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12.08.2025

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Abfluss verstopft: Wer zahlt? Rechte & Pflichten in Österreich

Verstopfter Abfluss – wer zahlt? Mieter oder Vermieter? Hier findest du klare Antworten für Mietwohnungen, Keller und Eigentumsobjekte in Österreich.

Foto von Johannes Reichl

Veröffentlicht von

Johannes Reichl

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Das Titelbild zeigt den Titel "Abfluss verstopft. Wer zahlt?", den Untertitel "Rechte und Pflichten in Österreich" sowie das Flatwise Logo
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Ein paar Worte zu Beginn

Ein verstopfter Abfluss ist mehr als nur lästig, er kann schnell zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen. Wer muss die Rohrreinigung zahlen? Und was gilt, wenn der Abfluss im Keller oder in einer Eigentumswohnung verstopft ist? In Österreich hängt die Kostentragung stark von der Ursache ab. Liegt ein baulicher Mangel vor oder wurde unsachgemäß entsorgt? In diesem Artikel erfährst du, wer wann haftet, wie die Beweispflicht geregelt ist und welche Versicherung im Ernstfall hilft.

Wer zahlt bei verstopftem Abfluss?

In Österreich gilt grundsätzlich: Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die Mietwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand bleibt, dazu gehört auch ein funktionierendes Abwassersystem. Entsteht eine Verstopfung, weil die Rohre alt, verkalkt oder baulich mangelhaft sind, musst du als Mieter die Kosten nicht tragen. Der Vermieter muss dann für die Rohrreinigung und eventuelle Folgeschäden aufkommen.

Anders sieht es aus, wenn du die Verstopfung selbst verursacht hast. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

→ Hygieneartikel (z. B. Feuchttücher, Binden) in der Toilette entsorgt werden

→ große Mengen Fett oder Speisereste in den Abfluss gelangen

→ unsachgemäße Haushaltsmittel verwendet werden, die das Rohr beschädigen

Wichtig: Der Vermieter muss nachweisen können, dass du für die Verstopfung verantwortlich bist. Gelingt dieser Nachweis nicht eindeutig, etwa in Mehrparteienhäusern mit gemeinsamer Leitung, bleibt er in der Regel auf den Kosten sitzen.

Mieter oder Vermieter – Wer haftet wann?

Die Frage „Wer zahlt bei einem verstopften Abfluss?“ lässt sich oft nur dann eindeutig beantworten, wenn die Ursache der Verstopfung bekannt ist. Ob du als Mieter oder der Vermieter haftet, hängt also davon ab, wodurch das Problem entstanden ist und ob sich das überhaupt zweifelsfrei nachweisen lässt.

Hier findest du eine praktische Übersicht:

Die Infografik zeigt eine Tabelle mit Ursachen für Verstopfungen von Rohren oder Abflüssen und wer für Reparaturen bezahlen muss - Mieter oder Vermieter.
Die Infografik zeigt eine Tabelle mit Ursachen für Verstopfungen von Rohren oder Abflüssen und wer für Reparaturen bezahlen muss - Mieter oder Vermieter.
Die Infografik zeigt eine Tabelle mit Ursachen für Verstopfungen von Rohren oder Abflüssen und wer für Reparaturen bezahlen muss - Mieter oder Vermieter.

Tipp: Auch wenn der Verdacht nahe liegt, ohne Nachweis eines konkreten Fehlverhaltens kannst du die Kosten nicht einfach an den Mieter weitergeben. Auch eine Mietvertragsklausel, die pauschal alle Mieter haftbar macht, ist in der Regel unwirksam.

Lesetipp: Mietvertrag richtig aufsetzen – So vermeidest du Probleme

Abfluss in der Eigentumswohnung – Wer zahlt?

Auch in einer Eigentumswohnung kann es zu einem verstopften Abfluss kommen z.B. in der Küche, im Bad oder im Keller. Die Frage, wer für die Beseitigung der Verstopfung aufkommen muss, hängt hier davon ab, wo genau das Problem liegt: im einzelnen Wohnungseigentum oder im allgemeinen Teil der Liegenschaft.

Wohnungseigentum

Wenn die Verstopfung innerhalb deiner Wohnung entsteht, also z.B. im Küchenabfluss, Bad oder WC, gilt: Du als Eigentümer:in bist verantwortlich. Du musst die Kosten für die Rohrreinigung und etwaige Reparaturen selbst tragen. Auch für Schäden durch schuldhafte oder unsachgemäße Nutzung durch dich oder deine Mieter bist du in der Haftung.

Allgemeiner Teil der Liegenschaft

Liegt die Verstopfung dagegen in einem Leitungsstrang, der mehrere Einheiten oder das ganze Haus betrifft (z. B. der Hauptabfluss im Keller), in einer Steigleitung oder einer Hauptleitung, ist das allgemeine Teil der Liegenschaft betroffen. In diesem Fall trägt die Eigentümergemeinschaft die Verantwortung und damit auch die Kosten, oft über die Rücklage oder durch eine Sonderumlage. Bei Streitfällen entscheidet im Zweifel ein Gutachten über die bauliche Beschaffenheit der Liegenschaft darüber, wohin ein Leitungsstück zugeordnet werden muss.

Wichtig: Im Ernstfall solltest du sofort die Hausverwaltung informieren, Beweise wie Fotos sichern und prüfen, ob deine Gebäude- oder Haftpflichtversicherung für Folgeschäden aufkommt.

Kellerabfluss verstopft – Wer zahlt?

