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Bau

Blitzschutz für Immobilien in Österreich

Pflicht, Kosten und Prüfung

Wann ist eine Blitzschutzanlage Pflicht, was kostet sie und wie oft muss sie geprüft werden? Die wichtigsten Infos zu Blitzschutz speziell für Vermieter.

Johannes Reichl

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Johannes Reichl

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    Großes Mehrparteienhaus mit Balkonen und begrüntem Außenbereich in einer österreichischen Wohngegend, KI generiert
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Einleitung

Blitzschutz ist für viele Vermieter:innen erst dann ein Thema, wenn ein Neubau, eine Sanierung oder eine neue Photovoltaikanlage geplant wird. Dabei lohnt es sich, auch bei bestehenden Immobilien einen Blick auf die Situation zu werfen. Ein Blitz kann nicht nur das Gebäude beschädigen, sondern auch elektrische Anlagen und technische Einrichtungen beeinträchtigen.

Ob eine Blitzschutzanlage in Österreich verpflichtend ist, hängt vom jeweiligen Gebäude und von den baurechtlichen Vorschriften des Bundeslandes ab. Eine pauschale Pflicht für jedes Haus gibt es nicht. Eine Rolle spielen unter anderem die Lage, die Größe, die Bauweise und die Nutzung der Immobilie. In bestimmten Fällen kann daher ein äußerer Blitzschutz, ein innerer Blitzschutz oder eine Kombination aus beidem erforderlich sein.

Für dich als Vermieter ist vor allem wichtig, den Zustand der Anlage im Blick zu behalten und Prüfungen oder Wartungen nicht aufzuschieben. In diesem Ratgeber erfährst du, wann Blitzschutz vorgeschrieben sein kann, wie eine Blitzschutzanlage grundsätzlich funktioniert und mit welchen Kosten du rechnen musst.

Blitzschutzanlage mit Fangstange und metallischen Ableitungen auf dem Dach eines Wohngebäudes, KI generiert
Blitzschutzanlage mit Fangstange und metallischen Ableitungen auf dem Dach eines Wohngebäudes, KI generiert

Wann ist Blitzschutz in Österreich Pflicht

Ob eine Blitzschutzanlage vorgeschrieben ist, lässt sich in Österreich nicht mit einem einzigen Satz beantworten. Das Baurecht fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Bundesländer. Deshalb können sich die konkreten Vorgaben je nach Standort der Immobilie unterscheiden.

In den Bauordnungen findet sich meist keine pauschale Pflicht für jedes Wohnhaus. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Gebäude durch seine Lage, Größe oder Bauweise besonders gefährdet ist. Auch der Verwendungszweck kann eine Rolle spielen. Bei einem Wohnhaus mit mehreren Wohnungen gelten daher möglicherweise andere Anforderungen als bei einem kleinen Nebengebäude.

Ein Beispiel ist die Bauordnung für Wien. Nach § 114 müssen Bauwerke mit Blitzschutzanlagen ausgestattet werden, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind. Eine Verpflichtung kann außerdem bestehen, wenn der Verwendungszweck oder die kulturhistorische Bedeutung des Gebäudes dies erfordert.

Ähnliche Bestimmungen gibt es auch in anderen Landesbauordnungen. In Oberösterreich, der Steiermark und dem Burgenland wird ebenfalls darauf abgestellt, ob ein Bauwerk aufgrund seiner Eigenschaften oder Nutzung besonders blitzschlaggefährdet ist. Für die Beurteilung deines konkreten Objekts ist deshalb immer die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes maßgeblich.

Welche Gebäude besonders betroffen sein können

Eine Blitzschutzanlage kommt vor allem bei Gebäuden infrage, bei denen ein Blitzeinschlag besonders schwerwiegende Folgen haben könnte. Dazu zählen etwa:

  • größere Wohnhäuser und Wohnhausanlagen

  • hohe oder freistehende Gebäude

  • Gebäude in exponierter Lage

  • landwirtschaftliche Gebäude

  • Betriebsgebäude und Werkstätten

  • Gebäude mit leicht entzündlichen Materialien

  • Objekte mit besonderer technischer Ausstattung

  • denkmalgeschützte oder kulturhistorisch bedeutende Gebäude

Auch die Umgebung kann eine Rolle spielen. Ein Haus auf einer Anhöhe ist anders zu beurteilen als ein Gebäude, das von höheren Bauwerken oder dichtem Baumbestand umgeben ist. Einen automatischen Schutz bietet die Umgebung allerdings nicht. Ob tatsächlich ein erhöhtes Risiko besteht, sollte eine fachkundige Person beurteilen.

