02.12.2025
Vermietung
Waschmaschinen in der Vermietung: Das musst du in Österreich wissen
Waschmaschine in der Mietwohnung oder gemeinsame Waschküche? Erfahre, was in Österreich erlaubt ist, wer haftet und welche Regeln sinnvoll sind.
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Ein Waschmaschinenanschluss gehört in den meisten Mietobjekten zur Standardausstattung. Trotzdem stellen sie Vermieter:innen immer wieder vor praktische Fragen. Etwa, ob der Anschluss vorhanden sein muss, wie die Nutzung in der Hausordnung geregelt werden kann oder welche Kosten in einer gemeinsamen Waschküche umlagefähig sind. Auch die Haftung bei Schäden ist ein wiederkehrendes Thema, vor allem in älteren Gebäuden.
Viele dieser Punkte lassen sich mit klaren Vereinbarungen leicht lösen. Wichtig ist, zu wissen, welche Optionen Vermieter:innen in Österreich haben und welche Regeln rechtlich sinnvoll und praxistauglich sind. Dieser Artikel führt durch beide Bereiche, Waschmaschinen in der Wohnung und Gemeinschaftswaschküchen im Mehrparteienhaus und zeigt, worauf du achten solltest, um den Betrieb unkompliziert und fair zu gestalten.
Waschmaschine im Mietobjekt – Grundsatzfragen für Vermieter:innen
Bevor du entscheidest, wie du Waschmaschinen in deinem Mietobjekt handhabst, lohnt sich ein Blick auf die beiden gängigen Modelle. Entweder stellen Mieter:innen eine eigene Maschine in der Wohnung auf oder mehrere Parteien teilen sich eine gemeinsame Waschküche. Beide Varianten sind in Österreich üblich und funktionieren problemlos, solange die Rahmenbedingungen klar festgelegt sind.
Für Vermieter:innen stellt sich daher zuerst die Frage, welche Lösung für das Gebäude sinnvoll ist. In modernen Wohnungen ist der Anschluss in der Regel im Badezimmer oder in der Küche vorgesehen. In älteren Mehrparteienhäusern findet man hingegen häufig gemeinschaftlich genutzte Waschküchen, oft auch mit einer zentralen Waschmaschine, die vom Vermieter oder einer externen Firma betrieben wird.
Die Unterschiede betreffen vor allem Organisation, Verantwortung und Kosten. In der Wohnung ist die Waschmaschine Sache der Mieter:innen, meist auch die Haftung bei Schäden. In Gemeinschaftsräumen liegt der Betrieb hingegen stärker in der Verantwortung des Vermieters, inklusive Wartung und klarer Regeln zur Nutzung. Ein sauberer Rahmen verhindert Missverständnisse und legt fest, was im Alltag gilt.
Waschmaschine in der Mietwohnung
Gibt es eine Pflicht für einen Waschmaschinenanschluss?
In vielen Mietwohnungen gehört ein Waschmaschinenanschluss zum üblichen Standard. Eine gesetzliche Pflicht gibt es jedoch nicht. Entscheidend ist der Ausstattungszustand des Mietobjekts. Wenn die Wohnung ohne Anschluss vermietet wurde und das auch vertraglich nachvollziehbar ist, besteht keine Verpflichtung, einen Anschluss nachzurüsten.
Anders sieht es aus, wenn ein Anschluss baulich vorgesehen ist. Wird er bei der Übergabe zugesichert oder im Inserat als Merkmal angeführt, muss er funktionstüchtig sein. In solchen Fällen zählen auch undichte Anschlüsse oder defekte Ventile zu den Erhaltungspflichten des Vermieters.
Wenn kein geeigneter Platz vorhanden ist, können Vermieter:innen das Aufstellen einer Waschmaschine aus baulichen oder technischen Gründen einschränken. Unzulässig ist es jedoch, eine Maschine ohne nachvollziehbaren Grund zu verbieten, wenn die Wohnung für eine solche Nutzung ausgelegt ist.
Lärm und Nutzungszeiten in Mietwohnungen
Eine Waschmaschine verursacht Geräusche, die als störend empfunden werden können. Grundsätzlich gilt, dass Mieter:innen die Maschine so betreiben müssen, dass sie die Nachbarn nicht übermäßig beeinträchtigt. Typische Ruhezeiten sollten respektiert werden, auch wenn es keine österreichweit allgemeingültigen gesetzlichen Zeiten gibt.
In der Praxis hat es sich bewährt, übliche Zeitrahmen in der Hausordnung zu definieren. Dazu zählen meist der Verzicht auf Schleudergänge spät am Abend und während der Nachtruhe. Vermieter:innen schaffen damit Orientierung, ohne zu stark in die Nutzung einzugreifen.
