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Vermietung

Mietanbot erklärt

So erstellst du als Vermieter ein sicheres Angebot

Mietanbot in Österreich richtig erstellen. Erfahre, welche Angaben hineingehören, wann es verbindlich wird und wie du als Vermieter die Annahme sauber regelst.

Johannes Reichl

Veröffentlicht von

Johannes Reichl

Jun 19, 2026

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Vermieter und Mietinteressent besprechen ein Mietanbot bei einem persönlichen Gespräch in einer Wohnung, KI generiert
Vermieter und Mietinteressent besprechen ein Mietanbot bei einem persönlichen Gespräch in einer Wohnung, KI generiert
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Mietanbot erklärt

So erstellst du als Vermieter ein sicheres Angebot

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Ein Mietanbot ist mehr als eine kurze Nachricht mit dem Satz, dass jemand deine Wohnung gerne mieten möchte. Es ist ein konkretes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags. Wenn die wesentlichen Bedingungen feststehen und du das Anbot annimmst, kann der Mietvertrag bereits zustande kommen.

Für dich als Vermieter:in ist das praktisch. Du hältst die wichtigsten Eckpunkte früh fest und kannst den Vermietungsprozess strukturiert abwickeln. Gleichzeitig darfst du das Dokument nicht zu locker behandeln. Unklare Angaben zum Mietgegenstand, zur Miethöhe oder zur Befristung schaffen später unnötige Diskussionen.

In diesem Ratgeber erfährst du, wie ein Mietanbot in Österreich funktioniert, welche Inhalte nicht fehlen dürfen und worauf du bei der Annahme achten solltest. Wir schauen uns auch an, wann ein Mietanbot vom Mietvertrag zu unterscheiden ist und warum eine kurze, klare Frist für beide Seiten sinnvoll sein kann.

Vermieter prüft Unterlagen für ein Mietanbot in einer modernen Wohnung, KI generiert
Vermieter prüft Unterlagen für ein Mietanbot in einer modernen Wohnung, KI generiert

Was ein Mietanbot in Österreich ausmacht

Ein Mietanbot ist rechtlich nicht bloß eine unverbindliche Vormerkung. Es ist ein Angebot, einen Mietvertrag zu bestimmten Bedingungen abzuschließen. Damit es angenommen werden kann, muss aus dem Dokument ausreichend klar hervorgehen, um welche Wohnung es geht und zu welchen Bedingungen sie vermietet werden soll. § 862 ABGB sieht vor, dass ein Antrag innerhalb der vom Antragsteller gesetzten Frist angenommen werden muss.

In der Praxis wird das Mietanbot meist von der wohnungssuchenden Person unterschrieben. Diese erklärt damit, die Wohnung zu den genannten Bedingungen mieten zu wollen. Nimmst du das Anbot an, kann der Mietvertrag bereits zustande kommen. Die Arbeiterkammer weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Mietanbot grundsätzlich verbindlich ist und die Annahme durch Vermieter:innen in der Regel zum Abschluss des Mietvertrags führt.

Für dich als Vermieter:in bedeutet das vor allem eines. Du solltest das Mietanbot erst annehmen, wenn du die Person ausgewählt, die Unterlagen geprüft und die wesentlichen Bedingungen endgültig festgelegt hast. Eine spätere Vertragsurkunde kann die Vereinbarung ausführlicher dokumentieren, macht aus einem bereits angenommenen Anbot aber nicht automatisch erst den Vertrag.

Wichtig: Verwende das Mietanbot nicht als bloße Reservierung. Sobald die Bedingungen ausreichend bestimmt sind und du das Angebot annimmst, kann bereits eine verbindliche Vereinbarung bestehen. Formuliere deshalb klar, ob du ein echtes Mietanbot vor dir hast oder ob zunächst nur weitere Verhandlungen stattfinden sollen. Beachte außerdem, dass die wohnungssuchende Person unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem Konsumentenschutzgesetz haben kann, dazu weiter unten mehr.

Diese Angaben gehören in ein Mietanbot

Das Dokument sollte so vollständig sein, dass beide Seiten erkennen, worauf sie sich einlassen. Dazu gehören die Namen und Kontaktdaten der Vertragspartner, die genaue Adresse der Wohnung und möglichst auch die Top Nummer. Eine zusätzliche Beschreibung des Mietobjekts oder ein Grundriss kann sinnvoll sein, wenn es mehrere Nebenräume, Stellplätze oder mitvermietete Flächen gibt.

