07.11.2025
Bau
Altbausanierung in Österreich: Kosten, Förderung & Pflichten für Vermieter
Altbausanierung richtig planen - Kosten, Förderungen & rechtliche Pflichten für Vermieter:innen in Österreich. So steigerst du den Wert deiner Immobili.
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Warum sich die Sanierung eines Altbaus lohnt
Altbauten haben meist Charakter, sie bieten hohe Räume, historische Details und ein ganz eigenes Flair. Darüberhinaus sind Altbauten besonders bei jüngeren Mieter:innen gefragter denn je. Für dich als Vermieter:in steckt darin aber mehr als bloße Ästhetik, sondern ein gelungener Sanierungsprozess steigert den Immobilienwert, senkt längerfristig die Betriebskosten und verbessert deine Chancen auf stabile Mieteinnahmen. Zugleich ist eine Sanierung oft eine der größten Investitionen, die du als Eigentümer:in tätigst, mit entsprechendem Risiko.
Viele Altbauten in Österreich stammen aus der Zeit vor 1945 und sind strukturell sowie technisch zum Teil sehr veraltet. Funktionierende Heizanlagen, moderne Dämmung oder effiziente Leitungen fehlen oft. Ohne entsprechende Maßnahmen drohen nicht nur steigende Nebenkosten, sondern auch die Gefahr, dass Anforderungen (etwa an Energieeffizienz) nicht mehr erfüllt werden. Eine professionell durchgeführte Sanierung bringt also Sicherheit, Nachhaltigkeit und langfristige Werterhaltung.
Egal, ob du einzelne Wohnungen modernisieren oder das gesamte Haus umfassend erneuern willst, das Gelingen hängt von guter Planung ab. Denn neben technischen Herausforderungen gilt es immer auch, mietrechtliche Fragen, Förderbedingungen und die Kostenstruktur sauber zu berücksichtigen. In diesem Artikel zeigen wir dir, worauf du achten solltest, mit welchen Kosten du im Überblick zu rechnen hast, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und wie du dein Sanierungsprojekt effizient und wirtschaftlich gestaltest.
Was versteht man unter „Altbau“ und „Sanierung"?
In der Praxis werden meist Gebäude als Altbau bezeichnet, die vor 1945 errichtet wurden, also vor der Ära moderner Bauvorschriften. Der Begriff Altbau ist im österreichischen Recht jedoch nicht klar definiert. Typisch sind Bauweisen mit Ziegelmauerwerk, Holzbalkendecken, klassischen Raumstrukturen und Details wie Stuck oder hohe Fenster. In der Regel fallen solche Gebäude unter den Vollanwendungsbereich des MRG, wenn sie vor dem 30. Juni 1953 errichtet oder bewilligt wurden. Ausnahmen sind möglich, daher solltest du die Einstufung immer genau und einzelfallbezogen prüfen.
Die Begriffe Sanierung und Renovierung werden oft im Alltag gleichgesetzt, sie bedeuten aber nicht dasselbe. Eine Renovierung verbessert das Erscheinungsbild und erhält den bestehenden Zustand, ohne gravierende Mängel zu beseitigen. Eine Sanierung hingegen umfasst sämtliche Maßnahmen, die ein Gebäude technisch, energetisch oder gestalterisch auf den aktuellen Stand bringen. Man unterscheidet gemeinhin:
Erhaltungsarbeiten: Maßnahmen, die den ursprünglichen Zustand sichern (z. B. Dachreparatur, Austausch maroder Leitungen, Fugeninstandsetzung).
Modernisierungen / Verbesserungen: Maßnahmen, die über den Erhalt hinausgehen und den Wohnwert steigern, etwa der Einbau eines Liftes, hochwertigerer Ausstattung in einzelnen Wohnungen, moderne Heizsysteme oder Dämmung.
Generalsanierung / Revitalisierung: Ganzheitliche Sanierung, oft mit Anpassung von Grundrissen, Haustechnik, Ausstattung und Energiestandards.
