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Lesedauer: 8 Minuten

Grundbuch verstehen: Einfache Anleitung für Vermieter:innen in Österreich

Was steht wirklich im Grundbuch? Lerne den Aufbau von A-, B- und C-Blatt kennen – verständlich erklärt für Vermieter:innen in Österreich.

DATUM

06.06.2025

KATEGORIE

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AUTHOR

Johannes Reichl

Titelbild zeigt Titel "Grundbuch verstehem" und Untertitel "Einfache Anleitung für Vermieter:innen in Österreich" sowie das Flatwise Logo
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Warum Vermieter das Grundbuch verstehen sollten

Als Vermieter:in ist man rechtlich gesehen oft besser informiert, als man denkt, zumindest dann, wenn man weiß, wo man hinschauen muss. Und genau hier kommt das Grundbuch ins Spiel. Es ist mehr als nur ein amtliches Dokument: Es liefert dir zentrale Informationen über deine Immobilie, dein Eigentum und mögliche Belastungen oder Rechte Dritter.

Geführt wird das Grundbuch von den Bezirksgerichten, es ist öffentlich einsehbar und spielt eine Schlüsselrolle bei allen rechtlichen Fragen rund um Grundstücke, Wohnungseigentum, Pfandrechte oder Dienstbarkeiten. Wer ein Mietobjekt besitzt, sollte zumindest die Grundlagen des Grundbuchs kennen. Wer das Grundbuch versteht, kann es auch sinnvoll nutzen, etwa zur Klärung von Eigentumsverhältnissen, bei der Betriebskostenabrechnung oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Erweitert wird es durch das Hilfsverzeichnis und die Urkundensammlung.

In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du als Vermieter:in einen Grundbuchauszug richtig liest. Verständlich erklärt, mit Beispielen und praktischen Tipps.


Was ist das Grundbuch – kurz erklärt

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das von den Bezirksgerichten geführt wird. Es enthält alle Grundstücke eines bestimmten Gebiets inklusive der dazugehörigen Rechte und Belastungen. Dazu zählen unter anderem:


  • Eigentum und Wohnungseigentum sowie Eigentumsanteile

  • Pfandrechte und Hypotheken

  • Grunddienstbarkeiten (z. B. Wegerechte, Leitungsrechte)

  • Persönliche Dienstbarkeiten (z.B. Woh- und Gebrauchsrechte)

  • Baurechte und Reallasten


Diese Eintragungen sind rechtsverbindlich, was bedeutet: Ein dingliches Recht (z. B. Eigentum) entsteht erst durch die Eintragung im Grundbuch. Das nennt man Eintragungsgrundsatz.

Ein weiteres wichtiges Prinzip ist der Vertrauensgrundsatz: Wer das Grundbuch einsieht, darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Angaben vollständig und korrekt sind, vorausgesetzt, sie stehen im Einklang mit der sogenannten Urkundensammlung.

Das Grundbuch basiert auf Daten aus dem Kataster, also dem amtlichen Verzeichnis der Grundstücke mit ihrer Lage, Fläche und Nutzung. Seit der Einführung der Grundstücksdatenbank sind Kataster- und Grundbuchdaten elektronisch miteinander verknüpft – das macht die Einsicht und Recherche deutlich einfacher.


So liest du einen Grundbuchauszug richtig

Ein Grundbuchauszug wirkt auf den ersten Blick oft verwirrend – viele Abkürzungen, Fachbegriffe und Paragrafen. Aber keine Sorge: Wenn du weißt, worauf du achten musst, wird aus dem Amtsdeutsch ein wertvoller Informationsschatz. Ein Grundbuchauszug enthält zahlreiche Abkürzungen, die auf den ersten Blick verwirrend wirken können – von EZ (Einlagezahl) über TZ (Tagebuchzahl) bis W (Wohnung). Diese Kürzel sind standardisiert und ziehen sich durch alle Blätter (A, B, C). Bevor wir die Bestandteile des Auszuges näher erläutern, soll eine Legende mit den wichtigsten Begriffen helfen, vor allem für Vermieter:innen, die sich zum ersten Mal mit dem Grundbuch beschäftigen.