Ein verstopfter Abfluss im Keller sorgt schnell für Verunsicherung, vor allem wenn mehrere Wohnungen oder Mieter betroffen sind. Die Frage, wer die Kosten trägt, hängt auch hier davon ab, wo genau die Verstopfung auftritt und wer für die betroffenen Leitungen zuständig ist.

In den meisten Fällen verlaufen die Abwasserrohre im Keller durch gemeinschaftlich genutzte Bereiche. Ist der betroffene Abfluss also Teil des Hauptleitungssystems oder führt über einen gemeinsamen Strang ab, liegt die Zuständigkeit in der Regel beim Vermieter bzw. bei der Eigentümergemeinschaft.

Anders sieht es wieder aus, wenn der Kellerabfluss zum einzelnen Wohnungseigentum als sogenanntes Zubehör-Eigentum gehört, etwa bei einzelnen Kellerabteil mit eigener Ableitung. In diesem Fall kann auch der Eigentümer bzw. Mieter selbst verantwortlich sein.

Wichtig: Auch im Keller gilt: Wer für die Kosten einer Rohrverstopfung aufkommen muss, hängt entscheidend davon ab, ob ein nachweisbar unsachgemäßer Gebrauch vorliegt. Wird z. B. über einen Bodenabfluss Müll oder Schlamm entsorgt, kann dies eine Schadenersatzpflicht begründen, aber nur, wenn sie auch direkt einem Verursacher nachgewiesen werden kann.

Wann zahlt die Versicherung bei Rohrverstopfung?

Ob eine Versicherung für die Kosten einer Rohrverstopfung aufkommt, hängt von der Art der Versicherung und dem konkreten Schaden ab. Nicht jede Verstopfung ist automatisch versichert, entscheidend ist, ob und welche Schäden daraus entstehen.

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel keine einfache Rohrverstopfung ab, sie springt erst ein, wenn es zu einem Leitungswasserschaden kommt, etwa durch einen Rückstau oder eine Überschwemmung. Auch hier gilt: Voraussetzung ist, dass der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.

Haftpflichtversicherung

Wenn der Mieter oder Eigentümer nachweislich eine unsachgemäße Nutzung (z. B. Hygieneartikel in der Toilette) verursacht hat, kann die private Haftpflichtversicherung einspringen, sofern diese Schäden an fremdem Eigentum absichert. Die Haftung greift aber nur, wenn Fremdschäden entstehen, etwa wenn durch eine Verstopfung Nachbarwohnungen betroffen sind.

Haushalt- oder Rechtsschutzversicherung

Bei Streitigkeiten mit Mietern oder Vermietern kann eine Rechtsschutzversicherung hilfreich sein, sie übernimmt je nach Vertrag die Anwalts- und Verfahrenskosten. Eine Haushaltsversicherung deckt in manchen Fällen Folgeschäden (z. B. beschädigtes Inventar durch Rückstau) in der eigenen Wohnung ab.

So beugst du Rohrverstopfungen am besten vor

Rohrverstopfungen lassen sich oft mit einfachen Mitteln vermeiden, ganz ohne Chemie oder aufwändige Maßnahmen. Ob du Mieter, Eigentümer oder Vermieter bist: Wer richtig vorbeugt, spart Ärger, Zeit und Geld.

Das kannst du im Alltag tun:

Keine Essensreste oder Öl in den Abfluss kippen – sie setzen sich mit der Zeit an den Rohrwänden fest und führen zu Ablagerungen.

Hygieneartikel gehören nicht ins WC – das gilt auch für Feuchttücher, Wattepads oder Katzenstreu.

Haarfänger in Dusche und Waschbecken verwenden – besonders in Haushalten mit langen Haaren sinnvoll.

Regelmäßig heißes Wasser nachlaufen lassen, besonders nach fettigen Speiseresten.

Natron & Essig regelmäßig verwenden, um Ablagerungen im Rohr zu lösen – eine umweltfreundliche Alternative zur Chemiekeule.

Tipp: Du kannst im Mietvertrag oder in der Hausordnung klar regeln, was nicht in den Abfluss gehört, etwa Speisereste oder Hygieneartikel. Eine solche Nutzungsvereinbarung schafft Transparenz und hilft im Schadensfall. Achte aber darauf, keine pauschale Haftung zu vereinbaren, solche Klauseln wären ungültig.

Lesetipp: Was muss in eine Hausordnung. Regeln für Vermieter in Österreich

Fazit

Ein verstopfter Abfluss ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch teuer werden. In Österreich gilt: Der Vermieter trägt grundsätzlich die Verantwortung für die Instandhaltung. Wenn jedoch eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat, etwa durch falsche Entsorgung von Hygieneartikeln oder Fett, muss er für die Kosten aufkommen.

Bei Eigentumswohnungen kommt es darauf an, ob die Leitung im Wohnungseigentum oder im allgemeinen Teil der Liegenschaft liegt. Und bei Kellerabflüssen entscheidet oft die Lage der Leitung oder ob es sich um Zubehör-Wohnungseigentum handelt über die Zuständigkeit.

Am besten vorbeugen statt zahlen. Wer als Mieter sorgsam mit Abflüssen umgeht und als Vermieter klare Informationen bereitstellt, vermeidet Konflikte und hohe Reparaturkosten.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Wer zahlt, wenn der Abfluss verstopft ist?

Muss der Mieter den Notdienst zahlen?

Kannst du als Vermieter die Kosten mit der Kaution verrechnen?

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