Neu

Zuletzt angepasst:

13.10.2025

Lesedauer: 6 Minuten

Vermietung

Lesedauer: 6 Minuten

Lesedauer: 6 Minuten

Grillen am Balkon: Was Vermieter:innen in Österreich wissen müssen

Grillen am Balkon sorgt oft für Streit. Erfahre, was in Österreich erlaubt ist, welche Rechte Vermieter:innen haben und wann ein Verbot zulässig ist.

Foto von Johannes Reichl

Veröffentlicht von

Johannes Reichl

Veröffentlicht von

Johannes Reichl

Foto von Johannes Reichl
Das Titelbild zeigt den Titel "Grillen am Balkon", den Untertitel "Was Vermieter:innen in Österreich wissen müssen" sowie das Flatwise Logo.
Das Titelbild zeigt den Titel "Grillen am Balkon", den Untertitel "Was Vermieter:innen in Österreich wissen müssen" sowie das Flatwise Logo.
Das Titelbild zeigt den Titel "Grillen am Balkon", den Untertitel "Was Vermieter:innen in Österreich wissen müssen" sowie das Flatwise Logo.
Das Titelbild zeigt den Titel "Grillen am Balkon", den Untertitel "Was Vermieter:innen in Österreich wissen müssen" sowie das Flatwise Logo.
  • New

  • Grillen am Balkon: Was Vermieter:innen in Österreich wissen müssen

  • New

  • Grillen am Balkon: Was Vermieter:innen in Österreich wissen müssen

Schnellüberblick gefällig?

Du willst nur die häufigsten Fragen & Antworten sehen? Spring direkt zum FAQ am Ende des Artikels.

Grillen am Balkon – Sommerfreude mit Streitpotenzial

Sommer, Sonne, Grillduft. Für viele gehört das einfach zusammen. Doch was für die einen Entspannung bedeutet, sorgt bei anderen für Ärger. Rauch, Geruch und Lärm vom Balkon oder der Terrasse können schnell zum Nachbarschaftsthema werden. Besonders in Mietshäusern mit mehreren Parteien ist das Grillen ein häufiger Anlass für Beschwerden und manchmal sogar für rechtliche Schritte.

In Österreich gibt es kein generelles Grillverbot auf Balkonen oder Terrassen, aber klare Grenzen, wenn Rauch und Gerüche zur Belästigung werden. Auch Hausordnungen und Mietverträge können eigene Regelungen enthalten, die das Grillen einschränken oder ganz untersagen.

In diesem Artikel erfährst du, was rechtlich gilt, welche Rechte du als Vermieter:in hast und wie du Konflikte rund ums Grillen am Balkon vermeiden kannst.

Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?

Grundsätzlich gilt: In Österreich ist das Grillen am Balkon oder auf der Terrasse nicht ausdrücklich verboten. Das Gesetz sieht keine spezielle Regelung vor, sondern stützt sich auf den allgemeinen Paragraphen § 364 Abs. 2 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB). Dieser besagt, dass Rauch, Geruch oder Lärm die Nachbar:innen nicht wesentlich beeinträchtigen dürfen.

Das heißt konkret: Solange sich niemand gestört fühlt und du keine Belästigung verursachst, darf am Balkon grundsätzlich gegrillt werden. Wird es aber zu viel, etwa wenn Rauch regelmäßig in Nachbarwohnungen zieht oder starke Gerüche entstehen, kann das als unzumutbare Beeinträchtigung gelten. Dann drohen Unterlassungsansprüche oder Beschwerden, die du als Vermieter:in ernst nehmen musst. Ebenso sind einzelne Landesgesetze wie Feuerpolizei-, Luftreinhaltegesetz und Bauordnung zu beachten.

Hausordnung und Mietvertrag haben dabei Vorrang.

Wenn im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgehalten ist, dass das Grillen untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist (z. B. nur mit Elektrogrill), gilt diese Regelung verbindlich. Als Vermieter:in hast du das Recht, solche Einschränkungen festzulegen, insbesondere, wenn Brandgefahr oder wiederholte Beschwerden drohen.

Lesetipp: Lies in unserem Artikel Hausordnung in Mietobjekten – was wirklich gilt, wie du Hausordnungen rechtssicher und verständlich formulierst.

Das Bild zeigt einen Griller mit Speisen auf einem Balkon.
Das Bild zeigt einen Griller mit Speisen auf einem Balkon.
Das Bild zeigt einen Griller mit Speisen auf einem Balkon.

