Vermietung
Bäume auf dem Grundstück - Pflichten & Risiken für Vermieter in Österreich
Bäume auf dem Grundstück: Welche Pflichten haben Vermieter in Österreich? Alles zur Baumhaftung, Verkehrssicherungspflicht und der neuen Rechtslage seit 2024.

Edwin Schneider
Schnellüberblick gefällig?
Du willst nur die häufigsten Fragen & Antworten sehen? Spring direkt zum FAQ am Ende des Artikels.
Bäume sind Wert und Risiko
Ein gepflegter Baumbestand kann eine Immobilie deutlich aufwerten. Gerade bei Mietobjekten sind Grünflächen, große Bäume und schattige Innenhöfe ein echter Pluspunkt. Sie verbessern das Mikroklima, spenden Schatten im Sommer und tragen dazu bei, dass sich Mieter:innen in der Liegenschaft wohlfühlen. Besonders in dicht bebauten Städten spielen Bäume in Gärten, Innenhöfen oder Wohnanlagen eine wichtige Rolle für die Wohnqualität und damit auch die Attraktivität.
Doch so wertvoll Bäume für eine Immobilie sind, bringen sie auch Verantwortung mit sich. Mit zunehmendem Alter, bei Krankheit oder bei starken Wetterereignissen können Bäume zu einer Gefahrenquelle werden. Herabfallende Äste oder im Extremfall umstürzende Bäume können Schäden an Autos, Gebäuden oder angrenzenden Gehwegen verursachen. Auch zu Personenschäden kann es kommen. Gerade nach Stürmen stellt sich für viele Vermieter:innen daher die gleiche Frage: Wer haftet eigentlich, wenn etwas passiert?
Die Antwort hängt weniger vom Baum selbst ab als von der Sorgfalt der Eigentümer:innen. Im Zentrum steht dabei die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie verpflichtet Eigentümer:innen dazu, ihr Grundstück so zu bewirtschaften, dass für andere keine vermeidbaren Gefahren entstehen. Bei Bäumen bedeutet das vor allem, regelmäßige Kontrolle und rechtzeitiges Handeln bei erkennbaren Problemen.
Was genau Vermieter:innen dabei beachten müssen und wie sich die Lage in Österreich zuletzt verändert hat, schauen wir uns in den folgenden Kapiteln genauer an. Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar, im Einzelfall sollte stets eine fachliche Beratung erfolgen.
Neue Rechtslage seit 2024: Baumhaftung in Österreich
Seit Mai 2024 gilt in Österreich eine wichtige Neuerung bei der Haftung für Bäume. Mit dem neuen § 1319b ABGB hat der Gesetzgeber die bisherige Rechtslage deutlich entschärft und damit auch für Eigentümer:innen und Vermieter:innen mehr Rechtssicherheit geschaffen.
Wesentliche Änderungen durch die Reform
Früher galt bei Schäden durch Bäume häufig eine sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutete, wenn ein Ast abbrach oder ein Baum umstürzte und dabei ein Schaden entstand, musste der Eigentümer beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. In der Praxis führte das oft zu einer sehr defensiven Bewirtschaftung. Aus Angst vor möglichen Haftungsfällen wurden Bäume vorsorglich stark zurückgeschnitten oder sogar gefällt.
Mit der Reform wurde dieses System abgeschafft. Heute gilt bei Bäumen grundsätzlich die klassische Verschuldenshaftung. Das heißt, wenn ein Schaden entsteht, muss die geschädigte Person nachweisen, dass der Eigentümer seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Nur wenn ein solches Verschulden tatsächlich vorliegt, kann eine Haftung entstehen.
