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26.08.2025

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Haustiere in der Wohnung: Was als Vermieter erlaubt ist und was nicht

Welche Haustiere sind in Wohnungen erlaubt? Erfahre, wie du als Vermieter vorgehen kannst, wann du widersprechen darfst und Konflikte vermeidest.

Ein Portrait von Edwin Schneider

Veröffentlicht von

Edwin Schneider

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Das Titelbild zeigt "Haustiere in der Wohnung" und den Untertitel "Was als Vermieter erlaubt ist und was nicht" sowie das Flatwise Logo.
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Haustierhaltung in vermieteten Wohnungen und Häusern

Katzen, Hunde oder Wellensittiche, für viele Menschen sind Haustiere Teil der Familie. Für dich als Vermieter:in stellt sich dabei schnell die Frage: Sind Haustiere in der Wohnung überhaupt erlaubt? Und was darfst du verbieten? Haustiere können für ein gutes Wohngefühl sorgen, aber auch für Lärm, Schäden oder Konflikte. Genau deshalb ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen und deine Möglichkeiten als Vermieter:in gut zu kennen.

In diesem Artikel bekommst du einen umfassenden Überblick, worauf du bei der Haustierhaltung deiner Mieter:innen achten musst, von den gesetzlichen Grundlagen bis hin zu praktischen Tipps für den Alltag.

Warum Haustiere in Mietwohnungen ein sensibles Thema sind

Rund 50 % aller Haushalte in Österreich halten zumindest ein Haustier, Tendenz steigend. Als Vermieter:in wirst du also immer öfter gefragt, ob Haustiere in der Wohnung erlaubt sind, welche Tierarten in Ordnung gehen und wann du einschreiten darfst.

Das Thema ist gleich aus mehreren Gründen wichtig:

  • Schäden an der Wohnung: Ein Hund, der das Parkett zerkratzt, oder eine Katze, die am Türrahmen scharrt, kann bei der Rückgabe der Wohnung zu teuren Diskussionen führen.

  • Lärmbelastung: Gerade in Mehrparteienhäusern sind bellende Hunde oder laute Vögel oft ein Problem, nicht nur für dich, sondern auch für die Nachbarschaft.

  • Haftung und Sicherheit: Tiere können andere Hausbewohner:innen verletzen, Allergien auslösen oder zu hygienischen Problemen führen.

  • Soziale Spannungen: Während viele Mieter:innen Tiere lieben, fühlen sich andere massiv gestört. Als Vermieter:in stehst du dann oft zwischen den Fronten.

Kurz gesagt, bedeutet das, Haustiere in Mietwohnungen sind ein Thema, das du nicht auf die leichte Schulter nehmen solltest. Mit klaren Regeln, rechtssicheren Vereinbarungen und guter Kommunikation kannst du aber dafür sorgen, dass das Mietverhältnis für beide Seiten zufriedenstellend bleibt.

Im nächsten Abschnitt siehst du, welche rechtlichen Möglichkeiten du hast, worauf du im Mietvertrag achten solltest und welche Haustiere deine Zustimmung brauchen.

Was das Mietrecht zur Haustierhaltung in Mietwohnungen sagt

Viele Vermieter:innen sind unsicher, ob Haustiere in Mietwohnungen erlaubt oder verboten sind. Kein Wunder, eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Stattdessen ergibt sich die Rechtslage aus dem Mietrechtsgesetz (MRG), dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und vor allem aus Urteilen des Obersten Gerichtshofs (OGH). Außerdem solltest du beachten, dass Unterschiede zwischen dem Vollanwendungsbereich und dem Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) bestehen können.

Pauschales Haustierverbot? Unzulässig!

Der OGH hat mehrfach entschieden: Ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag ist nicht zulässig.

Eine Klausel, die „jegliche Tierhaltung“ ausschließt, greift zu sehr in die Privatsphäre der Mieter:innen ein und ist daher unwirksam. Was zählt, ist immer der Einzelfall, etwa wenn ein Tier durch dauerhaftes Bellen, massive Verschmutzungen oder Sicherheitsrisiken für andere Bewohner:innen auffällt. Dann darfst du als Vermieter:in einschreiten.