Lesetipp: Lärmbelästigung durch Nachbarn – Was Vermieter tun können
Schäden durch Waschmaschinen – wer zahlt?
Kommt es zu einem Wasserschaden, ist entscheidend, wodurch er entstanden ist. Wenn der Schaden durch die Waschmaschine selbst, die Schläuche oder unsachgemäße Bedienung verursacht wurde, haften in der Regel die Mieter:innen. Viele Haushaltsversicherungen decken solche Fälle ab.
Liegt die Ursache aber an mangelhaften Anschlüssen oder defekten Armaturen, fällt die Schadensbeseitigung in die Verantwortung des Vermieters. Das gilt auch, wenn der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass der Anschluss nicht ordnungsgemäß gewartet wurde. In so einem Fall greift in der Regel die Gebäudeversicherung bzw. die Leitungswasserversicherung.
Eine klare Dokumentation bei der Wohnungsübergabe hilft, später die Ursache besser feststellen zu können.
Lesetipp: Versicherungen für Vermieter in Österreich: Was du wirklich brauchst
Darf die Nutzung einer Waschmaschine im Mietvertrag verboten werden?
Ein generelles Verbot ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Wenn die Wohnung nicht für den Betrieb einer Waschmaschine ausgelegt ist oder bauliche Gründe dagegen sprechen, kann ein Verbot gerechtfertigt sein. Liegt ein geeigneter Anschluss vor, wäre ein vollständiges Verbot meist nicht wirksam.
Zulässig sind nachvollziehbare Einschränkungen, etwa die Einhaltung bestimmter Nutzungszeiten oder die Pflicht, Schäden und Undichtheiten sofort zu melden. Solche Regelungen sollten entweder im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgehalten werden, damit sie klar nachvollziehbar sind.
Gemeinschaftswaschmaschine im Mehrparteienhaus
Wann eine gemeinsame Waschküche sinnvoll ist
In vielen älteren Mehrparteienhäusern gibt es keinen Platz bzw. keine Anschlüsse für Waschmaschinen in den einzelnen Wohnungen. Eine gemeinsame Waschküche ist hier eine praktische Lösung, die Platz spart und den technischen Zustand des Gebäudes berücksichtigt. Auch in Gebäuden mit kleinen Einheiten oder Studentenwohnungen wird häufig eine Gemeinschaftsmaschine angeboten.
Für Vermieter:innen hat dieses Modell den Vorteil, dass sich die Infrastruktur zentral warten lässt. Gleichzeitig braucht es einen klaren organisatorischen Rahmen, damit der Betrieb reibungslos funktioniert und die Nutzung fair verläuft.
Rechte und Pflichten bei Gemeinschaftswaschmaschinen
Wenn ein Raum als Waschküche vorgesehen ist, steht er grundsätzlich allen Mieter:innen offen. Der Vermieter legt fest, welche Geräte bereitgestellt werden und wie der Zugang gehandhabt wird. Dies wird in der Regel in der Hausordnung festgehalten. Die Verantwortung für Wartung, Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der Maschine liegt beim Vermieter, sofern die Maschine zur Grundausstattung gehört.
Mieter:innen müssen die Geräte sorgfältig verwenden und den Raum sauber hinterlassen. Bei Schäden durch Fehlbedienung oder mutwillige Beschädigung können sie haftbar gemacht werden. Wiederkehrende Kontrollen des Raums und der Geräte helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen.
Betriebskosten der Waschküche
Die Kosten für den Betrieb einer Gemeinschaftswaschküche können teilweise als Betriebskosten abgerechnet werden. Umlagefähig sind etwa Strom, Wasser zur Nutzung der Geräte, deren laufende Wartung sowie die Reinigung des Raums. Nicht umlagefähig sind die Instandhaltung, größere Wartungen, Reparaturen oder Ersatzanschaffungen, die zur Erhaltung gehören.
Es empfiehlt sich, die Betriebskosten der Waschküche in der jährlichen Abrechnung sichtbar auszuweisen. Das schafft Transparenz und vermeidet Rückfragen.
Tipp: Eine kurze Information zur Kostenstruktur beim Einzug verhindert Missverständnisse und stärkt die Akzeptanz der Gemeinschaftslösung.
Lesetipp: Betriebskostenabrechnung in Österreich: Das müssen Vermieter wissen
Regeln für die Waschküche in Österreich
Was in der Hausordnung stehen sollte
Eine gemeinschaftlich genutzte Waschküche funktioniert am besten, wenn klare Regeln gelten. In der Hausordnung sollten daher einige Punkte eindeutig festgelegt sein. Dazu zählen die Reinigung des Raums nach der Nutzung, das Entfernen von vergessener Wäsche, die sorgfältige Bedienung der Geräte und die Rücksichtnahme auf andere Mieter:innen. Dabei dürfen die Regelungen aber nicht übermäßig einschränkend sein.