Die Rolle von Naturereignissen wie Unwettern
Naturereignisse spielen dabei eine wichtige Rolle. Bricht beispielsweise bei einem Sturm ein Ast von einem gesunden und unauffälligen Baum, wird dies häufig als Teil des sogenannten allgemeinen Lebensrisikos angesehen. Ein gewisses Restrisiko, das von Bäumen ausgeht, muss also rechtlich nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Der Hintergrund dieser Reform ist auch ein ökologischer. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Bäume aus reiner Haftungsangst entfernt werden. Durch die Anpassung der Haftungsregeln soll der Baumbestand auf privaten Grundstücken besser geschützt werden.
Für Vermieter:innen bedeutet das eine spürbare Entlastung, denn eine verschuldensunabhängige Haftung gibt es nicht mehr. Gleichzeitig bleibt jedoch die zentrale Pflicht bestehen, den Baumbestand regelmäßig zu kontrollieren und bei erkennbaren Gefahren rechtzeitig zu handeln.

Wann Vermieter tatsächlich haften können
Auch nach der Reform der Baumhaftung gilt, dass Eigentümer:innen weiterhin für Schäden durch Bäume verantwortlich gemacht werden können, allerdings nur dann, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben. Entscheidend ist dabei, ob eine erkennbare Gefahr bestanden hat und ob darauf angemessen reagiert wurde.
Sichtbare Schäden an Bäumen
Typische Haftungssituationen entstehen vor allem dann, wenn ein Baum bereits sichtbare Schäden aufweist. Dazu zählen zum Beispiel deutlicher Pilzbefall am Stamm oder im Wurzelbereich, abgestorbene Äste in der Krone oder größere Risse im Stamm. Auch eine starke Schieflage oder Anzeichen dafür, dass der Baum an Stabilität verliert, können auf ein erhöhtes Risiko hinweisen.
Besonders relevant wird die Situation, wenn solche Hinweise über längere Zeit bestehen, bekannt sind und keine Maßnahmen gesetzt werden. Das kann etwa der Fall sein, wenn Mieter:innen wiederholt auf einen offensichtlich beschädigten Baum aufmerksam machen oder wenn bereits zuvor kleinere Schäden aufgetreten sind und keine weitere Überprüfung erfolgt.
Auch der Standort des Baumes spielt eine Rolle. Befindet sich eine potenzielle Gefahrenquelle direkt über Bereichen mit regelmäßiger Nutzung, etwa über Parkplätzen, Gehwegen oder Hauseingängen, steigen die Anforderungen an Aufmerksamkeit und Pflege. Je höher das Risiko für Personen oder fremdes Eigentum ist, desto eher wird erwartet, dass Eigentümer:innen entsprechende Maßnahmen ergreifen.
In der Praxis lässt sich die Haftungsfrage oft auf eine einfache Grundregel herunterbrechen: Bricht bei einem Sturm ein Ast von einem gesunden Baum ab, besteht in der Regel keine Haftung. Wird hingegen ein offensichtlich kranker oder instabiler Baum über längere Zeit ignoriert, kann eine Verantwortung entstehen.
Profi oder Hausmeister: Wer darf ran?
Vermieter:innen müssen keine Baumexpert:innen sein. Von ihnen wird nicht erwartet, Krankheiten oder statische Probleme im Detail zu erkennen. Was jedoch vorausgesetzt wird, ist ein aufmerksamer Umgang mit dem eigenen Grundstück. Offensichtliche Risiken sollten wahrgenommen und bei Bedarf von Fachleuten beurteilt werden. Für eine verlässliche Einschätzung der Lage vor Ort solltest du daher immer auf Experten zurückgreifen. Die laufende Kotrolle kann auch durch einen Hausmeister bzw. Hausbesorger erfolgen.
Baumkontrolle in der Praxis
Für Vermieter:innen bedeutet Verkehrssicherungspflicht nicht, jeden Baum ständig fachlich begutachten zu lassen. In vielen Fällen reichen regelmäßige Sichtkontrollen, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Häufigkeit von Sichtkontrollen und worauf geachtet werden soll
In der Praxis werden ein- bis zweimal jährlich durchgeführte Sichtkontrollen als sinnvoll angesehen. Idealerweise führst du diese einmal im belaubten Zustand im Sommer und einmal im Winter durch. Zusätzlich sollte immer ein Rundgang nach starken Stürmen oder Unwettern erfolgen.
