Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flatwise GmbH

Stand: 28. August 2026

Präambel

Die Flatwise GmbH entwickelt und betreibt die webbasierte Softwarelösung Flatwise zur digitalen Unterstützung bei der Verwaltung von Immobilien. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.

Flatwise ist eine technische Softwarelösung. Flatwise übernimmt durch die Bereitstellung der Software weder die Verwaltung von Immobilien oder Mietverhältnissen für den Kunden noch eine individuelle rechtliche, steuerliche oder sonstige fachliche Beratung. Für automatisierte Berechnungen, Berichte und den KI-Assistenten Walter gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen dieser AGB.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für den kostenlosen Light-Tarif als auch für entgeltliche Flatwise-Tarife. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

  1. Anbieter der Softwarelösung Flatwise und Vertragspartner des Kunden ist:

Flatwise GmbH
Gruberstraße 1/12/TOP 3
4020 Linz
Österreich
Firmenbuchnummer: FN 686084y
Firmenbuchgericht: Landesgericht Linz
E-Mail: support@flatwise.at

nachfolgend „Flatwise“.

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die Registrierung, Bereitstellung und Nutzung von Flatwise, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

  2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Ob ein Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist, bestimmt sich ausschließlich nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 1 KSchG. Die bloße Bezeichnung einer Vermietung als privat oder gewerblich ist hierfür nicht allein entscheidend.

  3. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere zwingende Verbraucherrechte, werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

  4. Im Sinne dieser AGB bezeichnet:

    1. „Kunde“ die natürliche oder juristische Person oder sonstige rechtsfähige Organisation, die mit Flatwise einen Vertrag über die Nutzung von Flatwise abschließt;

    2. „Nutzer“ eine natürliche Person, die aufgrund eines Kundenkontos oder einer vom Kunden eingeräumten Berechtigung auf Flatwise zugreift;

    3. „Kundenkonto“ oder „Account“ den dem Kunden zugeordneten Zugang zu Flatwise einschließlich der darin eingerichteten Nutzer, Einstellungen und gespeicherten Daten;

    4. „Tarif“ den vom Kunden gewählten Leistungsumfang einschließlich der hierfür geltenden Funktions-, Mengen-, Speicher- und sonstigen Nutzungsgrenzen;

    5. „Light-Tarif“ den von Flatwise angebotenen kostenlosen Basistarif;

    6. „entgeltlicher Tarif“ einen kostenpflichtigen Flatwise-Tarif;

    7. „Abrechnungsperiode“ den für einen entgeltlichen Tarif vereinbarten monatlichen oder jährlichen Zeitraum, für den das Entgelt im Voraus entrichtet wird.

  5. Individuelle Vereinbarungen zwischen Flatwise und dem Kunden gehen diesen AGB im Umfang des jeweiligen Widerspruchs vor. Tarif, Preis, Abrechnungsperiode und konkreter Leistungsumfang ergeben sich ergänzend aus dem jeweiligen Bestellvorgang beziehungsweise einer individuellen Vereinbarung.

§ 2 Registrierung und Vertragsabschluss

  1. Die Nutzung von Flatwise setzt grundsätzlich die Einrichtung eines Kundenkontos voraus. Die bei der Registrierung verlangten Angaben sind vollständig und richtig zu machen und bei vertragswesentlichen Änderungen in angemessener Frist zu aktualisieren.

  2. Natürliche Personen können selbst einen Vertrag mit Flatwise abschließen, wenn sie voll geschäftsfähig sind. Wer im Namen eines Unternehmens, einer juristischen Person oder einer sonstigen Organisation handelt, muss zum Abschluss des Vertrags entsprechend berechtigt sein.

  3. Der Vertrag über den Light-Tarif kommt mit Abschluss der Registrierung und Freischaltung des Kundenkontos durch Flatwise zustande.

  4. Der Abschluss eines entgeltlichen Tarifs erfolgt grundsätzlich über den von Flatwise bereitgestellten elektronischen Bestellprozess.

  5. Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden insbesondere der gewählte Tarif, dessen wesentliche Leistungsmerkmale, der Preis, die gewählte Abrechnungsperiode und die für den Vertragsschluss maßgeblichen Informationen angezeigt. Der Kunde erhält vor Abgabe seiner Bestellung die Möglichkeit, Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen sowie die AGB aufzurufen und zu speichern.

  6. Durch Betätigung der abschließenden Bestellfunktion gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des ausgewählten entgeltlichen Vertrags ab.

  7. Bei Verbrauchern wird die abschließende Bestellfunktion entsprechend den gesetzlichen Anforderungen eindeutig als zahlungspflichtige Bestellung gekennzeichnet, insbesondere mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gesetzlich gleichwertigen eindeutigen Formulierung.

  8. Eine automatisierte Nachricht, mit der Flatwise lediglich den Eingang der Bestellung bestätigt, stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Vertragsannahme bezeichnet wird.

  9. Der Vertrag über den entgeltlichen Tarif kommt zustande, sobald Flatwise

    1. die Bestellung ausdrücklich annimmt und dem Kunden dies elektronisch bestätigt oder

    2. den gebuchten entgeltlichen Tarif freischaltet,

je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

  1. Voraussetzung für die Freischaltung eines entgeltlichen Tarifs ist grundsätzlich die erfolgreiche Autorisierung der vorgesehenen Zahlung über den von Flatwise eingesetzten Zahlungsdienstleister. Kann die Zahlung nicht autorisiert werden, ist Flatwise nicht verpflichtet, den entgeltlichen Tarif freizuschalten.

  2. Flatwise bestätigt den Eingang der elektronischen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg.

  3. Bei Verbraucherverträgen stellt Flatwise dem Kunden die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung und die maßgeblichen Vertragsinformationen auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, zur Verfügung. Die gesetzlich erforderliche Rücktrittsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert bereitgestellt.

  4. Soll Flatwise gegenüber einem Verbraucher bereits vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist mit der Leistungserbringung beginnen, erfolgt dies nur nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und aufgrund eines entsprechenden ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers. Die näheren Bestimmungen zum Rücktrittsrecht enthält § 17.

  5. Der Vertrag kann in deutscher Sprache abgeschlossen werden.

  6. Flatwise dokumentiert den Vertragsschluss in angemessenem Umfang. Hierzu gehören insbesondere der gebuchte Tarif, der vereinbarte Preis, die Abrechnungsperiode, die bei Vertragsschluss geltende AGB-Fassung, der Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie gesetzlich oder vertraglich erforderliche Erklärungen.

  7. Flatwise kann eine Registrierung oder Bestellung ablehnen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere wenn

    1. erforderliche Angaben offensichtlich unrichtig oder unvollständig sind,

    2. eine erforderliche Zahlung nicht autorisiert werden kann,

    3. konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsgefährdungen oder eine rechtswidrige Nutzung bestehen oder

    4. gesetzliche oder behördliche Vorgaben einem Vertragsschluss entgegenstehen.

  8. Für Enterprise-Kunden oder sonstige individuell vereinbarte Leistungen kann ein Vertrag auch außerhalb des standardisierten Online-Bestellprozesses, insbesondere auf Grundlage eines individuellen Angebots, abgeschlossen werden.

§ 3 Leistungsumfang, Tarife und Light-Tarif

  1. Flatwise stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrags eine webbasierte Softwarelösung zur Unterstützung bei der digitalen Immobilienverwaltung zur Verfügung.

  2. Flatwise kann abhängig vom jeweils vereinbarten Tarif insbesondere Funktionen zur Verwaltung oder Bearbeitung von

    1. Immobilien, Gebäuden und Einheiten,

    2. Mietverhältnissen und mietbezogenen Informationen,

    3. Kontakten und Ansprechpartnern,

    4. Dokumenten,

    5. Fristen, Terminen und Aufgaben,

    6. Einnahmen, Ausgaben und immobilienbezogenen Finanzinformationen,

    7. Bankinformationen, Zahlungseingängen und deren Zuordnung,

    8. Betriebskosten und sonstigen Abrechnungsinformationen,

    9. Berichten, Auswertungen und Kennzahlen sowie

    10. KI-gestützten Unterstützungsfunktionen

bereitstellen.

