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Undichte Fugen in Bad oder Dusche: Wer haftet bei Wasserschäden?

Haftung, Versicherung & Pflichten bei Wasserschäden durch undichte Fugen – kompakt erklärt für Mieter und Eigentümer.

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Johannes Reichl

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Das Titelbild zeigt den Titel "Undichte Fugen in Bad oder Dusche", den Untertitel "Wer haftet bei Wasserschäden" sowie das Flatwise Logo.
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Undichte Fugen in der Mietwohnung: Kleiner Riss, großer Wasserschaden?

Ein feiner Riss in der Silikonfuge rund um die Dusche, mehr braucht es oft nicht, um einen massiven Wasserschaden auszulösen. Besonders in Mietwohnungen führt das schnell zu Ärger: Wer ist verantwortlich? Wer zahlt den Schaden? Und wie lässt sich so ein Vorfall überhaupt vermeiden?

In diesem Artikel erfährst du, was Mieter und Vermieter in Österreich beachten müssen, wenn durch undichte Fugen Wasser austritt und welche Rolle Versicherungen dabei spielen.

Wie entstehen Wasserschäden durch undichte Fugen eigentlich?

Silikonfugen rund um Badewanne, Dusche oder Waschbecken dichten Übergänge zu Wänden und Böden ab. Werden sie spröde, rissig oder lösen sich ab, kann Wasser ungehindert eindringen. Besonders tückisch ist, dass der Schaden oft lange unbemerkt bleibt. Das Wasser versickert hinter Fliesen, zieht in die Wand oder den Boden ein und verursacht dort mit der Zeit erhebliche Schäden. Schimmelbildung, aufquellende Bodenbeläge oder Feuchtigkeit in der Decke der darunterliegenden Wohnung sind typische Folgen.

In Altbauwohnungen oder bei schlechter Lüftung beschleunigt sich der Prozess zusätzlich. Feine Risse oder bereits verfärbte Fugen sind deshalb nicht nur ein optisches Problem, sondern ein ernstzunehmendes Risiko für die Bausubstanz.

Wer haftet bei Wasserschäden durch undichte Fugen in Mietwohnungen?

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich. Dazu zählen auch Silikonfugen, da sie ein wesentlicher Bestandteil des Feuchtigkeitsschutzes im Badezimmer sind. Werden sie porös oder beschädigt, liegt ein sogenannter Mietmangel vor.

Allerdings ist auch der Mieter nicht aus der Verantwortung: Er hat die Pflicht, Mängel wie brüchige oder undichte Fugen dem Vermieter zeitnah zu melden. Tut er das nicht und entstehen daraus Folgeschäden, kann er schadenersatzpflichtig werden.

Ein Beispiel: Ein Mieter bemerkt starke Risse in der Duschfuge, meldet sie aber nicht. Das Wasser sickert über längere Zeit in die Decke darunter und verursacht dort Schäden. Hätte der Mieter den Mangel früher gemeldet, wären die Folgekosten vermeidbar gewesen. In diesem Fall kann der Mieter für die Sanierungskosten aufkommen müssen, zumindest anteilig.

Da der Vermieter für die sogenannte Brauchbarkeit des Bestandsobjekts veranwortlich ist, muss er die Reparatur bzw. Wartung von Fugen veranlassen. Außerdem muss der Vermieter muss sie auf eigene Kosten erneuern lassen, es sei denn, der Schaden wurde durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht.

Wer zahlt bei einem Wasserschaden durch undichte Fugen?

Kommt es in einer Mietwohnung zu einem Wasserschaden durch undichte Fugen, stellt sich rasch die Frage wer die Kosten trägt. Dabei ist zu unterscheiden, wer für den Schaden verantwortlich ist und welche Versicherung gegebenenfalls einspringt.

Vermieter trägt die Verantwortung bei baulichen Mängeln

Treten die undichten Fugen als Ergebnis mangelnder Wartung auf, liegt die Verantwortung beim Vermieter. Dieser ist laut Mietrecht verpflichtet, den Mietgegenstand in brauchbarem Zustand zu erhalten. In einem solchen Fall muss der Vermieter:

  • den Mangel (z. B. brüchige Silikonfugen) beheben lassen,

  • für Folgeschäden (z. B. Durchfeuchtung oder Schimmel in angrenzenden Räumen) aufkommen,

  • unter Umständen auch die Wohngebäudeversicherung informieren.

