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Smart Meter – Pflicht, Potenzial und Verantwortung für Vermieter:innen
Smart Meter als Vermieter:in richtig einordnen: Was Sie über Einbau, Kosten, Datenschutz und rechtliche Pflichten wissen müssen – kompakt erklärt.

Edwin Schneider
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Überblick
Smart Meter halten Schritt für Schritt Einzug in viele Wohngebäude. Für Netzbetreiber sind sie ein zentrales Instrument der Energiewende, für Mieter:innen bringen sie mehr Transparenz beim Verbrauch und für dich als Vermieter:in werfen sie vor allem organisatorische, rechtliche und praktische Fragen auf. Denn auch wenn der Zähler nicht dir gehört, betrifft seine Installation, Nutzung und Abrechnung unmittelbar deine Immobilie.
In der Praxis zeigt sich: Smart Meter werden oft anlassbezogen eingebaut, im Zuge eines Zählerwechsels oder auf Basis gesetzlicher Vorgaben. Gleichzeitig bestehen Unsicherheiten, wer wofür zuständig ist, welche Daten verarbeitet werden dürfen und welche Verantwortungen dich als Vermieter:in treffen, etwa bei Zugang, Wartung oder Datenschutz.
Dieser Artikel ordnet das Thema aus Vermieter:innen-Sicht ein. Du erfährst, was Smart Meter tatsächlich sind, wann und warum sie installiert werden, welche Vorteile sie bringen können und wo praktische Grenzen verlaufen. Ziel ist es, dir eine klare Entscheidungshilfe zu geben, damit du Smart Meter sachlich richtig einordnest und sicher damit umgehst.
Was sind Smart Meter?
Smart Meter sind digitale Messgeräte, die den Energie- oder Ressourcenverbrauch nicht nur erfassen, sondern die Messwerte auch automatisch speichern und, je nach Ausführung, an den Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber übermitteln. Anders als klassische Zähler müssen sie nicht mehr manuell abgelesen werden. Für dich als Vermieter:in bedeutet das, weniger Vor-Ort-Termine, aber neue technische Rahmenbedingungen, die du kennen solltest.
Smart Meter (intelligenter Zähler) | IME-Zähler (intelligentes Messgerät ohne aktive Fernübertragung) | Konventioneller Zähler („Blind Meter“) | |
|---|---|---|---|
Fernablesung möglich? | Ja, standardmäßig (automatisierte Datenübertragung) | Nein, nur lokale Speicherung | Nein, manuelle Ablesung erforderlich |
Viertelstundenwerte / Lastprofile? | Ja, viertelstündliche Messwerte möglich | Ja, Messung und Speicherung möglich, aber kein Versand | Nein, nur kumulierter Verbrauch |
Datenübertragung an Netzbetreiber? | Ja, verschlüsselt und gesetzlich geregelt | Nein (nur bei späterer Aktivierung möglich) | Nein |
Einsatzbereich | Vor allem Strom; zunehmend auch Gas, Wärme, Ladeinfrastruktur sowie Energiegemeinschaft | Vor allem Strom (Übergangs- oder Opt-out-Lösung) | Strom, Gas, Wasser, Wärme (klassisch) |
Gesetzliche Grundlage | Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), Intelligente-Messgeräte-Einführungsverordnung | ElWOG (als Alternative bei Opt-out) | Allgemeines Mess- und Eichrecht |
Typischer Einsatz | Neubauten, sanierte Objekte, laufender Roll-out durch Netzbetreiber | Smart-Meter-Opt-out wurde gewählt | Altbestand ohne Umrüstung oder bei anderen Medien (z. B. Wasser) |
Definition und Grundfunktion
Ein Smart Meter misst den Verbrauch von Strom, Gas, Wasser oder Wärme zeitlich genau, meist in Viertelstundenintervallen. Die Daten werden im Gerät gespeichert und können, sofern aktiviert, regelmäßig elektronisch übertragen werden. Ziel ist es, Verbrauch transparenter zu machen, Netze effizienter zu steuern und langfristig Energie zu sparen.
Wichtig: Nicht jeder digitale Zähler ist automatisch ein vollwertiger Smart Meter. Entscheidend ist, ob eine Kommunikationsschnittstelle aktiv genutzt wird.
Definition und Grundfunktion
Ein Smart Meter misst den Verbrauch von Strom, Gas, Wasser oder Wärme zeitlich genau, meist in Viertelstundenintervallen. Die Daten werden im Gerät gespeichert und können, sofern aktiviert, regelmäßig elektronisch übertragen werden. Ziel ist es, Verbrauch transparenter zu machen, Netze effizienter zu steuern und langfristig Energie zu sparen.