Für dich als Vermieter:in ist besonders wichtig, ob sich die Nutzung der Immobilie verändert hat. Wird aus einem Einfamilienhaus ein Mehrparteienhaus, wird ein Dachboden zu Wohnraum ausgebaut oder entsteht im Gebäude ein Gewerbebetrieb, kann sich auch die Bewertung des Blitzschutzes ändern.

Was die OIB-Richtlinien damit zu tun haben

Die OIB-Richtlinien schaffen in Österreich einheitliche technische Grundlagen für das Bauwesen. Sie behandeln unter anderem die mechanische Festigkeit, den Brandschutz, die Nutzungssicherheit und weitere Anforderungen an Gebäude. Die Richtlinien werden nicht automatisch in ganz Österreich unmittelbar als Bundesrecht angewendet. Sie werden durch die jeweiligen Landesregelungen verbindlich gemacht und können dabei landesspezifisch angepasst werden.

Für die Frage, ob dein Gebäude eine Blitzschutzanlage benötigt, reicht es daher nicht aus, nur eine allgemeine Internetinformation zu lesen. Du solltest zuerst klären, welche Bauordnung am Standort gilt und ob für das konkrete Bauvorhaben ein Bescheid, eine Auflage oder ein bewilligtes Blitzschutzkonzept vorliegt.

Gerade bei älteren Immobilien fehlen solche Unterlagen manchmal. In diesem Fall können Bauakt, Einreichpläne, frühere Prüfprotokolle oder Rechnungen eines Fachbetriebs erste Hinweise liefern. Gibt es keine nachvollziehbare Dokumentation, bedeutet das nicht automatisch, dass die Anlage mangelhaft ist. Es ist aber ein guter Grund, den Zustand fachgerecht überprüfen zu lassen.

Tipp: Lege für jede vermietete Immobilie eine eigene Prüfungsmappe an. Bewahre darin den Bauakt, Pläne, Rechnungen, Prüfprotokolle und Nachweise über Reparaturen auf. So kannst du später leichter nachvollziehen, wann die Blitzschutzanlage errichtet oder zuletzt kontrolliert wurde.

Äußerer und innerer Blitzschutz

Eine Blitzschutzanlage besteht nicht nur aus den sichtbaren Leitungen oder Fangstangen am Dach. Bei einem umfassenden Blitzschutzsystem wird grundsätzlich zwischen äußerem und innerem Blitzschutz unterschieden.

Der äußere Blitzschutz soll einen direkten Blitzeinschlag auffangen und den Blitzstrom kontrolliert in die Erde ableiten. Dazu gehören insbesondere Fangeinrichtungen, Ableitungen und eine geeignete Erdungsanlage.

Der innere Blitzschutz soll gefährliche Spannungsunterschiede und Funkenbildung innerhalb des Gebäudes vermeiden. Dazu dienen unter anderem der Blitzschutz-Potenzialausgleich, geeignete Trennungsabstände zwischen leitfähigen Teilen und der koordinierte Überspannungsschutz. Letzterer schützt elektrische und elektronische Einrichtungen vor gefährlichen Überspannungen, die beispielsweise durch direkte oder nahe Blitzeinschläge entstehen können.

Äußerer Blitzschutz und Überspannungsschutz erfüllen somit unterschiedliche Aufgaben und können einander nicht ersetzen. Welche Schutzmaßnahmen im konkreten Gebäude erforderlich sind, hängt von den baurechtlichen Vorgaben, der elektrischen Anlage und dem technischen Schutzkonzept ab.

