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Garten

Optimale Garten-Ausrüstung für Vermieter

Benzin, Akku oder Handbetrieb im Vergleich

Welche Gartengeräte lohnen sich für Vermieter:innen? Erfahre alles zu Wartung, Kosten und Langlebigkeit von Benzin-, Akku- sowie Elektrogeräten für Mietobjekte.

Johannes Reichl

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Strategische Gerätewahl für rentablen Werterhalt sowie zufriedene Mieter:innen

Für Vermieter:innen und Immobilienverwalter:innen ist die Gartenpflege weit mehr als ein ästhetisches Hobby, da sie einen wesentlichen Teil der Instandhaltung und der Außenwirkung einer Immobilie darstellt. Die Wahl der richtigen Antriebstechnik für Rasenmäher, Heckenscheren und Laubbläser entscheidet dabei maßgeblich über die laufenden Betriebskosten und die Zufriedenheit der Hausgemeinschaft. In einer Zeit, in der Lärmschutzverordnungen strenger werden und die Personalkosten für externe Dienstleister:innen steigen, rückt die Effizienz der eingesetzten Technik in den Fokus der wirtschaftlichen Betrachtung.

In diesem Ratgeber analysieren wir die verschiedenen Antriebsarten aus der Perspektive einer professionellen Immobilienbewirtschaftung. Wir zeigen dir, warum die vermeintlich günstigen Anschaffungskosten von Benzinmodellen oft durch hohe Wartungsaufwände und Konfliktpotenzial bei der Lärmbelästigung aufgefressen werden. Ob du die Gartenpflege selbst übernimmst, an deine Mieter:innen delegierst oder Profis beauftragst – dieser Leitfaden bietet dir die notwendige Entscheidungsgrundlage, um deine Außenanlagen kosteneffizient, lärmarm und zukunftssicher zu pflegen.

Antriebssysteme aus der Sicht von Vermieter:innen – Effizienz sowie Wartung im Fokus

Für Vermieter:innen ist die Pflege der Außenanlagen oft ein Kostenfaktor, der entweder selbst übernommen oder an Dienstleister:innen und Mieter:innen delegiert wird. In jedem Fall spielt die Zuverlässigkeit der Technik eine entscheidende Rolle für die Wirtschaftlichkeit der Immobilienbewirtschaftung. Während Benzinmotoren früher aufgrund ihrer Unabhängigkeit geschätzt wurden, stellen sie heute durch den hohen Wartungsaufwand und die Lärmbelästigung oft ein Risiko für den Hausfrieden dar.

Die Antriebsarten im direkten Vergleich für die Immobilienverwaltung

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht, welche Antriebsart sich für die spezifischen Anforderungen in Mietobjekten am besten eignet.

Kriterium

Benzinantrieb

Akku-Systeme

Elektro (Kabel)

Handbetrieb

Wartungsaufwand

Sehr hoch (Öl, Filter, Zündkerzen)

Minimal (Laden & Reinigen)

Gering

Nahezu null

Lärmbelästigung

Sehr hoch (Konfliktpotenzial)

Gering (Morgens/Abends nutzbar)

Gering

Lautlos

Einsatzbereitschaft

Abhängig von Kraftstoffvorrat

Sofort (bei geladenem Akku)

Sofort (Steckdose nötig)

Jederzeit

Nutzung durch Mieter:innen

Komplex (Fehlbedienungsgefahr)

Einfach sowie sicher

Sicher (Kabelrisiko beachten)