  1. Der konkrete vertraglich geschuldete Leistungsumfang richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif, der hierfür maßgeblichen Leistungsbeschreibung und den sonstigen nach zwingendem Recht für die Bestimmung der Vertragsmäßigkeit maßgeblichen Produktangaben.

  2. Die Tarife können sich insbesondere hinsichtlich Funktionsumfang, Anzahl verwaltbarer Gebäude oder Einheiten, Speicherplatz, Bankanbindungen, Berichts- oder Nutzungskontingenten, KI- und Dokumentenfunktionen sowie sonstigen Leistungen unterscheiden.

  3. Erreicht der Kunde eine für seinen Tarif vorgesehene Mengen- oder Nutzungsgrenze, kann Flatwise die darüber hinausgehende Neuanlage oder Nutzung technisch beschränken. Bereits bestehende Kundendaten werden allein aufgrund des Erreichens einer Tarifgrenze nicht automatisch gelöscht.

  4. Funktionen, die vor Vertragsschluss eindeutig als „Coming soon“, „Bald verfügbar“, in Entwicklung, Vorschau, Beta oder vergleichbar als noch nicht regulär verfügbar gekennzeichnet sind, gehören nicht allein aufgrund ihrer Ankündigung zum geschuldeten Leistungsumfang.

  5. Flatwise übernimmt durch die Bereitstellung der Software insbesondere nicht selbst

    1. die Verwaltung der Immobilien oder Mietverhältnisse des Kunden,

    2. Entscheidungen des Kunden über Mietverhältnisse, Zahlungen, Betriebskosten, Indexierungen oder sonstige immobilienbezogene Maßnahmen oder

    3. eine individuelle Rechts-, Steuer-, Bilanzierungs-, Wirtschafts- oder sonstige Fachberatung.

  6. Der Kunde ist für die für den Zugriff erforderliche eigene Internetverbindung, geeignete Endgeräte und eine geeignete technische Umgebung verantwortlich, soweit diese Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Flatwise liegen.

Light-Tarif

  1. Flatwise bietet einen kostenlosen Light-Tarif an. Der jeweils verfügbare Funktionsumfang und die geltenden Mengen- und Nutzungsgrenzen ergeben sich aus der dafür ausgewiesenen Leistungsbeschreibung.

  2. Für den Light-Tarif fällt kein laufendes Nutzungsentgelt an.

  3. Der Light-Tarif wird nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif umgewandelt. Ein Wechsel in einen entgeltlichen Tarif erfordert stets eine aktive kostenpflichtige Buchung durch den Kunden.

  4. Erreicht der Kunde eine Nutzungsgrenze des Light-Tarifs, kann die weitere Neuanlage oder Nutzung der betreffenden Funktion technisch beschränkt werden. Bestehende Daten werden allein deshalb nicht automatisch gelöscht.

  5. Die Weiterentwicklung oder Änderung des Light-Tarifs richtet sich nach § 6. Für die Beendigung des Light-Vertrags gelten § 5 und § 19.

  6. Endet ein entgeltlicher Tarif, ohne dass der Kunde zugleich sein Flatwise-Kundenkonto vollständig beendet, kann das Kundenkonto nach Maßgabe des § 16 auf den Light-Tarif zurückfallen.

§ 4 Preise, Zahlung und Tarifwechsel

  1. Für entgeltliche Tarife gelten der im jeweiligen Bestellvorgang beziehungsweise in einer individuellen Vereinbarung ausgewiesene Preis und die dort ausgewiesene Abrechnungsperiode.

  2. Gegenüber Verbrauchern wird der zu zahlende Gesamtpreis einschließlich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern können Preise zuzüglich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies entsprechend kenntlich gemacht wird.

  3. Bei entgeltlichen Standardtarifen kann der Kunde, soweit für den betreffenden Tarif angeboten, zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Abrechnungsperiode wählen. Das Entgelt für die jeweilige Abrechnungsperiode ist im Voraus zu bezahlen.

  4. Die Zahlung erfolgt ausschließlich über die von Flatwise im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden des eingesetzten Zahlungsdienstleisters Stripe. Je nach Verfügbarkeit können insbesondere Kreditkarte, SEPA-Lastschrift oder andere von Flatwise freigeschaltete Zahlungsmethoden angeboten werden.

  5. Ein Anspruch des Kunden auf die Bereitstellung einer bestimmten Zahlungsmethode besteht nicht.

  6. Der Kunde hat für eine fällige wiederkehrende Zahlung eine gültige und ausreichende Zahlungsmethode bereitzuhalten. Soweit eine wiederkehrende Zahlungsautorisierung erteilt wurde, darf das Entgelt für die jeweils beginnende Abrechnungsperiode entsprechend dieser Autorisierung eingezogen werden.

  7. Der Kunde kann während einer laufenden Abrechnungsperiode in einen höheren Tarif oder eine höhere Kapazitätsstufe wechseln, soweit ein entsprechendes Upgrade angeboten wird.

  8. Ein Upgrade wird grundsätzlich mit seiner Buchung beziehungsweise Freischaltung wirksam. Für die verbleibende Dauer der laufenden Abrechnungsperiode wird die Preisdifferenz zwischen dem bisherigen und dem neuen Tarif tagesgenau aliquotiert. Bereits für diese Periode entrichtete Entgelte werden bei der Berechnung entsprechend berücksichtigt. Der konkrete zusätzliche Betrag wird dem Kunden vor Abschluss des Upgrades angezeigt.

  9. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif oder eine niedrigere Kapazitätsstufe („Downgrade“) wird frühestens mit Beginn der nächsten Abrechnungsperiode wirksam.

  10. Ein freiwilliger Downgrade setzt voraus, dass der vom Kunden zu Beginn des niedrigeren Tarifs weiter aktiv genutzte Daten- und Funktionsbestand innerhalb dessen technischer Grenzen genutzt werden kann. Flatwise nimmt zur Herstellung der Tarifgrenzen keine automatische Löschung von Kundendaten vor.

  11. Die vorstehende Regelung über freiwillige Downgrades ist vom automatischen Rückfall in den Light-Tarif nach Beendigung eines entgeltlichen Tarifs zu unterscheiden. Für diesen Fall gilt ausschließlich § 16.

  12. Erreicht der Kunde die maximale Anzahl der in seinem Tarif vorgesehenen Einheiten oder eine andere tarifliche Kapazitätsgrenze, kann Flatwise die Anlage weiterer entsprechender Datensätze verhindern. Für eine darüber hinausgehende Nutzung ist ein geeignetes Upgrade erforderlich.

  13. Rechnungen und Zahlungsnachweise werden dem Kunden elektronisch zur Verfügung gestellt.

  14. Bleibt eine fällige Zahlung offen, wird der Kunde hierüber informiert. Besteht der Zahlungsrückstand fort, kann Flatwise nach einer ersten Mahnung eine zweite Mahnung übermitteln und darin eine weitere Zahlungsfrist von grundsätzlich sieben Kalendertagen unter Hinweis auf eine mögliche Sperre der entgeltlichen Funktionen setzen.

  15. Erfolgt innerhalb dieser Nachfrist keine vollständige Zahlung, kann Flatwise die entgeltlichen Funktionen nach Maßgabe des § 19 verhältnismäßig ganz oder teilweise sperren. Eine Sperre wegen Zahlungsverzugs führt nicht automatisch zur Löschung von Kundendaten.

  16. Nach vollständiger Begleichung der fälligen Beträge hebt Flatwise eine ausschließlich wegen Zahlungsverzugs erfolgte Sperre ohne unangemessene Verzögerung auf, sofern der Vertrag nicht zwischenzeitlich wirksam beendet wurde.

  17. Flatwise kann die gesetzlich zustehenden Verzugszinsen sowie erforderliche und gesetzlich zulässige Betreibungs- und Rechtsverfolgungskosten verlangen.

  18. Änderungen des vereinbarten Preises eines bestehenden Vertrags richten sich ausschließlich nach § 18.

§ 5 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Verträge über entgeltliche Standardtarife werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die gewählte monatliche oder jährliche Abrechnungsperiode bestimmt den Zeitraum der Vorauszahlung, begründet jedoch keine Befristung des Vertrags.