Abkürzung

Wortlaut

EZ

Einlagezahl

LNR

Laufende Nummer

FWGN

Für Wohnzwecke genutzte Einheit (Substandardwohnung)

G

Garage, Eintrag "G" neben der GST-NR ist das GST im Grenzkataster eingetragen

GR

Geschäftsraum

GST

Grundstück

HE

Haupteinlage

NE

Nebeneinlage

NGS

Nebengebührensicherstellung

TZ

Tagebuchzahl

VuZZ

Verzugs- und Zinseszinsen

VZ

Verzugszinsen

W

Wohnung

ZZ

Zinseszinsen

GST-NR

Grundstücksnummer


Der Kopf

Ein Grundbuchauszug beginnt mit dem Kopfbereich, auch "Kopf" genannt. Er enthält Angaben zur Einlagezahl (EZ), zur Katastralgemeinde (KG) sowie zum zuständigen Bezirksgericht. Zusätzlich steht hier, wie viele Blätter im jeweiligen Auszug enthalten sind. Diese Angaben helfen dir, den Auszug korrekt zuzuordnen, besonders wenn du mehrere Objekte verwaltest oder mit Behörden und Banken kommunizierst, besonders wichtig, wenn du mehrere Auszüge vergleichst oder abspeicherst.

Hinweis

Der Hinweis gibt Auskunft über sogenannte "besondere Abschriften" und über das Abfragedatum des gegenständlichen Auszuges.

Die Aufschrift

Direkt unter dem Kopfbereich findest du die Aufschrift des Grundbuchauszugs. Sie enthält Angaben wie die letze Tagbuchzahl (TZ), vorläufige Plombe und Plombe. Die Plombe gibt Auskunft darüber, das ein Antrag zur Änderung eingelangt ist, aber noch nicht durchgeführt wurde. Also weist dich dieser Vermerk auf ein laufendes Verfahren hin und zeigt an, das möglicherweise zeitnahe eine Änderung vorgenommen wird. Weiters findest du Hinweise zu bestehendem Wohnungseigentum und öffentlichem Gut.

Tipp: Achte genau auf bevorstehende Änderungen, also Plomben, des Grundbuches, besonders wenn du vor hast, die Liegenschaft zur Vermietung zu erwerben.

Anschließend gliedert sich der Auszug in drei Hauptbereiche – das sogenannte A-, B- und C-Blatt.


A-Blatt: Die Liegenschaft


Das A-Blatt enthält die grundlegenden Informationen zur physischen Liegenschaft, also dem Grundstück oder den Grundstücken, auf denen deine Immobilie steht. Es ist in A1- und A2-Blatt unterteilt:

A1-Blatt – Grundstücksdaten

Hier findest du:

  • Die Grundstücksnummer(n) – wichtig, wenn mehrere Grundstücke zu einer Einheit gehören

  • Die Fläche (in m²)

  • Die Benützungsart und Benützungsabschnitte (BA) – z. B. Baufläche, Garten, Verkehrsfläche

  • Die Adresse der zum Bestand gehörenden Grundstücke

  • Bei "Überlandgrundstücken" auch die KG-Nummer

  • Zugehörigkeit zum Grenzkataster bzw. Grundsteuerkataster

Diese Daten geben dir Auskunft darüber, wie groß und welchem Zweck das Grundstück oder die Grundstücke gewidmet sind. Der Zweck ist für dich als Vermieter schon beim Kauf der Liegenschaft wichtig, da dies z. B. für zukünftige bauliche Veränderungen oder zusätzliche Nutzungen (Parkplatzvermietung, Gartenmitbenutzung etc.) entscheidend sein kann.