Wichtig für dich als Vermieter:in ist, dass nicht jede Maßnahme umlagefähig ist. Erhaltungsarbeiten trägst du oft vollständig selbst. Nur Verbesserungen, die den Wohnstandard heben und die Mieter:innen unmittelbar nutzen, dürfen in bestimmten Fällen gemäß MRG teilweise auf die Miete umgelegt werden, allerdings nur, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr dazu findest du weiter unten im Artikel.
Eine durchdachte Abwägung, welche Maßnahmen sinnvoll, wirtschaftlich und rechtlich zulässig sind, ist darum essenziell.
Kostenrahmen & Fördermöglichkeiten
Sanierungen in Altbauten sind hochinvestiv, aber richtig gemacht, zahlen sie sich über die Zeit vielfach zurück. Die Kosten hängen stark vom Zustand des Objekts, dem Umfang der Maßnahmen und den Materialien ab. Ein realistischer Richtwert bewegt sich meist zwischen 400 und 1.200 €/m² für die anfallenden Baukosten, bei umfangreichen Kernsanierungen oder denkmalgeschützten Objekten kann dieser Wert auch deutlich überschritten werden.
Maßnahme | Kostenbereich (€/m² bzw. pauschal) | Hinweise / Besonderheiten |
|---|---|---|
Teilsanierung (Fenster, Fassade, Leitungen) | 300 – 800 €/m² (je Maßnahme) | abhängig von Materialqualität |
Komplettsanierung inkl. Technik | 800 – 1.200 €/m² | inkl. Heiztechnik, Elektrik, Sanitär |
Generalsanierung / denkmalgerecht | bis 2.000 €/m² oder mehr | bei denkmalrechtlichen Auflagen, Spezialmaterialien |
Solche Richtwerte sind Anhaltspunkte, bereits kleine Besonderheiten (z. B. Feuchteprobleme, Denkmalschutzauflagen) können die Kosten deutlich steigen lassen. Lasse dich dazu am besten fachmännisch beraten.
Förderungen & steuerliche Vorteile
Es gibt eine Vielzahl von Programmen zur finanziellen Unterstützung von Sanierungen, sowohl auf Bundes-, Landes- als auch auf kommunaler Ebene.
Sanierungsoffensive / Sanierungsbonus (KPC / Umweltförderung): Zuschüsse für Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder innovative Haustechnik.
Thermische Sanierungsförderung: Für Maßnahmen, die Heizwärmebedarf deutlich senken, sind Zuschüsse zwischen 25 % und 35 % möglich; maximal sind derzeit bis zu 12.000 € je Objekt für genannte Maßnahmen förderfähig.
Landesförderungen: Jedes Bundesland hat eigene Förderinstrumente, etwa Zinszuschüsse oder Darlehen für Wohnhaussanierung.
Steuerliche Absetzbarkeit: Sanierungskosten, die der Erhaltung dienen, gelten oft als Erhaltungsaufwendungen und können im Rahmen des Einkommensteuergesetzes (§ 28 EStG) abgeschrieben oder verteilt werden.
Wichtig: Förderungen sind meist an strikte Bedingungen gebunden, insbesondere Vorliegen bestimmter Effizienzstandards, Antrag vor Baubeginn oder Anerkennung durch zuständige Stelle. Ein häufiger Fehler ist, mit der Sanierung zu starten, bevor der Antrag genehmigt wurde, dadurch verfällt oft der Anspruch vollständig.