Bei diesen Kontrollen geht es vor allem darum, auf offensichtliche Veränderungen zu achten. Typische Warnsignale sind etwa Totholz in der Krone, also trockene oder rindenlose Äste, die bei Wind abbrechen könnten. Auch Pilzbefall am Stamm oder im Wurzelbereich kann ein Hinweis auf innere Fäulnis sein.
Weitere Punkte, auf die du achten solltest, sind größere Risse im Stamm, freiliegende oder beschädigte Wurzeln sowie eine auffällige Schieflage des Baumes, insbesondere nach starken Stürmen.
Wichtig: In manchen Städten und Gemeinden gelten zusätzliche Baumschutzverordnungen. Diese können vorschreiben, dass das Fällen oder starke Zurückschneiden bestimmter Bäume genehmigungspflichtig ist. Informiere dich daher vor größeren Maßnahmen immer bei der zuständigen Gemeinde oder dem Magistrat.
Durchführung der Kontrollen
Organisatorisch lässt sich diese Kontrolle relativ einfach in die laufende Bewirtschaftung integrieren. Je nach Struktur der Liegenschaft kann sie durch dich selbst oder durch einen Hausmeister bzw. Hausbesorger erfolgen.
Lesetipp: Wie du bei dem Rückschnitt von Hecken und Sträuchern vorgehen kannst, erfährst du in unserem Artikel Hecke schneiden & Gartenpflege – Pflichten für Vermieter klar erklärt
Sobald jedoch Zweifel am Zustand eines Baumes bestehen oder ein möglicher Schaden erkennbar ist, sollte unbedingt eine fachliche Beurteilung durch Baumpfleger:innen oder Sachverständige erfolgen. Eine frühzeitige Kontrolle ist in der Regel deutlich günstiger als ein späterer Schadenfall.
SPEZIELL FÜR 🇦🇹
Teste die neue Software für Vermieter in Österreich
Flatwise ist die erste All-in-One-Software speziell für Vermieter. Verwalte Objekte, Mieter:innen und Finanzen zentral, einfach und rechtssicher.
Teste Flatwise kostenlos
Limitiert!
Exklusiver Zugang zur Testphase
Direkter Einfluss auf neue Funktionen
Dokumentation und Haftungsschutz
Neben der Kontrolle selbst spielt auch die Dokumentation eine wichtige Rolle. Sie ist im Ernstfall der wichtigste Nachweis dafür, dass du deinen Pflichten als Eigentümer:in nachgekommen bist.
Kontrollprotokoll und Ablauf der Kontrolle
Sinnvoll ist ein einfaches Kontrollprotokoll. Darin wird festgehalten, wann eine Kontrolle stattgefunden hat, wie der Zustand der Bäume eingeschätzt wurde und ob Maßnahmen gesetzt wurden, etwa das Entfernen eines Astes oder die Beauftragung einer Fachfirma.
Ergänzend empfiehlt sich eine Fotodokumentation. Fotos vom Zustand der Bäume, besonders bei auffälligen Stellen, können später sehr hilfreich sein. Digitale Bilder mit Zeitstempel liefern einen klaren Nachweis über den Zustand zum Zeitpunkt der Kontrolle.
Auch Rechnungen und Unterlagen von Baumpfleger:innen oder Gutachten sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Sie zeigen, dass notwendige Maßnahmen fachgerecht durchgeführt wurden.
Im Schadensfall kann eine solche Dokumentation entscheidend sein. Sie belegt, dass regelmäßige Kontrollen durchgeführt wurden und der Baumbestand verantwortungsbewusst bewirtschaftet wird. Das reduziert nicht nur Haftungsrisiken, sondern erleichtert auch die Abwicklung mit Versicherungen.