Kleintiere: Immer erlaubt

Kleintiere wie…

  • Hamster

  • Meerschweinchen

  • Zierfische

  • Wellensittiche

…dürfen ohne Zustimmung in der Wohnung gehalten werden. Sie verursachen normalerweise weder Schäden noch Störungen. Einschränkungen im Mietvertrag sind hier nicht zulässig.

Größere Tiere: Zustimmungspflicht möglich

Bei größeren Haustieren, insbesondere Hunden und Katzen, sieht die Sache anders aus. Hier kannst du als Vermieter:in unter Umständen im Mietvertrag eine Zustimmungspflicht zur Haustierhaltung festlegen, denn bei größeren Tieren besteht ein höheres Risiko für Schäden, Lärmbelästigung oder Konflikte mit der Hausgemeinschaft.

Ein generelles Verbot von Hunden oder Katzen wäre aber auch in diesem Fall unverhältnismäßig. Es kommt immer auf die konkrete Situation an.

Tipp: Statt Pauschalverboten solltest du differenzierte Formulierungen verwenden – z. B. Zustimmungspflichten oder Rücksichtnahmeklauseln. So bist du auf der sicheren Seite.

Als Vermieter:in möchtest du oft klare Regeln zur Haustierhaltung im Mietvertrag verankern. Generelle Pauschalverbote oder Klauseln die nur „ausnahmsweise“ die Tierhaltung erlauben wollen sind rechtlich nicht haltbar und im Streitfall unwirksam. Ebenfalls zulässig sind Rücksichtnahmeklauseln, die Mieter:innen verpflichten, dafür zu sorgen, dass durch die Tierhaltung keine unzumutbaren Störungen entstehen.

Lesetipp: Um die richtigen Klauseln in den Mietvertrag aufzunehmen, informiere dich in unserem Artikel Mietvertrag richtig aufsetzen

Wichtiger Hinweis: Für dich als Vermieter:in bedeutet das: Setze im Mietvertrag nicht auf pauschale Verbote, sondern auf differenzierte Formulierungen. Halte dich an die OGH-Rechtsprechung und prüfe im Konfliktfall, ob wirklich eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegt. Nur so sind deine Regelungen rechtssicher und im Ernstfall auch vor Gericht durchsetzbar.

Was deine Mieter:innen dürfen und wann du einschreiten darfst

Grundsätzlich gilt: Mieter:innen dürfen Haustiere in der Wohnung halten, solange dadurch keine wesentlichen Nachteile für das Haus oder andere Bewohner:innen entstehen.

Aber mit dem Recht zur Tierhaltung gehen auch klare Pflichten einher:

  • Die Wohnung und das Gebäude dürfen nicht beschädigt werden.

  • Es muss Rücksicht auf Nachbar:innen genommen werden. Lärm, Gerüche oder sogar Sicherheitsrisiken gelten im Ernstfall als Pflichtverletzung.

  • Tierschutzrechtliche Vorgaben müssen eingehalten werden. Das betrifft etwa artgerechte Haltung oder Auflagen bei gefährlichen Tieren.

Sobald eine dieser Pflichten verletzt wird, darfst du als Vermieter:in reagieren.

Ein paar typische Beispiele aus der Praxis:

  • Ein Hund bellt stundenlang, auch wenn niemand zu Hause ist

  • Eine Katze zerkratzt Türen und Türrahmen

  • Ein Tier verursacht starke Geruchsbelästigung im Stiegenhaus

In solchen Fällen kannst du zuerst eine Abmahnung aussprechen. Bleibt die Situation unverändert, ist im Wiederholungsfall auch eine Kündigung möglich, allerdings immer nur bei unzumutbarer Beeinträchtigung.

Tipp: Dokumentiere Probleme möglichst genau – z. B. mit Protokollen, Fotos oder Zeugenaussagen. Das hilft dir, wenn du im Streitfall handeln musst.

Auch die anderen Bewohner:innen des Hauses haben Rechte. Wenn sie durch die Tierhaltung in unzumutbarer Weise gestört werden, kannst du dich nicht auf den Standpunkt „Privatsache“ zurückziehen. Du hast die Verantwortung, für ein geordnetes Zusammenleben im Haus zu sorgen – und darfst im Notfall eingreifen.