  2. Die monatliche beziehungsweise jährliche Abrechnungsperiode beginnt mit dem für den jeweiligen Vertrag im Bestell- und Abrechnungssystem ausgewiesenen Zeitpunkt und läuft jeweils für einen Monat beziehungsweise ein Jahr.

  3. Der Kunde kann einen entgeltlichen Tarif jederzeit ohne zusätzliche Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf der zu diesem Zeitpunkt laufenden und bereits bezahlten Abrechnungsperiode wirksam.

  4. Maßgeblich ist das Ende der individuellen Abrechnungsperiode und nicht zwingend das Ende eines Kalendermonats oder Kalenderjahres.

  5. Die ordentliche Kündigung kann über die hierfür vorgesehene Funktion im Kundenkonto erklärt werden. Flatwise bestätigt die Kündigung elektronisch.

  6. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt der bereits bezahlte entgeltliche Tarif grundsätzlich im vereinbarten Umfang nutzbar.

  7. Für eine bereits begonnene und vollständig bereitgestellte Abrechnungsperiode wird das im Voraus entrichtete Entgelt aufgrund einer ordentlichen Kündigung nicht anteilig rückerstattet. Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstige Erstattungsansprüche bleiben unberührt.

  8. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet grundsätzlich nur der betreffende entgeltliche Tarif. Besteht das Kundenkonto weiter, erfolgt der weitere Zugang nach Maßgabe des § 16 auf Grundlage des verfügbaren Light-Tarifs.

  9. Der Kunde kann einen ausschließlich im Light-Tarif bestehenden Vertrag jederzeit beenden und die Löschung seines Kundenkontos verlangen. Für Datenexport und Löschung gilt § 16.

  10. Gegenüber Unternehmern kann Flatwise einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag ordentlich mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Bei einem ausschließlich kostenlosen Light-Vertrag beträgt die ordentliche Kündigungsfrist ebenfalls mindestens 30 Tage.

  11. Gegenüber Verbrauchern beendet Flatwise einen laufenden Vertrag ordentlich nur, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, insbesondere wenn der betreffende Tarif oder Flatwise insgesamt dauerhaft eingestellt wird, eine wesentliche technische oder rechtliche Grundlage der Leistung dauerhaft entfällt oder eine Fortführung aus anderen objektiv gewichtigen Gründen nicht mehr zumutbar ist.

  12. Soweit keine dringenden Gründe entgegenstehen, informiert Flatwise einen Verbraucher über eine solche Beendigung mit angemessener Vorlaufzeit und ermöglicht ihm die Sicherung beziehungsweise den Export seiner Daten.

  13. Endet ein im Voraus bezahlter Tarif aufgrund einer von Flatwise veranlassten Beendigung vor Ablauf der bezahlten Abrechnungsperiode, ohne dass der Kunde hierfür verantwortlich ist, wird das auf den nicht mehr bereitgestellten Zeitraum entfallende Entgelt anteilig erstattet.

  14. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die näheren Voraussetzungen enthält § 19.

  15. Für individuell vereinbarte Enterprise-Leistungen können abweichende Laufzeiten, Abrechnungsperioden und Kündigungsregelungen vereinbart werden.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung

  1. Flatwise stellt die Software als internetbasierte Anwendung bereit und ist bestrebt, einen stabilen, sicheren und möglichst kontinuierlichen Betrieb zu gewährleisten. Soweit nicht ausdrücklich individuell vereinbart, werden jedoch kein bestimmter prozentueller Verfügbarkeitswert, kein Service Level Agreement und keine bestimmten Support-, Reaktions- oder Fehlerbehebungszeiten geschuldet. Zwingende gesetzliche Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit und Bereitstellung der digitalen Leistung bleiben unberührt.

  2. Flatwise ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Fehlerbehebungen, technische Migrationen und erforderliche Aktualisierungen durchzuführen. Planbare Maßnahmen, die voraussichtlich zu wesentlichen Nutzungseinschränkungen führen, werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Beeinträchtigung gering bleibt. Dringende Sicherheits- oder Störungsmaßnahmen können ohne vorherige Ankündigung erfolgen.

  3. Flatwise entwickelt die Software fortlaufend weiter. Änderungen können insbesondere erfolgen, um Funktionen zu verbessern oder zu erweitern, Fehler zu beheben, Sicherheit, Stabilität oder Leistungsfähigkeit zu erhöhen, technische oder gesetzliche Anforderungen umzusetzen oder erforderliche technische Komponenten und Schnittstellen anzupassen oder zu ersetzen.

  4. Flatwise darf insbesondere Benutzeroberfläche, Navigation, Arbeitsabläufe und technische Umsetzung ändern, sofern dadurch der wesentliche vertraglich geschuldete Leistungsumfang nicht unzulässig beeinträchtigt wird. Eine bestimmte technische Architektur, Implementierung oder ein bestimmter externer Dienstleister wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  5. Wesentliche Kernfunktionen eines entgeltlichen Tarifs werden nicht willkürlich ersatzlos entfernt oder in einer Weise verändert, die den wesentlichen Vertragszweck entwertet. Eine erhebliche Änderung oder Einstellung einzelner Funktionen kann insbesondere erforderlich sein, wenn

    1. gesetzliche, regulatorische oder sicherheitsbezogene Anforderungen dies erfordern,

    2. eine erforderliche technische Grundlage oder Schnittstelle dauerhaft entfällt,

    3. eine Funktion durch eine ihrem wesentlichen Zweck nach vergleichbare oder verbesserte Lösung ersetzt wird oder

    4. der weitere Betrieb aufgrund erheblicher technischer Veränderungen objektiv nicht mehr angemessen möglich ist.

  6. Soweit eine Änderung den Kunden voraussichtlich wesentlich beeinträchtigt, informiert Flatwise ihn in angemessener Form und, soweit nach den Umständen möglich, vor ihrem Wirksamwerden.

  7. Gegenüber Verbrauchern bleiben insbesondere die gesetzlichen Pflichten zur Bereitstellung erforderlicher Aktualisierungen sowie die Voraussetzungen für Änderungen fortlaufend bereitgestellter digitaler Leistungen unberührt. Soweit § 27 VGG anwendbar ist, erfolgen über erforderliche Aktualisierungen hinausgehende Änderungen nur aus einem vertraglich vorgesehenen triftigen Grund, ohne zusätzliche Kosten und unter Beachtung der gesetzlichen Informations- und Auflösungsrechte.

  8. Änderungen des Produktumfangs nach diesem Paragraphen sind von Änderungen des vereinbarten Preises oder sonstiger Vertragsbedingungen zu unterscheiden. Für diese gilt § 18.

  9. Flatwise stellt Support über die jeweils vorgesehenen Kommunikationskanäle, insbesondere über support@flatwise.at, bereit und bemüht sich um eine zeitnahe Bearbeitung nach Dringlichkeit. Verbindliche Reaktions- oder Lösungszeiten bestehen nur, wenn sie ausdrücklich individuell vereinbart wurden.

§ 7 Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung

  1. Der Kunde hat Flatwise im Rahmen des vereinbarten Tarifs, des vorgesehenen Verwendungszwecks und der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.

  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die von ihm oder seinen Nutzern eingegebenen, hochgeladenen oder importierten Daten und Inhalte mit angemessener Sorgfalt zu erfassen und sicherzustellen, dass er zu deren Verarbeitung und Verwendung über Flatwise berechtigt ist.

  3. Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter, insbesondere von Mietern, Miteigentümern, Ansprechpartnern oder Dienstleistern, über Flatwise verarbeitet, bleibt er im Rahmen seiner jeweiligen datenschutzrechtlichen Rolle für die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung verantwortlich. Die eigenen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen von Flatwise bleiben unberührt.

  4. Der Kunde hat Zugangsdaten angemessen vor unbefugtem Zugriff zu schützen, Benutzerberechtigungen sachgerecht zu vergeben und nicht mehr benötigte Berechtigungen zu entziehen. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen unbefugten Zugriff, hat der Kunde angemessene Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und Flatwise zu informieren, soweit dessen Mitwirkung erforderlich ist.