Wichtig: Nicht jeder digitale Zähler ist automatisch ein vollwertiger Smart Meter. Entscheidend ist, ob eine Kommunikationsschnittstelle aktiv genutzt wird.
Unterschied zu herkömmlichen Zählern
Klassische, mechanische oder einfache elektronische Zähler, oft als „Blind Meter“ bezeichnet, erfassen lediglich den Gesamtverbrauch seit der letzten Ablesung. Sie liefern keine zeitlich aufgelösten Daten und müssen manuell abgelesen werden. Smart Meter gehen deutlich weiter, denn sie ermöglichen eine laufende Verbrauchserfassung, automatisierte Ablesung und, je nach Konfiguration, detaillierte Auswertungen.
Für Vermieter:innen ist dieser Unterschied relevant, weil sich daraus neue Anforderungen an Mieter:innen, Abrechnung und Zugang zur Zähleranlage ergeben können.
Funktionsumfang von Smart Metern
Der konkrete Funktionsumfang hängt vom jeweiligen Gerät und von den Vorgaben des Netzbetreibers ab. Typischerweise umfassen Smart Meter:
Fernablesung ohne Zutritt zur Wohnung oder zum Technikraum
Lastprofile, meist in 15-Minuten-Intervallen (insbesondere bei Strom)
Automatische Datenübertragung an Netz- oder Messstellenbetreiber
Grundlage für verbrauchsabhängige Tarife oder Energiegemeinschaften
Schnellere Erkennung von Störungen oder Ausfällen
Ob alle diese Funktionen tatsächlich genutzt werden, ist teilweise eine Opt-out-Frage und rechtlich klar geregelt.
Arten von Smart Metern nach Anwendungsbereich
Smart Meter sind nicht auf Strom beschränkt. In der Praxis kommen unterschiedliche Systeme zum Einsatz die unterschiedliche technische Anlagen betreffen können.
Strom-Smart-Meter
Sie sind in Österreich am weitesten verbreitet und gesetzlich in den meisten Gebäuden vorgesehen. Sie erfassen den Stromverbrauch zeitlich genau und sind Grundlage für dynamische Tarife, Photovoltaik-Abrechnung und Netzsteuerung.
Gas-Smart-Meter
Noch weniger verbreitet, technisch aber vergleichbar. Sie ermöglichen ebenfalls eine automatisierte Verbrauchserfassung, werden jedoch regional sehr unterschiedlich eingesetzt. Besonders in Regionen mit vielen verbauten Gasheizungssystemen werden sie immer weiter verbreitet. Auch hier ist zukünftig von immer mehr Installationen auszugehen.
Wasserzähler mit Smart-Meter-Funktion
Vor allem in Neubauten oder bei Sanierungen im Einsatz. Sie dienen der Leckageerkennung und einer genaueren Verbrauchsabrechnung, sind aber anders einzuordnen als Stromzähler.
Wärme- und Heizkostenmesser
Hier handelt es sich meist um digitale Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler. Sie sind besonders relevant für die Betriebskostenabrechnung in Mehrparteienhäusern und unterliegen eigenen eich- und abrechnungsrechtlichen Vorgaben.
Lesetipp: Eine Hilfestellung wie du Betriebskosten abrechen kannst findest du mit unserem Artikel Betriebskostenabrechnung in Österreich: Das müssen Vermieter wissen
Smart Meter bei E-Ladestationen
Bei Ladepunkten in Wohnhäusern ermöglichen sie eine getrennte, verursachungsgerechte Abrechnung, etwa für einzelne Mieter:innen oder Stellplätze bzw. auch in Kombination mit im Gebäude verbauten PV-Anlagen.
Lesetipp: Was du über E-Ladestationen wissen solltest kannst du in unserem Artikel E-Ladestationen - Chancen der Zukunft für Vermieter nachlesen.
Messsysteme für PV-Anlagen und Einspeisung
Bei Photovoltaikanlagen erfassen Smart Meter sowohl den Eigenverbrauch als auch die Einspeisung ins Netz. Für Vermieter:innen mit PV-Anlagen sind sie zentrale Grundlage für Abrechnung (Mieterstrom) und Förderungen.
Unterm Strich sind Smart Meter also kein einzelnes Gerät, sondern eine Gruppe digitaler Messsysteme, die je nach Einsatzbereich unterschiedliche Vorteile und Nutzen mit sich bringen. Für dich als Vermieter:in ist entscheidend, welcher Zählertyp verbaut ist, welche Daten er erfasst und wer darauf zugreifen darf.
