Recht

Parifizierung

Die Parifizierung bezeichnet das rechtlich-technische Verfahren zur Festsetzung der Miteigentumsanteile (Nutzwertfestsetzung) an einer Liegenschaft, um Wohnungseigentum zu begründen. Die zentrale Grundlage hierfür ist das Nutzwertgutachten, welches durch einen Sachverständigen erstellt wird.

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