jahreswechsel ist aber der ideale Zeitpunkt, deine Vermietung einmal vollständig zu überprüfen.

Besonders wichtig sind drei Ebenen: 2026 finanziell sauber abschließen, bestehende Verträge und Abrechnungen kontrollieren und die relevanten Termine für 2027 vorbereiten.

Gerade nach den mietrechtlichen Änderungen 2026 solltest du alte Routinen bei Befristungen und Indexierungen nicht einfach übernehmen. Gleichzeitig lohnt sich der klassische Jahresendcheck: Sind Einnahmen und Ausgaben vollständig? Gibt es Rückstände? Sind Betriebskostenbelege vorhanden? Wann endet die Heizkostenperiode? Welche Wohnungen werden neu vermietet? Und welche technischen oder organisatorischen Aufgaben stehen im kommenden Jahr an?

Wer diese Punkte systematisch durchgeht, startet nicht nur mit vollständigeren Unterlagen, sondern vor allem mit einem klareren Überblick über das nächste Vermietungsjahr.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Muss die Betriebskostenabrechnung für 2026 noch bis 31. Dezember erstellt werden?

Kann ich eine Rechnung noch 2026 steuerlich berücksichtigen, wenn ich sie im Dezember bezahle?

Kann ich die Miete im Jänner 2027 indexieren?

Muss seit 2026 jeder befristete Mietvertrag mindestens fünf Jahre dauern?

Muss ich zum 31. Dezember alle Zählerstände ablesen?

Du möchtest keine Artikel mehr verpassen?

Melde dich jetzt bei unserem Newsletter an.

Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte wende dich bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen an eine qualifizierte Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Weitere Hinweise und der vollständige Haftungsausschluss sind im Impressum einsehbar.

Redaktioneller Hinweis: Bei der Erstellung dieses Artikels wurden KI-gestützte Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Dies umfasst gegebenenfalls auch die Erstellung, Bearbeitung oder Anpassung von Bildmaterial. KI-generierte Darstellungen können dabei auch fiktive Motive enthalten. Die abschließende redaktionelle Bearbeitung und Veröffentlichung erfolgten durch Flatwise.

DIESE ARTIKEL KÖNNTEN DIR AUCH GEFALLEN

Artikel:

Artikel:

Jahreswechsel für Vermieter

Jahreswechsel für Vermieter

No heading elements found. Showing placeholder content.
No heading elements found. Showing placeholder content.