Das Wohnrecht ist ein höchstpersönliches Gebrauchsrecht (ABGB), das den Berechtigten befugt, eine Immobilie oder Teile davon als Wohnung zu nutzen. Es wird meist als Dienstbarkeit (Servitut) durch Eintragung im Lastenblatt (C-Blatt) des Grundbuchs dinglich abgesichert