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16.01.2026

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Lesedauer: 12 Minuten

Vermietung

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Schlüsselmanagement in Mietwohnungen: Das müssen Vermieter wissen

Wie viele Schlüssel muss ich als Vermieter übergeben? Darf ich einen behalten? Alles zu Rechten, Pflichten & Verlust bei Mietwohnungen in Österreich erklärt.

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Das Titelbild zeigt den Titel "Schlüsselmanagement in Mietwohnungen", den Untertitel "Das müssen Vermieter in Österreich wissen" sowie das Flatwise Logo.
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Schlüsselmanagement klingt im ersten Moment banal. In der Praxis sorgt es jedoch regelmäßig für Diskussionen zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen. Ob zu wenige Schlüssel, fehlende Dokumentation oder Unsicherheit über das Zutrittsrecht – gerade bei Mietbeginn oder der Rückgabe entstehen schnell Konflikte.

Für dich als Vermieter:in in Österreich ist ein sauberes Schlüsselmanagement mehr als nur Organisation. Es ist ein rechtlich sensibles Thema, das eng mit dem Hausrecht, der Privatsphäre und der Haftung verknüpft ist. In diesem Artikel erfährst du praxisnah, wie du Schlüssel rechtssicher übergibst und typische Fehler vermeidest.

Was bedeutet Schlüsselmanagement bei Mietobjekten?

Schlüsselmanagement beschreibt den gesamten Lebenszyklus der Schlüssel rund um eine Mietwohnung: von der Anschaffung über die rechtssichere Übergabe bis zur Rückgabe bei Mietende. Dazu zählen:

  • Wohnungsschlüssel (exklusiver Bereich)

  • Haustürschlüssel (allgemeine Bereiche)

  • Zusatzschlüssel (Keller, Garage, Briefkasten, Müllraum)

Warum Schlüsselmanagement mehr ist als Organisation

Viele Vermieter:innen sehen Schlüsselmanagement rein praktisch. Wer bekommt wie viele Schlüssel und wo liegen sie. Tatsächlich geht es aber um mehr. Schlüssel stehen unmittelbar mit dem Besitzrecht der Mieter:innen in Verbindung. Sobald du eine Wohnung vermietest, geht das alleinige Nutzungsrecht an die Mieter:innen über. Das betrifft auch den Zugang zur Wohnung.

Ein unklar geregeltes Schlüsselmanagement kann daher schnell rechtliche Fragen aufwerfen. Darf der Vermieter noch einen Schlüssel behalten. Wann liegt eine unzulässige Zutrittsmöglichkeit vor. Und wer haftet, wenn ein Schlüssel verloren geht.

Abgrenzung zu Hausordnung und Mietvertrag

Schlüsselmanagement ist kein isoliertes Thema. Es hängt eng mit dem Mietvertrag und teilweise auch mit der Hausordnung zusammen. Während die Hausordnung meist regelt, wie Gemeinschaftsbereiche genutzt werden, sollte der Mietvertrag klar festhalten, welche Schlüssel übergeben werden und in welcher Anzahl.

Lesetipp: Je klarer die Regelung im Mietvertrag und Übergabeprotokoll ist, desto weniger Diskussionen hast du später im Alltag. Mehr dazu findest du im Artikel Mietvertrag richtig aufsetzen und im Artikel Übergabeprotokoll.

Im nächsten Abschnitt schauen wir uns an, wem die Schlüssel rechtlich gehören und welche Rechte und Pflichten Vermieter:innen und Mieter:innen in Österreich dabei haben.

Wem gehören die Schlüssel rechtlich

Eine der häufigsten Fragen im Zusammenhang mit Schlüsselmanagement lautet: Gehören die Schlüssel dem Vermieter oder den Mieter:innen? Die Antwort ist im österreichischen Mietrecht klarer, als viele denken, wird in der Praxis aber oft falsch interpretiert.