  5. Unzulässig ist insbesondere,

    1. technische Schutz-, Authentifizierungs-, Berechtigungs- oder Nutzungsgrenzen zu umgehen,

    2. unbefugt auf fremde Daten, Konten oder Systeme zuzugreifen oder dies zu versuchen,

    3. Schadsoftware oder sonstige technisch schädliche Inhalte einzubringen,

    4. Flatwise für rechtswidrige Zwecke oder zur Verletzung von Rechten Dritter einzusetzen,

    5. die Plattform durch missbräuchliche oder außergewöhnlich intensive automatisierte Zugriffe unangemessen zu belasten oder

    6. Sicherheitslücken bewusst auszunutzen oder ihre Ausnutzung durch Dritte zu ermöglichen.

  6. Eine automatisierte Nutzung über nicht von Flatwise freigegebene Schnittstellen, Bots oder Skripte ist nicht zulässig, soweit dadurch Nutzungsgrenzen oder Sicherheitsmechanismen umgangen oder Stabilität und Sicherheit der Plattform beeinträchtigt werden.

  7. Sicherheitslücken oder konkrete Sicherheitsrisiken sollen Flatwise über support@flatwise.at gemeldet werden.

  8. Der Kunde bleibt für die von ihm auf Grundlage der Software getroffenen fachlichen und wirtschaftlichen Entscheidungen verantwortlich und hat automatisiert erzeugte Ergebnisse nach Maßgabe der §§ 10 und 11 vor einer Verwendung mit erheblichen rechtlichen, finanziellen oder sonstigen Auswirkungen angemessen zu prüfen.

  9. Die Pflichten des Kunden nach diesem Paragraphen beschränken die eigenen gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen von Flatwise, insbesondere hinsichtlich Gewährleistung, Sicherheit und Haftung, nicht.

§ 8 Dokumentenmanagement und Cloud-Speicher

  1. Flatwise stellt abhängig vom gebuchten Tarif Funktionen zum Speichern, Strukturieren, Zuordnen, Verarbeiten, Anzeigen, Herunterladen und gegebenenfalls Versenden von Dokumenten zur Verfügung. Speicherkontingente und sonstige Nutzungsgrenzen richten sich nach dem jeweiligen Tarif.

  2. Der Dokumentenspeicher dient als Cloud-Speicher und Dokumentenmanagementsystem für die operative Immobilienverwaltung. Flatwise schuldet im derzeit angebotenen Leistungsumfang kein ausdrücklich revisionssicheres oder speziell zur alleinigen Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten nach BAO, UGB oder vergleichbaren Vorschriften bestimmtes Archivierungssystem.

  3. Die bloße Speicherung eines Dokuments in Flatwise bedeutet daher nicht, dass damit sämtliche gesetzlichen Anforderungen an Aufbewahrung, Originale, Unveränderbarkeit oder sonstige Nachweise erfüllt werden. Soweit der Kunde entsprechenden Pflichten unterliegt, bleibt er dafür verantwortlich, erforderlichenfalls geeignete ergänzende Aufbewahrungsmaßnahmen zu treffen.

  4. Flatwise kann Funktionen zur automatisierten Auslese, Erkennung, Klassifizierung oder Übernahme von Dokumentinhalten bereitstellen. Automatisch erkannte oder übernommene Inhalte sind vor einer fachlich erheblichen Weiterverwendung auf Plausibilität und Richtigkeit zu prüfen.

  5. Wird ein tarifliches Speicherkontingent erreicht, kann Flatwise weitere Uploads bis zur Freigabe zusätzlicher Kapazität verhindern. Bestehende Dokumente werden allein aufgrund des Erreichens des Speicherlimits nicht automatisch gelöscht.

  6. Für Dokumente und Daten nach einer Tarifänderung oder Vertragsbeendigung gilt § 16.

§ 9 Schnittstellen, Bankanbindung und Kommunikation

  1. Einzelne Funktionen von Flatwise können auf Diensten, Schnittstellen oder technischen Leistungen externer Anbieter beruhen. Dazu können insbesondere Bank- und Kontoinformationsdienste, Zahlungsdienste, E-Mail-Dienste, Karten- und Adressfunktionen sowie Cloud- und KI-Dienste gehören.

  2. Soweit Flatwise externe Anbieter zur Erbringung der eigenen Leistung einsetzt, bleibt Flatwise im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Pflichten für die ordnungsgemäße Einbindung verantwortlich. Die Verfügbarkeit oder unveränderte Fortführung eines außerhalb des Einflussbereichs von Flatwise liegenden Drittanbieterdienstes kann jedoch nicht gewährleistet werden.

  3. Flatwise kann externe technische Anbieter oder Schnittstellen nach Maßgabe des § 6 ersetzen, sofern dadurch der wesentliche vertragliche Leistungsumfang nicht unzulässig beeinträchtigt wird.

Bankanbindung

  1. Soweit im gebuchten Tarif vorgesehen, kann der Kunde unterstützte Bankkonten zur Übernahme und Verarbeitung von Kontoinformationen anbinden. Für die technische Bereitstellung der Kontoinformationsfunktion setzt Flatwise derzeit finAPI ein.

  2. Die Bankanbindung erfolgt ausschließlich auf Veranlassung des Kunden. Der Kunde bestimmt die anzubindenden Konten und führt die hierfür erforderliche Authentifizierung beziehungsweise Freigabe durch.

  3. Die Bankanbindung dient insbesondere der Bereitstellung und Verarbeitung freigegebener Kontoinformationen sowie der Kontrolle und Zuordnung von Zahlungseingängen. Flatwise erhält dadurch keine allgemeine Verfügungsbefugnis über das angebundene Bankkonto. Zahlungsauslösungen oder sonstige weitergehende Bankfunktionen werden nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Leistungsumfangs sind.

  4. Aktualität, Vollständigkeit oder Abrufbarkeit von Bankdaten können insbesondere von dem kontoführenden Institut, der verwendeten Bankschnittstelle, dem Kontoinformationsdienst sowie einer erforderlichen Kundenauthentifizierung abhängen. Der Kunde hat automatisch übernommene oder zugeordnete Bankdaten vor einer rechtlich, steuerlich oder wirtschaftlich erheblichen Verwendung auf offensichtliche Unstimmigkeiten zu prüfen.

Kommunikation und Versand

  1. Soweit der Kunde über Flatwise Nachrichten oder Dokumente an Dritte versendet, bestimmt er grundsätzlich Empfänger, Inhalt, Zweck und Versand. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm veranlasste Kommunikation und die Verwendung der hierfür eingesetzten Kontaktdaten rechtmäßig sind.

  2. Flatwise stellt die technische Versandfunktion bereit. Eine erfolgreiche technische Übermittlung stellt keine Garantie dafür dar, dass der Empfänger die Nachricht tatsächlich erhält oder zur Kenntnis nimmt. Ein von Flatwise angezeigter technischer Versandstatus ist keine rechtliche Zustellbestätigung, sofern dies nicht ausdrücklich für eine bestimmte Funktion zugesagt wird.

  3. Vor dem Versand von Nachrichten oder Dokumenten mit erheblichen rechtlichen oder finanziellen Auswirkungen hat der Kunde insbesondere Empfänger, Inhalt und automatisch eingefügte Angaben angemessen zu prüfen.

§ 10 Berichte, Berechnungen und Indexierungen

  1. Flatwise kann abhängig vom gebuchten Tarif automatisierte oder teilautomatisierte Berechnungen, Berichte, Listen, Kennzahlen und sonstige Auswertungen erstellen. Dazu gehören insbesondere Miet-, Mieter-, Gebäude-, Einheits-, Zahlungs-, Leerstands-, Betriebskosten-, Indexierungs- und Portfolioauswertungen.

  2. Die erzeugten Ergebnisse beruhen insbesondere auf den in Flatwise vorhandenen oder über Schnittstellen übernommenen Daten, den vom Kunden vorgenommenen Einstellungen und Zuordnungen sowie den für die jeweilige Funktion hinterlegten Berechnungs- und Verarbeitungsregeln.