Versicherungen bei Sturmschäden
Wenn ein Baum bei Sturm Schäden verursacht, stellt sich schnell die Frage nach der Versicherung. Für Vermieter:innen sind dabei vor allem zwei Polizzen relevant, die Gebäudeversicherung und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Welche Versicherung im Schadensfall greift
Die Gebäudeversicherung deckt i.d.R. Schäden am eigenen Gebäude. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Baum auf das Dach stürzt oder Fassaden, Dachflächen oder andere Gebäudeteile beschädigt werden. Wichtig ist dabei die Definition von „Sturm“ im Versicherungsvertrag. Viele Versicherer erkennen ein Sturmereignis erst ab einer Windgeschwindigkeit von rund 60 km/h an. Bei schwächeren Wetterereignissen kann die Deckung eingeschränkt sein.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung greift, wenn Schäden an Dritten entstehen. Das kann etwa ein beschädigtes Auto eines Mieters sein, ein Schaden am Nachbargrundstück oder im Extremfall eine Verletzung von Passant:innen. Dabei solltest du besonders auf den Umfang deiner Versicherung achten, sodass auch Schäden im Zusammenhang mit der Vermietung abgedeckt sind.
Lesetipp: Welche Versicherungen für dich als Vermieter:in interessant und nützlich sind, kannst du in unserem Artikel Versicherungen für Vermieter in Österreich: Was du wirklich brauchst nachlesen.
Eine wichtige Besonderheit dieser Versicherung ist zudem, dass sie zunächst prüft, ob überhaupt eine Haftung besteht. Falls dich keine Schuld trifft, wehrt die Versicherung unberechtigte Forderungen ab. Dieser sogenannte „passive Rechtsschutz“ ist ein zentraler Bestandteil der Haftpflichtdeckung.
Gerade bei Liegenschaften mit größerem Baumbestand lohnt sich daher ein regelmäßiger Versicherungscheck, um sicherzustellen, dass sowohl Gebäude- als auch Haftungsrisiken ausreichend abgedeckt sind.

Gelassen bleiben, aber kontrollieren
Die Reform der Baumhaftung hat die Situation für Vermieter:innen in Österreich deutlich entschärft. Gesunde Bäume stellen rechtlich kein automatisches Haftungsrisiko mehr dar, und ein gewisses Restrisiko durch Naturereignisse gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.
Trotzdem bleibt eine grundlegende Verantwortung bestehen. Entscheidend ist, den Baumbestand regelmäßig zu kontrollieren und bei offensichtlichen Schäden rechtzeitig zu reagieren. Auffällige Bäume sollten im Zweifel fachlich geprüft und gegebenenfalls gepflegt oder gesichert werden.
Zusätzlichen Schutz bieten eine saubere Dokumentation der Kontrollen sowie passende Versicherungen für Gebäude- und Haftungsrisiken.
Das praktische Fazit für Vermieter:innen ist daher klar: Wer seine Bäume gelegentlich überprüft, Warnsignale ernst nimmt und bei Bedarf Fachleute einbindet, kann auch künftig gelassen bleiben – selbst wenn der nächste Sturm kommt.
Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema
Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Haften Vermieter:innen automatisch, wenn ein Baum einen Schaden verursacht?
Wie oft sollten Bäume auf einem Grundstück kontrolliert werden?
Müssen Vermieter:innen für die Baumkontrolle immer einen Sachverständigen beauftragen?
Welche Versicherung greift, wenn ein Baum einen Schaden verursacht?
Darf ich einen Baum auf meinem Grundstück einfach fällen, wenn er ein Risiko darstellt?
Du möchtest keine Artikel mehr verpassen?
Melde dich jetzt bei unserem Newsletter an.
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte wende dich bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen an eine qualifizierte Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Weitere Hinweise und der vollständige Haftungsausschluss sind im Impressum einsehbar.