Die technische Planung und Ausführung von Blitzschutzsystemen orientiert sich insbesondere an der Normenreihe OVE EN IEC 62305, die im März 2026 in einer überarbeiteten Ausgabe veröffentlicht wurde. Sie behandelt unter anderem die Risikobeurteilung, den äußeren Blitzschutz sowie Schutzmaßnahmen für elektrische und elektronische Systeme. Für elektrische Niederspannungsanlagen ist außerdem die OVE E 8101 relevant.

Welche Normen und Ausgaben im konkreten Fall rechtlich maßgeblich sind, hängt insbesondere von den anwendbaren Rechtsvorschriften, dem Errichtungszeitpunkt und der Art der geplanten Arbeiten ab. Bei einer Neuplanung oder wesentlichen Änderung sollte daher eine entsprechend qualifizierte Fachperson prüfen, welche technischen Anforderungen einzuhalten sind.

Lesetipp: Photovoltaik für Vermieter

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Blitzschutz nachrüsten bei einem bestehenden Gebäude

Bei älteren Immobilien stellt sich oft die Frage, ob ein Blitzableiter nachgerüstet werden muss. Eine pauschale Antwort gibt es auch hier nicht. Entscheidend ist, ob für das Gebäude eine gesetzliche oder behördliche Vorgabe besteht, ob sich die Nutzung verändert hat und ob die vorhandene Anlage noch ausreichend funktioniert.

Eine Nachrüstung kann besonders sinnvoll oder erforderlich sein, wenn:

  • das Gebäude frei steht oder deutlich höher als die Umgebung ist

  • ein Dachausbau oder eine Aufstockung geplant ist

  • eine Photovoltaikanlage installiert wird

  • elektrische Anlagen im Gebäude erweitert wurden

  • die Immobilie künftig stärker oder anders genutzt wird

  • frühere Prüfungen Mängel gezeigt haben

  • die bestehende Erdungsanlage nicht mehr nachvollziehbar ist

  • am Dach oder an der Fassade größere Umbauten stattfinden

Wichtiger Hinweis: Eine neue Photovoltaikanlage, ein Dachausbau oder eine andere bauliche Änderung führt nicht automatisch dazu, dass das gesamte Gebäude mit einem neuen äußeren Blitzschutzsystem ausgestattet werden muss. Entscheidend ist, ob aufgrund der anwendbaren Vorschriften, der Art und des Umfangs der Änderung oder der technischen Risikobeurteilung zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Bereits vorhandene Anlagen müssen dabei auf ihre weitere Eignung und mögliche Beeinträchtigungen durch die geplanten Arbeiten geprüft werden.

Bei einer Nachrüstung wird zuerst der Bestand aufgenommen. Eine Fachperson prüft unter anderem die Dachfläche, vorhandene Ableitungen, Erdung, metallische Bauteile und elektrische Installationen. Danach wird festgelegt, welche Teile übernommen, ergänzt oder erneuert werden können.

Ein altes System muss nicht automatisch vollständig entfernt werden. Es kann aber sein, dass einzelne Leitungen, Verbindungen oder Erdungspunkte nicht mehr den technischen Anforderungen entsprechen. Auch nachträgliche Änderungen am Gebäude können dazu führen, dass ein ursprünglich ausreichender Blitzschutz neu bewertet werden muss.

Was bei einer Blitzschutzprüfung kontrolliert wird

Eine Prüfung soll zeigen, ob die Anlage vollständig, sicher und technisch funktionsfähig ist. Dabei geht es nicht nur darum, ob am Dach ein Fangstab oder ein sichtbarer Leiter vorhanden ist.

Typischerweise werden unter anderem folgende Bereiche kontrolliert:

  • Zustand der Fangeinrichtungen

  • Verlauf und Befestigung der Ableitungen

  • Korrosion oder sichtbare Beschädigungen

  • Verbindungen und Klemmen

  • Erdungsanlage

  • Potentialausgleich

  • Abstand zu elektrischen Leitungen und anderen Installationen

  • Überspannungsschutz

  • Veränderungen am Gebäude

  • Dokumentation der Anlage

Auch Bauarbeiten können die Funktion beeinträchtigen. Wird etwa das Dach neu gedeckt, eine Fassade gedämmt oder eine Photovoltaikanlage montiert, können Leitungen gelöst, überbaut oder falsch angeschlossen werden. Nach solchen Arbeiten sollte daher geprüft werden, ob der Blitzschutz noch vollständig ist.