Auch die finanziellen Eckpunkte müssen nachvollziehbar sein. Nenne den Hauptmietzins, die voraussichtlichen Betriebskosten und die Umsatzsteuer, wenn sie verrechnet wird. Die Kaution, eine mögliche rechtlich zulässige Ablöse und sonstige regelmäßige Zahlungen sollten ebenfalls im Anbot stehen. Ohne-Makler nennt als zentrale Angaben unter anderem die genaue Adresse, die Wohnungsgröße, die monatliche Miete, den Mietbeginn und die Befristung.

Lesetipp: Welche Kautionshöhe zulässig ist und wie die Rückzahlung läuft

Bei einem befristeten Mietverhältnis müssen Beginn und Ende klar angegeben werden. Zusätzlich brauchst du eine Annahmefrist. Die Annahmefrist legt fest, wie lange die antragstellende Person an ihr Anbot gebunden ist und bis wann du es wirksam annehmen kannst. Sie ist nicht dasselbe wie die Dauer des späteren Mietverhältnisses.

Inhalt

Was du konkret angeben solltest

Vertragspartner

Vollständige Namen und Kontaktdaten

Mietobjekt

Adresse, Top Nummer und mitvermietete Flächen

Mietbeginn

Konkretes Datum

Mietdauer

Unbefristet oder Beginn und Ende der Befristung

Monatliche Zahlung

Hauptmietzins, Betriebskosten und Umsatzsteuer

Kaution

Höhe und Fälligkeit

Besondere Vereinbarungen

Zum Beispiel Stellplatz, Küche oder noch auszuführende Arbeiten

Annahmefrist

Datum und möglichst auch Uhrzeit

Unterschriften

Unterschrift der antragstellenden Person und Dokumentation deiner Annahme

Wichtiger Hinweis: Soll eine Wohnung im Anwendungsbereich des MRG befristet vermietet werden, reicht es nicht, lediglich ein Enddatum in das Mietanbot zu schreiben. Die Befristung muss schriftlich vereinbart und von beiden Seiten formgültig erklärt werden. Seit 2026 beträgt die Mindestdauer bei unternehmerischen Vermieter:innen grundsätzlich fünf Jahre, bei nicht unternehmerischen Vermieter:innen drei Jahre.

Wenn du noch eine Bedingung offenlassen möchtest, solltest du sie ausdrücklich formulieren. Das kann etwa ein noch zu erledigender Mangel oder die Zustimmung einer dritten Person sein. Eine solche Bedingung darf nicht nur mündlich erwähnt werden. Schreib sie in das Anbot, damit später nachvollziehbar bleibt, wovon die Vereinbarung abhängig war.

Lesetipp: Mietvertrag in Österreich richtig vorbereiten

Warum eine kurze Annahmefrist sinnvoll ist

Ohne Frist bleibt länger unklar, ob und wann du das Angebot annimmst. § 862 ABGB unterscheidet zwischen einer ausdrücklich gesetzten Frist und dem Fall, dass keine Frist vereinbart wurde. Für die Praxis ist eine kurze, realistische Frist daher besser. Sie gibt dir Zeit für die Prüfung und sorgt gleichzeitig dafür, dass die antragstellende Person nicht unnötig lange gebunden bleibt.

Setze die Frist so, dass du die Unterlagen tatsächlich prüfen kannst. Zwei Werktage können bei einem einfachen Ablauf ausreichen. Wenn noch eine Bonitätsauskunft, die Zustimmung einer mitberechtigten Person oder eine Rücksprache mit der Hausverwaltung nötig ist, brauchst du eventuell mehr Zeit. Entscheidend ist, dass die Frist im Dokument eindeutig steht.

Wenn du innerhalb der Frist annehmen möchtest, sollte deine Erklärung der antragstellenden Person nachweisbar zugehen. Eine klare schriftliche Nachricht ist besser als ein beiläufiges Telefonat. Läuft die Frist ab, solltest du nicht einfach davon ausgehen, dass das alte Anbot unverändert weitergilt. Kläre in diesem Fall schriftlich, ob ein neues Anbot abgegeben oder die Frist verlängert wird.

Tipp: Trage in jedes Mietanbot ein konkretes Datum für das Ende der Annahmefrist ein. Bei wichtigen Vorgängen kannst du zusätzlich eine Uhrzeit festhalten und die Annahme per E Mail bestätigen. So bleiben Auswahl, Frist und Vertragsschluss nachvollziehbar. Eine schriftliche Nachricht per E-Mail erleichtert die Dokumentation. Soll zugleich eine Befristung nach MRG wirksam vereinbart werden, musst du allerdings zusätzlich die dafür geltenden Formvoraussetzungen beachten.

