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Haus- oder Wohnungsübergabe an Nachkommen: So funktionierts

Immobilie übergeben in Österreich: Modelle, Kosten & Besonderheiten bei vermieteten Objekten. So planst du eine Haus- oder Wohnungsübergabe vorausschauend.

Edwin Schneider.

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Edwin Schneider

Das Titel zeigt den Titel "Haus- oder Wohnungsübergabe an Nachkommen", den Untertitel "So funktionierts" sowie das Flatwise Logo.
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Immobilie weitergeben – frühzeitig planen lohnt sich

Die Übergabe einer Immobilie an Kinder oder andere Nachkommen ist längst eine gängige Alternative zum klassischen Vererben. Viele Eigentümer:innen entscheiden sich bewusst dafür, Vermögen bereits zu Lebzeiten weiterzugeben, aus familiären, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen. Gerade bei vermieteten Häusern und Wohnungen schafft eine frühzeitige Übergabe Klarheit und ermöglicht es, den weiteren Umgang mit der Immobilie aktiv zu gestalten.

Für dich als Vermieter:in ist dieses Thema besonders relevant. Eine Immobilie ist nicht nur Vermögenswert, sondern laufendes Projekt mit Mietverträgen, Betriebskosten, Instandhaltungspflichten und rechtlichen Rahmenbedingungen. Wer hier zu spät oder unvorbereitet übergibt, riskiert Unsicherheiten oder gar Schwierigkeiten für sich, die Nachkommen und die Mieter:innen.

Dieser Artikel soll dir einen praxisnahen Überblick geben, wie eine Haus- oder Wohnungsübergabe in Österreich funktioniert, welche Modelle es gibt und worauf du bei vermieteten Objekten besonders achten solltest. Er ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung, hilft dir aber dabei, die richtigen Fragen zu stellen und typische Stolpersteine frühzeitig zu erkennen.

Welche Arten der Immobilienübergabe gibt es?

In Österreich gibt es mehrere Wege, eine Immobilie an Kinder oder andere Nachkommen bzw. Begünstigte weiterzugeben. Welches Modell sinnvoll ist, hängt weniger von juristischen Feinheiten ab als von deiner persönlichen Situation, deinen Zielen und der familiären Konstellation. Ein kurzer Überblick hilft, die Optionen richtig einzuordnen.

Vererbung

Die klassische Variante ist die Übergabe im Todesfall, entweder über ein Testament oder über die gesetzliche Erbfolge. Sie wirkt auf den ersten Blick einfach, bringt aber oft Unsicherheiten mit sich wie unklare Regelungen, Pflichtteilsansprüche oder Streit zwischen Erb:innen. Für künftige Vermieter:innen bedeutet das häufig eine längere Übergangsphase, in der unklar ist, wer Entscheidungen trifft oder für laufende Verpflichtungen verantwortlich ist.

Schenkung zu Lebzeiten

Bei der Schenkung wird die Immobilie bereits zu Lebzeiten übertragen. Dieses Modell schafft klare Eigentumsverhältnisse und ermöglicht es, die Übergabe aktiv zu steuern. Besonders bei vermieteten Objekten ist das oft ein Vorteil, weil Mietverhältnisse, Verwaltung und laufende Einnahmen eindeutig zugeordnet sind. Wichtig ist hier eine saubere Planung, etwa im Hinblick auf Absicherung und Fairness innerhalb der Familie.

Übergabe gegen Gegenleistung

Häufig wird die Immobilie nicht „einfach verschenkt“, sondern mit Gegenleistungen kombiniert , etwa einem Wohnrecht, Verpflichtungen oder Ausgleichszahlungen an Geschwister. Diese Variante verbindet Vermögensübertragung mit persönlicher Absicherung und ist in der Praxis sehr verbreitet. Gerade bei selbstbewohnten Einfamilien- oder Zweifamilienhäusern ist das oft ein ausgewogener Mittelweg. Aber auch für die Übergabe von Mietobjekten kann das Einräumen gewisser Rechte oder Pflichten ein wirksames Mittel zur Absicherung sein. 

Lesetipp: Wie sich einzelne Rechte im Grundbuch finden lassen, kannst du in unserem Artikel Grundbuch verstehen für Vermieter in Österreich nachlesen. 

