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Pool befüllen und entleeren

Was Vermieter jetzt wissen müssen

Pool befüllen oder entleeren? Erfahre, welche Regeln gelten, welche Kosten entstehen und worauf Vermieter:innen achten sollten.

Edwin Schneider.

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Edwin Schneider

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  • Was Vermieter jetzt wissen müssen

Moderner Außenpool im Garten eines Einfamilienhauses mit klarem Wasser und großzügiger Terrasse. Die fotorealistische Aufnahme zeigt einen gepflegten Pool an einem sonnigen Sommertag in ruhiger Wohnlage.
Moderner Außenpool im Garten eines Einfamilienhauses mit klarem Wasser und großzügiger Terrasse. Die fotorealistische Aufnahme zeigt einen gepflegten Pool an einem sonnigen Sommertag in ruhiger Wohnlage.

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Moderner Außenpool im Garten eines Einfamilienhauses mit klarem Wasser und großzügiger Terrasse. Die fotorealistische Aufnahme zeigt einen gepflegten Pool an einem sonnigen Sommertag in ruhiger Wohnlage.

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Ein eigener Pool gehört für viele zum Sommer einfach dazu. Egal ob als fest eingebautes Schwimmbecken oder Aufstellpool, sobald die Temperaturen steigen, beginnt in vielen Haushalten die Poolsaison. Doch gerade das Befüllen und spätere Entleeren eines Pools wirft immer häufiger Fragen auf: Darf ich meinen Pool jederzeit mit Leitungswasser befüllen? Muss ich die Befüllung anmelden? Und wohin darf das Wasser am Saisonende überhaupt abgelassen werden?

In den vergangenen Jahren haben längere Trockenperioden und heiße Sommer den Wasserverbrauch in vielen Regionen Österreichs deutlich erhöht. Problematisch ist dabei oft nicht der Wasserverbrauch an sich, sondern wenn viele Pools gleichzeitig befüllt werden. Das kann lokale Wasserleitungen, Hochbehälter und Pumpanlagen kurzfristig an ihre Kapazitätsgrenzen bringen und zu Druckabfällen oder Versorgungsengpässen führen. Aus diesem Grund setzen immer mehr Gemeinden auf Poolfüllkalender, zeitliche Vorgaben oder Anmeldepflichten, um die Wasserentnahme besser zu koordinieren.

Für Eigentümer:innen und Vermieter:innen wird hier oft unübersichtlich, denn einheitliche Regeln gibt es in Österreich nicht. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Pool befüllt oder entleert werden darf, hängt von den Vorgaben der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise des zuständigen Wasserversorgers ab. Wer sich vorab informiert, vermeidet nicht nur mögliche Probleme, sondern trägt auch dazu bei, die öffentliche Wasserversorgung in Spitzenzeiten zu entlasten.

In diesem Ratgeber erfährst du, auf welche Regeln du achten solltest, welche Kosten beim Befüllen entstehen können, was es beim Ablassen des Poolwassers zu beachten gibt und mit welchen einfachen Maßnahmen sich Wasser und Geld sparen lassen.

Leerer Swimmingpool mit sichtbaren Stufen und Beckenboden vor einem modernen Wohnhaus. Die fotorealistische Aufnahme zeigt einen vollständig entleerten Pool im Zuge von Wartungs- oder Reinigungsarbeiten.
Leerer Swimmingpool mit sichtbaren Stufen und Beckenboden vor einem modernen Wohnhaus. Die fotorealistische Aufnahme zeigt einen vollständig entleerten Pool im Zuge von Wartungs- oder Reinigungsarbeiten.

Allgemeines zu Pools in Mietobjekten

Ein Pool kann die Attraktivität deiner Mietimmobilie deutlich steigern, gleichzeitig entstehen aber auch zusätzliche Pflichten und Fragen rund um Betrieb, Wartung und Wasserverbrauch. Deshalb solltest du bereits vor der Vermietung klar festlegen, wer für welche Aufgaben verantwortlich ist.

Wird z.B. ein Einfamilienhaus oder eine hochwertige Wohnung mit bestehendem Pool vermietet, empfiehlt es sich, die Nutzung sowie die Verantwortung für Befüllung, Wasserpflege und Entleerung ausdrücklich im Mietvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung zu regeln. So lässt sich vermeiden, dass später Unklarheiten über Kosten oder Wartungspflichten entstehen.