Sehr sicher

Lagerung

Geruchsbelästigung durch Benzin

Platzsparend sowie sauber

Platzsparend

Sehr platzsparend

Moderne Akku-Systeme haben sich in den letzten Jahren als Favorit für die professionelle Objektbetreuung etabliert. Da viele Hersteller mittlerweile plattformübergreifende Akkus anbieten, können Vermieter:innen mit einem einzigen Akku-Satz vom Rasenmäher über die Heckenschere bis zum Laubbläser das gesamte Spektrum der Gartenpflege abdecken. Dies reduziert nicht nur die Anschaffungskosten für Zusatzgeräte, sondern vereinfacht auch die Logistik und die Lagerung in Kellerräumen oder Geräteschuppen massiv. Allerdings werden hinsichtlich der zu bewirtschaftenden Fläche mit Akku-Geräten durchaus Grenzen gesetzt. Solltest du also größere Rasenflächen oder besonders viele Laufmeter Hecke (z.B. Hecke als Umlauf um das gesamte Grundstück) pflegen müssen, kann die Anschaffung von benzinbetriebene Geräten durchaus sinnvoll sein. Eine fachmännische Beratung hierzu solltest auf Grundlage deiner individuellen Situation einholen.

Wichtig: Wenn die Gartenpflege vertraglich an Mieter:innen übertragen wurde, empfiehlt sich die Bereitstellung von Akku-Geräten. Diese sind in der Handhabung deutlich intuitiver als Benzinmodelle, wodurch das Risiko von Motorschäden durch falsches Kraftstoffgemisch oder mangelnde Wartung nahezu ausgeschlossen wird. Gleichzeitig minimieren leisere Geräte das Risiko von Beschwerden innerhalb der Hausgemeinschaft wegen Ruhestörung.

Lesetipp: Hecke schneiden und Gartenpflege, Pflichten für Vermieter klar erklärt

Eine Person pflegt die Außenanlagen eines Mehrparteienhauses und schneidet eine Hecke entlang der Grünflächen. Die Szene zeigt die laufende Gartenpflege einer Wohnimmobilie und steht sinnbildlich für die Auswahl und den Einsatz geeigneter Gartenausrüstung durch Vermieter:innen oder Hausbetreuer:innen.
Eine Person pflegt die Außenanlagen eines Mehrparteienhauses und schneidet eine Hecke entlang der Grünflächen. Die Szene zeigt die laufende Gartenpflege einer Wohnimmobilie und steht sinnbildlich für die Auswahl und den Einsatz geeigneter Gartenausrüstung durch Vermieter:innen oder Hausbetreuer:innen.

Wirtschaftlichkeit sowie steuerliche Vorteile für die Immobilienverwaltung

Die Anschaffung von Gartengeräten stellt für Vermieter:innen eine Investition dar, die über die gesamte Nutzungsdauer hinweg kalkuliert werden muss. Dabei ist der reine Kaufpreis oft weniger entscheidend als die sogenannten Total Cost of Ownership, welche auch Energie- und Wartungskosten sowie den zeitlichen Aufwand für die Instandhaltung umfassen. Während Benzinmodelle in der Anschaffung häufig attraktiv wirken, verursachen sie durch regelmäßige Ölwechsel, Zündkerzen-Täusche und die Lagerung von brennbarem Kraftstoff laufende Kosten sowie logistische Herausforderungen, halten aber mit einem größeren Einsatzgebiet dagegen.

Betriebskosten und Instandhaltung im Fokus

Die folgende Übersicht vergleicht die wirtschaftlichen Faktoren der gängigsten Systeme aus Sicht der Immobilienbewirtschaftung.

Kostenfaktor

Benzinantrieb

Akku-Systeme

Elektro (Kabel)

Energiekosten

Hoch (Benzinpreise)

Sehr gering (Strom)

Sehr gering (Strom)

Wartung pro Jahr

ca. 50 bis 100 EUR

Nahezu 0 EUR

Minimal

Lebensdauer

Hoch bei Top-Pflege

Mittel bis Hoch

Hoch

Abschreibung (AfA)

über geschätzte Nutzungsdauer (i.d.R 5-10 Jahre)

über geschätzte Nutzungsdauer (i.d.R 5-10 Jahre)

über geschätzte Nutzungsdauer (i.d.R 5-10 Jahre)