Auch der Umgang mit Feuchtigkeit, Schimmelrisiken oder stark verschmutzter Kleidung sollte angesprochen werden. Solche Hinweise sind nicht zwingend, aber sie helfen, Erwartungen klar zu formulieren und Unklarheiten zu vermeiden.
Lesetipp: Was muss in eine Hausordnung. Regeln für Vermieter in Österreich
Verbindliche Regeln für die Maschinenbenutzung
Neben allgemeinen Ordnungspunkten sollten auch konkrete Hinweise zur Maschinenbedienung enthalten sein. Dazu gehören Angaben zur maximalen Beladung, die Verwendung geeigneter Waschmittel und der Hinweis, dass sichtbare Undichtheiten sofort gemeldet werden müssen. So lassen sich viele technische Probleme frühzeitig erkennen.
Zur fairen Nutzung gehört in vielen Häusern ein einfaches System zur Zeitplanung, etwa eine Liste zur Reservierung oder Nutzungsfolgen. Das verhindert Konflikte und sorgt dafür, dass die Geräte allen gleichermaßen zur Verfügung stehen.
Sicherheit und Haftung in Gemeinschaftsräumen
Eine Waschküche ist ein feuchter Arbeitsraum, in dem elektrische Geräte betrieben werden. Sicherheitsaspekte sollten daher ebenfalls in der Hausordnung oder in einem Aushang kurz erläutert werden. Dazu zählen Hinweise auf Stolperstellen, das richtige Schließen der Wasseranschlüsse und die verantwortungsvolle Nutzung der elektrischen Geräte.
Wenn Schäden auftreten, ist wichtig nachvollziehbar, ob sie durch technischen Defekt, Abnutzung oder unsachgemäße Bedienung entstanden sind. Eine kurze Dokumentation und eine Überprüfung der Maschinen in regelmäßigen Abständen, etwa im Zuge der Hausbegehungen, erleichtert die spätere Klärung.
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Praktische Empfehlungen für Vermieter:innen
Viele Fragen rund um Waschmaschinen lassen sich mit einfachen Maßnahmen bereits im Vorfeld klären. Eine kurze, verständliche Erklärung in der Hausordnung ist dabei oft der wichtigste Schritt. Darin sollten die grundlegenden Regeln zur Nutzung, Reinigung und Rücksichtnahme festgehalten sein. Auch Hinweise zu üblichen Nutzungszeiten schaffen Orientierung, ohne Mieter:innen einzuschränken.
Für Wohnungen mit eigenem Anschluss lohnt sich eine klare Dokumentation bei der Übergabe. Sind die Anschlüsse dicht, funktionieren die Absperrhähne und ist der Boden unbeschädigt. Solche Punkte helfen später, Ursachen bei Schäden besser einordnen zu können. Ebenso sinnvoll ist es, die Mieter:innen darauf hinzuweisen, wie wichtig regelmäßige Kontrolle der Schläuche und Dichtungen ist.
In Gemeinschaftswaschküchen empfiehlt sich ein kleines Organisationssystem. Einfache Reservierungslisten, ein gut sichtbarer Aushang mit Regeln und gelegentliche Kontrollen des Raums sorgen für einen ruhigen Betrieb. Auch eine transparente Darstellung der Betriebskosten erleichtert das Verständnis und reduziert Rückfragen.
Werden Maschinen vom Vermieter bereitgestellt, sollte die Wartung nicht vernachlässigt werden. Regelmäßige Kontrolle von Schläuchen, Filtern und Dichtungen beugt Ausfällen vor und verringert das Risiko von Wasserschäden. Ein kurzer Hinweis an die Mieter:innen, sichtbare Mängel sofort zu melden, trägt ebenfalls zu einem sicheren Betrieb bei.
Fazit
Waschmaschinen gehören zum Alltag in der Vermietung, egal ob in der Wohnung oder in einer gemeinsamen Waschküche. Für Vermieter:innen entsteht daraus vor allem die Aufgabe, einen klaren Rahmen zu schaffen. Mit verständlichen Regeln, transparenter Kommunikation und einer guten Dokumentation lassen sich die meisten Fragen rund um Nutzung, Kosten und Haftung frühzeitig klären.
Ob es um den Anschluss in der Wohnung, die Organisation der Gemeinschaftswaschküche oder den Umgang mit Schäden geht. Eine vorausschauende Planung macht den Betrieb unkompliziert und sorgt dafür, dass alle Beteiligten wissen, was gilt.
Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema
Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
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