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25.08.2025

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Hecke schneiden & Gartenpflege – Pflichten für Vermieter klar erklärt

Wer ist für die Gartenpflege und den Heckenschnitt verantwortlich – Mieter oder Vermieter? Hier findest du alle Pflichten, Fristen und Kosten im Überblick.

Portraitfoto von Johannes Reichl

Veröffentlicht von

Johannes Reichl

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Das Titelbild zeigt den Titel "Hecke schneiden und Gartenpflege", den Untertitel "Pflichten für Vermieter klar erklärt" sowie das Flatwise Logo.
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Einleitung

Ein gepflegter Garten ist für viele Mieter:innen ein echter Pluspunkt, vor allem in der Stadt. Doch sobald der Rasen verwildert oder die Hecke in den Gehweg ragt, stellt sich die Frage: Wer ist eigentlich dafür verantwortlich? Du als Vermieter:in oder deine Mieter:innen? Gerade beim Thema Heckenschnitt kann es schnell zu Unsicherheiten und Konflikten kommen. In diesem Artikel klären wir, was laut österreichischem Mietrecht gilt, welche Kosten du weitergeben kannst und wie du mit klaren Vereinbarungen Streit vermeidest.

Gartenpflege im Mietverhältnis – Wer ist verantwortlich?

Ob Rasenmähen, Unkrautjäten oder der regelmäßige Heckenschnitt, viele Tätigkeiten im Garten fallen unter den Begriff der allgemeinen Gartenpflege. Doch was genau bedeutet das im Mietverhältnis?

In Österreich gilt grundsätzlich: Der oder die Vermieter:in ist für die Erhaltung des Mietobjekts verantwortlich, also auch für den Garten. Die Ausnahme: Wenn im Mietvertrag etwas anderes geregelt ist. Du kannst die Gartenpflege an deine Mieter:innen übertragen, aber nur, wenn das ausdrücklich und konkret im Mietvertrag steht.

Dabei reicht es nicht, allgemein von „Pflege“ zu sprechen. Besser ist es, konkrete Aufgaben zu definieren: etwa das regelmäßige Rasenmähen, Laubrechen oder das Zurückschneiden kleinerer Sträucher.

Tipp: Verwende im Mietvertrag eine klare Formulierung wie: „Die Mieter:innen verpflichten sich zur regelmäßigen Pflege des Gartens, insbesondere zum Rasenmähen und Zurückschneiden kleinerer Hecken und Sträucher.“

Wird keine solche Vereinbarung getroffen, bleibt die Verantwortung bei dir als Vermieter:in. Das betrifft sowohl die laufende Pflege als auch größere Maßnahmen wie das Entfernen von Wurzelwerk oder das Kürzen hoher Hecken.

Lesetipp: Mietvertrag befristet oder unbefristet – Was du wissen musst

Hecke schneiden – Pflicht des Mieters oder Vermieters?

Der Heckenschnitt ist einer dieser Fälle, bei denen es auf die Details ankommt. Denn nicht jede Hecke ist gleich, und nicht jede Maßnahme fällt automatisch unter Gartenpflege.

Grundsätzlich gilt, dass ohne klare Regelung im Mietvertrag der Heckenschnitt deine Aufgabe als Vermieter:in ist. Vor allem dann, wenn es sich um einen umfangreicheren Rückschnitt oder um Arbeiten in größerer Höhe handelt. Diese gelten nicht mehr als „einfache Pflege“, sondern als erhaltende Maßnahme, für die du zuständig bist.

Überträgst du die Gartenpflege im Mietvertrag an deine Mieter:innen, umfasst das in der Regel nur leichte Arbeiten, wie etwa das Zurückschneiden von niedrig wachsenden Hecken, sofern sie leicht erreichbar sind und keine spezielle Ausrüstung erfordern. Alles, was darüber hinausgeht, sollte ausdrücklich ausgenommen oder separat geregelt werden.

Wichtig: Wenn durch zu hohe oder ausufernde Hecken eine Verkehrsgefährdung entsteht (z. B. wenn Gehsteige oder Straßen verdeckt werden), bist du als Vermieter:in haftbar, unabhängig davon, wer im Vertrag als zuständig festgelegt ist.