A2-Blatt – rechtliche Hinweise (Gutsbestandsbaltt)

Das A2-Blatt listet besondere rechtliche Umstände und Lasten, wie dingliche Berechtigungen, die direkt mit der Liegenschaft verbunden sind, z. B.:

  • Grunddienstbarkeiten (Wegerechte, Weiderecht, Leitungsrecht)

  • Öffentlich-rechtliche Auflagen und Verpflichtungen (Baubeschränkungen)

  • Anmerkungen zur Nutzung

  • Änderungen am Grundbuchskörper

Teilweise haben diese Informationen haben im A2-Blatt nur einen deklarative Wirkung und sind im C-Blatt einsehbar. Allerdings können sie direkten Einfluss darauf haben, was du mit deinem Objekt machen darfst oder eben nicht bzw. gibt das A2-Blatt (sowie das C-Blatt) Auskunft welche Verpflichtungen daraus für dich erwachsen.

Beispiel: So sieht ein Kopf, die Aufschrift und das A-Blatt in einem Grundbuchauszug aus.

Im unten gezeigten Beispiel erkennst du im oberen Bereich zunächst den Kopf des Auszugs mit Angaben zur Katastralgemeinde, Einlagezahl, zum Grundbuchgericht sowie dem Abfragedatum. Direkt darunter folgt der Hinweis sowie die Aufschrift, die den formalen Rahmen des Auszugs vorgibt, also etwa, wie viele Blätter (A, B, C) im Dokument enthalten sind und welcher Teilabschnitt als Nächstes folgt.

Darunter beginnt das eigentliche A1-Blatt, in dem die Grundstücksnummern, deren Nutzung (z. B. Baufläche oder Garten) sowie die jeweiligen Flächenangaben in Quadratmetern aufgeführt sind. Ein A2-Blatt ist in diesem Fall nicht vorhanden, was bedeutet, dass aktuell keine zusätzlichen Hinweise oder Dienstbarkeiten für diese Liegenschaft in diesem Abschnitt eingetragen sind. Solche Informationen würden ansonsten unter dem Vermerk „A2“ erscheinen.

Infografik zeigt einen Grundbuchauszug
Infografik zeigt einen Grundbuchauszug
Infografik zeigt einen Grundbuchauszug

B-Blatt: Eigentumsverhältnisse im Detail (Eigentumsblatt)

Das B-Blatt ist jener Teil des Grundbuchauszugs, in dem alle Informationen rund um das Eigentum festgehalten sind. Für dich als Vermieter:in ist es der wichtigste Abschnitt, da hier steht, wem die Immobilie gehört und in welchem Ausmaß.


Was steht im B-Blatt?

Du findest dort:

  • Die Miteigentumsanteile in Bruchteilen (z. B. 78/1000)

  • Den zugeordneten Eigentümer mit Name, Geburtsdatum und Wohnadresse

  • Datum des Eigentumserwerbs

  • Daraus ableitend die Art des Eigentums (z. B. Alleineigentum, Miteigentum, Wohnungseigentum)

  • Rechtstatsachen wie Veräußerungs- und Belastungsverbote (Eingetragen im C-Blatt)


Wohnungseigentum und Miteigentumsanteile

Wenn du eine Wohnung in einem größeren Gebäude vermietest, besitzt du in der Regel Wohnungseigentum an einer bestimmten Einheit – rechtlich bedeutet das: Du bist Miteigentümer:in des gesamten Gebäudes, hast aber ein ausschließliches Nutzungsrecht an deiner Wohnung.