Umsetzung der Sanierung – Planung und Durchführung
Sind Finanzierung und Förderungen gesichert, folgt die praktische Umsetzung und hier entscheidet sich, ob dein Projekt wirtschaftlich aufgeht. Eine erfolgreiche Altbausanierung beginnt lange vor dem ersten Handgriff. Entscheidend sind gute Vorbereitung, realistische Kalkulation und klare Kommunikation, sonst wird aus dem Sanierungsprojekt schnell ein Kostenrisiko. Am Anfang steht immer die Bestandsaufnahme: In welchem Zustand sind Dach, Fassade, Leitungen, Fenster und Heizung? Welche Arbeiten sind zwingend notwendig, um die Gebrauchsfähigkeit zu erhalten, und wo lohnt sich eine Modernisierung, um den Wert deiner Immobilie nachhaltig zu steigern? Ein bautechnisches Gutachten oder ein Energieausweis schaffen hier objektive Entscheidungsgrundlagen. Danach folgt die schrittweise Planung, also technische und rechtliche Prüfung, Kostenschätzung, Förderanträge und, ganz wichtig, die Abstimmung der einzelnen Gewerke. Wer hier sauber strukturiert, vermeidet spätere Verzögerungen oder Kostenexplosionen.
Die Finanzierung einer Altbausanierung steht meist auf mehreren Säulen, bestehend aus Eigenmittel, Bankkredit und mögliche Förderungen von Bund, Land oder Gemeinde. Achte dabei auf Fristen und Förderbedingungen. Wähle deine Partner:innen sorgfältig aus. Erfahrene Fachfirmen mit Spezialisierung auf Altbau und Bestandssanierung sind zwar oft teurer, sparen dir aber spätere Reparaturen, Nachträge und rechtliche Auseinandersetzungen. Besonders bei denkmalgeschützten Gebäuden oder älteren Haustechnikanlagen ist fachkundiges Know-how unverzichtbar.
Läuft die Sanierung bei bestehender Vermietung, ist transparente Kommunikation das A und O. Informiere Mieter:innen frühzeitig über geplante Maßnahmen, Zeitrahmen, mögliche Beeinträchtigungen und Sicherheitsvorkehrungen. Bei unvermeidbaren Einschränkungen, etwa Lärm oder zeitweiser Nutzungsbeeinträchtigung, kann grundsätzlich eine Mietzinsminderung in Betracht kommen. Handele hier als Vermieter:in vorbeugend und biete den betroffenen Mieter:innen eine angemessene Lösung an. Wenn möglich, plane abschnittsweise, etwa Stiegenhaus für Stiegenhaus oder Wohnung für Wohnung. So bleibt der Alltag für die Bewohner:innen erträglicher, und du kannst den Baufortschritt besser steuern.
Nach Abschluss der Arbeiten solltest du alle Maßnahmen vollständig dokumentieren, mit Rechnungen, Plänen, Fotos und technischen Beschreibungen. Diese Unterlagen brauchst du nicht nur für Förderstellen und steuerliche Zwecke, sondern auch als Nachweis für etwaige Mietzinsanpassungen oder spätere Instandhaltungen. Vor der Wiedervermietung oder Übergabe empfiehlt sich eine gemeinsame Begehung. So erkennst du Restmängel oder Gewährleistungsansprüche frühzeitig und kannst sie direkt mit den ausführenden Firmen klären.
Gut geplante und professionell umgesetzte Sanierungen zahlen sich langfristig doppelt aus, du steigerst den Wohnstandard, senkst Betriebskosten durch Energieeffizienz und erhöhst zugleich die Attraktivität sowie den Wert deines Mietobjekts. Wer strukturiert plant, transparent kommuniziert und alles sauber dokumentiert, schafft eine solide Basis für nachhaltigen Erfolg statt teurer Nachbesserungen.
Rechtliche und mietrechtliche Aspekte
Sanierungen im Altbau sind für Vermieter:innen eine Gratwanderung zwischen technischer Modernisierung und rechtlichen Grenzen. Sobald dein Gebäude ganz oder teilweise dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegt, gelten klare Vorgaben, wann, wie und in welchem Umfang du bauliche Maßnahmen durchführen darfst und welche Folgen das für den Mietzins hat.