Ein wesentlicher Vorteil für Vermieter:innen liegt in der steuerlichen Behandlung der Geräte. Anschaffungskosten für Gartengeräte lassen sich, je nach deiner individuellen Situation, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Liegt der Preis für ein einzelnes Gerät unter der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die in Österreich seit 2023 bei 1.000 Euro liegt, kann der Betrag direkt im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden. Kaufst du eine Kombination aus z.B. Akku, Maschine und Ladegerät, gilt es i.d.R. den Gesamtpreis anzusetzen. Da ein Akku ohne dem passenden Lader und dem Gerät nicht einzeln eigenständig benutzt werden kann (Regel der selbstständigen Bewertbarkeit). Sprich du kannst nicht beim Kauf eines Kombipakets für 1.300 Euro das Gerät und den Akku bzw. den Lader splitten, um unter die Grenze zu kommen. Kaufst du die Bestandteile einzeln, kann sich die Sachlage anders ergeben. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Vermieter:innen gilt dieser Wert netto, sonst brutto. Teurere Systeme wie Aufsitzmäher oder hochwertige Akku-Flotten werden dagegen über die Absetzung für Abnutzung (AfA) verteilt. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine rechtlich verbindliche AfA-Tabelle, die Nutzungsdauer wird daher anhand der voraussichtlichen Lebensdauer des Geräts geschätzt.

Wichtig ist die saubere Trennung. Die Anschaffung der Geräte und je nach Fall der Betrieb vermietereigener Geräte, also Kraftstoff, Strom, Wartung oder Akku-Verschleiß, sind keine umlagefähigen Betriebskosten. Umlagefähig sind nur die laufenden Kosten der Gartenbetreuung von Gemeinschaftsflächen, wenn diese durch eine externe Firma oder einen Hausbetreuungsdienst erbracht und im Betriebskostenkatalog nach § 21 MRG erfasst werden. Die reinen Verbrauchskosten (Benzin, Strom für den Mäher) für die Pflege der Gemeinschaftsflächen können im Einzelfall hingegen schon umlagefähig sein, sofern die Pflege von dir selbst bzw. einem Hausbesorger durchführt wird. Dabei gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Effiziente Geräte, die die Arbeitszeit des Personals verkürzen, fördern daher nicht nur den Werterhalt, sondern erhöhen auch die Akzeptanz der Nebenkosten bei der Mieterschaft.

Tipp: Achte darauf, dass Rechnungen für Gartengeräte auf den Namen deinen Namen als Vermieter:in und auf die Adresse des Mietobjekts ausgestellt sind. Das erleichtert die Zuordnung beim Finanzamt und belegt den Zusammenhang mit der Vermietung. Wichtig ist dabei die saubere Trennung von privat und vermietet. Nutzt du ein Gerät auch für deinen eigenen Garten, darfst du nur den auf die Vermietung entfallenden Anteil als ansetzen, nicht den vollen Betrag. Wird ein Gerät ausschließlich im Mietobjekt eingesetzt, ist der volle Abzug möglich. Im Zweifel klärst du die Aufteilung mit deinem Steuerberater.

Lesetipp: Betriebskostenabrechnung in Österreich, das müssen Vermieter wissen

Lärmschutz sowie Konfliktvermeidung

In dicht besiedelten Wohngebieten oder Mehrparteienhäusern ist Lärm die häufigste Ursache für Unstimmigkeiten zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen. Die Wahl der Gartengeräte hat hierauf einen direkten Einfluss, da motorisierte Geräte mit Verbrennungsmotor oft einen Schalldruckpegel erreichen, der weit über der Zumutbarkeitsgrenze liegt. Für Vermieter:innen bedeutet der Einsatz leiserer Technik daher nicht nur mehr Komfort, sondern auch eine aktive Sicherung des Hausfriedens und eine Reduzierung von Beschwerden.

Lesetipp: Lärmbelästigung durch Nachbarn, was Vermieter tun können

Schalldruckpegel im Vergleich

Die folgende Tabelle verdeutlicht die massiven Unterschiede in der Geräuschemission zwischen den verschiedenen Antriebsarten und deren Wahrnehmung durch das menschliche Gehör.