Fragen der Verkehrssicherheit sollten ebenfalls bereits bei Abschluss des Mietvertrags berücksichtigt werden. Befindet sich auf dem Grundstück ein Pool, empfiehlt es sich, die Verantwortlichkeiten für erforderliche Sicherungsmaßnahmen (etwa Poolabdeckungen oder sonstige Schutzeinrichtungen) eindeutig zu regeln. Unabhängig davon können gesetzliche Verkehrssicherungspflichten im Einzelfall sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen treffen.

Die Kosten für Wasser und Kanalgebühren trägt grundsätzlich jene Person, die den Verbrauch verursacht. Wird der Wasserverbrauch über einen eigenen Wasserzähler oder direkt vom Versorgungsunternehmen abgerechnet, entstehen in der Praxis meist keine Probleme. Anders kann es sein, wenn Wasserkosten pauschal über die Betriebskosten verrechnet werden oder kein separater Zähler vorhanden ist.

Besonders wichtig ist auch die Frage der Betriebskosten. Die Kostenverteilung sollte vorab eindeutig geregelt werden. Wer die Kosten für Wasser, Kanalgebühren und den laufenden Betrieb des Pools trägt, richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung sowie der konkreten Art der Abrechnung. Erfolgt der Wasserbezug über einen eigenen Zähler oder direkt über den Wasserversorger, entstehen in der Praxis meist keine Unklarheiten. Besteht hingegen keine separate Verbrauchserfassung, empfiehlt sich eine klare vertragliche Regelung zur Kostentragung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Lesetipp: Wie du Betriebskosten richtig abrechnen kannst, erfährst du in unserem Artikel Betriebskostenabrechnung in Österreich

Auch bauliche Veränderungen solltest du im Blick behalten. Möchten Mieter:innen selbst einen größeren Aufstellpool errichten, kann dies, abhängig von Größe, Standort und Mietvertrag, deine Zustimmung als Vermieter:in erfordern. Zudem sollten Tragfähigkeit, Sicherheitsaspekte und mögliche Auswirkungen auf Garten oder Terrasse berücksichtigt werden.

Eine klare Kommunikation zu Beginn des Mietverhältnisses schafft hier Rechtssicherheit und verhindert spätere Konflikte.

Warum Gemeinden Poolbefüllungen zunehmend regeln

Anders als häufig angenommen, geht es bei den allermeisten Einschränkungen nicht darum, private Pools grundsätzlich zu verbieten. Vielmehr möchten Gemeinden verhindern, dass innerhalb weniger Stunden oder an den ersten warmen Wochenenden im Frühjahr tausende Kubikmeter Wasser gleichzeitig aus dem öffentlichen Trinkwassernetz entnommen werden.

Gerade kleinere Wasserversorgungsanlagen sind auf einen relativ gleichmäßigen Verbrauch ausgelegt. Werden zahlreiche Pools gleichzeitig befüllt, können Druckschwankungen entstehen oder einzelne Hochbehälter kurzfristig an ihre Leistungsgrenzen gelangen. Besonders kritisch ist dies in Regionen mit kleineren Wasserwerken oder in Gemeinden mit vielen Einfamilienhäusern und privaten Pools. Deshalb empfehlen Fachleute, Poolbefüllungen möglichst über mehrere Wochen zu verteilen und, sofern angeboten, die von der Gemeinde vorgesehenen Zeitfenster oder Poolfüllkalender zu nutzen.

Hinzu kommen Klarerweise die Auswirkungen des Klimawandels. Längere Trockenphasen, sinkende Grundwasserstände und häufiger auftretende Hitzeperioden führen dazu, dass viele Gemeinden, besonders im Osten, ihre Wasserversorgung noch sorgfältiger planen müssen als früher. Während der tägliche Trinkwasserbedarf grundsätzlich gedeckt werden kann, stellen kurzfristige Verbrauchsspitzen eine zunehmende Herausforderung dar. Genau deshalb setzen immer mehr Gemeinden auf Information und Koordination statt auf pauschale Verbote.

Pool befüllen: Welche Regeln gelten?