  3. Die Richtigkeit und Aussagekraft eines Ergebnisses kann davon abhängen, dass die zugrunde liegenden Daten vollständig, aktuell und richtig sind und die für den konkreten Sachverhalt maßgeblichen Einstellungen zutreffend vorgenommen wurden. Der Kunde hat die erforderlichen Ausgangsdaten und Einstellungen daher mit angemessener Sorgfalt zu erfassen beziehungsweise zu prüfen.

  4. Die Bereitstellung einer Berechnungs-, Berichts- oder Auswertungsfunktion stellt keine individuelle rechtliche, steuerliche, buchhalterische, wirtschaftliche oder sonstige Fachberatung dar. Flatwise beurteilt durch die bloße Durchführung einer Berechnung insbesondere nicht verbindlich, ob eine konkrete rechtliche oder steuerliche Voraussetzung im Einzelfall erfüllt ist.

  5. Dies gilt insbesondere für Indexierungen. Flatwise kann anhand der hinterlegten Vertrags-, Index- und Ausgangsdaten einen Anpassungswert beziehungsweise eine darauf beruhende Berechnung erstellen. Vor einer tatsächlichen Geltendmachung bleibt zu prüfen, ob die zugrunde liegende Wertsicherungsvereinbarung wirksam und die konkrete Anpassung im betreffenden Vertragsverhältnis zulässig ist.

  6. Berichte, Berechnungen und sonstige automatisiert oder teilautomatisch erzeugte Ergebnisse sind vor einer Verwendung mit erheblichen rechtlichen, steuerlichen, finanziellen oder sonstigen Auswirkungen auf Plausibilität, Vollständigkeit und Anwendbarkeit auf den konkreten Sachverhalt zu prüfen. Soweit erforderlich, ist fachkundiger Rat einzuholen.

  7. Die vorstehenden Prüfpflichten bedeuten nicht, dass Flatwise für eigene Fehler von Gewährleistung oder Haftung befreit wäre. Insbesondere bleiben eigene technische oder fachliche Implementierungs-, Berechnungs-, Software- und Verarbeitungsfehler innerhalb einer von Flatwise angebotenen Funktion nach Maßgabe der §§ 14 und 15 im Verantwortungsbereich von Flatwise.

  8. Soweit eine Funktion auf extern bereitgestellten Daten, Indizes oder sonstigen Datenquellen beruht, kann deren Aktualität und Verfügbarkeit zusätzlich vom jeweiligen Anbieter abhängen. Flatwise bleibt für die ordnungsgemäße technische Einbindung im Rahmen seiner eigenen vertraglichen Pflichten verantwortlich.

  9. Flatwise kann Berichte und Berechnungsergebnisse mit einem kurzen Hinweis versehen, dass diese auf den in Flatwise vorhandenen Daten und Einstellungen beruhen, vor einer erheblichen Verwendung zu prüfen sind und keine individuelle Fachberatung ersetzen.

§ 11 KI-Assistent Walter und Fair Use

  1. Flatwise stellt in hierfür vorgesehenen Tarifen den KI-gestützten Assistenten „Walter“ bereit. Walter dient als unterstützende Auskunfts-, Navigations- und Assistenzfunktion innerhalb von Flatwise und wird für den Nutzer als KI-System erkennbar gemacht.

  2. Walter kann insbesondere natürlichsprachliche Anfragen verarbeiten, Informationen aus hierfür freigegebenen Flatwise-Funktionen abrufen, vorhandene Informationen zusammenführen und erläutern sowie im vorgesehenen Funktionsumfang Aktionen zur ausdrücklichen Freigabe durch den Nutzer vorbereiten.

  3. Walter erhält keinen unbegrenzten Zugriff auf sämtliche in Flatwise vorhandenen Daten. Zugriffe erfolgen über technisch definierte Funktionen innerhalb der für den jeweiligen Nutzer bestehenden Berechtigungen und freigegebenen Funktionsbereiche.

  4. Soweit eine durch Walter vorbereitete Aktion Daten verändert oder sonstige externe Wirkung entfalten kann, wird sie nur ausgeführt, wenn die betreffende Funktion dies vorsieht und der Nutzer die Aktion über den hierfür vorgesehenen Freigabemechanismus ausdrücklich bestätigt. Eine bloße natürlichsprachliche Zustimmung ersetzt einen technisch vorgesehenen gesonderten Freigabeschritt nicht.

  5. Walter trifft im vorgesehenen Leistungsumfang keine eigenständigen automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung über natürliche Personen.

  6. KI-generierte Antworten können trotz technischer Schutz- und Qualitätssicherungsmaßnahmen unvollständig, ungenau, missverständlich, nicht aktuell oder sachlich falsch sein. Walter ist daher als unterstützendes Werkzeug und nicht als alleinige Entscheidungs- oder Prüfungsinstanz zu verwenden.

  7. Antworten, Vorschläge oder Zusammenfassungen von Walter sind vor einer Verwendung mit erheblichen rechtlichen, steuerlichen, finanziellen, vertraglichen oder sonstigen Auswirkungen angemessen zu prüfen. Walter ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Finanz-, Immobilien- oder sonstige Fachberatung.

  8. Die Besonderheiten KI-generierter Ergebnisse führen nicht zu einem pauschalen Ausschluss gesetzlicher Gewährleistungs- oder Haftungspflichten von Flatwise. Für eigene technische Fehler, fehlerhafte Implementierungen oder sonstige von Flatwise zu vertretende Pflichtverletzungen gelten §§ 14 und 15.

Fair Use

  1. Soweit für Walter im gebuchten Tarif kein bestimmtes Nutzungskontingent ausgewiesen ist, darf Walter im Rahmen einer angemessenen und üblichen interaktiven Nutzung für die Immobilienverwaltung des Kunden verwendet werden („Fair Use“).

  2. Nicht von Fair Use umfasst sind insbesondere

    1. massenhaft automatisierte oder maschinell erzeugte Anfragen außerhalb ausdrücklich freigegebener Schnittstellen,

    2. die systematische Bereitstellung eines eigenen KI- oder Auskunftsdienstes für Dritte unter Nutzung von Walter,

    3. die Umgehung technischer Nutzungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgrenzen,

    4. missbräuchliche oder gezielt systembelastende Nutzung oder

    5. eine dauerhaft außergewöhnliche Ressourcennutzung, die offensichtlich außerhalb der gewöhnlichen Nutzung des gebuchten Tarifs liegt.

  3. Flatwise kann aus sachlichen Gründen angemessene technische Schutz- und Nutzungslimits vorsehen, insbesondere zur Sicherung von Stabilität, Sicherheit und verfügbarer Kapazität. Solche Grenzen dürfen die gewöhnliche, dem jeweiligen Tarif entsprechende interaktive Nutzung nicht willkürlich entwerten.

  4. Bei Überschreitung angemessener Fair-Use-Grenzen kann Flatwise die Nutzung von Walter vorübergehend begrenzen. Andere Flatwise-Funktionen werden allein aufgrund eines Walter-Fair-Use-Limits nicht gesperrt.

  5. Entgeltliche zusätzliche KI-Kontingente oder ein Token- beziehungsweise Credit-Modell werden nur geschuldet beziehungsweise verrechnet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil der jeweiligen Tarif- oder Zusatzleistungsvereinbarung sind.

§ 12 Nutzungsrechte und Kundendaten

  1. Flatwise einschließlich der Software, Benutzeroberfläche, Dokumentation, Designs, Marken und sonstigen von Flatwise bereitgestellten Inhalte ist nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften geschützt. Sämtliche Rechte verbleiben bei Flatwise beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

  2. Flatwise räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf den vertraglich vorgesehenen Nutzungszweck beschränktes Recht ein, Flatwise im Rahmen des gebuchten Tarifs durch den Kunden und dessen berechtigte Nutzer zu verwenden.

  3. Der Kunde darf Flatwise insbesondere nicht ohne gesetzliche Berechtigung oder ausdrückliche Zustimmung von Flatwise vervielfältigen, vertreiben, vermieten, als eigene Softwareleistung Dritten bereitstellen, technische Schutzmaßnahmen umgehen oder sich unbefugt Quellcode beziehungsweise nicht öffentlich zugängliche technische Bestandteile beschaffen. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt.