Mieter haftet bei unterlassener Mängelmeldung

Grundsätzlich trifft den Mieter eine Meldepflicht, das heißt, wer offensichtliche Mängel wie schimmelige oder rissige Fugen nicht zeitgerecht anzeigt, riskiert eine Mitschuld oder sogar Schadenersatzpflicht. Das gilt insbesondere dann, wenn aus einem kleinen Defekt ein größerer Schaden entsteht.

Was übernimmt die Versicherung?

Bei einem echten Leitungswasserschaden springt üblicherweise die Gebäudeversicherung des Vermieters ein. Doch bei undichten Fugen ist das nicht so eindeutig:

  • Viele Versicherungen werten Silikonfugen als sogenannte Wartungsfugen.

  • Solche Fugen gelten nicht als Teil des Rohrleitungssystems – und damit fällt ein Schaden nicht unter die klassische Leitungswasserdeckung.

  • Manche Anbieter bieten jedoch erweiterte Klauseln, die auch Folgeschäden durch undichte Fugen abdecken. Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.

Wichtig: Eine lückenlose Dokumentation kann im Schadensfall entscheidend sein. Vermieter sollten Wartungsmaßnahmen wie Fugenerneuerungen festhalten, um ihrer Instandhaltungspflicht nachzukommen und ggf. Nachweise für Versicherungen zu haben. Gleichzeitig schützt sich der Mieter, wenn er erkennbare Mängel umgehend schriftlich meldet und diese Mitteilung nachweislich dokumentiert.

Sonderfall: Haftpflichtversicherung

Wenn durch undichte Fugen ein Schaden in einer anderen Wohnung entsteht (z. B. Wasser sickert in die Decke darunter), kann unter bestimmten Voraussetzungen die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder Vermieters leisten, vorausgesetzt, ein fahrlässiges Verhalten liegt vor.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Wer ist für undichte Silikonfugen im Badezimmer verantwortlich?

Was passiert, wenn der Mieter den Schaden nicht meldet?

Zahlt die Versicherung bei einem Schaden durch undichte Fugen?

Kann die Haftpflichtversicherung einspringen?

Wie kann man solche Schäden vermeiden?

Wer ist für undichte Silikonfugen im Badezimmer verantwortlich?

Was passiert, wenn der Mieter den Schaden nicht meldet?

Zahlt die Versicherung bei einem Schaden durch undichte Fugen?

Kann die Haftpflichtversicherung einspringen?

Wie kann man solche Schäden vermeiden?

Fazit

Ein Wasserschaden durch undichte Fugen in der Mietwohnung ist kein seltenes Szenario und kann kostspielige Folgen haben. Besonders tückisch ist, dass solche Schäden oft schleichend entstehen und erst spät bemerkt werden. Umso wichtiger ist es, dass Mieter bei ersten Anzeichen wie porösen Silikonfugen oder Feuchtigkeitsschäden umgehend ihren Vermieter informieren. Denn je früher gehandelt wird, desto geringer ist das Risiko für teure Folgeschäden.

Für Vermieter bedeutet das: Die regelmäßige Kontrolle und gegebenenfalls Erneuerung von Fugen ist Teil ihrer Instandhaltungspflicht. Die Verantwortung kann nicht einfach auf den Mieter abgewälzt werden, auch nicht durch eine Klauseln im Mietvertrag. Mehr zum Mietvertrag und worauf du achten solltest, findest du hier.

Versicherungen wiederum haften nicht automatisch. Einige schließen Schäden durch sogenannte Wartungsfugen aus, während andere diese unter bestimmten Bedingungen decken. Ein genauer Blick in die jeweilige Polizze ist daher unerlässlich.

Letztlich sind klare Absprachen zwischen Mietern und Vermietern sowie ein bewusster Umgang mit der Bausubstanz der beste Schutz. Wer rechtzeitig reagiert, spart Nerven und im Zweifel auch bares Geld.

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Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte wende dich bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen an eine qualifizierte Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Weitere Hinweise und der vollständige Haftungsausschluss sind im Impressum einsehbar.

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