Grundsätzlich gilt, das Befüllen eines privaten Pools mit Trinkwasser ist in Österreich erlaubt. Allerdings gibt es keine österreichweit einheitlichen Vorschriften. Gemeinden und Wasserversorger können, insbesondere während Trockenperioden oder bei hoher Netzbelastung, eigene Regelungen erlassen. Diese reichen von Empfehlungen über Anmeldepflichten bis hin zu zeitlich befristeten Einschränkungen oder Befüllverboten. Deshalb solltest du dich unbedingt vor jeder Poolbefüllung über die aktuell geltenden Vorgaben deiner Gemeinde oder deines Wasserversorgers informieren.

Viele Gemeinden setzen inzwischen bewusst auf Kooperation statt auf Verbote. Ziel ist es, größere Wasserentnahmen zeitlich zu verteilen und Belastungsspitzen im Trinkwassernetz zu vermeiden. Gerade rund um den 1. Mai oder an den ersten warmen Frühlingswochenenden werden traditionell besonders viele Pools gleichzeitig befüllt.

Ob für deinen Pool eine Anmeldung erforderlich ist, hängt ebenfalls von der jeweiligen Gemeinde ab. Einige Wasserversorger bitten lediglich um eine kurze Information, andere arbeiten mit festen Zeitslots oder digitalen Reservierungssystemen. Teilweise gelten diese Vorgaben erst ab einer bestimmten Poolgröße, beispielsweise ab einem Fassungsvermögen von 10 m³.

Besitzt du einen eigenen Hausbrunnen, gelten teilweise andere Voraussetzungen als bei der Entnahme aus dem öffentlichen Trinkwassernetz. Allerdings solltest du auch hier prüfen, ob ausreichend Wasser verfügbar ist und ob wasserrechtliche Vorgaben oder Bewilligungen zu beachten sind. Ein eigener Brunnen bedeutet daher nicht automatisch, dass unbegrenzt Wasser entnommen werden darf.

Unzulässig ist hingegen die Wasserentnahme aus öffentlichen Hydranten oder sonstigen Einrichtungen der Wasserversorgung ohne ausdrückliche Genehmigung. Diese sind ausschließlich für den vorgesehenen Zweck, etwa die Löschwasserversorgung, bestimmt. Eine eigenmächtige Entnahme kann verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wichtiger Hinweis: Die Regelungen zur Poolbefüllung können sich, insbesondere während längerer Trockenperioden, kurzfristig ändern. Informiere dich daher vor jeder Befüllung auf der Website deiner Gemeinde oder deines Wasserversorgers über die aktuell geltenden Vorgaben. Selbst wenn in den Vorjahren keine Anmeldung erforderlich war, kann dies heuer bereits anders sein.

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Der Poolfüllkalender zur Lastenregelung

In den vergangenen Jahren hat sich in vielen österreichischen Gemeinden ein neues Instrument etabliert: der Poolfüllkalender. Dahinter steckt kein Verbot, sondern ein digitales Planungssystem, mit dem Poolbefüllungen zeitlich koordiniert werden können. Ziel ist es, große Wasserentnahmen gleichmäßig über mehrere Tage oder Wochen zu verteilen und dadurch Spitzenbelastungen im Trinkwassernetz zu vermeiden.

Die Funktionsweise ist einfach, Pool-Besitzer:innen wählen online einen gewünschten Befülltermin aus oder melden ihre geplante Poolbefüllung vorab bei der Gemeinde an. Dadurch erhält der Wasserversorger einen Überblick über die bevorstehenden Wasserentnahmen und kann bei Bedarf alternative Zeitfenster empfehlen. Für Poolbesitzer:innen entstehen dadurch in der Regel keine zusätzlichen Kosten, gleichzeitig bleibt die Versorgungssicherheit für alle Haushalte erhalten.

Besonders in Gemeinden mit vielen Einfamilienhäusern oder einer großen Zahl privater Pools hat sich dieses System bewährt. Statt kurzfristiger Befüllverbote setzen viele Kommunen heute bewusst auf Information, Eigenverantwortung und eine koordinierte Terminplanung. Bereits zahlreiche Gemeinden in Oberösterreich, der Steiermark, dem Burgenland und Niederösterreich nutzen entsprechende Poolfüllkalender oder vergleichbare Reservierungssysteme.