  4. Der Kunde behält die ihm zustehenden Rechte an Daten, Dokumenten, Texten und sonstigen Inhalten, die er in Flatwise eingibt, hochlädt oder anderweitig bereitstellt („Kundeninhalte“).

  5. Flatwise erhält an Kundeninhalten ausschließlich jene Nutzungs- und Verarbeitungsbefugnisse, die zur Bereitstellung der vereinbarten Funktionen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die technisch erforderliche Speicherung, Verarbeitung, Anzeige, Übermittlung und Sicherung sowie, soweit erforderlich, die Verarbeitung durch zulässig eingesetzte technische Dienstleister.

  6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, über die für die Verwendung der von ihm eingebrachten Kundeninhalte erforderlichen Rechte und Befugnisse zu verfügen.

  7. Aus Kundendaten erzeugte Berichte, Exporte und sonstige Ergebnisse darf der Kunde für seine eigenen privaten oder geschäftlichen Zwecke verwenden, soweit Rechte Dritter nicht entgegenstehen.

  8. Dies gilt grundsätzlich auch für von Walter erzeugte Inhalte. Flatwise gewährleistet jedoch nicht, dass KI-generierte Inhalte im Einzelfall urheberrechtlich geschützt, ausschließlich einem bestimmten Nutzer zuordenbar oder frei von Überschneidungen mit anderweitig erzeugten Inhalten sind.

  9. Freiwillig an Flatwise übermitteltes allgemeines Feedback und Verbesserungsvorschläge dürfen für die Weiterentwicklung von Flatwise verwendet werden. Kundeninhalte, personenbezogene Daten oder vertrauliche Informationen werden dadurch nicht zu frei verwendbaren Inhalten von Flatwise.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Flatwise verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Informationen über Verarbeitungen, für die Flatwise selbst datenschutzrechtlich verantwortlich ist, ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

  2. Soweit Flatwise personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten ergänzend die Bestimmungen des zwischen den Parteien anwendbaren Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO (AVV). Bei Widersprüchen gehen die spezielleren Bestimmungen des AVV hinsichtlich der Auftragsverarbeitung vor.

  3. Der Kunde bleibt im Rahmen seiner jeweiligen datenschutzrechtlichen Rolle dafür verantwortlich, dass die von ihm veranlasste Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere von Mietern, Miteigentümern, Ansprechpartnern und sonstigen Dritten, rechtmäßig erfolgt. Die eigenen gesetzlichen Verpflichtungen von Flatwise bleiben unberührt.

  4. Die Datenschutzerklärung dient insbesondere der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten und stellt keine pauschale Einwilligung des Kunden in Datenverarbeitungen dar. Soweit eine Verarbeitung eine Einwilligung voraussetzt, wird diese gesondert eingeholt.

§ 14 Gewährleistung

  1. Flatwise stellt die Software nach Maßgabe des vereinbarten Tarifs, der maßgeblichen Leistungsbeschreibung und der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften bereit.

  2. Ein Mangel liegt insbesondere nicht allein deshalb vor, weil eine vom Kunden erwartete Funktion nicht zum geschuldeten Leistungsumfang gehört oder eine Funktion vor Vertragsschluss eindeutig als noch nicht regulär verfügbar gekennzeichnet wurde. Zwingende gesetzliche Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit bleiben unberührt.

  3. Flatwise ist nicht für Beeinträchtigungen verantwortlich, die ausschließlich auf Umständen außerhalb seines geschuldeten Leistungsbereichs beruhen, insbesondere einer ungeeigneten technischen Umgebung des Kunden, einer vertragswidrigen Manipulation der Software oder vom Kunden zu vertretenden fehlerhaften Zugangs- oder Berechtigungseinstellungen.

  4. Der Kunde soll erkennbare Störungen und Mängel unter möglichst genauer Beschreibung melden und Flatwise in einem angemessenen und zumutbaren Umfang bei ihrer Eingrenzung unterstützen.

Verbraucher

  1. Gegenüber Verbrauchern gelten uneingeschränkt die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG), soweit dieses anwendbar ist.

  2. Flatwise leistet insbesondere Gewähr dafür, dass eine fortlaufend bereitgestellte digitale Leistung während der gesetzlich maßgeblichen Bereitstellungsdauer vertragsgemäß ist und erforderliche Aktualisierungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bereitgestellt werden.

  3. Bei einem Mangel stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Gewährleistungsbehelfe zu, insbesondere zunächst die Herstellung des mangelfreien Zustands sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen Preisminderung oder Vertragsauflösung.

  4. Soweit das VGG auch auf einen kostenlosen Light-Vertrag Anwendung findet, bleiben die dafür vorgesehenen gesetzlichen Verbraucherrechte unberührt.

Unternehmer

  1. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit keine zulässige abweichende individuelle Vereinbarung besteht.

  2. Unternehmer sollen einen erkannten Mangel ohne unnötigen Aufschub melden und Flatwise die für Prüfung und Behebung vernünftigerweise erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Gesetzlich anwendbare Untersuchungs- oder Rügepflichten bleiben unberührt.

  3. Bei einem behebbaren Mangel ist Flatwise grundsätzlich angemessene Gelegenheit zur Behebung zu geben, soweit dies nach dem anwendbaren Recht vorgesehen und im konkreten Fall zumutbar ist.

  4. Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse, Verfügbarkeiten, wirtschaftliche Erfolge oder sonstige Eigenschaften besteht nur, wenn Flatwise sie ausdrücklich als Garantie übernommen hat.

  5. Die besonderen Bestimmungen zu Berechnungen gemäß § 10 und zu Walter gemäß § 11 bestimmen den jeweils geschuldeten Leistungsumfang, schließen Gewährleistungsrechte wegen eines tatsächlich von Flatwise zu vertretenden Mangels jedoch nicht pauschal aus.

§ 15 Haftung

  1. Die Haftung von Flatwise richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sie durch die nachfolgenden Bestimmungen wirksam beschränkt wird.

  2. Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten, soweit gesetzlich zulässig, auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und sonstigen Personen, für deren Verhalten Flatwise einzustehen hat.

Verbraucher

  1. Gegenüber Verbrauchern haftet Flatwise nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere werden die Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

  2. Sorgfalts-, Prüf- und Mitwirkungspflichten des Kunden nach diesen AGB werden bei einem Schadenersatzanspruch nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

Unternehmer

  1. Gegenüber Unternehmern haftet Flatwise unbeschränkt für vorsätzlich verursachte Schäden und für Personenschäden, soweit eine Beschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.

  2. Für grob fahrlässig verursachte Schäden haftet Flatwise gegenüber Unternehmern nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  3. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet Flatwise nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde typischerweise vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

  4. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist bei Standardtarifen je Vertragsjahr zusätzlich begrenzt auf den höheren Betrag aus

    1. den vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für den betreffenden Flatwise-Vertrag entrichteten Nettoentgelten oder

    2. EUR 5.000,

höchstens jedoch auf EUR 25.000 je Vertragsjahr.

  1. Für individuell vereinbarte Enterprise-Leistungen kann eine abweichende Haftungsregelung vereinbart werden. Fehlt eine solche Vereinbarung, ist eine Haftungsbegrenzung nach Abs. 8 nur insoweit anzuwenden, als sie unter Berücksichtigung von Vertragswert, Leistungsumfang und Risikoverteilung angemessen ist.

  2. Soweit keine wesentliche Vertragspflicht betroffen ist, ist die Haftung gegenüber Unternehmern für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

  3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften eine weitergehende Haftung vorsehen.

Kundendaten, Berechnungen und Walter

  1. Flatwise haftet nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich auf unrichtigen oder unvollständigen Kundendaten, vom Kunden fehlerhaft vorgenommenen Einstellungen oder Zuordnungen, einer unzutreffenden kundenseitigen Sachverhaltseinschätzung oder einer sonstigen vom Kunden zu vertretenden Ursache beruhen.

  2. Ist sowohl ein von Flatwise zu vertretender Umstand als auch ein Verhalten des Kunden für einen Schaden ursächlich, richtet sich die Schadenstragung nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens.