Eigentum am Schlüssel vs. Nutzungsrecht an der Wohnung

Rein rechtlich bleibt der Schlüssel als Gegenstand im Eigentum des Vermieters. Entscheidend ist aber etwas anderes. Mit der Übergabe der Wohnung überträgst du den Mieter:innen das alleinige Nutzungsrecht an den gemieteten Räumen. Dieses Nutzungsrecht umfasst auch den exklusiven Zugang zur Wohnung. Sprich der Schlüssel ist Teil der Gebrauchsüberlassung der Wohnung, entscheidend ist daher nicht das Eigentum am Schlüssel, sondern das Hausrecht der Mieter:innen.

Das bedeutet: Auch wenn dir der Schlüssel „gehört“, dürfen nur die Mieter:innen bestimmen, wer die Wohnung betritt. Der Schlüssel ist also Mittel zum Zweck.

Was das für dich als Vermieter:in bedeutet

Sobald das Mietverhältnis beginnt, darfst du die Wohnung nicht mehr ohne Zustimmung der Mieter:innen betreten. Das gilt unabhängig davon, ob du noch einen Schlüssel besitzt oder nicht. Ein zurückbehaltener Schlüssel ändert nichts am Hausrecht der Mieter:innen.

In der Praxis heißt das:

  • Du darfst keinen freien Zugang zur Wohnung haben

  • Zutritt ist nur mit Einwilligung oder in echten Notfällen erlaubt

  • Auch gut gemeinte Kontrollgänge sind unzulässig

Silberne und goldene Schlüssel liegen auf einem Tisch.
Silberne und goldene Schlüssel liegen auf einem Tisch.
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Ausnahmefälle und Notfälle

Es gibt Situationen, in denen ein Zutritt ohne vorherige Zustimmung gerechtfertigt sein kann. Das betrifft ausschließlich akute Notfälle. Ein Wasserrohrbruch, Brandgefahr oder ähnliche Situationen, bei denen ein sofortiges Eingreifen notwendig ist, sind klassische Beispiele.

Wichtig: Ein Notfall ist kein geplanter Termin und kein organisatorisches Problem. Eine Besichtigung, Reparatur oder Kontrolle zählt nicht dazu.

Rolle des Mietvertrags

Auch wenn vieles klar geregelt ist, solltest du das Thema Schlüssel im Mietvertrag sauber abbilden. Dabei geht es weniger um Besitzfragen, sondern um Transparenz. Welche Schlüssel werden übergeben, wie viele und für welche Bereiche.

Im nächsten Abschnitt klären wir, wie viele Schlüssel du Mieter:innen zur Verfügung stellen solltest und wo in der Praxis realistische Grenzen liegen.

Wie viele Schlüssel müssen Vermieter zur Verfügung stellen

Es gibt in Österreich keine starre gesetzliche Regelung zur Anzahl. Es gilt der Grundsatz der Angemessenheit.

Die Faustregel für die Praxis:

  • Pro Bewohner:in: Mindestens ein Set (Wohnung + Haustür).

  • Zusatzbedarf: Auch für Single-Haushalten kann ein zweiter Satz durchaus als angemessen angesehen werden (für Notfälle/Vertrauenspersonen).

  • Standard: In der Regel werden bei einer 2-Zimmer-Wohnung 2 bis 3 vollständige Schlüsselsets übergeben.

Tipp: Mieter:innen dürfen auf eigene Kosten Schlüssel nachmachen lassen (außer bei geschützten Schließanlagen), müssen diese aber bei Auszug melden bzw. übergeben.

Zusatzschlüssel und Kostenfrage

Häufig wünschen sich Mieter:innen zusätzliche Schlüssel. Etwa für Betreuungspersonen, Kinder oder Reinigungskräfte. Hier gilt: Du musst nicht unbegrenzt zusätzliche Schlüssel auf eigene Kosten bereitstellen.

In vielen Fällen ist es zulässig, dass Mieter:innen weitere Schlüssel selbst nachmachen lassen. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um eine gesperrte Schließanlage handelt und keine vertragliche Einschränkung besteht.