Annahme und Ablehnung richtig dokumentieren

Wenn du das Mietanbot unverändert annehmen möchtest, sollte deine Erklärung eindeutig sein. Eine Formulierung wie „Ich nehme das Mietanbot zu den angeführten Bedingungen an“ lässt weniger Raum für Missverständnisse als eine Nachricht, in der nur von einer positiven Entscheidung oder einer Reservierung die Rede ist. Bewahre das unterzeichnete Anbot und deine Annahme gemeinsam auf.

Möchtest du den Mietzins, den Mietbeginn oder eine andere wesentliche Bedingung ändern, solltest du nicht einfach von einer Annahme sprechen. Eine inhaltliche Änderung kann als neues Angebot zu beurteilen sein. Formuliere deshalb klar, welche Fassung gelten soll und ob du eine neuerliche Zustimmung der anderen Seite brauchst. Für die Frage, ob ein Anbot ausreichend bestimmt ist und einen endgültigen Bindungswillen erkennen lässt, kommt es auf den konkreten Inhalt an. Das bestätigt auch die österreichische Rechtsprechung.

Lehnst du das Mietanbot ab, ist eine kurze schriftliche Mitteilung sinnvoll. Eine Begründung ist in der Regel nicht erforderlich. Die Auswahl darf selbstverständlich nicht gegen gesetzliche Diskriminierungsverbote verstoßen. Für deine Unterlagen solltest du trotzdem festhalten, wann du abgelehnt hast und auf welches Anbot sich die Nachricht bezogen hat. Bei mehreren Bewerbungen verhinderst du damit spätere Unklarheiten.

Wichtig: Eine Annahme unter Vorbehalt kann rechtlich anders wirken als eine vorbehaltlose Annahme. Wenn noch wesentliche Punkte offen sind, benenne sie ausdrücklich und lass die endgültige Vereinbarung erst nach der Klärung bestätigen.

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Mietanbot und Mietvertrag sind nicht dasselbe

Ein Mietanbot ist zunächst das Angebot einer Person, einen Mietvertrag zu bestimmten Bedingungen abzuschließen. Der Mietvertrag entsteht, wenn du dieses Angebot annimmst und die wesentlichen Vertragsinhalte ausreichend feststehen. Eine zusätzliche Vertragsurkunde ist zwar sinnvoll, aber nicht in jedem Fall der Moment, in dem erstmals eine verbindliche Vereinbarung entsteht. Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass ein angenommenes Mietanbot in der Regel bereits zum Mietvertragsabschluss führen kann.

Für dich als Vermieter:in ist diese Unterscheidung wichtig. Wenn du das Anbot bereits angenommen hast, kannst du nicht ohne Weiteres sagen, dass noch kein Vertrag besteht, nur weil der ausführliche Mietvertrag noch nicht unterschrieben wurde. Prüfe deshalb vor der Annahme, ob Miethöhe, Mietbeginn, Mietdauer, Mietgegenstand und alle wesentlichen Bedingungen tatsächlich feststehen.

Ein Mietanbot kann auch als Grundlage für den späteren Mietvertrag dienen. Dann sollten die Daten im Vertrag genau mit dem angenommenen Anbot übereinstimmen. Änderungen bei wesentlichen Punkten solltest du nicht stillschweigend einarbeiten. Lass dir solche Änderungen ausdrücklich bestätigen. Bei einer Befristung müssen zusätzlich die gesetzlichen Form- und Mindestdaueranforderungen eingehalten werden.

Kann man von einem Mietanbot zurücktreten

Ein allgemeines, jederzeitiges Rücktrittsrecht gibt es nicht. Ein Mietanbot ist grundsätzlich verbindlich. Unter den Voraussetzungen des Konsumentenschutzgesetz kann ein kostenloser Rücktritt aber möglich sein.

Das Rücktrittsrecht nach KSchG besteht insbesondere dann, wenn ein:e Verbraucher:in das Mietanbot am Tag der ersten Besichtigung abgibt und die Wohnung dem dringenden Wohnbedürfnis der Person oder eines nahen Angehörigen dienen soll. Die Rücktrittsfrist beträgt grundsätzlich eine Woche. Sie beginnt erst, wenn eine Zweitschrift der Vertragserklärung und eine schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht übergeben wurden. Spätestens einen Monat nach der ersten Besichtigung erlischt dieses Rücktrittsrecht jedenfalls. Die Rücktrittserklärung ist gesetzlich an keine bestimmte Form gebunden, aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch unbedingt eine schriftliche Erklärung.

Für dich als Vermieter:in sind daraus zwei Dinge wichtig. Der Tag der Besichtigung und die Belehrung über das Rücktrittsrecht sind entscheidend, weil sie über Beginn und Länge der Frist bestimmen. Und bei Objekten wie Garagen, Geschäftsräumen, Ferienwohnungen oder gesamten Zinshäusern greift dieses Rücktrittsrecht i.d.R. gar nicht.