Schenkung auf den Todesfall

Diese Sonderform liegt zwischen Schenkung und Vererbung. Die Immobilie wird vertraglich zugesagt, geht aber erst mit dem Tod des Eigentümers oder der Eigentümerin über. Sie kann sinnvoll sein, wenn man früh Klarheit schaffen möchte, ohne sofort die Kontrolle abzugeben. Diese Form erfordert aber eine besonders sorgfältige Gestaltung zwingend durch notarielle oder anwaltliche Beratung. 

Praktische Einordnung

Es gibt kein „bestes“ Modell für alle. Entscheidend sind klare Ziele wie die Absicherung, Gleichbehandlung oder Vereinfachung, eine realistische Einschätzung der (familiären) Situation und ausreichend Zeit für Planung und Abstimmung. Wer frühzeitig strukturiert vorgeht, vermeidet spätere Konflikte und schafft für Nachkommen sowie Mieter:innen verlässliche Rahmenbedingungen.

Die Art der Immobilie entscheidet

Wie eine Immobilienübergabe sinnvoll gestaltet wird, hängt stark von der Art und Nutzung der Immobilie ab. Ein Einfamilienhaus lässt sich anders übergeben als ein vermietetes Zinshaus oder eine einzelne Eigentumswohnung. Für Vermieter:innen kommt ein weiterer zentraler Punkt dazu: die eigene Absicherung nach der Übergabe. Beides sollte immer gemeinsam gedacht werden.

Einfamilienhaus

Beim klassischen Einfamilienhaus steht meist die private Nutzung im Vordergrund. Die Übergabe erfolgt häufig im Rahmen einer Schenkung oder Übergabe gegen Gegenleistung, etwa mit Wohnrecht für die Eltern. Vermietung spielt hier oft keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist eine klare Regelung, wer laufende Kosten, Instandhaltung und größere Sanierungen trägt, insbesondere dann, wenn das Objekt später doch vermietet werden soll.

Zweifamilienhaus

Zweifamilienhäuser sind in der Praxis oft Mischformen, sprich eine Einheit wird selbst genutzt, die andere vermietet. Bei der Übergabe muss sauber abgegrenzt werden, welche Rechte und Pflichten mit der Übergabe einhergehen sollen. Für Übergeber:innen ist hier häufig ein Wohnrecht oder Fruchtgenuss am Objekt sinnvoll.

Mehrfamilienhaus

Bei Mehrfamilienhäusern geht es meist um laufende Erträge, Verwaltung und langfristige Vermögenssicherung. Eine Übergabe zu Lebzeiten bietet hier klare Vorteile, denn Mietverträge, Rücklagen, Verwaltungsstrukturen und Finanzierungen können geordnet übertragen werden. Besonders wichtig ist die Absicherung der Übergeber:innen, etwa durch Fruchtgenussrechte, um weiterhin Mieteinnahmen zu sichern, oder durch klare Vereinbarungen zur Finanzierung und Entscheidungsbefugnis. Wenn noch laufende Finanzierungen bestehen, sind auch diese besonders relevant.

Eigentumswohnung (WEG)

Bei einzelnen Wohnungen im Wohnungseigentum kommen zusätzliche formale Ebenen hinzu, dies sind meist eine Hausverwaltung, Rücklagen oder in weiterer Folge Beschlussfassungen der Eigentümergemeinschaft. Die Übergabe ist grundsätzlich unkompliziert, erfordert aber eine saubere Abstimmung mit bestehenden Mietverhältnissen und laufenden Verpflichtungen. Auch hier sind Wohnrecht oder Fruchtgenuss gängige Instrumente, um die eigene Nutzung oder Einnahmen abzusichern.

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Absicherungen für Übergeber

Unabhängig von der Immobilienart spielen Absicherungen für die Übergeber:innen eine zentrale Rolle. Dabei sind die meinst gewählten:

  • Wohnrecht: sichert die persönliche Nutzung, ist aber nicht übertragbar und endet mit dem Tod, sofern sie grundbücherlich sichergestellt sind.

  • Fruchtgenuss: geht weiter als das Wohnrecht und umfasst auch Mieteinnahmen, besonders relevant bei vermieteten Objekten.

  • Belastungs- und Veräußerungsverbote: schützen davor, dass die Immobilie ohne Zustimmung weiterverkauft oder belastet (durch Kredite) wird.