Gerätetyp

Antriebsart

Typischer Lärmpegel (dB)

Wahrnehmung

Rasenmäher

Benzin

90 bis 100 dB

Sehr laut (Gehörschutz empfohlen)

Rasenmäher

Akku / Elektro

70 bis 80 dB

mäßiger Lärm

Laubbläser

Benzin

über 100 dB

Extrem störend

Laubbläser

Akku

80 bis 85 dB

Deutlich reduziert

Heckenschere

Handbetrieb

unter 40 dB

Nahezu lautlos

Ein entscheidender Vorteil von Akku- und Elektrogeräten ist die zeitliche Flexibilität bei der Gartenpflege. Aufgrund der geringeren Lärmemission können diese Geräte oft auch in den Randzeiten genutzt werden, ohne die gesetzlichen Ruhezeiten oder die Bedürfnisse der Mieterschaft zu verletzen. Dies ist besonders für Hausmeisterdienste oder Vermieter:innen, die die Pflege selbst übernehmen, ein wertvoller Zeitgewinn im Arbeitsalltag.

Lesetipp: Hausmeister und Hausbesorger in Österreich, Kosten, Rechte, Pflichten

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Wissensvorsprung für Vermieter:innen

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Gesetzliche Ruhezeiten und lokale Verordnungen in Österreich

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine bundeseinheitliche Verordnung, die den Betrieb motorisierter Gartengeräte zeitlich regelt. Die in Deutschland maßgebliche Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gilt hierzulande nicht. In Österreich ergeben sich die zulässigen Betriebszeiten stattdessen aus dem Landesrecht, aus ortspolizeilichen und gemeindlichen Verordnungen sowie aus der jeweiligen Hausordnung. Das bedeutet, dass Ruhezeiten und Einschränkungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen können. Üblich sind eine Nachtruhe, vielerorts eine Mittagsruhe und Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen, ein generelles bundesweites Verbot an diesen Tagen existiert aber nicht. Eine bundesweite Vorgabe betrifft nur das Inverkehrbringen der Geräte selbst, weil über die EU-Outdoor-Richtlinie Grenzwerte für die Geräuschemission und eine Kennzeichnungspflicht gelten. Diese Grenzwerte sagen jedoch nichts darüber aus, wann ein Gerät benutzt werden darf. Wer auf leisere Akku- oder Elektrogeräte setzt, bleibt bei den lokalen Ruhezeiten flexibler und vermeidet Konflikte mit der Nachbarschaft und der Gemeinde.

Tipp: Verankere klare Regelungen zur Nutzung von Gartengeräten und zu den lokal (kommunal) geltenden Ruhezeiten direkt im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Prüfe die konkreten Zeiten vorab bei deiner Gemeinde, weil sie sich je nach Standort unterscheiden. Stellst du als Vermieterin oder Vermieter leise Akku-Geräte bereit, sinkt die Hürde für eine lärmarme Pflege und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass sich alle an die Regeln halten.

Lesetipp: Was muss in eine Hausordnung, Regeln für Vermieter in Österreich

Langlebigkeit sowie Robustheit bei wechselnden Nutzer:innen

Für Vermieter:innen ist die technische Zuverlässigkeit der Gartengeräte ein zentraler Faktor, da Reparaturen und Ausfallzeiten nicht nur Kosten verursachen, sondern auch die regelmäßige Pflege der Außenanlagen gefährden. Wenn Geräte von verschiedenen Personen genutzt werden, steigt das Risiko für Fehlbedienungen und mangelnde Sorgfalt bei der Instandhaltung massiv an. Hier zeigen sich deutliche Unterschiede in der Robustheit der verschiedenen Antriebssysteme.

Risiken der Fehlbedienung sowie technischer Verschleiß

Die folgende Übersicht verdeutlicht die typischen Schwachstellen, die bei der gemeinschaftlichen Nutzung von Gartengeräten auftreten können.