Sollte es in der Gemeinde, in der sich deine Immobilie befindet, einen Poolfüllkalender geben, solltest du diesen nach Möglichkeit nutzen. Du unterstützt damit nicht nur eine stabile Wasserversorgung, sondern vermeidest auch mögliche Einschränkungen oder kurzfristige Terminverschiebungen während der Hauptsaison.

Was kostet das Befüllen eines Pools?

Die Kosten für eine Poolbefüllung hängen in erster Linie von drei Faktoren ab:

  • der Größe des Pools,

  • dem örtlichen Wasserpreis und

  • den kommunalen Kanalgebühren.

Während die Wasserkosten in Österreich meist zwischen etwa 1,50 und 3 Euro pro Kubikmeter liegen, können die tatsächlichen Gesamtkosten je nach Gemeinde deutlich variieren. Viele Gemeinden verrechnen neben dem Wasserbezug auch eine Kanalgebühr für das bezogene Wasser.

Zur Orientierung kannst du mit folgenden Größenordnungen rechnen:

Poolgröße

Wassermenge

Wasserkosten*

Kosten inkl. möglicher Kanalgebühren*

Kleiner Aufstellpool

10 m³

ca. 20–30 €

ca. 40–70 €

Familienpool

25 m³

ca. 50–75 €

ca. 100–180 €

Großer Pool

40 m³

ca. 80–120 €

ca. 160–280 €

* Beispielrechnung. Die tatsächlichen Kosten hängen von den verrechneten Kosten der Gemeinde/des Versorgers ab.

Ein Kubikmeter entspricht dabei 1.000 Litern Wasser. Ein durchschnittlicher Familienpool mit 25 m³ Fassungsvermögen benötigt somit rund 25.000 Liter Wasser für die Erstbefüllung.

Warum Kanalgebühren oft für Überraschungen sorgen

Viele Eigentümer:innen gehen davon aus, dass beim Befüllen eines Pools ausschließlich Wasserkosten anfallen. Tatsächlich verrechnen zahlreiche Gemeinden zusätzlich Kanalgebühren, da grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass bezogenes Trinkwasser später wieder in das öffentliche Kanalnetz gelangt.

Genau hier unterscheiden sich die Regelungen jedoch erheblich. In manchen Gemeinden wird die Kanalgebühr automatisch mitverrechnet, in anderen Fällen kann sie unter bestimmten Voraussetzungen reduziert oder rückerstattet werden. Das ist insbesondere dann relevant, wenn das Wasser langfristig im Pool verbleibt oder später ordnungsgemäß versickert wird.

Ob eine Befreiung oder Rückvergütung möglich ist, hängt von den lokalen Satzungen und Gebührenordnungen ab. Deshalb lohnt sich vor größeren Poolbefüllungen ein kurzer Blick auf die Website deiner Gemeinde oder ein Anruf beim zuständigen Wasser- bzw. Kanalverband.

Poolwasser nicht jedes Jahr vollständig tauschen

Ein häufiger Irrtum ist, dass ein Pool jedes Frühjahr vollständig entleert und neu befüllt werden muss. Moderne Filtersysteme und eine regelmäßige Wasserpflege ermöglichen es in vielen Fällen, das Wasser mehrere Jahre zu nutzen, sofern die Wasserqualität dauerhaft gewährleistet werden kann.

Wer das Poolwasser über den Winter im Becken belässt und im Frühjahr lediglich ergänzt, spart nicht nur Wasser, sondern reduziert auch die laufenden Kosten erheblich. Gleichzeitig wird das Trinkwassernetz in den stark frequentierten Frühjahrsmonaten entlastet.

Gerade bei größeren Pools können dadurch jedes Jahr mehrere hundert Euro an Wasser- und Kanalgebühren eingespart werden.

Pool entleeren - Was ist erlaubt?

Früher wurde Poolwasser häufig einfach in den Garten oder in den nächsten Straßeneinlauf gepumpt. Heute ist Vorsicht geboten, denn wo und wie du Poolwasser entsorgen darfst, hängt von der Wasserqualität sowie den Vorgaben deiner Gemeinde oder deines Kanalbetreibers ab. Einheitliche österreichweite Regelungen gibt es nicht.

