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12.02.2026

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Lesedauer: 7 Minuten

Vermietung

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Klimaanlage in der Mietwohnung: Das müssen Vermieter wissen

Wann darf eine Klimaanlage eingebaut werden, wer zahlt und was gilt in Österreich? Erfahre, was Vermieter beachten müssen.

Johannes Reichl

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Johannes Reichl

Das Titelbild zeigt den Titel "Klimaanlage in der Mietwohnung", den Untertitel "Das müssen Vermieter wissen" sowie das Flatwise Logo.
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Immer mehr Sommer in Österreich fühlen sich an wie in Südeuropa. Heiß, trocken und kaum Abkühlung in der Nacht. Kein Wunder also, dass die Nachfrage nach Klimaanlagen auch in heimischen Mietwohnungen stark gestiegen ist. Viele Mieter:innen kühle Räume in ihren Wohnungen, während Vermieter:innen sich fragen, was rechtlich überhaupt erlaubt ist und wer am Ende die Kosten trägt.

Für dich als Vermieter:in kann das Thema gleich in mehrfacher Hinsicht interessant sein: Einerseits steigert eine smarte Klimatisierung den Wohnkomfort und damit den Wert deiner Immobilie. Andererseits gibt es rechtliche Hürden, Genehmigungen und finanzielle Fragen, die man kennen sollte, bevor man eine Entscheidung trifft.

In diesem Artikel erklären wir dir, was du als Vermieter:in in Österreich rund um den Einbau und Betrieb einer Klimaanlage beachten musst, von rechtlichen Grundlagen über Kosten bis zu Energieeffizienz und Förderungen.

Rechtliche Grundlagen in Österreich

Wenn es um den Einbau einer Klimaanlage in einer Mietwohnung geht, ist die rechtliche Lage in Österreich klar geregelt, aber oft weniger bekannt, als man denkt. Grundsätzlich gilt, dass eine bauliche Veränderung nur mit Zustimmung der Eigentümer:innen bzw. Vermieter:innen erfolgen darf. Eine Klimaanlage zählt in den meisten Fällen genau dazu, vor allem, wenn Wände durchbohrt oder Außenmodule angebracht werden.

Mieter:innen dürfen also nicht eigenmächtig eine fest installierte Klimaanlage einbauen. Sie müssen dich als Vermieter:in vorab um Erlaubnis bitten. Zustimmungspflichtig sind dabei alle baulichen Eingriffe, die über die normale Nutzung hinausgehen. Rechtlich fällt das unter § 9 Mietrechtsgesetz (MRG), der „wesentliche Veränderungen“ an Mietobjekten regelt. Für eine individuelle Einordnung, lasse dich unbedingt fachlich beraten.

Anders sieht es bei mobilen Klimageräten aus, die keine baulichen Anpassungen erfordern. Diese können Mieter:innen frei verwenden, ähnlich wie ein Heizlüfter oder ein Ventilator. Der Unterschied liegt also in der Art der Installation.

Wichtig: Bei Eigentumswohnungen muss zusätzlich auch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden, wenn die Außenfassade oder Gemeinschaftsflächen (z. B. Balkonaußenwand) betroffen sind. Das ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Neben der rechtlichen Zustimmung können auch behördliche Auflagen greifen, etwa in denkmalgeschützten Gebäuden, in Altbauten mit Fassadenzonen oder bei strengeren Lärmschutzvorgaben. Deshalb lohnt es sich, vorab bei der Gemeinde oder dem Magistrat nachzufragen, ob eine Bewilligung notwendig ist.

Lesetipp: Mehr zum Thema Denkmalschutz findest du im Artikel Immobilien mit Denkmalschutz

Eine Hand, die die Temperatur manuell an der Klimaanlage einstellt.
Eine Hand, die die Temperatur manuell an der Klimaanlage einstellt.
Eine Hand, die die Temperatur manuell an der Klimaanlage einstellt.

Kostenfrage: Wer zahlt was?

Die wohl häufigste Frage rund um Klimaanlagen in Mietwohnungen dreht sich wohl um die Kosten? Eine Antwort hierzu hängt davon ab, wer den Einbau veranlasst und wem die Anlage letztlich gehört.

Wenn die Initiative von den Mieter:innen ausgeht, zahlen in der Regel sie selbst Anschaffung, Einbau und Wartung. Wichtig ist aber, dass du ihnen die Installation vorher schriftlich erlaubst. Ohne deine Zustimmung riskieren Mieter:innen sogar, die Anlage auf eigene Kosten wieder entfernen zu müssen.

Willst du als Vermieter:in selbst in eine Klimaanlage investieren, kannst du die Kosten steuerlich als Investition in dein Objekt geltend machen – etwa über die Abschreibung (AfA). Damit schaffst du nicht nur mehr Komfort, sondern auch einen echten Mehrwert deiner Immobilie, was bei der Vermietung oder einem späteren Verkauf vorteilhaft sein kann.

Auch beim laufenden Betrieb ist zu unterscheiden:

  • Stromkosten trägt immer die Partei, die die Anlage nutzt, also meistens die Mieter:innen.

  • Wartungskosten fallen unter die Erhaltungskosten die üblicherweise du als Vermieter:in zu tragen hast, wenn es sich um eine fest verbaute Anlage handelt. Für ein mobiles Gerät, dass Mieter:innen selbst gekauft haben sind auch diese verantwortlich.

