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Lesedauer: 6 Minuten

Pflichten eines Immobilienmaklers - das musst du als Vermieter wissen

Erfahre, welche Aufgaben Immobilienmakler bei der Vermietung erfüllen müssen – von Informationspflicht bis zur Provision. Für Vermieter in Österreich.

DATUM

04.06.2025

KATEGORIE

News

Vermarktung

AUTHOR

Edwin Schneider

Titelbild zeigt Titel "Pflichten eines Immobilienmaklers" und Untertitel "Das musst du als Vermieter wissen." sowie das Flatwise Logo
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Pflichten des Immobilienmaklers – das musst du als Vermieter wissen

Wer als Vermieter eine Immobilie über einen Makler vermieten möchte, sollte genau wissen, welche gesetzlichen Pflichten und welche Aufgaben dieser zu erfüllen hat. Ein Immobilienmakler ist nicht nur zur Vermittlung verpflichtet, sondern unterliegt auch umfassenden Informations-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten. Diese Pflichten betreffen dich als Vermieter und damit meist als Auftraggeber. In diesem Artikel erhält du alle wichtigen Infos rund um die Pflichte und Aufgaben von Makler, praxisnahe für Vermieter. 

Aber zuerst vorneweg: Wer darf sich überhaupt Immobilienmakler nennen? Ein Immobilienmakler ist eine gewerblich befugte Person, die beruflich Verträge über Immobilien vermittelt. Dies sind etwa Mietverträge, Kaufverträge oder Pachtverträge. Er stellt dabei die Verbindung zwischen dir als Vermieter und möglichen Mietern (oder Käufer und Verkäufer) her, ohne selbst Vertragspartei zu werden. Die Tätigkeit des Maklers ist gesetzlich geregelt, insbesondere im Maklergesetz (MaklerG) und in der Gewerbeordnung (GewO).

Tipp: Erfahrene und seriöse Makler zeichnen sich meist durch abgelegte Prüfungen z.B zum geprüften Immobilientreuhänder und Mitgliedschaften in verschiedenen Fachverbänden wie dem ÖVI aus.


Informationspflichten des Maklers zum Objekt

Ein Makler muss dich und Interessenten vollständig und korrekt über das Mietobjekt informieren. Dazu zählen insbesondere die Größe, Ausstattung, der Zustand der Immobilie sowie allfällige Mängel. Ebenso ist über rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen aufzuklären, die das Objekt betreffen können, etwa Nutzungswidmungen, Baurechtsfragen oder Einschränkungen durch bestehende Mietverhältnisse. Ist dem Makler ein bestimmter Verwendungszweck bekannt, beispielsweise die Nutzung als Praxis oder Büro, muss er dich darüber informieren, ob sich das Objekt dafür eignet oder nicht.

Infografik zeigt Zeitstrahl und den Ablauf: "Schritt für Schritt: So läuft die Vermietung mit einem Makler ab."
Infografik zeigt Zeitstrahl und den Ablauf: "Schritt für Schritt: So läuft die Vermietung mit einem Makler ab."
Infografik zeigt Zeitstrahl und den Ablauf: "Schritt für Schritt: So läuft die Vermietung mit einem Makler ab."

Prüfungspflichten gegenüber dem Vermieter

Die Informationen, die du dem Makler zur Verfügung stellst, muss dieser grundsätzlich nicht überprüfen, es sei denn, ihm fallen Unrichtigkeiten auf oder sie müssten ihm auffallen. Bestimmte Tatsachen muss er jedoch jedenfalls selbst prüfen, insbesondere die Eigentumsverhältnisse und Belastungen im Grundbuch, wie etwa Wohnrechte, Dienstbarkeiten oder Hypotheken.


Fachliche Auskunftspflichten des Maklers

Ein Immobilienmakler ist verpflichtet, sich mit den relevanten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen auszukennen. Er soll insbesondere über grundlegende Kenntnisse des Mietrechts verfügen, über die baurechtlichen Nutzungsmöglichkeiten einer Liegenschaft Bescheid wissen und den geltenden Flächenwidmungsplan kennen. Weiters sollte er über Regelungen zur Wohnbauförderung informieren können und dich gegebenenfalls auf die Rückforderung einer Förderung hinweisen, falls sich durch die Vermietung förderrelevante Bedingungen ändern. Auch zu steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Vermietung oder einem späteren Verkauf soll der Makler grundlegende Hinweise (keine Steuer- oder Rechtsberatung) geben können bzw. soll dich der Makler an einen Experten vermitteln können.