Erhaltungsarbeiten, also Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Sicherung des bestehenden Zustands, darfst du grundsätzlich veranlassen, sie sind sogar verpflichtend (§ 3 MRG) und umfassen etwa die Reparatur defekter Leitungen, Dachsanierungen oder den Austausch beschädigter Fenster. Solche Arbeiten dienen der Gebrauchsfähigkeit des Hauses und dürfen nicht auf die Miete überwälzt werden. Verbesserungsmaßnahmen wie der Einbau einer neuen Heizungsanlage, eines Liftes oder einer Wärmedämmung gehen über die Erhaltung hinaus und müssen in der Regel angekündigt und rechtlich geprüft werden, weil sie gegebenenfalls eine Mietzinsanpassung ermöglichen.
Ob eine Maßnahme eine Mietzinsanpassung rechtfertigt, entscheidet das Ergebnis, denn führt die Sanierung zu einer objektiven Wohnwertsteigerung, etwa durch moderne Haustechnik oder deutlich verbesserte Energieeffizienz, kann eine Höherstufung der Mietkategorie und damit ein höherer Richtwertmietzins in Frage kommen. Die Voraussetzungen dafür sind in der Richtwertverordnung geregelt, zur rechtssicheren Einstufung empfiehlt sich ein fachkundiges Gutachten.
Sanierungen müssen den Mieter:innen rechtzeitig angekündigt werden, sprich Art, Umfang, Beginn und voraussichtliche Dauer gehören in die Vorinformation, denn transparente Kommunikation reduziert Streitpotenzial und das Risiko von Mietzinsminderungen wegen Beeinträchtigungen. Mieter:innen haben während erheblicher Beeinträchtigungen das Recht auf Mietzinsminderung (ABGB), etwa bei Ausfall von Heizung oder erheblichem Baulärm. Dokumentiere deshalb Kostenvoranschläge, Rechnungen, Fotos und technische Beschreibungen lückenlos, das sichert dich gegenüber Förderstellen, Behörden und im Streitfall.
Stehen Mieter:innen einer geplanten Maßnahme ablehnend gegenüber, können sie nicht einfach notwendige Erhaltungsarbeiten verhindern, bei Meinungsverschiedenheiten über Verbesserungen oder deren Zumutbarkeit ist der außerstreitige Rechtsweg über die örtliche Schlichtungsstelle bzw. das Bezirksgericht nach § 37 MRG vorgesehen. Ebenso können Mieter:innen Einwendungen erheben oder eine Schlichtung anrufen; in der Praxis empfiehlt sich daher, Konflikte frühzeitig sachlich zu klären.
Bei denkmalgeschützten Objekten ist zusätzlich das Denkmalschutzgesetz (DMSG) zu beachten: Arbeiten, die Erscheinungsbild oder Substanz betreffen, sind genehmigungspflichtig und mit dem Bundesdenkmalamt abzustimmen. Wer ohne Abstimmung saniert, riskiert Sanktionen und den Verlust von Förderungen.
Lesetipp: Genaue Informationen wie du mit einer Immobilie unter Denkmalschutz verfahren musst, kannst du in unserem Artikel Denkmalschutz nachlesen.
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Betriebskosten & Instandhaltung nach der Sanierung
Nach einer umfassenden Altbausanierung verändert sich nicht nur der Standard deiner Immobilie, sondern meist auch die laufenden Kosten. Umso wichtiger ist es, dass du den Überblick behältst und genau weißt, welche Ausgaben du an deine Mieter:innen weitergeben darfst und welche nicht. Nur so bleibt deine Abrechnung rechtssicher und transparent.
Durch moderne Heizsysteme, neue Fenster oder bessere Dämmung kannst du die Energieeffizienz deines Hauses deutlich steigern und damit langfristig Kosten sparen. Gleichzeitig können zusätzliche Ausstattungen wie Aufzüge, Lüftungsanlagen oder neue Gemeinschaftsbereiche die laufenden Betriebskosten erhöhen. Umlagefähig sind laut § 21 MRG aber nur jene Kosten, die unmittelbar mit dem laufenden Betrieb zusammenhängen, also etwa Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Versicherung, Grundsteuer oder die laufenden Heizkosten einer Zentralheizung.