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Wann und warum werden Smart Meter installiert?
Smart Meter werden nicht nur anlassbezogen oder nur auf Wunsch eingebaut, sondern sind Teil einer klaren energiepolitischen Vorgabe. Ziel ist es, Stromnetze effizienter zu steuern, den Energieverbrauch transparenter zu machen und die Grundlage für erneuerbare Energie, E-Mobilität und flexible Tarife zu schaffen. Für dich als Vermieter:in ist dabei wichtig zu wissen, wann der Einbau vorgesehen ist, wie er abläuft und welche Kosten auf dich zukommen.
Gesetzliche Grundlage und Zielsetzung
Die rechtliche Basis für Smart Meter bildet in Österreich vor allem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) sowie darauf aufbauende Verordnungen. Netzbetreiber sind verpflichtet, einen Großteil der Stromzähler (etwa 95%) schrittweise durch intelligente Messgeräte zu ersetzen. Dahinter stehen mehrere Ziele wie ein stabileres Stromnetz, bessere Integration von Photovoltaik und E-Mobilität sowie mehr Transparenz für Verbraucher:innen über ihren tatsächlichen Energieverbrauch.
Wichtig für dich als Vermieter:in ist, der Smart Meter ist Teil der Netzinfrastruktur, nicht der Wohnungsausstattung. Die Entscheidung über den Einbau liegt daher grundsätzlich nicht bei dir, sondern beim zuständigen Netzbetreiber.
Roll-out in Österreich
Der österreichweite Roll-out erfolgt regional unterschiedlich, je nach Netzbetreiber. In der Praxis heißt das, dass früher oder später wird in fast jedem Mehrparteienhaus ein Zählerwechsel anstehen ohne, dass du ihn aktiv beantragen musst.
Mieter:innen können unter bestimmten Voraussetzungen der erweiterten Datenübertragung widersprechen, der Einbau selbst ist jedoch in der Regel zu dulden.
Ablauf eines Zählerwechsels
Der Austausch eines bestehenden Zählers gegen einen Smart Meter ist meist unkompliziert. Der Netzbetreiber kündigt den Termin an, organisiert den Wechsel und nimmt das Gerät in Betrieb. In Einfamilienhäusern erfolgt der Zugang oft direkt über die Wohneinheit, in Mehrparteienhäusern über Allgemeinflächen oder Zählerräume.
Für dich als Vermieter:in bedeutet das in der Regel:
Zutritt zu Allgemeinflächen ermöglichen
Information den Mieter:innen weiterleiten
keine technische Mitwirkung oder Abnahme erforderlich
Der tatsächliche Zählertausch dauert meist nur wenige Minuten und führt nur zu einer kurzen Stromunterbrechung.
Die Kostenfrage: Wer zahlt was?
Die Kosten für den Smart Meter selbst und den Einbau trägt grundsätzlich der Netzbetreiber. Sie sind Teil der regulierten Netzentgelte und werden nicht gesondert verrechnet. Als Vermieter:in hast du daher in der Regel keine unmittelbaren Investitionskosten.
Kosten können nur dann entstehen, wenn im Zuge des Einbaus zusätzliche Maßnahmen notwendig sind, etwa bauliche Anpassungen im Zählerkasten, die nicht dem Netzbetreiber zuzurechnen sind. Das betrifft aber eher Sonderfälle, etwa sehr alte Anlagen. Kosten für eine notwendige Erneuerung des Zählerkastens sind Erhaltungskosten und i.d.R. nicht auf Mieter:innen umlagefähig.
Mehrwert von Smart Metern
Auch wenn Smart Meter für Strom in erster Linie aus Sicht der Energiepolitik eingeführt wurden, können sie für dich als Vermieter:in durchaus praktische Vorteile bringen.
Ein wesentlicher Vorteil liegt in den genaueren Verbrauchsdaten. Smart Meter erfassen den Energieverbrauch zeitlich differenziert und ohne Schätzungen. Das reduziert Unklarheiten bei Abrechnungen und schafft eine objektive Datengrundlage, insbesondere bei Mieterwechseln oder unterjährigen Abrechnungen.
Damit verbunden ist ein deutlich geringerer Ableseaufwand. Manuelle Termine in Wohnungen oder Technikräumen entfallen weitgehend. Für dich bedeutet das weniger organisatorischen Aufwand, weniger Abstimmungsbedarf mit Mieter:innen und weniger Fehlerquellen, vor allem in größeren Gebäuden mit vielen Mieter:innen.
