Wohnungseigentum
Das Wohnungseigentum gemäß WEG bezeichnet das dem Miteigentümer einer Liegenschaft eingeräumte dingliche Recht, eine rechtlich selbstständige Wohnung oder sonstige selbstständige Räumlichkeit (z. B. Geschäftsraum, Garage) ausschließlich zu nutzen und darüber allein zu verfügen. Siehe Mindestanteil