Diese Instrumente haben direkte Auswirkungen auf Vermietung, Finanzierung und Verwaltung. Banken berücksichtigen sie bei Kreditentscheidungen, Mieter:innen müssen über relevante Rechte informiert sein, und auch die laufende Verwaltung kann komplexer werden. Gerade deshalb lohnt es sich, die Immobilientypen und Absicherungen frühzeitig gemeinsam zu planen, beraten mit fachlicher Beratung.

Vererben oder schon zu Lebzeiten übergeben – ein Praxisvergleich

Ob du eine Immobilie vererbst oder bereits zu Lebzeiten übergibst, ist nicht nur eine Rechtsfrage sondern auch eine persönliche und (finanziell) strategische Entscheidung. Gerade für Vermieter:innen mit laufenden Mietverhältnissen macht der Zeitpunkt der Übergabe einen spürbaren Unterschied, auch im Anbetracht möglicher zukünftiger Änderungen der Gesetzeslage und der Höhe einzelner Steuern und Freibeträge.

Kontrolle und Gestaltungsfreiheit

Bei einer Übergabe zu Lebzeiten behältst du die Kontrolle über den Prozess. Du bestimmst Zeitpunkt, Umfang und Bedingungen der Übertragung. Wohnrechte, Fruchtgenuss oder Mitspracherechte lassen sich klar regeln. Beim Vererben endet diese Gestaltungsmöglichkeit mit dem Todesfall, ab dann greifen Testament oder gesetzliche Erbfolge, oft ohne Spielraum für Anpassungen, besonders wenn nicht bereits zu Lebzeiten dementsprechende Vorkehrungen getroffen wurden. Unklare Regelungen, Pflichtteilsansprüche oder unterschiedliche Erwartungen führen bei Vererbungen immer wieder zu Streit. Eine Übergabe zu Lebzeiten ermöglicht offene Gespräche, transparente Lösungen und, im gewünschten Fall, eine Zustimmung aller Beteiligten. Das reduziert Konflikte deutlich.

Steuerliche und organisatorische Planbarkeit

Eine frühzeitige Übergabe schafft Planungssicherheit. Kosten, Gebühren und organisatorische Schritte sind kalkulierbar und können bewusst und gemeinsam vorbereitet werden. Bei einer Vererbung entstehen viele Fragen erst im Anlassfall, häufig unter Zeitdruck und emotionaler Belastung, was Entscheidungen erschwert. Diese Planbarkeit sorgt für Stabilität in der Vermietung, denn Mietverhältnisse, Verwaltung und Einnahmen gehen geordnet über, ohne lange Übergangsphasen. Gleichzeitig kannst du dich absichern und den Generationenwechsel aktiv gestalten. In der Praxis ist das oft der ruhigere und planbarere Weg.

Lesetipp: Wann und in welcher Höhe die Immobilienertragssteuer (ImmoESt) fällig wird, erfährst du in unserem Artikel Immobilienertragssteuer in Österreich: Wann ist die ImmoESt fällig?

Besonderheiten bei vermieteten Immobilien

Ist eine Immobilie vermietet, bringt die Übergabe an Nachkommen zusätzliche Pflichten mit sich, sowohl rechtlich wie organisatorisch. Der wichtigste Grundsatz dabei lautet: „Kauf bricht Miete nicht“. D.h. bestehende Mietverträge bleiben unverändert aufrecht, unabhängig davon, ob die Immobilie verkauft, verschenkt oder vererbt wird. Für Mieter:innen ändert sich zunächst nur die Person der Eigentümer:in, nicht aber der Vertragsinhalt.

Mit der Übergabe gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus den Mietverträgen auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer über. Dazu zählen je nach Ausgestaltung Mietzinsansprüche, Erhaltungs- und Instandhaltungspflichten, aber auch laufende Verfahren oder offene Streitigkeiten. Für Vermieter:innen ist daher entscheidend, den Übergabezeitpunkt klar zu kommunizieren und intern sauber zu übergeben.