Grundsätzlich darf Poolwasser nicht unkontrolliert in Oberflächengewässer wie Bäche, Flüsse oder Seen eingeleitet werden. Auch Regenwasserkanäle sind dafür in der Regel nicht vorgesehen, da sie das Wasser häufig direkt in natürliche Gewässer ableiten. Enthält das Poolwasser noch Chlor oder andere Wasserpflegemittel, kann dies Pflanzen, Tiere und die Umwelt schädigen. Deshalb verbieten viele Gemeinden eine Einleitung in den Regenwasserkanal ausdrücklich oder knüpfen diese an strenge Voraussetzungen.

In vielen Fällen erfolgt die Entleerung deshalb über den Schmutzwasserkanal, also das öffentliche Kanalnetz. Ob dies zulässig ist und welche Mengen auf einmal eingeleitet werden dürfen, richtet sich jedoch nach den örtlichen Vorgaben. Gerade bei größeren Pools kann es erforderlich sein, das Wasser langsam und über einen längeren Zeitraum abzulassen, um das Kanalnetz nicht unnötig zu belasten.

Chlorhaltiges Poolwasser richtig entsorgen

Besondere Vorsicht ist bei chlorhaltigem Wasser geboten. Bevor ein Pool entleert wird, sollte die Filter- und Dosieranlage rechtzeitig vor der Entleerung (meist einige Tage) abgeschaltet werden, damit sich das freie Chlor abbauen kann. Erst wenn der Chlorgehalt weitgehend auf das Niveau von normalem Leitungswasser abgesunken ist, sollte das Wasser, sofern die Gemeinde dies erlaubt, abgelassen werden.

Regelungen für Salzwasser-Pools

Auch bei Salzwasserpools gelten besondere Regeln. Das enthaltene Salz kann Böden und Pflanzen schädigen und sollte deshalb keinesfalls unkontrolliert auf Grundstücken versickern oder in Gewässer gelangen. Informiere dich in diesem Fall unbedingt bei deiner Gemeinde oder deinem Kanalbetreiber über die zulässige Entsorgung.

Wichtiger Hinweis: Auch wenn das Poolwasser optisch sauber aussieht, kann es Rückstände von Chlor, Aktivsauerstoff, Algiziden oder anderen Wasserpflegeprodukten enthalten. Ob und wohin das Wasser eingeleitet werden darf, richtet sich daher immer nach den örtlichen Vorgaben deiner Gemeinde oder des zuständigen Kanalbetreibers.

Die häufigsten Fehler beim Befüllen und Entleeren

Viele Probleme rund um den eigenen Pool lassen sich mit wenigen einfachen Maßnahmen im Vorfeld vermeiden. Ein besonders häufiger Fehler ist wie bereits eingangs erklärt, das Becken ohne vorherige Absprache mit der Gemeinde zu befüllen. Gerade während Trockenperioden oder in Regionen mit einem speziellen Poolfüllkalender gelten oft strenge Anmeldepflichten oder zeitliche Einschränkungen, die eingehalten werden müssen. Auch ein zu schnelles Befüllen belastet das örtliche Trinkwassernetz unnötig. Da große Wassermengen in kurzer Zeit die Infrastruktur überfordern können, raten viele Wasserversorger zu einer langsamen Befüllung oder der Nutzung bestimmter Zeitfenster.

Beim Ablassen des Wassers drohen ebenfalls Fehler mit weitreichenden Folgen. So darf Poolwasser keinesfalls direkt in den Regenwasserkanal geleitet werden, da diese Leitungen meist direkt in Bäche oder Flüsse münden und das chlorhaltige Wasser dort die Umwelt schädigt. Zudem ist eine vollständige Entleerung des Pools oft gar nicht notwendig. Moderne Filtersysteme ermöglichen es heute, das Wasser über mehrere Jahre hinweg im Becken zu nutzen, was erhebliche Ressourcen schont und Kosten senkt.

Da jede Gemeinde individuelle Regelungen erlassen kann, schützt der Blick in die örtlichen Vorgaben vor unliebsamen Überraschungen. Mit einer sorgfältigen Planung vor jeder Befüllung oder Entleerung lassen sich diese typischen Fehler vermeiden – das schont die Umwelt und spart gleichzeitig Wasser, Gebühren sowie unnötigen Aufwand.