  3. Flatwise haftet nicht dafür, dass eine technisch und entsprechend der geschuldeten Funktion richtig durchgeführte Berechnung aufgrund unzutreffender Ausgangsdaten oder nicht erfüllter rechtlicher Voraussetzungen zu einem für den konkreten Sachverhalt unzutreffenden Ergebnis führt.

  4. Flatwise bleibt hingegen nach Maßgabe dieses Paragraphen für eigene technische oder fachliche Implementierungs-, Berechnungs-, Software- und Verarbeitungsfehler innerhalb der vertraglich geschuldeten Flatwise-Funktionen verantwortlich.

  5. Die Möglichkeit unrichtiger oder unvollständiger KI-Antworten begründet keine Garantie für die Richtigkeit jeder einzelnen Walter-Ausgabe. Flatwise haftet insbesondere nicht für einen Schaden, soweit dieser ausschließlich daraus entsteht, dass eine erkennbar überprüfungsbedürftige KI-Ausgabe ungeprüft als verbindliche rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige Fachauskunft verwendet wird.

  6. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund eines von Flatwise zu vertretenden technischen Fehlers, einer Verletzung geschuldeter Schutz- oder Freigabemechanismen oder einer sonstigen eigenen Pflichtverletzung.

Drittanbieter und Datenverlust

  1. Flatwise haftet nicht für Ausfälle oder Fehler externer Dienste, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von Flatwise liegen und Flatwise keine eigene Pflichtverletzung insbesondere bei Auswahl, technischer Integration oder erforderlicher Reaktion auf eine Störung trifft.

  2. Für einen von Flatwise zu vertretenden Verlust oder eine von Flatwise zu vertretende Beschädigung von Kundendaten gelten die allgemeinen Haftungsbestimmungen dieses Paragraphen.

§ 16 Vertragsende, Light-Fallback und Datenexport

  1. Endet ein entgeltlicher Tarif, ohne dass der Kunde zugleich sein Flatwise-Kundenkonto vollständig beendet, wird das Kundenkonto grundsätzlich auf den zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Light-Tarif umgestellt.

  2. Mit Wirksamwerden des Tarifendes stehen nur noch die Funktionen und Kapazitäten des Light-Tarifs zur Verfügung. Der Wechsel in den Light-Tarif führt nicht allein deshalb zur automatischen Löschung bereits gespeicherter Kundendaten.

  3. Übersteigt der vorhandene Datenbestand die Grenzen des Light-Tarifs, kann die weitere Bearbeitung, Neuanlage oder Nutzung einzelner Daten oder Funktionen entsprechend den Tarifgrenzen eingeschränkt werden.

  4. Während eines aktiven Vertrags kann der Kunde die jeweils in Flatwise bereitgestellten Exportfunktionen nutzen. Darüber hinaus kann er einen weitergehenden Export seiner in Flatwise gespeicherten Daten über support@flatwise.at anfordern.

  5. Strukturierte Daten werden, soweit technisch verfügbar und rechtlich erforderlich, in einem geeigneten gängigen Format bereitgestellt. Berichte und sonstige dafür vorgesehene Auswertungen können als PDF bereitgestellt werden.

  6. Gesetzliche Rechte auf Auskunft, Datenübertragbarkeit, Herausgabe oder Wiedererlangung von Daten und sonstigen Inhalten bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern werden insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an die Wiedererlangung nicht personenbezogener Inhalte nach dem VGG eingehalten.

  7. Möchte der Kunde sein Flatwise-Kundenkonto vollständig schließen, kann er die vollständige Vertragsbeendigung beziehungsweise Kontolöschung über die hierfür vorgesehene Funktion oder durch Mitteilung an Flatwise verlangen.

  8. Nach vollständiger Vertragsbeendigung endet die produktive Nutzung von Flatwise. Soweit der Kunde nicht eine frühere Löschung verlangt und gesetzliche Vorgaben nicht entgegenstehen, hält Flatwise die noch vorhandenen Kundendaten grundsätzlich für bis zu 30 Kalendertage ausschließlich zum Zweck eines möglichen Exports beziehungsweise einer Rückgabe vor.

  9. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Kunde die Herausgabe seiner noch vorhandenen Daten nach Maßgabe der technisch verfügbaren und gesetzlich erforderlichen Exportmöglichkeiten verlangen. Ein Anspruch auf die weitere produktive Nutzung des bisherigen Tarifs besteht während dieser Rückgabephase nicht.

  10. Verlangt der Kunde eine frühere Löschung, werden die betreffenden Daten nach Maßgabe der anwendbaren datenschutzrechtlichen und technischen Vorgaben ohne unangemessene Verzögerung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

  11. Nach Ablauf der Rückgabephase werden Kundendaten nach Maßgabe des geltenden Löschkonzepts, der Datenschutzerklärung und, soweit anwendbar, des AVV gelöscht. In technischen Sicherungskopien können Daten bis zu ihrer regulären Löschung beziehungsweise Überschreibung fortbestehen; sie werden währenddessen nicht für eine weitere produktive Nutzung verarbeitet.

  12. Eigene Vertrags-, Rechnungs-, Zahlungs-, Buchhaltungs- und sonstige Nachweisdaten von Flatwise können im gesetzlich erforderlichen Umfang auch nach Beendigung des Kundenkontos gespeichert werden.

§ 17 Rücktrittsrecht von Verbrauchern

  1. Verbrauchern stehen bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen die gesetzlichen Rücktrittsrechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu, soweit dieses auf den jeweiligen Vertrag anwendbar ist.

  2. Die Rücktrittsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage. Bei einem Dienstleistungsvertrag beginnt sie grundsätzlich mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

  3. Flatwise stellt dem Verbraucher die gesetzlich erforderliche Rücktrittsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert und in der gesetzlich vorgesehenen Form zur Verfügung. Die Verwendung des Musterformulars ist für die Ausübung des Rücktrittsrechts nicht verpflichtend.

  4. Möchte der Verbraucher einen entgeltlichen Tarif bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist nutzen, muss er ausdrücklich verlangen, dass Flatwise bereits während der Rücktrittsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, und die gesetzlich erforderliche Kenntnisnahme der damit verbundenen Rechtsfolgen bestätigen.

  5. Tritt der Verbraucher nach einem wirksamen Verlangen gemäß Abs. 4 zurück, nachdem Flatwise bereits mit der Leistungserbringung begonnen hat, kann Flatwise nach Maßgabe des § 16 FAGG einen verhältnismäßigen Betrag für die bis zum Rücktritt bereits erbrachte Leistung verlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die sofortige Freischaltung eines laufenden Flatwise-Abonnements führt für sich allein nicht zum sofortigen Erlöschen des Rücktrittsrechts. § 10 FAGG verlangt für den vorzeitigen Leistungsbeginn ein ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers und dessen Bestätigung der Kenntnisnahme vom möglichen Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung.

  6. Im Fall eines wirksamen Rücktritts werden bereits erhaltene Zahlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zurückerstattet.

  7. Für Verbraucherverträge, die nach dem 30. September 2026 über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, stellt Flatwise während der Rücktrittsfrist zusätzlich die gesetzlich erforderliche Online-Rücktrittsfunktion gemäß § 13a FAGG zur Verfügung. Diese ergänzt die sonstigen gesetzlich zulässigen Möglichkeiten zur Ausübung des Rücktrittsrechts.

  8. Das gesetzliche Rücktrittsrecht ist von der ordentlichen Kündigung gemäß § 5 zu unterscheiden. Die Kündigung beendet einen laufenden Vertrag zum Ende der maßgeblichen Abrechnungsperiode; der Rücktritt betrifft das gesetzliche Rücktrittsrecht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist.

§ 18 Preis- und Vertragsänderungen

Preise
  1. Flatwise kann Preise für künftige Neuverträge, neu gebuchte Tarife, Upgrades und Zusatzleistungen neu festlegen. Maßgeblich ist der dem Kunden vor Abschluss der jeweiligen Buchung angezeigte Preis.

