Recht

Wohnungseigentumsvertrag

Der Wohnungseigentumsvertrag ist die schriftliche Vereinbarung aller Miteigentümer einer Liegenschaft, durch welche Wohnungseigentum an den darauf befindlichen Objekten neu begründet oder bestehende Nutzwertverhältnisse abgeändert werden. Er bildet die notwendige Titelgrundlage für die Einverleibung des Wohnungseigentums im Grundbuch und regelt darüber hinaus wechselseitige Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Nutzung und Verwaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft.

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