Lesetipp: Wie du genau bei der Betriebskostenabrechnung nach MRG vorgehst, erfährst du in unserem Artikel Betriebskostenabrechnung
Nicht umlagefähig sind hingegen alle Ausgaben, die mit Instandhaltung, Modernisierung oder Verbesserung zu tun haben, also zum Beispiel der Austausch der Heizanlage, neue Fenster oder die Fassadendämmung. Diese Kosten musst du selbst tragen. Eine klare Trennung ist entscheidend, um spätere Rückforderungen zu vermeiden und Vertrauen bei deinen Mieter:innen zu schaffen. Am besten dokumentierst du alle Maßnahmen und legst deine Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar offen, das beugt Missverständnissen vor und sorgt für ein professionelles Verhältnis auf Augenhöhe.
Langfristig profitierst du von einer gut geplanten Sanierung gleich doppelt: Einerseits sinken durch energieeffiziente Technik und moderne Systeme die laufenden Kosten, andererseits steigert der höhere Wohnstandard den Wert deiner Immobilie.
Wenn du Sanierung und Bewirtschaftung sauber dokumentierst, die Betriebskosten korrekt zuordnest und transparent kommunizierst, hast du die besten Voraussetzungen für eine wirtschaftlich stabile, rechtssichere und langfristig rentable Vermietung.
Fazit - Die Altbausanierung als Chance
Eine Altbausanierung ist für Vermieter:innen weit mehr als ein Bauprojekt, sie ist eine Investition in die Zukunft deiner Immobilie. Sie kann den Wert deutlich steigern, die Energieeffizienz verbessern und die Attraktivität deines Objekts für Mieter:innen erhöhen. Gleichzeitig verlangt sie dir einiges ab, Zeit, Koordination, rechtliches Know-how und ein wachsames Auge für Details. Wer hier sorgfältig plant und umsichtig handelt, vermeidet teure Fehler und schafft langfristig stabile Erträge.
Der wichtigste Erfolgsfaktor ist eine durchdachte Planung. Kläre früh, welche Maßnahmen technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind, und halte die Kosten realistisch, am besten mit einem soliden Budgetpuffer. Förderprogramme und steuerliche Vorteile können deine Investition deutlich entlasten, besonders bei energetischen Sanierungen oder denkmalgeschützten Gebäuden. Hole dir rechtzeitig Informationen zu den jeweiligen Förderbedingungen und kombiniere verschiedene Förderungen, wenn möglich.
Mindestens genauso entscheidend ist die Kommunikation mit deinen Mieter:innen. Kündige alle Arbeiten frühzeitig an, erkläre den Zeitplan und mögliche Beeinträchtigungen offen. Diese Transparenz schafft Vertrauen und beugt Konflikten vor. Während der Sanierung solltest du den Fortschritt dokumentieren, mit Fotos, Rechnungen und technischen Nachweisen. Diese Unterlagen brauchst du später nicht nur für Förderstellen, sondern auch für eventuelle Mietzinsanpassungen oder steuerliche Nachweise.
Nach Abschluss der Arbeiten folgt die rechtssichere Abwicklung: Prüfe, ob sich durch die Sanierung der Wohnstandard erhöht hat und eine Mietzinsanpassung zulässig ist. Achte dabei genau auf die gesetzlichen Vorgaben des MRG und sichere dich im Zweifel durch ein Gutachten oder juristische Beratung ab.
Wenn du Planung, Finanzierung, Kommunikation und Dokumentation konsequent im Griff hast, wird deine Altbausanierung zum echten Gewinn, für dich und deine Mieter:innen. Du profitierst von einer modernen, wertbeständigen Immobilie, reduzierten Betriebskosten und einer nachhaltigen Vermietung, die nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich auf sicherem Fundament steht.
Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema
Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
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