Recht

Recht

Recht

Wohnungseigentumsobjekt

Als Wohnungseigentumsobjekt gemäß WEG gilt eine rechtlich selbstständige Wohnung, eine sonstige selbstständige Räumlichkeit (wie ein Geschäftsraum oder eine Garage) oder ein Abstellplatz für Kraftfahrzeuge, an dem Wohnungseigentum begründet werden kann. Voraussetzung für die Objektqualität ist die bauliche Abgeschlossenheit sowie die Eignung, einen eigenständigen wirtschaftlichen Zweck zu erfüllen. Siehe Wohnungseigentum und Mindestanteil

Bau

Vermietung

Vermarktung

Recht

Finanzen

Steuern

Einführung

Gebäude & Einheiten

Mieter

Dokumente

Adressbuch

Finanzen

Berichte

Fristen

Content

Content

Funktionen

Ressourcen