Praktische Tipps zum Wassersparen

Mit einigen einfachen Maßnahmen können deine Mieter:innen den Wasserverbrauch eines Pools deutlich reduzieren, ohne auf den Badespaß verzichten zu müssen. Ein zentraler Punkt ist dabei die Abdeckung des Beckens, da besonders an heißen Sommertagen überraschend viel Wasser verdunstet, hilft eine Poolabdeckung während der Nacht oder bei längeren Nutzungspausen dabei, diesen Verlust erheblich zu verringern. Gleichzeitig schützt sie das Wasser vor groben Verschmutzungen, wodurch deutlich seltener Frischwasser nachgefüllt werden muss und sorgt außerdem für Sicherheit.

Auch eine gewissenhafte Wasserpflege zahlt sich aus. Eine gut funktionierende Filteranlage in Kombination mit einer ausgewogenen Wasserchemie verlängert die Nutzungsdauer enorm, sodass ein vollständiger Wasserwechsel in vielen Fällen über mehrere Jahre hinweg gar nicht erforderlich ist. Das Rückspülen des Filters bleibt für die Hygiene natürlich wichtig, sollte aber sehr bewusst erfolgen. Da jede Rückspülung zusätzliches Wasser verbraucht, führe sie am besten nur dann durch, wenn es tatsächlich notwendig ist.

Falls doch einmal Wasser eingelassen werden muss und deine Gemeinde keine festen Vorgaben macht, empfiehlt sich eine langsame Befüllung außerhalb der typischen Spitzenzeiten. Dadurch wird das Leitungsnetz geschont und Überlastungen werden vermieden. Wer diese simplen Tipps in seinen Alltag integriert, spart am Ende nicht nur bares Geld und wertvolles Wasser, sondern leistet in den heißen Sommermonaten auch einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren und stabilen örtlichen Trinkwasserversorgung.

Moderner Außenpool im Garten eines Einfamilienhauses mit klarem Wasser und großzügiger Terrasse. Die fotorealistische Aufnahme zeigt einen gepflegten Pool an einem sonnigen Sommertag in ruhiger Wohnlage.
Moderner Außenpool im Garten eines Einfamilienhauses mit klarem Wasser und großzügiger Terrasse. Die fotorealistische Aufnahme zeigt einen gepflegten Pool an einem sonnigen Sommertag in ruhiger Wohnlage.

Fazit

Ein eigener Pool sorgt an heißen Sommertagen für Erfrischung und steigert die Wohnqualität deiner Mieter:innen erheblich, gleichzeitig bringt er aber auch Verantwortung mit sich. Zwar ist das Befüllen eines privaten Pools grundsätzlich erlaubt, dennoch können Gemeinden oder Wasserversorger je nach Region und Witterung Vorgaben zur Poolbefüllung erlassen. Ob Anmeldepflicht, Poolfüllkalender oder zeitweise Einschränkungen: Informiere dich und deiner Mieter:innen deshalb vor jeder Befüllung über die aktuell geltenden Regelungen vor Ort.

Auch beim Entleeren sollte sorgfältig vorgegangen werden. Chlorhaltiges oder salzhaltiges Poolwasser darf nicht beliebig in die Umwelt gelangen. Welche Entsorgungsmöglichkeiten zulässig sind, richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise den jeweiligen Kanalbetreibers.

Mit einer guten Wasserpflege, einer Poolabdeckung und einem bewussten Umgang mit Wasser lassen sich der Verbrauch und zudem Sicherheitsrisiken deutlich reduzieren. Das spart nicht nur Kosten für Wasser und Kanalgebühren und entlastet auch die öffentliche Wasserversorgung insbesondere während trockener Sommermonate sonders schützt auch Nachbarskindern und Kleintiere vor ertrinken.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Darf ich meinen Pool jederzeit befüllen?

Muss ich meinen Pool anmelden?

Was kostet das Befüllen eines Pools?

Wohin darf ich Poolwasser ablassen?

Kann ich das Poolwasser mehrere Jahre nutzen?

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Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte wende dich bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen an eine qualifizierte Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Weitere Hinweise und der vollständige Haftungsausschluss sind im Impressum einsehbar.

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