Wie oft eine Blitzschutzanlage geprüft werden muss, hängt vom Gebäude, seiner Nutzung, der Schutzklasse und den einschlägigen rechtlichen sowie technischen Vorgaben ab. Eine einheitliche gesetzliche Prüffrist für sämtliche privaten Wohnhäuser in Österreich gibt es nicht.

Für bestimmte Arbeitsstätten bestehen jedoch konkrete gesetzliche Prüfpflichten. So sieht § 15 Abs. 3 der Elektroschutzverordnung 2012 für die dort erfassten Blitzschutzanlagen grundsätzlich Prüfintervalle von längstens drei Jahren vor. Bei bestimmten besonders gefährlichen Arbeitsstoffen verkürzt sich dieses Intervall auf längstens ein Jahr.

Bei Wohngebäuden sollten die maßgeblichen Prüfintervalle anhand der anwendbaren Vorschriften, der Anlagendokumentation, der Blitzschutzklasse und der einschlägigen technischen Regeln ermittelt werden. Eine entsprechend qualifizierte Fachperson kann festlegen, welche Kontrollen notwendig sind und wann die nächste Prüfung erfolgen soll.

Wichtiger Hinweis: Verlass dich nicht allein auf das Alter der letzten Rechnung. Entscheidend ist, ob ein nachvollziehbares Prüfprotokoll vorliegt und welche Mängel darin festgehalten wurden. Dokumentiere auch, ob die empfohlenen Reparaturen tatsächlich erledigt wurden.

Für dich als Vermieter:in ist eine regelmäßige Dokumentation besonders wichtig. Hebe Prüfprotokolle, Wartungsberichte, Rechnungen und Fotos von ausgeführten Arbeiten auf. Bei einem Eigentümerwechsel oder einer späteren behördlichen Nachfrage kannst du damit leichter nachweisen, dass du dich um den Zustand der Anlage gekümmert hast.

Was eine Blitzschutzanlage kostet

Für eine Blitzschutzanlage gibt es in Österreich keinen einheitlichen Tarif. Der Preis hängt stark davon ab, ob es sich um einen Neubau oder eine Nachrüstung handelt, wie groß das Gebäude ist und ob bereits eine funktionierende Erdungsanlage vorhanden ist.

Als realistische Orientierung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus kannst du mit folgenden Größenordnungen rechnen:

Leistung

Richtwert

Blitzschutzprüfung mit Messung und Prüfprotokoll

etwa 200 bis 400 Euro

Prüfung bei einem Mehrparteienhaus oder Gewerbeobjekt

etwa 400 bis 900 Euro

Äußerer Blitzschutz bei einem einfachen Einfamilienhaus

etwa 2.000 bis 3.500 Euro

Erdungsanlage oder zusätzlicher Tiefenerder

etwa 1.200 bis 1.900 Euro

Innerer Blitzschutz und Überspannungsschutz

etwa 1.000 bis 2.500 Euro

Komplette Blitzschutzanlage mit äußerem und innerem Schutz

meist etwa 3.000 bis 9.000 Euro

Die genannten Beträge sind Richtwerte und keine verbindlichen Angebote. Sie beziehen sich auf typische österreichische Marktpreise und können je nach Region, Gebäude und Ausführungsumfang deutlich abweichen. Bei einem einfachen Neubau kann der äußere Blitzschutz günstiger ausfallen, weil Erdung und Leitungswege bereits während der Bauphase eingeplant werden. Bei einer Nachrüstung steigen die Kosten oft durch zusätzliche Arbeiten am Dach, an der Fassade oder im Erdreich.

Besonders teuer wird es, wenn die bestehende Erdung nicht verwendet werden kann. Dann müssen möglicherweise neue Erdungsleiter oder Tiefenerder gesetzt werden. Auch ein kompliziertes Dach mit mehreren Ebenen, Gauben, Kaminen und Dachaufbauten erhöht den Montageaufwand. Muss für die Arbeiten ein Gerüst aufgestellt werden, kann das zusätzlich mehrere hundert bis über tausend Euro ausmachen.