Was Vermieter:innen rund ums Grillen regeln dürfen

Als Vermieter:in hast du grundsätzlich das Recht, das Grillen am Balkon oder auf der Terrasse einzuschränken oder ganz zu verbieten. Der einfachste Weg ist, dies bereits im Mietvertrag oder in der Hausordnung klar festzuhalten. So verhinderst du spätere Streitigkeiten und kannst dich auf eine eindeutige Grundlage berufen, wenn Beschwerden auftreten.

Ein komplettes Grillverbot ist zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen, etwa Brandgefahr, Rauchbelästigung oder enge Bebauung, bei der Nachbar:innen leicht beeinträchtigt werden könnten. Ebenso kannst du im Mietvertrag festlegen, welche Grillarten erlaubt sind, zum Beispiel nur Elektro- oder Gasgrills, da diese deutlich weniger Rauch verursachen.

Eine individuelle Abstimmung ist oft der beste Weg: In vielen Fällen reicht es, das Grillen zu bestimmten Zeiten oder nur auf bestimmten Flächen zu erlauben – etwa im Hof oder Garten statt direkt auf dem Balkon. So bewahrst du die Balance zwischen Rücksichtnahme und Freiheit für deine Mieter:innen.

Tipp: Wenn du mehrere Einheiten vermietest, kann eine gemeinsame Grillzone im Garten oder Innenhof eine gute Lösung sein. Sie reduziert Beschwerden und schafft gleichzeitig einen Mehrwert für die Hausgemeinschaft.

Beschwerden und Haftung rund um das Grillen

Auch wenn du das Grillen grundsätzlich erlaubst, kann es Situationen geben, in denen du als Vermieter:in eingreifen musst. Das ist dann der Fall, wenn sich Nachbar:innen wiederholt über Rauch oder Lärm beschweren und die Nutzung des Balkons durch das Grillen über das ortsübliche Maß hinausgeht.

Nach § 364 Abs. 2 und § 1096 ABGB bist du als Eigentümer:in verpflichtet, unzumutbare Beeinträchtigungen zu unterbinden, dies ist vom Einzelfall und örtlicher Umgebung abhängig. Wenn du nichts unternimmst, obwohl dir Beschwerden bekannt sind, kann dir unter Umständen sogar eine Verletzung deiner Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden.

Im Ernstfall kann es bis zu Unterlassungsklagen oder Mietzinsminderungen kommen, wenn Mieter:innen oder Nachbar:innen dauerhaft belästigt werden. Besonders heikel wird es, wenn offene Flammen oder Holzkohlegrills auf engen Balkonen verwendet werden, denn hier kann bei einem Brand auch die Gebäudeversicherung Probleme machen, falls kein Verbot ausgesprochen wurde.

Wichtig: Sollte es zu einem Zwischenfall (z. B. Brand oder Rauchschaden) kommen, haftest du als Vermieter:in nicht automatisch. Dies gilt meinst nur, wenn du deine Pflichten erfüllt hast, also klare Regelungen im Mietvertrag getroffen und Beschwerden ernst genommen hast.

Lesetipp: In unserem Artikel Versicherungen für Vermieter:innen in Österreich – was du wirklich brauchst, erfährst du, welche Schäden von deiner Polizze abgedeckt sind und wo du nachbessern solltest.

Was erlaubt ist – Holzkohle, Gas oder Elektro?

Nicht jede Grillart ist gleich, vor allem in Mietobjekten mit Balkonen oder Terrassen spielt die Art der Befeuerung eine große Rolle. Während Holzkohle für viele das klassische Grillerlebnis ist, bringt sie aus Vermietersicht die meisten Probleme mit sich.

Holzkohlegrill

Holzkohlegrills verursachen starke Rauch- und Geruchsentwicklung. Gerade in dicht bebauten Gebieten oder bei kleinen Balkonen ist das fast immer ein Streitfaktor. Viele Hausordnungen oder Mietverträge verbieten daher die Nutzung von Holzkohlegrills ausdrücklich. Auch die Brandgefahr ist hier besonders hoch, herunterfallende Glut kann leicht Schäden an Fassade, Boden oder Pflanzen verursachen.

Gasgrill

Gasgrills sind meist eine gute Zwischenlösung: weniger Rauch, aber dennoch echtes Grillgefühl. Sie gelten als sicherer und nachbarschaftsfreundlicher als Holzkohle, müssen aber ebenfalls korrekt betrieben werden. Wichtig ist, dass die Gasflasche sicher steht und keine offenen Flammen in Richtung Hauswand schlagen.