Antriebsart

Häufige Fehlbedienungen

Wartungsintensität

Robustheit im Alltag

Benzinmotor

Falsches Kraftstoffgemisch, mangelnde Ölkontrolle, falscher Startvorgang

Hoch (regelmäßiger Service nötig)

Mittel (anfällig bei Vernachlässigung)

Akku-System

Tiefentladung bei falscher Lagerung, mechanische Beschädigung der Kontakte

Gering (gelegentliche Reinigung)

Hoch (wenig bewegliche Teile)

Elektro (Kabel)

Durchtrennen des Stromkabels beim Mähen oder Schneiden

Sehr gering

Hoch (solange das Kabel intakt ist)

Handbetrieb

Überlastung der Mechanik durch zu dicke Äste oder Steine

Nahezu null

Sehr hoch (da kaum Verschleißteile)

Besonders der Benzinmotor stellt in der Vermietung ein hohes Risiko dar. Wird versehentlich reines Benzin statt eines benötigten Zweitakt-Gemischs getankt oder der Ölstand ignoriert, droht ein kapitaler Motorschaden, der meist die wirtschaftliche Lebensdauer des Geräts beendet. Akku-Geräte hingegen sind in ihrer Bedienung nahezu selbsterklärend. Ein Knopfdruck genügt meist zum Starten, was die Fehlerquote bei Mieter:innen und Gelegenheitsnutzer:innen drastisch reduziert.

Zudem punkten moderne Elektro- und Akku-Motoren durch ihren einfachen mechanischen Aufbau. Da sie ohne Vergaser, Zündkerzen und komplexe Getriebeteile auskommen, gibt es deutlich weniger Bauteile, die durch Verschleiß oder falsche Handhabung kaputtgehen können. Dies führt zu einer höheren Verfügbarkeit der Geräte und planbareren Instandhaltungskosten über viele Jahre hinweg.

Wichtig für die Geräteleihgabe: Wenn du deinen Mieter:innen Gartengeräte zur Verfügung stellst, empfiehlt sich die Anschaffung von hochwertigen Akku-Systemen bekannter Markenhersteller. Diese bieten nicht nur eine bessere Ersatzteilversorgung, sondern sind oft auch mechanisch robuster konstruiert als günstige Baumarktmodelle. Eine kurze, laminierte Bedienungsanleitung direkt am Gerät kann zudem die letzten Unsicherheiten bei der Handhabung beseitigen und die Lebensdauer deiner Investition weiter verlängern.

Fazit – Die strategische Wahl der Antriebstechnik als Schlüssel zum Werterhalt

Für Vermieter:innen und Immobilienverwalter:innen ist die Entscheidung zwischen Benzin, Akku oder Handbetrieb weit mehr als eine reine Geschmacksfrage. Im Jahr 2026 zeigt sich deutlich, dass moderne Akku-Systeme den optimalen Kompromiss aus Leistungsfähigkeit, minimalem Wartungsaufwand und sozialer Verträglichkeit innerhalb einer Hausgemeinschaft bieten. Während Benzinmodelle aufgrund ihrer Komplexität und Lärmemission zunehmend zum Risiko für den Hausfrieden und die Instandhaltungskosten werden, punkten elektrische Lösungen durch ihre intuitive Bedienbarkeit und ihre wirtschaftliche Effizienz über den gesamten Lebenszyklus. Wer heute klug in hochwertige Akku-Flotten investiert, sichert nicht nur den gepflegten Zustand seiner Außenanlagen, sondern reduziert auch langfristig den Verwaltungsaufwand und das Potenzial für Mieterkonflikte.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Sind Akku-Geräte leistungsstark genug für die professionelle Pflege großer Mietobjekte?

Können die Anschaffungskosten für Gartengeräte direkt auf die Mieter:innen umgelegt werden?

Wie sollten Akkus gelagert werden, wenn die Geräte gemeinschaftlich genutzt werden?

Kann ich ein Gartengerät steuerlich sofort absetzen?

Lohnt sich die Anschaffung eines Mähroboters für ein Mietobjekt?

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Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte wende dich bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen an eine qualifizierte Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Weitere Hinweise und der vollständige Haftungsausschluss sind im Impressum einsehbar.

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