Kautionen, Betriebskosten und Informationspflichten

Ein besonders sensibler Punkt sind Kautionen und Betriebskosten. Kautionen müssen entweder wirtschaftlich übergeben oder im Übergabevertrag eindeutig zugeordnet werden, damit klar ist, wer im Fall eines Mietendes haftet bzw. die Kaution zu erstatten hat. Auch Betriebskostenabrechnungen sollten bis zum Übergabestichtag sauber abgeschlossen werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Gegenüber Mieter:innen bestehen Informationspflichten und der Eigentümerwechsel sollte daher zeitnah mitgeteilt werden, inklusive neuer Kontaktdaten und Zahlungsinformationen. Das schafft Vertrauen und verhindert Zahlungsfehler oder Verzögerungen.

Ablauf einer Immobilienübergabe in der Praxis

Unabhängig vom gewählten Übergabemodell folgt die Immobilienübergabe meist einem klaren Ablauf.

Am Anfang steht die Vorbereitung und Zieldefinition. Soll die Immobilie vollständig übertragen werden? Mit oder ohne Absicherung? Und wie sollen Mieteinnahmen oder Nutzung künftig geregelt sein? Diese Fragen sollten vor allen formalen Schritten geklärt sein.

Darauf folgt die Bewertung der Immobilie. Sie dient nicht nur der fairen Aufteilung innerhalb der Familie, sondern ist auch Grundlage für Kostenabschätzungen, Finanzierungsgespräche oder Ausgleichszahlungen an Geschwister.

Lesetipp: Wie du mit Fristen und Leerstandsabgaben verfahren kannst, findest du in unserem Artikel Leerstandsabgabe Österreich 2026: Kosten, Bundesländer & Ausnahmen

Die Vertragserrichtung erfolgt dann über einen Notar oder Rechtsanwalt. Das ist zwar mit Kosten verbunden, sorgt aber für Rechtssicherheit und eine saubere Gestaltung, gerade bei vermieteten Objekten oder komplexeren Übergabemodellen. Nach Vertragsunterzeichnung erfolgt die Grundbuchseintragung. Erst mit ihr wird die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer rechtlich wirksam. Parallel dazu sollten Verwaltung, Versicherungen und laufende Verträge übergeben bzw. angepasst werden, sprich Hausverwaltung informieren, Versicherungen ummelden, Bankverbindungen aktualisieren. 

Ein strukturierter Ablauf spart Zeit, Geld und Nerven und stellt sicher, dass die Immobilienübergabe nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch praktisch gut funktioniert.

Kosten und steuerliche Aspekte der Übergabe

Auch wenn Immobilien innerhalb der Familie übergeben werden, ist der Vorgang steuerlich von Belang. Je nach Modell und Objekt fallen mehrere Kostenpunkte an, die du frühzeitig einplanen solltest.

Zu den fixen Bestandteilen zählen Notar- oder Rechtsanwaltskosten für die Vertragserrichtung. Die Höhe richtet sich nach dem Wert der Immobilie und der Komplexität der Vereinbarung (z. B. Wohnrecht, Fruchtgenuss, Belastungsverbote). Gerade bei vermieteten Objekten ist diese professionelle Begleitung unbedingt angebracht, um spätere Komplikationen zu vermeiden.

Zusätzlich fällt die Grundbuchseintragungsgebühr an. Diese beträgt grundsätzlich 1,1 % des maßgeblichen Wertes und ist Voraussetzung dafür, dass die Eigentumsübertragung rechtlich wirksam wird.

Ein oft unterschätzter Punkt ist die Grunderwerbsteuer. Auch bei Schenkungen oder Übergaben innerhalb der Familie ist sie zu zahlen. Häufig gilt hier der begünstigte Stufentarif, der deutlich niedriger ist als bei einem Kauf, aber dennoch relevant bleibt, insbesondere bei höher bewerteten Immobilien oder mehreren Objekten. Gerade weil Bewertung, Steuerbemessung und Vertragsgestaltung eng zusammenhängen, ist individuelle Beratung in diesem Kapitel besonders wichtig. Kleine Unterschiede im Übergabemodell können große Auswirkungen auf Kosten und spätere Gestaltungsmöglichkeiten haben.

Wichtig: Eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer gibt es in Österreich derzeit nicht mehr. Das macht Übergaben im Familienkreis vergleichsweise attraktiv, ersetzt aber nicht die Pflicht zur Grunderwerbsteuer und zu den Nebenkosten. Aufgrund dieses Umstandes ist eine zeitnahe Abwicklung vorteilhaft, da sich hier möglicherweise nachteilige Änderungen in den kommenden Jahren ergeben könnten. 