Tipp: Halte alle Vereinbarungen rund um Kosten, Einbau und Wartung schriftlich fest. So bist du als Vermieter:in auf der sicheren Seite, falls es später zu Unklarheiten kommt.

Energieeffizienz und Betriebskosten

Eine moderne Klimaanlage sorgt nicht nur für mehr Wohnkomfort, sondern kann, wenn sie richtig gewählt ist, auch energiesparend und umweltfreundlich arbeiten. Für Vermieter:innen ist das doppelt wichtig. Einerseits, weil niedrige Betriebskosten ein echtes Plus für Mieter:innen darstellen, andererseits, weil die Energieeffizienz langfristig den Wert und die Rentabilität einer Immobilie beeinflusst.

Neue Geräte müssen in der EU und damit auch in Österreich mit einem Energieeffizienzlabel versehen sein. Empfehlenswert sind Modelle mit Energieklasse A++ oder besser, da sie bei gleicher Kühlleistung deutlich weniger Strom verbrauchen. Besonders sparsam sind Inverter-Klimaanlagen, die ihre Leistung automatisch an den tatsächlichen Bedarf anpassen.

Neben der richtigen Auswahl spielt auch die regelmäßige Wartung eine große Rolle. Verschmutzte Filter und schlecht gewartete Anlagen erhöhen den Energieverbrauch und verringern die Lebensdauer. Für Vermieter:innen bedeutet das, dass Wartungspflichten im Mietvertrag eindeutig geregelt sein sollten, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Auch Nachhaltigkeit wird zunehmend wichtiger. In Österreich gibt es bereits mehrere Förderprogramme, etwa im Rahmen von klimaaktiv-Standards oder regionale Landesförderungen, die beim Tausch älterer Geräte oder dem Einbau energieeffizienter Anlagen unterstützen. Dadurch lassen sich Anschaffungs- oder Installationskosten spürbar senken.

Tipp: Informiere dich bei deiner Landesregierung oder Gemeinde, ob Förderungen für energieeffiziente Klimatechnik verfügbar sind. Viele Programme gelten auch für Vermieter:innen!

Wertsteigerung durch Klimaanlagen

Eine gut geplante Klimaanlage kann den Wert einer Immobilie nachhaltig steigern. Gerade in Städten wie Wien oder Linz, wo Hitzetage zunehmen, zählt ein angenehmes Raumklima mittlerweile zu den wichtigsten Komfortfaktoren für Mieter:innen. Wohnungen mit fix installierter Klimaanlage wirken moderner, energieeffizienter und oft auch hochwertiger, ein klarer Pluspunkt bei Neuvermietung oder Verkauf.

Auch langfristig zahlt sich die Investition aus. Höhere Mieterzufriedenheit führt seltener zu Wechseln, und gut ausgestattete Objekte lassen sich meist zu besseren Konditionen vermieten. Wichtig ist jedoch, beim Einbau auf Lärmschutz, Optik der Fassade und fachgerechte Installation zu achten, um Konflikte mit Nachbar:innen oder Eigentümergemeinschaften zu vermeiden.

Lesetipp: Mehr zum Thema Lärmbelästigung findest du hier.

Tipp: Bewahre alle Unterlagen zur Installation, Wartung und Energieeffizienz gut auf. Sie dienen als Qualitätsnachweis und können bei einem Verkauf oder einer Wiedervermietung den Wert deiner Immobilie belegen.

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Checkliste für Vermieter:innen

Bevor du dich für den Einbau einer Klimaanlage entscheidest, prüfe diese Punkte:

  1. Zustimmungspflichten nach MRG und ggf. WEG klären

  2. Schriftliche Vereinbarung mit Mieter:innen über Einbau und Kosten treffen

  3. Energieeffizienzklasse und mögliche Förderungen prüfen

  4. Standortwahl für Innen- und Außengerät sorgfältig planen

  5. Fachfirma für Planung, Montage und Wartung beauftragen

  6. Laufende Wartung und Betrieb dokumentieren

Fazit

Klimaanlagen werden in Österreichs Mietwohnungen immer gefragter und das aus gutem Grund. Sie erhöhen den Wohnkomfort, senken durch energieeffiziente Technik langfristig die Betriebskosten und können den Immobilienwert steigern. Für Vermieter:innen bedeutet das aber auch, rechtliche Vorgaben und Zustimmungen nach MRG und WEG genau zu kennen, bevor eine Installation erfolgt.

Mit einer klaren Absprache mit Mieter:innen, sorgfältiger Planung und der Wahl einer energieeffizienten Anlage lässt sich das Thema Klimaanlage unkompliziert und nachhaltig umsetzen. Flatwise unterstützt dich dabei, alle wichtigen Informationen, Fristen und Dokumente zentral im Blick zu behalten – damit Verwaltung einfach bleibt.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Dürfen Mieter:innen in Österreich einfach eine Klimaanlage einbauen?

Wer bezahlt die Anschaffung und Installation?

Braucht man auch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft?

Gibt es Förderungen für energieeffiziente Klimaanlagen?

Wie können Wartung und Betrieb geregelt werden?

Dürfen Mieter:innen in Österreich einfach eine Klimaanlage einbauen?

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Gibt es Förderungen für energieeffiziente Klimaanlagen?

Wie können Wartung und Betrieb geregelt werden?

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Wie können Wartung und Betrieb geregelt werden?

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Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte wende dich bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen an eine qualifizierte Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Weitere Hinweise und der vollständige Haftungsausschluss sind im Impressum einsehbar.

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