So vermeidest du Konflikte mit Mieter:innen und ihren Haustieren

Auch wenn das Mietrechtsgesetz klare Grenzen setzt, hast du als Vermieter:in im Alltag viele Möglichkeiten, den Umgang mit Haustieren deiner Mieter:innen aktiv zu gestalten und Konflikte zu vermeiden. Der Schlüssel dabei ist, die Tierhaltung nicht erst dann anzusprechen, wenn Probleme entstehen, sondern bereits zu Beginn des Mietverhältnisses.

Sprich am besten schon bei der Vertragsunterzeichnung offen mit deinem zukünftigen Mieter:innen darüber, ob und welches Haustier vorhanden ist oder geplant wird. So lassen sich mögliche Bedenken frühzeitig klären und Erwartungen transparent machen. Ein kurzer Hinweis im Mietvertrag, dass z.B. große Hunde nur mit Zustimmung erlaubt sind, verschafft dir dabei zusätzliche Sicherheit.

Kommt es später doch zu Beschwerden, etwa wegen Hundegebells, starker Gerüche oder weil andere Mieter:innen allergisch reagieren, solltest du besonnen reagieren. Dokumentiere die Situation, sprich das Problem sachlich mit den Mieter:innen an und versuche zunächst, eine Lösung auf Augenhöhe zu finden. Oft reicht schon ein klärendes Gespräch, um Missverständnisse auszuräumen. Nur wenn sich die Störungen wiederholen oder massiv werden, solltest du rechtliche Schritte in Betracht ziehen.

Ein weiteres sensibles Thema sind Schäden in der Wohnung oder allgemeinen Teilen des Gebäudes. Kratzer am Parkett, zerkaute Türstöcke oder verschmutzte Teppiche können teuer werden. Um dich abzusichern, kannst du von Beginn an eine etwas höhere Kaution vereinbaren oder im Mietvertrag eine klare Regelung aufnehmen, dass für durch Tiere verursachte Schäden die Mieter:innen haften. Noch besser ist es, wenn deine Mieter:innen eine private Haftpflichtversicherung mit Einschluss von Tieren nachweisen können, so bist du im Ernstfall nicht auf die Kulanz angewiesen.

Am Ende bleibt festzuhalten: Gute Kommunikation ist der beste Schutz vor Konflikten. Wenn beide Seiten von Anfang an wissen, woran sie sind, lassen sich die meisten Probleme mit Haustieren in Mietwohnungen vermeiden.

Lesetipp: Passend dazu lohnt sich ein Blick in unseren Artikel Was muss in eine Hausordnung?, um Regeln zur Tierhaltung im Haus sauber zu dokumentieren.

Haftung und Versicherung: Wer zahlt bei Schäden durch Haustiere?

Eines der größten Risiken bei Haustieren in Mietwohnungen sind mögliche Schäden an der Immobilie oder anderen Mieter:innen. Hunde, die Türen zerkratzen, Katzen, die das Parkett beschädigen, oder auch kleinere Tiere, die Gerüche oder Verschmutzungen verursachen, all das kann teuer werden. Für alle Schäden, die ein Tier in der Wohnung oder im Haus verursacht, haften die Mieter:innen.

In der Praxis ist es aber sinnvoll, hier genauer hinzuschauen. Viele Vermieter:innen legen Wert darauf, dass Mieter:innen eine private Haftpflichtversicherung mit Tierhalterdeckung abschließen. Gerade bei Hunden kann das entscheidend sein, denn ein größerer Schaden im Stiegenhaus, in der Wohnung oder sogar bei Nachbar:innen kann rasch mehrere tausend Euro kosten. Wenn eine Versicherung besteht, bist du als Vermieter:in auf der sicheren Seite und musst dich nicht darauf verlassen, dass die Mieter:innen den Schaden aus eigener Tasche begleichen.

Wichtiger Hinweis: In Österreich gibt es keine Pflichtversicherung für Haustiere. Nur in einigen Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht vorgeschrieben.