Typische Fehler und Risiken in der Praxis

Ein häufiger Fehler ist die Übergabe ohne Gesamtkonzept. Wer nur „schnell überschreibt“, ohne Nutzung, Vermietung, Absicherung und familiäre Folgen mitzudenken, schafft oft neue Schwierigkeiten.

Gerade bei Vermieter:innen wird die bestehende Vermietung manchmal zu wenig berücksichtigt. Laufende Mietverträge, Kautionen, Betriebskostenabrechnungen oder Instandhaltungspflichten gehen mit über, das ist eine besonders wichtiger Umstand. Werden diese Punkte nicht sauber übergeben, entstehen Unklarheiten und Konflikte.

Ein weiteres Risiko sind unklare oder nicht zuvor ordentlich abgesprochene Rechte zwischen Übergeber:in und Übernehmer:in. Wohnrecht, Fruchtgenuss oder Mitspracherechte müssen eindeutig geregelt sein. Unpräzise Vereinbarungen führen später oft zu Streit, besonders auch auch innerhalb der Familie.

Nicht zuletzt spielen familiäre Konflikte eine Rolle. Fehlende Abstimmung, unausgesprochene Erwartungen oder ungleiche Behandlung von Verwandten bzw. Nachkommen belasten nicht nur das Verhältnis, sondern können die wirtschaftliche Nutzung der Immobilie erheblich erschweren.

Die meisten dieser Risiken lassen sich durch rechtzeitige Planung, klare Kommunikation und eine saubere, nachvollziehbare Umsetzung vermeiden.

Warum professionelle Beratung unverzichtbar ist

Nicht jede Übergabe ist trivial. Gerade bei komplexeren Konstellationen in der Vermietung lohnt sich frühzeitige fachliche Begleitung:

  • Mehrere Immobilien oder gemischte Nutzung: Wer nicht nur ein Einfamilienhaus, sondern mehrere Objekte oder gemischt genutzte Liegenschaften übergibt, muss rechtliche, steuerliche und organisatorische Aspekte gleichzeitig im Blick haben.

  • Vermieteter Bestand: Laufende Mietverhältnisse, Kautionen, Betriebskostenabrechnungen und die Verwaltungspflichten gehen mit über, hier drohen sonst unklare Verantwortlichkeiten.

  • Wohnrechte, Fruchtgenuss, Finanzierungen: Sollen besondere Rechte gesichert oder Belastungen übertragen werden, ist die fachkundige Begleitung durch Notar:innen oder Rechtsanwält:innen erforderlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Die zentrale Botschaft ist, je komplexer der Immobiliebestand und je vielfältiger die Rechte, desto wichtiger ist professionelle Unterstützung. Auch wenn die Übergabe innerhalb der Familie stattfindet, schützt das frühzeitige Einbinden von Expert:innen vor Fehlern und unangenehmen Überraschungen. Wichtig ist auch die Abgrenzung: Steuerberatung klärt steuerliche Fragen, während Rechtsberatung die Vertrags- und Eigentumsseite absichert. Beide Aspekte gehören zusammen, um die Übergabe rechtlich und finanziell sauber zu gestalten.

Fazit: Immobilienübergabe mit Weitblick

Die Übergabe einer Immobilie an Nachkommen ist weit mehr als ein formaler Eigentumswechsel. Gerade vermietete Objekte erfordern besondere Aufmerksamkeit, von Mietverträgen über Abrechnungen bis hin zu Finanzierungen. Auch bestimmte Rechten wie Wohnrecht oder Fruchtgenuss müssen fachgerecht abgehandelt werden.

Gute Planung reduziert Kosten, minimiert Risiken und verhindert familiäre Konflikte. Wer früh handelt und den Übergabeprozess strukturiert angeht, schafft Klarheit für sich selbst, die nächste Generation und die Mieter:innen.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Gibt es in Österreich wirklich keine Schenkungssteuer mehr?

Kann ich die Mietverträge kündigen, wenn ich das Haus an mein Kind übergebe? 

Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Fruchtgenuss?

Muss das Kind, das die Immobilie bekommt, die Geschwister auszahlen? 

Wer haftet nach der Übergabe für die Rückzahlung der Mieter-Kautionen? 

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Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte wende dich bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen an eine qualifizierte Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Weitere Hinweise und der vollständige Haftungsausschluss sind im Impressum einsehbar.

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