Bei einem größeren Mehrparteienhaus solltest du nicht mit den Kosten eines Einfamilienhauses kalkulieren. Je nach Gebäudehöhe, Anzahl der Ableitungen, Dachfläche und Zustand der Erdungsanlage können für eine vollständige Nachrüstung schnell 8.000 bis 20.000 Euro anfallen. Bei Gewerbeobjekten, hohen Gebäuden oder besonders komplexen Anlagen sind auch höhere Beträge möglich. Hier sollte vor der Budgetplanung immer eine Besichtigung mit einem detaillierten Angebot erfolgen.

Welche Kosten bei einer Prüfung entstehen

Eine reine Sichtprüfung mit Messung und Prüfprotokoll kostet bei einem Einfamilienhaus häufig etwa 200 bis 400 Euro. Bei einem Mehrparteienhaus, einem landwirtschaftlichen Gebäude oder einem Gewerbeobjekt liegt der Aufwand oft bei 400 bis 900 Euro. Gibt es mehrere Gebäudeteile, schwer zugängliche Dachflächen oder keine aktuelle Dokumentation, kann die Prüfung teurer werden.

In einem seriösen Prüfangebot sollten zumindest folgende Leistungen klar genannt sein:

  • Besichtigung der gesamten Anlage

  • Kontrolle der Fangeinrichtungen und Ableitungen

  • Prüfung der sichtbaren Verbindungen

  • Messung der Erdungsanlage

  • Kontrolle von Potentialausgleich und Überspannungsschutz

  • schriftliches Prüfprotokoll

  • Auflistung festgestellter Mängel

Reparaturen sind in diesen Preisen normalerweise nicht enthalten. Muss beispielsweise eine korrodierte Leitung ersetzt, eine Klemme erneuert oder ein zusätzlicher Erdungspunkt hergestellt werden, wird das meist separat verrechnet.

Tipp: Lass dir im Angebot genau aufschlüsseln, ob die Kosten für Anfahrt, Messung, Prüfprotokoll, Gerüst und Nachkontrolle enthalten sind. Ein günstiger Preis nützt dir wenig, wenn am Ende nur eine kurze Sichtprüfung durchgeführt wird und du keinen verwertbaren Nachweis erhältst.

Bei einer neuen Photovoltaikanlage kommen für den Überspannungsschutz und die fachgerechte Einbindung in die bestehende Anlage zusätzliche Kosten hinzu. Je nach Wechselrichter, Leitungsführung und vorhandener Blitzschutzanlage kann dieser Teil einige hundert bis mehrere tausend Euro ausmachen. Deshalb solltest du Blitzschutz und Photovoltaik nicht getrennt voneinander beauftragen.

Für dich als Vermieter:in ist außerdem wichtig, zwischen Prüfung, Reparatur und vollständiger Nachrüstung zu unterscheiden. Eine Prüfung für 300 Euro sagt nichts darüber aus, was eine spätere Mängelbehebung kostet. Umgekehrt bedeutet ein Angebot über 5.000 Euro nicht automatisch, dass die gesamte Anlage mangelhaft ist. Erst das Prüfprotokoll zeigt, welche Arbeiten tatsächlich notwendig sind.

Lesetipp: Wichtige Fristen für Vermieter in Österreich

Photovoltaik und Blitzschutz

Eine Photovoltaikanlage führt nicht automatisch dazu, dass jedes Gebäude einen äußeren Blitzschutz benötigt. Sie verändert aber die technische Situation am Dach und kann Auswirkungen auf das bestehende Schutzkonzept haben.

Auch wenn kein äußerer Blitzschutz vorgeschrieben ist, müssen die für die Photovoltaikanlage geltenden Anforderungen an Erdung, Potenzialausgleich und Überspannungsschutz berücksichtigt werden. Bei einem bereits vorhandenen äußeren Blitzschutzsystem ist zusätzlich zu prüfen, wie die PV-Anlage unter Berücksichtigung der erforderlichen Trennungsabstände oder geeigneter Ersatzmaßnahmen eingebunden werden kann.