Der im B-Blatt ausgewiesene Bruchteil (z. B. 97/1000) zeigt deinen Anteil an der gesamten Liegenschaft. Dieser Anteil ist im Zusammenhang mit der Parifizierung bzw. dem Nutzwertgutachten wichtig für:

  • Betriebskostenabrechnungen

  • Beschlussfassungen in der Eigentümergemeinschaft

  • Dein Stimmrecht in Eigentümerversammlungen


Verwaltungseintragungen und Zusatzinformationen

Im B-Blatt können auch weitere Eintragungen stehen, z. B.:

  • Verwalterbestellung: Wer das Objekt verwaltet (bei WEGs)

  • Zustellbevollmächtigte: z. B. bei Eigentum von juristischen Personen

  • Besondere Hinweise: Etwa auf Wohnrechte, Nießbrauch oder bestehende Vormerkungen


Tipp für Vermieter:innen: Prüfe regelmäßig, ob du als Eigentümer:in korrekt im B-Blatt eingetragen bist und ob zusätzliche Rechte Dritter (z. B. Wohnrechte) oder Verwalter:innen aktuell und vollständig vermerkt sindd, denn veraltete Angaben können bei Mietverträgen oder Sanierungen schnell zu rechtlichen Problemen führen.


C-Blatt: Wenn Lasten auf der Liegenschaft liegen (Lastenblatt)

Im C-Blatt des Grundbuchs werden sämtliche Lasten und Einschränkungen vermerkt, die auf der Liegenschaft bzw. einem Grundstück oder einer bestimmten Einheit liegen. Diese können die Nutzung, den Wert oder die rechtliche Handhabe direkt beeinflussen und sind daher für Vermieter:innen besonders relevant.


Typische Eintragungen im C-Blatt sind:

  • Rangordnung (Vorrangseinräumung)

  • Hypotheken und Pfandrechte (z. B. zugunsten einer Bank)

  • Grunddienstbarkeiten wie Geh- und Fahrrechte oder Leitungsrechte

  • Persönlich Dienstbarkeiten wie Wohn-, Gebrauchs- oder Fruchtgenussrechte (i.d.R. nicht übertragbar)

  • Reallasten, etwa wiederkehrende Geld- oder Sachleistungen oder Instandhaltungsarbeiten

  • Öffentlich-rechtliche Auflagen wie Bauverbote oder Denkmalschutz

  • Anmerkungen über bevorstehende Änderungen (z. B. laufende Versteigerung)

  • Veräußerungs- und Belastungsverbote (sind auch im B-Blatt ersichtlich)


Tipp für Vermieter:innen: Lies das C-Blatt mit besonderer Aufmerksamkeit, vor allem bei neuen Objekten oder geerbten Liegenschaften. Eingetragene Rechte Dritter oder finanzielle Belastungen können dich als Vermieter:in direkt betreffen und sollten frühzeitig geklärt werden.


Beispiel: Eintragungen im B- und C-Blatt

Im gezeigten B-Blatt ist Max Mustermann als Alleineigentümer mit einem Anteil von 1/1 eingetragen. Darunter findest du die sogenannten „TZ“-Nummern (Tagebuchzahlen), die die Grundlage für die Eintragung darstellen – z. B. der Kaufvertrag oder ein Beschluss zur Eigentumsumschreibung. Besonders relevant: Hier ist auch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot eingetragen, das die Veräußerung der Liegenschaft rechtlich einschränkt.

Im Anschluss daran zeigt das C-Blatt die eingetragenen Lasten: eine Pfandurkunde zugunsten der Muster Bank über einen Höchstbetrag von 124.000 €, ein Wohnungsgebrauchsrecht für zwei Personen und ein weiteres Veräußerungsverbot. Jede dieser Eintragungen kann unmittelbare Auswirkungen auf dich als Vermieter:in haben – etwa wenn es um Verkaufsentscheidungen oder die Nutzung bestimmter Flächen geht.