Tipp: Ein Makler, der sich mit deiner Objektart und dem regionalen Mietmarkt auskennt, kann effizienter vermitteln und verlässlich beraten. Das minimiert Leerstand und andere Risiken.


Provisions- und Kosteninformationen sowie Bestellerprinzip

Der Makler ist verpflichtet, dich und Interessenten transparent über alle relevanten Kosten bzw. die Provisionen zu informieren. Er muss die gesetzlich zulässigen Höchstprovisionen klar ersichtlich (in seinen Geschäftsräumen) ausweisen, wobei ausdrücklich darauf hinzuweisen ist, dass es sich um Höchstbeträge handelt. Gleiches gilt für etwaige Zusatzvergütungen und deren Höhe, auch unter Einbeziehung der Umsatzsteuer. Diese Informationspflicht gilt auch für Inserate in Schaukästen, auf Plattformen oder in Schaufenstern, sofern dort Immobilienangebote öffentlich ausgehängt oder präsentiert werden.

Wichtiger Hinweis: Mit dem Bestellerprinzip darf die Maklerprovision bei Mietobjekten nur vom Auftraggeber verlangt werden. Als Vermieter trägst du die Kosten – eine Weiterverrechnung an den Mieter ist unzulässig. 


Aufklärungspflichten des Maklers bei Finanzierung und Förderungen

Vermittelt der Makler ein Hypothekardarlehen oder eine geförderte Finanzierung, sprich er tritt als Kreditvermittler auf, muss er dich als Vermieter schriftlich über sämtliche relevanten Aspekte informieren. Dazu zählen insbesondere die Eintragungsgebühren, der effektive Jahreszinssatz, die Gesamtbelastung sowie die Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Rückzahlungsraten. Zudem besteht eine Pflicht zur Information über die Voraussetzungen und Bedingungen etwaiger Wohnbauförderungen, sofern diese im Zusammenhang mit der vermittelten Immobilie stehen.


Offenlegung von Naheverhältnissen

Besteht zwischen dem Makler und einem potenziellen Mieter (oder Käufer) ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis, das deine Interessen als Vermieter beeinträchtigen könnte, muss der Makler dich darüber informieren. Erfolgt keine Offenlegung, kann der Makler unter Umständen seinen Provisionsanspruch verlieren. Handelt es sich bei dir als Vermieter um einen Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, ist diese Information schon vor Abschluss des Maklervertrags schriftlich mitzuteilen. 

Lesetipp: Maklervertrag bei Vermietung - Das musst du als Vermieter wissen


Verschwiegenheitspflicht des Maklers

Makler und deren Mitarbeiter unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich aller Informationen, die ihnen im Zuge ihrer Tätigkeit bekannt werden. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Makler seinen Informationspflichten dir gegenüber als Auftraggeber nachkommen muss oder wenn bestimmte Angaben erforderlich sind, um einen berechtigten Provisionsanspruch durchzusetzen.

Checkliste für deinen Makler. Diese Dokumente solltest du dem Makler zur Verfügung stellen.
Checkliste für deinen Makler. Diese Dokumente solltest du dem Makler zur Verfügung stellen.
Checkliste für deinen Makler. Diese Dokumente solltest du dem Makler zur Verfügung stellen.

Fazit

Ein Makler ist rechtlich dazu verpflichtet, dich als Vermieter umfassend zu informieren, aufzuklären und deine Interessen zu wahren. Wenn du einen professionellen Makler beauftragst, achte darauf, dass alle Vereinbarungen schriftlich getroffen werden und der Makler seinen Pflichten und Aufgaben verlässlich nachkommt. So kannst du sicherstellen, dass die Vermittlung deiner Immobilie korrekt, effizient und ohne spätere Konflikte abläuft.

Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte wende dich bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen an eine qualifizierte Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Weitere Hinweise und der vollständige Haftungsausschluss sind im Impressum einsehbar.

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