Ein weiterer Pluspunkt ist die Transparenz bei Streitfällen. Bei Diskussionen über ungewöhnlich hohe Verbräuche, Abrechnungszeiträume oder vermutete Defekte liefern Smart Meter nachvollziehbare Messwerte. Das kann helfen, Konflikte schneller zu klären und emotionale Diskussionen auf eine sachliche Ebene zu bringen.
Nicht zuletzt bilden Smart Meter die technische Basis für Zukunftsthemen wie Photovoltaikanlagen, E-Ladestationen oder Energiegemeinschaften. Ohne zeitgenaue Messung lassen sich Eigenverbrauch, Einspeisung oder eine faire Zuordnung von Strommengen kaum abbilden. Für Vermieter:innen, die ihre Immobilie langfristig entwickeln oder modernisieren wollen, sind Smart Meter daher oft eine notwendige Voraussetzung.
Wartung, Instandhaltung und Eichung
Smart Meter sind Messgeräte mit rechtlicher Wirkung, denn ihre Werte bilden die Grundlage für Abrechnungen. Entsprechend klar geregelt sind Wartung, Instandhaltung und Eichung. Für dich als Vermieter:in ist vor allem wichtig zu wissen, wer wofür zuständig ist und welche Pflichten dich tatsächlich treffen.
Zuständigkeit: Netzbetreiber oder Eigentümer:in?
Bei Strom-Smart-Metern ist die Rollenverteilung eindeutig, denn das Gerät gehört dem Netzbetreiber. Dieser ist für Einbau, Betrieb, Wartung, Austausch und Eichung verantwortlich. Du als Eigentümer:in bzw. Vermieter:in hast hier keine technische Betreiberpflicht, sondern lediglich Duldungs- und Zugangspflichten, etwa zu Zählerräumen oder Allgemeinflächen.
Anders kann es bei Wasser-, Wärme- oder Subzählern aussehen, etwa bei Heizkostenverteilern oder internen Verbrauchszählern. Diese stehen häufig in deinem Eigentum bzw. der Hausgemeinschaft. In solchen Fällen liegt die Verantwortung für Wartung und Austausch bei dir bzw. bei der Hausverwaltung.
Eichfristen je nach Medium
Messgeräte unterliegen dem österreichischen Maß- und Eichrecht, weil sie für die Abrechnung verwendet werden. Die Eichfristen unterscheiden sich je nach Medium:
Stromzähler: in der Regel 10 Jahre (auch durch statistische Nachgeeichung möglich)
Gaszähler: meist 8 Jahre
Wasserzähler: typischerweise 5 Jahre
Wärmemengenzähler: ebenfalls 5 Jahre
Nach Ablauf der Eichfrist muss das Gerät entweder neu geeicht oder ausgetauscht werden. Bei Strom-Smart-Metern übernimmt das der Netzbetreiber automatisch. Bei anderen Zählern musst du als Vermieter:in darauf achten, dass die Fristen eingehalten werden. Genauere Informationen findest du auf der Seite des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen.
Austausch und laufende Kosten
Der regelmäßige Austausch von Strom-Smart-Metern verursacht für dich in der Regel keine direkten Kosten, da diese über die Netzentgelte abgedeckt sind. Bei hausinternen Messsystemen können hingegen Kosten für Tausch, Wartung oder Ablesedienstleister anfallen. Diese sind, je nach Konstellation, als Betriebskosten umlagefähig oder von dir selbst zu tragen.
Bedeutung für die Abrechnungssicherheit
Abrechnungen auf Basis nicht geeichter oder abgelaufener Zähler sind rechtlich angreifbar. Im Streitfall kann das zu Rückforderungen, Kürzungen oder Anfechtungen führen. Regelmäßige Kontrolle der Eichfristen ist daher ein zentraler Baustein für rechtssichere Abrechnungen und eine saubere Verwaltung.
Rechtliches aus Vermieter:innen-Sicht
Smart Meter sind nicht nur ein technisches, sondern vor allem ein reguliertes Messsystem. Gerade für Vermieter:innen ist wichtig zu wissen, wo die eigenen Pflichten enden, welche Rechte Mieter:innen haben und wo typische Risiken liegen.
Messwesen- und Elektrizitätsrecht
Die rechtliche Grundlage für Smart Meter ergibt sich in Österreich vor allem aus dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsrecht, den einschlägigen Verordnungen der Regulierungsbehörde sowie dem Maß- und Eichrecht. Für Strom gilt, der Netzbetreiber ist Messstellenbetreiber, also verantwortlich für Einbau, Betrieb, Wartung und Eichung des Smart Meters. Du bist rechtlich nicht Betreiber des Messgeräts, sondern Eigentümer der Liegenschaft mit Duldungspflichten.