Darüber hinaus solltest du in deinem Mietvertrag festhalten, dass Schäden durch Tiere nicht von der normalen Abnutzung gedeckt sind, sondern vom Mieter oder der Mieterin ersetzt werden müssen. So vermeidest du Diskussionen bei der Wohnungsrückgabe.

Besondere Fälle der Haustierhaltung 

Neben der „klassischen“ Haustierhaltung gibt es einige Situationen, die du als Vermieter:innen besonders beachten solltest:

  • Assistenz- und Blindenhunde
    Für diese Tiere brauchst du als Vermieter:in keine Zustimmung erteilen. Das Recht auf Assistenzhunde ist gesetzlich geschützt, ein Verbot wäre unwirksam.

  • Große Hunde
    Bei großen Rassen steigt das Risiko für Lärm, Schäden und Konflikte mit Nachbar:innen. Deshalb sind erhöhte Anforderungen an Rücksichtnahme und Versicherungsschutz gerechtfertigt. Eine Zustimmungspflicht im Mietvertrag ist hier zulässig und empfehlenswert.

  • Exotische oder giftige Tiere
    Schlangen, Spinnen oder andere exotische oder giftige Arten können eine Gefahr darstellen oder spezielle Genehmigungen erfordern. Hier ist ein Verbot oder eine Einschränkung meist rechtlich zulässig.

  • Eigentümergemeinschaften
    In Mehrparteienhäusern musst du zusätzlich auf die Hausordnung und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft achten. Selbst wenn du als Einzelvermieter zustimmst, können Gemeinschaftsregelungen Grenzen setzen. Die Kleintierhaltung bleibt aber unberührt. 

Fazit

Haustiere in Mietwohnungen sind ein vielschichtiges Thema. Ein generelles Verbot ist unzulässig, dennoch kannst du klare Regeln festlegen, Schäden vorbeugen und Konflikte vermeiden. Wichtig ist, zwischen Kleintieren und größeren Tieren zu unterscheiden, Rücksicht auf die Hausgemeinschaft zu nehmen und die gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

Praktische Tipps helfen dir, von Anfang an für Klarheit zu sorgen. Sprich die Tierhaltung bereits beim Vertragsabschluss offen an, dokumentiere mögliche Besonderheiten und sichere dich durch Mietvertragsklauseln und Versicherungsnachweise ab. Eine gute Kommunikation mit deinen Mieter:innen ist dabei der wichtigste Faktor, fast alle Konflikte lassen sich so vermeiden.

Auch besondere Fälle wie Assistenzhunde, große Rassen oder exotische Tiere erfordern Aufmerksamkeit, sind aber mit klaren Regelungen und der richtigen Vorbereitung gut handhabbar.

Am Ende gilt, wer als Vermieter:in von Anfang an informiert, transparent und fair vorgeht, schafft die Grundlage für ein harmonisches Mietverhältnis und kann gleichzeitig seine Immobilie schützen.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Darf ich als Vermieter:in die Haustierhaltung pauschal verbieten?

Wer haftet für Schäden, die ein Haustier verursacht?

Kann ich die Zustimmung zur Tierhaltung verweigern?

Gibt es Ausnahmen für Assistenzhunde oder Blindenhunde?

Welche Regelungen sind im Mietvertrag zulässig?

Darf ich als Vermieter:in die Haustierhaltung pauschal verbieten?

Wer haftet für Schäden, die ein Haustier verursacht?

Kann ich die Zustimmung zur Tierhaltung verweigern?

Gibt es Ausnahmen für Assistenzhunde oder Blindenhunde?

Welche Regelungen sind im Mietvertrag zulässig?

Darf ich als Vermieter:in die Haustierhaltung pauschal verbieten?

Wer haftet für Schäden, die ein Haustier verursacht?

Kann ich die Zustimmung zur Tierhaltung verweigern?

Gibt es Ausnahmen für Assistenzhunde oder Blindenhunde?

Welche Regelungen sind im Mietvertrag zulässig?

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Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte wende dich bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen an eine qualifizierte Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Weitere Hinweise und der vollständige Haftungsausschluss sind im Impressum einsehbar.

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