Ein weiteres Kriterium ist die Zumutbarkeit. Ist der Garten sehr groß oder die Hecke besonders hoch, kann es unzumutbar sein, diese Arbeiten den Mieter:innen zu übertragen. Auch dann bleibst du in der Pflicht.

Hecken schneiden – Was darf man, was nicht?

Auch wenn du oder deine Mieter:innen für die Gartenpflege zuständig seid gelten beim Heckenschnitt Empfehlungen für den Naturschutz. Diese Empfehlungen betreffen alle Eigentümer:innen, egal ob es sich um vermietete oder selbst genutzte Gärten handelt. Direkte gesetzliche Einschränkungen wie z.B in Deutschland gibt nicht.

Die empfohlenen Zeitraum für den Heckenschnitt:

  • Vom 1. März bis 30. September sind starke Rückschnitte, Rodungen oder das radikale Zurückstutzen von Hecken möglichst zu vermeiden.

  • Geboten sind nur leichte Pflegeschnitte, also das Entfernen von kleinen Ästen oder das Kürzen von Neuaustrieben.

Grund dafür ist, dass in dieser Zeit viele Vögel in Hecken und Sträuchern nisten, ihr Schutz hat daher Vorrang. Eine schwere Störung, Verletzung oder absichtliche Zerstörung von Brutstätten ist allerdings aufgrund der Naturschutzgesetze der einzelnen Bundesländer untersagt und kann zur Anzeige gebracht werden.

Tipp: Informiere deine Mieter:innen rechtzeitig über angemessene Schnittzeiten – besonders dann, wenn sie vertraglich zur Pflege verpflichtet sind.

Wichtig ist auch, die Nachbargrenzen zu respektieren: Wenn Hecken zu nahe an der Grundstücksgrenze stehen oder Äste und Wurzeln übergreifen, kann das zu Konflikten führen. In manchen Bundesländern gelten Mindestabstände zur Grundstücksgrenze, diese sind landesrechtlich geregelt und können variieren.

Kosten für den Heckenschnitt – Wer zahlt was?

Spätestens wenn es ums Geld geht, wird das Thema Gartenpflege oft heikel. Gerade beim Heckenschnitt solltest du als Vermieter:in genau wissen, welche Kosten du übernehmen musst und welche du weitergeben kannst.

Was kostet professioneller Heckenschnitt?

Die Preise für einen fachgerechten Heckenschnitt schwanken je nach Region, Heckenart und Aufwand. Als grobe Orientierung kannst du mit folgenden Kosten rechnen:

Leistung

Durchschnittspreis (brutto)

Einfacher Formschnitt

ca. 4–8 € pro Laufmeter

Rückschnitt hoher Hecken

ca. 10–20 € pro Laufmeter

Entsorgung des Schnittguts

ca. 20–50 € pauschal

Stundensatz Gärtnerbetrieb

ca. 40–70 € pro Stunde

Diese Werte dienen nur als Richtwert – individuelle Angebote können stark abweichen.

Umlage über Betriebskosten – erlaubt oder nicht?

Grundsätzlich kannst du als Vermieter:in einfache Gartenpflegearbeiten über die Betriebskosten auf Mieter:innen umlegen, insofern es sich um Gemeinschaftsanlagen, die allen Mietern zugänglich sind, handelt. Dazu zählen etwa:

  • Regelmäßiges Rasenmähen

  • Rückschnitt kleinerer Sträucher

  • Laubentfernung und allgemeine Reinigung

Sollte ein Garten oder eine Grünfläche nur von einer Gruppe bestimmter Mieter:innen benutzt werden dürfen, so sind die Kosten dafür auch nur auf diese Mieter:innen umzulegen.

Nicht umlegbar sind dagegen größere Maßnahmen, die als Instandhaltung oder Investition gelten wie z. B. das Abtragen alter Hecken, Baumfällen, das Entfernen von Wurzelstöcken oder die Neuanlage eines Gartenteils.

Wichtig: Auch bei umlagefähigen Kosten muss die Gartenpflege regelmäßig und nachvollziehbar durchgeführt werden. Einzelaktionen ohne Plan sind problematisch.