  2. Eine solche Preisänderung wirkt nicht rückwirkend auf bereits bezahlte Abrechnungsperioden.

  3. Gegenüber Verbrauchern wird der Preis eines bereits bestehenden Vertrags nur geändert, wenn

    1. der Verbraucher der Änderung wirksam zustimmt,

    2. eine bereits wirksam vereinbarte und gesetzlich zulässige objektive Preisanpassungsregel eingreift oder

    3. eine sonstige gesetzliche Grundlage besteht.

  4. Eine allgemeine Änderung der Preise für Neuverträge führt daher nicht automatisch zu einer Preisänderung bei bestehenden Verbraucherverträgen. Eine automatische Preisindexierung ist derzeit nicht vereinbart.

  5. Soweit die Zustimmung eines Verbrauchers zu einer Preisänderung erforderlich ist, gelten Schweigen oder die bloße weitere Nutzung von Flatwise nicht als Zustimmung.

  6. Gegenüber Unternehmern kann Flatwise den Preis eines bestehenden Tarifs für künftige Abrechnungsperioden anpassen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere erhebliche Veränderungen der unmittelbar für die Leistungserbringung erforderlichen Infrastruktur-, Software-, KI- oder Drittanbieterkosten oder zusätzliche gesetzlich beziehungsweise regulatorisch bedingte Aufwendungen.

  7. Eine solche B2B-Preisanpassung muss unter Berücksichtigung ihres Grundes angemessen sein. Flatwise informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden. Die Änderung wird frühestens mit jener neuen Abrechnungsperiode wirksam, die nach Ablauf dieser 30-tägigen Vorankündigungsfrist beginnt.

  8. Der Unternehmer kann den betroffenen Tarif bis zum Wirksamwerden einer für ihn nachteiligen Preisänderung kündigen.

Änderungen der Vertragsbedingungen

  1. Änderungen des eigentlichen Leistungsumfangs von Flatwise richten sich nach § 6.

  2. Gegenüber Verbrauchern werden wesentliche Änderungen bestehender Vertragsbedingungen, die für den Verbraucher nachteilig sind, nur wirksam, soweit hierfür eine wirksame gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht oder der Verbraucher der Änderung ausdrücklich zustimmt. Schweigen allein gilt nicht als Zustimmung zu einer zustimmungspflichtigen Änderung.

  3. Flatwise kann gegenüber Unternehmern sachlich gerechtfertigte Änderungen dieser AGB mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen vornehmen, insbesondere wenn dies aufgrund geänderter gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen, relevanter technischer Veränderungen oder einer Weiterentwicklung des Vertragsmodells erforderlich ist.

  4. Durch eine Änderung nach Abs. 11 dürfen wesentliche Hauptleistungspflichten nicht ohne sachliche Rechtfertigung grundlegend zu Lasten des Kunden verändert werden. Führt die Änderung zu einer nicht nur geringfügigen nachteiligen Veränderung der Rechtsposition des Unternehmers, kann dieser den Vertrag vor ihrem Wirksamwerden zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.

  5. Rein redaktionelle Änderungen, Klarstellungen oder Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden wirken, können ohne die vorstehende Vorankündigungsfrist vorgenommen werden, sofern dadurch die Rechtsposition des Kunden nicht nachteilig verändert wird.

§ 19 Sperre und außerordentliche Beendigung

  1. Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu beenden, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.

  2. Flatwise kann die Nutzung einzelner Funktionen oder des Kundenkontos angemessen einschränken oder bei entsprechend schwerwiegendem Grund den Vertrag außerordentlich beenden, insbesondere wenn

    1. Flatwise offensichtlich für rechtswidrige Zwecke genutzt wird,

    2. technische Schutz-, Sicherheits- oder Berechtigungsmechanismen vorsätzlich umgangen werden,

    3. vom Kundenkonto eine konkrete erhebliche Gefährdung für Sicherheit, Stabilität, Flatwise oder Daten anderer Kunden ausgeht,

    4. unbefugt auf fremde Daten oder Systeme zugegriffen wird oder dies versucht wird,

    5. ein erheblicher Vertragsverstoß trotz Aufforderung nicht beendet wird,

    6. ein erheblicher Zahlungsverzug nach dem in § 4 vorgesehenen Mahnverfahren fortbesteht oder

    7. Flatwise aufgrund zwingender gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Vorgaben zu einer Maßnahme verpflichtet ist.

  3. Soweit Art und Dringlichkeit des Verstoßes dies zulassen, informiert Flatwise den Kunden vor einer Sperre oder außerordentlichen Beendigung über den beanstandeten Umstand, räumt ihm eine angemessene Möglichkeit zur Abhilfe ein und weist auf die möglichen Folgen hin.

  4. Eine vorherige Abhilfefrist ist insbesondere nicht erforderlich, wenn eine sofortige Maßnahme zur Abwehr eines erheblichen Sicherheitsrisikos oder drohenden Schadens erforderlich ist, ein besonders schwerwiegender vorsätzlicher Verstoß vorliegt, eine Abhilfe offensichtlich aussichtslos ist oder eine unverzügliche Maßnahme gesetzlich vorgeschrieben ist.

  5. Sperren müssen im Verhältnis zum jeweiligen Grund angemessen sein. Soweit eine Beschränkung einzelner Funktionen ausreicht, soll nicht ohne sachlichen Grund das gesamte Kundenkonto gesperrt werden.

  6. Eine Sperre wird aufgehoben, sobald ihr Grund weggefallen ist und keine sonstige Rechtfertigung für ihre Fortdauer besteht.

  7. Eine Sperre führt nicht automatisch zur Löschung von Kundendaten. Soweit mit dem Zweck der Sperre vereinbar und technisch möglich, bleiben insbesondere notwendige Funktionen zur Behebung des Sperrgrundes, zur Aktualisierung von Zahlungsdaten, zur Kündigung, zur Kommunikation mit dem Support und zum Datenexport verfügbar.

  8. Gesetzliche Rechte des Kunden bei einer unberechtigten Sperre oder Vertragsbeendigung bleiben unberührt.

  9. Die ordentliche Vertragsbeendigung richtet sich nach § 5; die Folgen einer Vertragsbeendigung und die Behandlung der Kundendaten richten sich nach § 16.

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Flatwise und dem Kunden ist österreichisches Recht anzuwenden.

  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Rechts, das ohne die Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht entzogen werden.

  3. Für Verträge mit Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis das für Linz, Österreich, sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

  4. Vertragssprache ist Deutsch.

  5. Rechtserhebliche Mitteilungen können, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist, elektronisch erfolgen. Flatwise kann hierfür insbesondere die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse oder geeignete Mitteilungsfunktionen innerhalb des Kundenkontos verwenden. Der Kunde hat seine für die Vertragskommunikation verwendete E-Mail-Adresse aktuell zu halten.

  6. Erklärungen von Verbrauchern, insbesondere Kündigungs- und Rücktrittserklärungen, unterliegen nur jenen Form- und Zugangsvoraussetzungen, die gesetzlich zulässig sind.

  7. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB im Umfang des jeweiligen Widerspruchs vor. Der AVV geht hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.

  8. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, undurchsetzbar oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleiben die übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird insbesondere gegenüber Verbrauchern nicht automatisch durch eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung ersetzt.

  9. Kunden können sich mit Beschwerden oder Meinungsverschiedenheiten insbesondere an support@flatwise.at wenden.

  10. Kann eine Streitigkeit mit einem Verbraucher nicht unmittelbar beigelegt werden, informiert Flatwise den Verbraucher nach Maßgabe des § 19 AStG auf einem dauerhaften Datenträger über die zuständige alternative Streitbeilegungsstelle und darüber, ob Flatwise an einem entsprechenden Verfahren teilnehmen wird. Eine generelle freiwillige Verpflichtung zur Teilnahme an einem bestimmten Streitbeilegungsverfahren wird durch diese AGB nicht begründet. § 19 AStG verlangt diese Information nach gescheiterter unmittelbarer Einigung; eine allgemeine Nennung einer AS-Stelle bereits in den AGB ist insbesondere dann vorgeschrieben, wenn sich der Unternehmer zur Einschaltung einer solchen Stelle verpflichtet hat oder dazu verpflichtet ist.

  11. Diese AGB gelten in der jeweils wirksam vereinbarten Fassung.

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