Infografik zeigt einen Grundbuchauszug
Infografik zeigt einen Grundbuchauszug
Infografik zeigt einen Grundbuchauszug

Hinweis oder Ende

Abgeschlossen wird der Grundbuchauszug mit einem Hinweis. Dieser Hinweis enthält genaue Informationen zur Ausgabestelle und der Vergebührung (gebührenpflichtige Zeilen und Abfragegebühr), Informationen zu einer etwaigen Gebührenbefreiung sowie einen Sicherheitscode.


Woher bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist in Österreich öffentlich einsehbar - jede:r kann ihn (online) anfordern. Für Vermieter:innen ist dieses Interesse in der Regel gegeben, etwa zur Eigentumsdokumentation, zur Prüfung von Rechten oder im Zuge der Verwaltung.

Du hast mehrere Möglichkeiten, einen Auszug zu erhalten:

  • Bezirksgericht: Du kannst direkt beim zuständigen Bezirksgericht eine Einsicht oder einen Ausdruck beantragen. Das ist die klassische Variante, allerdings meist nur zu den Öffnungszeiten möglich.

  • Notar oder Rechtsanwalt: Auch über Notariate und Rechtsanwaltskanzleien kannst du gegen Gebühr Grundbuchauszüge anfordern. Dies geht oft schneller und unkomplizierter, aber ist etwas teurer.

  • Online über die Grundstücksdatenbank: Am einfachsten funktioniert die Abfrage heute digital über ein zertifiziertes Online-Portal (z. B. über Anbieter wie justizonline.gv.at). Hier kannst du mit wenigen Klicks einen aktuellen Auszug herunterladen, rund um die Uhr.


Was kostet ein Grundbuchauszug?

Die Kosten für einen Online-Auszug liegen in der Regel bei 4,63 € pro Einlagezahl (stand Juni 2025). Ausdrucke beim Gericht oder Notar können teurer sein, insbesondere wenn beglaubigte Kopien verlangt werden.

Beachte: Pro Objekt kann es mehrere Einlagezahlen geben (z.B. wenn eine Wohnung, ein Parkplatz und ein Kellerabteil separat geführt werden). Jeder Eintrag verursacht dann eigene Kosten.


Welche Varianten gibt es?

  • Aktueller Grundbuchauszug: Zeigt den derzeitigen Stand der Eintragungen (Standard für Vermieter:innen)

  • Historischer Auszug: Zeigt auch frühere Eigentümer:innen und gelöschte Eintragungen (z. B. bei Streitfällen oder Erbfragen relevant)

  • Abgekürzte vs. vollständige Version: Bei der Online-Abfrage kannst du meist wählen, ob du einen kompakten Auszug (ohne Urkundensammlung) oder eine ausführliche Version mit allen Details möchtest.


Tipp für Vermieter:innen: Wenn du ein Objekt neu übernimmst oder geerbt hast, empfiehlt sich ein vollständiger Auszug inklusive Urkundensammlung. Damit bist du auf rechtlicher Ebene abgesichert und erkennst frühzeitig, ob es Altlasten, Dienstbarkeiten oder Sonderrechte gibt.


Fazit: Wissen zum Grundbuch zahlt sich aus

Das Grundbuch wirkt auf den ersten Blick vielleicht technisch und trocken, aber wer es richtig liest, bekommt einen glasklaren Einblick in die rechtliche Realität seiner Immobilie. Für dich als Vermieter:in ist das besonders wichtig, denn Eigentumsverhältnisse, Nutzungsrechte und potenzielle Belastungen lassen sich nur dann sinnvoll verwalten, wenn du sie auch verstehst.

Ein Blick in den Grundbuchauszug zahlt sich also aus, gerade wenn du neu in der Vermietung bist, eine Wohnung übernommen hast oder deine Unterlagen auf Vordermann bringen willst. So kannst du nicht nur rechtlich sicher auftreten, sondern auch in der Kommunikation mit Mietern, Behörden oder Banken souverän agieren.

Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte wende dich bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen an eine qualifizierte Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Weitere Hinweise und der vollständige Haftungsausschluss sind im Impressum einsehbar.

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