Elektrogrill

Der Elektrogrill ist die sicherste und rechtlich unbedenklichste Variante. Er verursacht weder Rauch noch offene Flammen und ist daher in fast allen Mietverhältnissen problemlos zulässig. Für viele Vermieter:innen ist das die bevorzugte Lösung, da Konflikte und Haftungsrisiken praktisch ausgeschlossen sind.

Tipp: Wenn du Grillen grundsätzlich erlaubst, weise in der Hausordnung oder im Mietvertrag darauf hin, welche Grillarten erlaubt sind. So kannst du spätere Diskussionen vermeiden und dich auf eine klare Regelung berufen.

Die Infografik zeigt eine Bewertungstabelle der drei Grillarten.
Die Infografik zeigt eine Bewertungstabelle der drei Grillarten.
Die Infografik zeigt eine Bewertungstabelle der drei Grillarten.

Fazit – Rücksicht und klare Regeln verhindern Streit

Grillen gehört für viele einfach zum Sommer dazu, doch gerade in Mehrparteienhäusern kann es schnell zum Zündstoff zwischen Nachbar:innen werden. Als Vermieter:in bist du gut beraten, klare Regeln zu schaffen, bevor der erste Rauch aufsteigt. Ob du das Grillen komplett untersagst oder bestimmte Grillarten erlaubst, bleibt dir überlassen, entscheidend ist, dass es transparent geregelt und kommuniziert wird.

Ein generelles Verbot ist zulässig, wenn Brandgefahr oder Belästigung zu erwarten sind. Noch besser ist jedoch ein verhältnismäßiger Ansatz, bei dem du Elektro- oder Gasgrills erlaubst und Holzkohle ausschließt. So vermeidest du Konflikte, ohne die Lebensqualität deiner Mieter:innen unnötig einzuschränken.

Wichtig: Nimm Beschwerden von Nachbar:innen immer ernst und prüfe, ob deine Hausordnung oder dein Mietvertrag klare Vorgaben enthält. Fehlen sie, kann das im Streitfall zu Problemen führen, sowohl rechtlich als auch in der Hausgemeinschaft.

Rücksicht, gesunder Menschenverstand und eine gut formulierte Hausordnung sind die beste Grundlage, um Streit zu vermeiden. So können deine Mieter:innen den Sommer genießen und du behältst als Vermieter:in die Ruhe und Kontrolle über deine Liegenschaft.

Lesetipp: In unserem Artikel Lärmbelästigung durch Nachbarn – was Vermieter:innen tun können erfährst du, wie du bei wiederkehrenden Beschwerden professionell reagierst und rechtssicher vorgehst.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Ist Grillen am Balkon in Österreich grundsätzlich erlaubt?

Darf ich als Vermieter:in das Grillen verbieten?

Welche Grillarten sind erlaubt oder unbedenklich?

Was kann ich tun, wenn sich Nachbar:innen über Rauch oder Lärm beschweren?

Hafte ich als Vermieter:in, wenn beim Grillen etwas passiert?

Ist Grillen am Balkon in Österreich grundsätzlich erlaubt?

Darf ich als Vermieter:in das Grillen verbieten?

Welche Grillarten sind erlaubt oder unbedenklich?

Was kann ich tun, wenn sich Nachbar:innen über Rauch oder Lärm beschweren?

Hafte ich als Vermieter:in, wenn beim Grillen etwas passiert?

Ist Grillen am Balkon in Österreich grundsätzlich erlaubt?

Darf ich als Vermieter:in das Grillen verbieten?

Welche Grillarten sind erlaubt oder unbedenklich?

Was kann ich tun, wenn sich Nachbar:innen über Rauch oder Lärm beschweren?

Hafte ich als Vermieter:in, wenn beim Grillen etwas passiert?

Du möchtest keine Artikel mehr verpassen?

Melde dich jetzt bei unserem Newsletter an.

Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte wende dich bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen an eine qualifizierte Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Weitere Hinweise und der vollständige Haftungsausschluss sind im Impressum einsehbar.

DIESE ARTIKEL KÖNNTEN DIR AUCH GEFALLEN

  • NEU

  • Pilotphase gestartet: Jetzt Flatwise testen & 1 Jahr gratis sichern!

Artikel:

Artikel

Grillen am Balkon: Was Vermieter:innen in Österreich wissen müssen

  • NEU

  • Pilotphase gestartet: Jetzt Flatwise testen & 1 Jahr gratis sichern!

  • NEU

  • Pilotphase gestartet: Jetzt Flatwise testen & 1 Jahr gratis sichern!

  • NEU

  • Pilotphase gestartet: Jetzt Flatwise testen & 1 Jahr gratis sichern!

No heading elements found. Showing placeholder content.
No heading elements found. Showing placeholder content.