So vermeidest du Streit bei der Gartenpflege

Gartenpflege klingt harmlos, kann aber schnell zum Streitpunkt werden, wenn unklar ist, wer was tun muss oder wenn Erwartungen auf beiden Seiten auseinandergehen. Mit ein paar einfachen Maßnahmen kannst du als Vermieter:in vorbeugen und das Verhältnis zu deinen Mieter:innen nachhaltig verbessern.

Klare Vereinbarungen im Mietvertrag

Der wichtigste Schritt: Regle die Gartenpflege vertraglich und zwar konkret. Allgemeine Formulierungen wie „Die Gartenpflege obliegt den Mieter:innen“ reichen nicht aus, um späteren Diskussionen vorzubeugen. Besser ist es, einzelne Tätigkeiten zu benennen:

  • „Die Mieter:innen verpflichten sich zum regelmäßigen Rasenmähen, Laubrechen und Pflegeschnitt der niedrig wachsenden Hecken und Sträucher.“

  • „Für größere Gartenarbeiten (z. B. Entfernen von Wurzeln, Rückschnitt hoher Hecken) bleibt der/die Vermieter:in zuständig.“

Tipp: Nutze unser Übergabeprotokoll auch für Außenbereiche. So wird festgehalten, in welchem Zustand der Garten übergeben wurde und was bei Rückgabe zu erwarten ist.

Dokumentation hilft

Fotos vom Gartenzustand bei Mietbeginn, regelmäßige Kontrolle (z. B. bei längerer Abwesenheit) und eine transparente Kommunikation machen vieles einfacher. Falls es doch zu einem Konflikt kommt, bist du mit einer soliden Dokumentation auf der sicheren Seite.

Lesetipp: Übergabeprotokoll Mietwohnung – Was du dokumentieren solltest

Kommunikation auf Augenhöhe

Gerade wenn deine Mieter:innen den Garten mitnutzen dürfen oder sogar regelmäßig pflegen, solltest du sie als Partner:innen sehen. Klare Absprachen und ein wertschätzender Umgang sorgen für ein gutes Klima, nicht nur im Garten.

Fazit

Die Gartenpflege ist mehr als nur ein optisches Thema, sie berührt rechtliche, finanzielle und zwischenmenschliche Fragen. Als Vermieter:in solltest du genau wissen, was dir laut österreichischem Mietrecht zusteht und wofür du verantwortlich bist. Gerade beim Heckenschnitt gelten klare Regeln: Ohne vertragliche Vereinbarung liegt die Pflicht bei dir, nicht bei deinen Mieter:innen.

Mit soliden Vereinbarungen im Mietvertrag, einem guten Überblick über die geltenden Gesetze und einem offenen Austausch mit deinen Mieter:innen kannst du viele Konflikte von vornherein vermeiden. Und wenn der Garten dann noch gepflegt aussieht, profitieren am Ende alle Seiten.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Wer ist laut österreichischem Mietrecht für die Gartenpflege zuständig?

Darf ich als Vermieter die Kosten für den Heckenschnitt auf die Mieter:innen umlegen?

Wann darf eine Hecke in Österreich geschnitten werden?

Was passiert, wenn Mieter:innen den Garten verwildern lassen?

Kann ich als Vermieter:in jederzeit den Garten betreten, um nach dem Rechten zu sehen?

Wer ist laut österreichischem Mietrecht für die Gartenpflege zuständig?

Darf ich als Vermieter die Kosten für den Heckenschnitt auf die Mieter:innen umlegen?

Wann darf eine Hecke in Österreich geschnitten werden?

Was passiert, wenn Mieter:innen den Garten verwildern lassen?

Kann ich als Vermieter:in jederzeit den Garten betreten, um nach dem Rechten zu sehen?

Wer ist laut österreichischem Mietrecht für die Gartenpflege zuständig?

Darf ich als Vermieter die Kosten für den Heckenschnitt auf die Mieter:innen umlegen?

Wann darf eine Hecke in Österreich geschnitten werden?

Was passiert, wenn Mieter:innen den Garten verwildern lassen?

Kann ich als Vermieter:in jederzeit den Garten betreten, um nach dem Rechten zu sehen?

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Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte wende dich bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen an eine qualifizierte Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Weitere Hinweise und der vollständige Haftungsausschluss sind im Impressum einsehbar.

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