Bei anderen Messsystemen (z. B. Wärme- oder Wasserzähler im Haus) kann diese Trennung anders aussehen, denn hier kann die Verantwortung bei dir bzw. der Hausgemeinschaft liegen.
Datenschutz: Opt-out-Möglichkeiten
Smart Meter erfassen detaillierte Verbrauchsdaten und fallen damit klar unter die DSGVO. Verantwortlicher für diese Daten ist beim Strom-Smart-Meter grundsätzlich der Netzbetreiber, nicht du als Vermieter:in. Das ist ein wichtiger Punkt, du haftest nicht für die datenschutzkonforme Verarbeitung der Messdaten, solange du keinen Zugriff darauf hast.
Mieter:innen haben das Recht, der viertelstündlichen Auslesung zu widersprechen (Opt-out). In diesem Fall wird der Smart Meter auf eine reduzierte Datenübertragung umgestellt. Für dich als Vermieter:in ändert das nichts an der grundsätzlichen Zulässigkeit oder Abrechenbarkeit des Zählers.
Rechte der Mieter:innen
Mieter:innen haben insbesondere:
ein Recht auf Information über Art und Umfang der Messung,
Datenschutzrechte (Auskunft, Löschung, Einschränkung),
ein Opt-out bei erweiterten Verbrauchsdaten.
Kein Recht besteht hingegen darauf, den Einbau eines gesetzlich vorgesehenen Smart Meters generell zu verweigern. Der Zählerwechsel ist zu dulden.
Umlagefähigkeit von Messentgelten
Messentgelte für Strom-Smart-Meter sind Teil der Netzentgelte und werden vom Energieversorger direkt mit dem:der Nutzer:in verrechnet. Sie sind daher keine Betriebskostenposition, die du gesondert umlegen würdest.
Kosten für hausinterne Messsysteme (z. B. Wärmezähler, Heizkostenverteiler) können, bei entsprechender gesetzlicher Grundlage, als Betriebskosten weiterverrechnet werden. Voraussetzung ist, dass sie korrekt ausgewiesen und sachlich gerechtfertigt sind.
Leerstand und Abrechnungspraxis
Bei Leerstand fällt weiterhin eine Grundversorgung bzw. Netzbereitstellung an, auch wenn kein Verbrauch stattfindet. Der Smart Meter misst in diesem Fall Null- oder Minimalwerte. Wichtig ist, Leerstandszeiträume sauber zu dokumentieren, um spätere Abrechnungsdiskussionen zu vermeiden.
Typische Fehlerquellen und Haftungsfragen
Häufige Probleme entstehen nicht durch den Smart Meter selbst, sondern durch:
abgelaufene Eichfristen bei hausinternen Zählern,
falsche Zuordnung von Zählpunkten,
unklare Abgrenzung zwischen Allgemein- und Wohnungsverbrauch.
Bei Fehlmessungen haftet grundsätzlich der Messstellenbetreiber. Als Vermieter:in trägst du aber das Risiko, wenn du trotz erkennbarer Probleme weiter falsch abrechnest. Regelmäßige Kontrolle und saubere Dokumentation sind daher der beste Schutz vor Haftungsfragen.
Fazit: Was Vermieter:innen zu Smart Metern wissen sollten
Smart Meter sind für Vermieter:innen vor allem wesentlicher Teil der technischen Infrastruktur. Ihr Einbau ist gesetzlich teils vorgesehen und liegt z.B. bei Strom in der Verantwortung der Netzbetreiber. D.h. du musst ihn grundsätzlich dulden, ohne selbst Betreiber:in oder datenverantwortlich zu sein.
Gleichzeitig bieten Smart Meter klare praktische Vorteile wie weniger Ableseaufwand, nachvollziehbare Verbrauchsdaten und eine verlässliche Grundlage für moderne Energielösungen wie Photovoltaik, E-Mobilität oder Energiegemeinschaften. Richtig eingesetzt erhöhen sie Transparenz und reduzieren Streitpotenzial, etwa bei Abrechnungen oder Nutzerwechseln.
Nicht jede zusätzliche Messung oder Auswertung ist automatisch zulässig oder sinnvoll. Datenschutz, Eichfristen, korrekte Abrechnung und die saubere Trennung von Zuständigkeiten bleiben zentrale Pflichten für Vermieter:innen.
Unterm Strich gilt also, dass Smart Meter ein fester Bestandteil moderner Energieinfrastruktur sind. Wer die Rahmenbedingungen kennt und sie korrekt einordnet, nutzt ihre Vorteile ohne unnötige Risiken einzugehen.
Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema
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