Wenn eine Person nach deiner Annahme zurücktritt, solltest du die Erklärung und den behaupteten Grund dokumentieren. Eine vorschnelle Forderung nach Schadenersatz oder einer Vertragsstrafe kann riskant sein. Lass die Situation prüfen, bevor du weitere Schritte setzt.

Wichtig: Formuliere im Mietanbot keine pauschalen Aussagen wie „Ein Rücktritt ist in jedem Fall ausgeschlossen". Das Rücktrittsrecht nach § 30a KSchG kann durch eine solche Klausel nicht einfach beseitigt werden.

Was du vor der Annahme prüfen solltest

Die Annahme sollte erst erfolgen, wenn dein Auswahlprozess abgeschlossen ist. Prüfe zunächst, ob die Angaben im Anbot mit deinen Unterlagen übereinstimmen. Dazu zählen die richtige Wohnung, die vereinbarte Miethöhe, der Mietbeginn und eine allfällige Befristung.

Lesetipp: Wie du die Bonität deiner Bewerber:innen richtig prüfst

Danach solltest du kontrollieren, ob noch offene Punkte bestehen. Geht es um eine Reparatur, eine mitvermietete Küche, einen Parkplatz oder eine Zustimmung der Mitberechtigten, gehört die Lösung ins Dokument. Mündliche Zusagen sind später schwerer nachzuweisen als klare schriftliche Vereinbarungen.

Auch die Kommunikation mit mehreren Bewerber:innen braucht Aufmerksamkeit. Solange du ein Anbot nicht angenommen hast, kannst du grundsätzlich noch auswählen. Nach der Annahme solltest du die übrigen Interessent:innen aber nicht weiter im Unklaren lassen. Eine kurze schriftliche Absage verhindert Missverständnisse und beendet den jeweiligen Bewerbungsprozess sauber.

Vermieter und Mietinteressent besprechen ein Mietanbot bei einem persönlichen Gespräch in einer Wohnung, KI generiert
Vermieter und Mietinteressent besprechen ein Mietanbot bei einem persönlichen Gespräch in einer Wohnung, KI generiert

Schluss

Ein Mietanbot kann deinen Vermietungsprozess deutlich übersichtlicher machen. Du hältst die wichtigsten Eckpunkte fest, bekommst eine klare Entscheidung der interessierten Person und kannst die nächsten Schritte besser planen. Gleichzeitig solltest du das Dokument nicht wie eine unverbindliche Reservierung behandeln.

Sobald das Anbot ausreichend bestimmt ist und du es annimmst, kann bereits ein Mietvertrag zustande kommen. Das gilt auch dann, wenn der ausführliche Vertrag erst später unterschrieben wird. Prüfe deshalb vor deiner Annahme alle Angaben zum Mietobjekt, zur Miethöhe, zum Mietbeginn und zu einer möglichen Befristung.

Eine kurze und eindeutige Annahmefrist sorgt für Klarheit. Halte außerdem offene Bedingungen schriftlich fest und dokumentiere deine Annahme oder Ablehnung nachvollziehbar. So vermeidest du Missverständnisse und hast im Fall einer späteren Frage eine klare Unterlage zur Hand.

Für den praktischen Einsatz bei Flatwise sollte das Mietanbot in einen strukturierten Ablauf eingebettet sein. Interessent:innen geben ihr Angebot ab, du prüfst die Angaben und entscheidest innerhalb der festgelegten Frist. Erst danach folgen die weiteren Unterlagen und die Vorbereitung der Übergabe.

Wichtig: Ein Mietanbot ist ein rechtlich relevantes Dokument. Wenn du Formulierungen, Bedingungen oder Rücktrittsmöglichkeiten individuell gestalten möchtest, lass das Anbot vor dem Einsatz von einer lokalen Rechtskanzlei prüfen.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Ist ein Mietanbot verbindlich?

Was muss in einem Mietanbot stehen?

Wie lange ist ein Mietanbot gültig?

Kann ein Vermieter ein Mietanbot ablehnen?

Kann man von einem Mietanbot zurücktreten?

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Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte wende dich bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen an eine qualifizierte Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Weitere Hinweise und der vollständige Haftungsausschluss sind im Impressum einsehbar.

Redaktioneller Hinweis: Bei der Erstellung dieses Artikels wurden KI-gestützte Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Dies umfasst gegebenenfalls auch die Erstellung, Bearbeitung oder Anpassung von Bildmaterial. KI-generierte Darstellungen können dabei auch fiktive Motive enthalten. Die abschließende redaktionelle Bearbeitung und Veröffentlichung erfolgten durch Flatwise.

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