Wohnungseigentumsobjekt
Als Wohnungseigentumsobjekt gemäß WEG gilt eine rechtlich selbstständige Wohnung, eine sonstige selbstständige Räumlichkeit (wie ein Geschäftsraum oder eine Garage) oder ein Abstellplatz für Kraftfahrzeuge, an dem Wohnungseigentum begründet werden kann. Voraussetzung für die Objektqualität ist die bauliche Abgeschlossenheit sowie die Eignung, einen eigenständigen wirtschaftlichen Zweck zu erfüllen. Siehe Wohnungseigentum und Mindestanteil