Bei der Montage müssen unter anderem die Leitungsführung, die Erdung, der Potentialausgleich und der Überspannungsschutz berücksichtigt werden. Wird eine Photovoltaikanlage einfach auf ein bestehendes Dach montiert, ohne den Blitzschutz mitzudenken, kann das zu einer unvollständigen oder technisch problematischen Lösung führen.

Vor der Installation solltest du daher klären:

  • ob bereits eine Blitzschutzanlage vorhanden ist

  • ob die Photovoltaikanlage in das bestehende Konzept eingebunden wird

  • ob zusätzliche Überspannungsableiter erforderlich sind

  • ob Leitungen geschützt und richtig geführt werden

  • wer die Abstimmung zwischen Dachdecker:in, Elektriker:in und Blitzschutzfachbetrieb übernimmt

  • welche Nachweise du nach der Montage erhältst

Diese Abstimmung ist besonders wichtig, wenn das Gebäude vermietet wird. Schäden an der Photovoltaikanlage können nicht nur hohe Reparaturkosten verursachen, sondern auch den Betrieb, die Stromversorgung oder eine vertraglich vereinbarte Einspeisung beeinträchtigen.

Blitzschutzanlage mit Fangstangen und Ableitungen auf dem Flachdach eines Mehrparteienhauses, KI generiert
Blitzschutzanlage mit Fangstangen und Ableitungen auf dem Flachdach eines Mehrparteienhauses, KI generiert

Schluss

Blitzschutz ist bei Immobilien kein Thema, das sich mit der einfachen Frage „Blitzableiter ja oder nein“ erledigen lässt. Ob eine Anlage verpflichtend ist, hängt vom Bundesland, vom Gebäude und von seiner Nutzung ab. Besonders bei größeren, hohen oder exponiert stehenden Gebäuden kann eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung bestehen.

Auch wenn keine ausdrückliche Pflicht vorliegt, kann eine Blitzschutzanlage eine sinnvolle Investition sein. Das gilt vor allem dann, wenn im Gebäude viele Personen wohnen, hochwertige Haustechnik vorhanden ist oder eine Photovoltaikanlage betrieben wird. Ein direkter Blitzeinschlag oder eine Überspannung kann deutlich höhere Schäden verursachen als die fachgerechte Errichtung und Wartung einer Schutzanlage.

Für dich als Vermieter:in kommt es vor allem auf drei Dinge an. Erstens solltest du klären, ob für dein Gebäude eine Blitzschutzanlage vorgeschrieben ist. Zweitens muss die Anlage fachgerecht geplant, errichtet und dokumentiert werden. Drittens solltest du Prüfungen, Wartungen und allfällige Reparaturen nachvollziehbar festhalten.

Bei einem Einfamilienhaus kostet eine vollständige Blitzschutzanlage als grobe Orientierung meist einige tausend Euro. Für die Prüfung einer bestehenden Anlage fallen häufig etwa 200 bis 400 Euro an. Bei Mehrparteienhäusern, Gewerbeobjekten und komplexen Bestandsgebäuden können die Kosten deutlich höher liegen. Entscheidend ist daher nicht das billigste Angebot, sondern eine klare Leistungsbeschreibung mit Prüfung, Messung, Dokumentation und konkreten Angaben zu notwendigen Nachbesserungen.

Wenn du eine Immobilie kaufst, umbaust oder mit einer Photovoltaikanlage ausstattest, solltest du den Blitzschutz frühzeitig prüfen lassen. So vermeidest du spätere Zusatzkosten und stellst sicher, dass deine Mieter:innen, das Gebäude und die technische Ausstattung bestmöglich geschützt sind.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Ist eine Blitzschutzanlage in Österreich Pflicht?

Wie oft muss eine Blitzschutzanlage geprüft werden?

Was kostet eine Blitzschutzanlage für ein Einfamilienhaus?

Brauche ich für eine Photovoltaikanlage einen Blitzschutz?

Muss ich als Vermieter einen alten Blitzableiter nachrüsten?

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