Tipp: Regel im Mietvertrag klar, wie mit Zusatzschlüsseln umgegangen wird und wer die Kosten trägt. Das erspart spätere Diskussionen.

Schlüsselübergabe rechtssicher dokumentieren

Der größte Fehler vieler Vermieter:innen ist eine mündliche Übergabe. Ohne Nachweis bleibst du im Schadensfall auf den Kosten sitzen.

Das gehört ins Übergabeprotokoll:

  1. Genaue Anzahl: Wie viele Schlüssel wurden übergeben?

  2. Bezeichnung: Welcher Schlüssel sperrt was (z.B. "Marke EVVA, Nummer 12345")?

  3. Zustand: Sind Schlüssel beschädigt oder verbogen?

  4. Unterschrift: Beide Parteien müssen den Erhalt quittieren.

Lesetipp: Übergabeprotokoll für Mietwohnungen in Österreich

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Typische Fehler bei der Schlüsselübergabe

Viele Vermieter:innen machen hier immer wieder dieselben Fehler. Dazu gehört etwa, Schlüssel nur grob zu erwähnen oder pauschal von „allen Schlüsseln“ zu sprechen. Auch fehlende Unterschriften oder nachträgliche Änderungen sind problematisch.

Ein weiterer häufiger Fehler ist, Ersatzschlüssel nicht zu dokumentieren. Auch diese zählen zur übergebenen Schlüsselanzahl und müssen später wieder retourniert werden.

Digitale Dokumentation als Vorteil

Immer mehr Vermieter:innen arbeiten digital. Das hat auch beim Schlüsselmanagement Vorteile. Digitale Übergabeprotokolle mit Upload-Möglichkeit für Fotos und klare Auflistungen sorgen für Übersicht und langfristige Nachvollziehbarkeit.

Tipp: Dokumentiere die Schlüsselübergabe immer gemeinsam mit der Wohnungsübergabe. So bleibt alles in einem Vorgang sauber erfasst.

Im nächsten Abschnitt klären wir eine besonders heikle Frage. Darf der Vermieter einen Wohnungsschlüssel behalten oder ist das grundsätzlich unzulässig?

Darf der Vermieter einen Wohnungsschlüssel behalten

Diese Frage sorgt immer wieder für Unsicherheit. Viele Vermieter:innen gehen davon aus, dass ein zurückbehaltener Schlüssel aus praktischen Gründen erlaubt ist. Etwa für Reparaturen oder Notfälle.

Grundsatz: Kein freier Zugang für Vermieter

Mit Beginn des Mietverhältnisses haben die Mieter:innen das alleinige Hausrecht an der Wohnung. Das bedeutet, dass du als Vermieter:in keinen freien Zugang mehr haben darfst. Ein zurückbehaltener Wohnungsschlüssel ist daher grundsätzlich unzulässig, wenn die Mieter:innen dem nicht ausdrücklich zustimmen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schlüssel tatsächlich verwendet wird oder nur „für den Fall der Fälle“ aufbewahrt wird. Allein die Möglichkeit eines jederzeitigen Zutritts kann bereits problematisch sein.

Zustimmung der Mieter:innen

Ein Wohnungsschlüssel darf nur dann beim Vermieter verbleiben, wenn die Mieter:innen dem freiwillig zustimmen. Diese Zustimmung sollte klar und nachvollziehbar erfolgen. Am besten schriftlich und ohne Druck.

Wichtig ist, dass die Zustimmung jederzeit widerrufen werden kann. Sobald die Mieter:innen den Schlüssel zurückverlangen, musst du ihn aushändigen.

Notfälle sind kein Freibrief

Oft wird argumentiert, dass ein Schlüssel für Notfälle notwendig sei. In der Praxis ist das kein ausreichender Grund, einen solchen einfach einzubehalten. Auch ohne eigenen Schlüssel darfst du bei einem echten Notfall oder Gefahr in Verzug (notfalls mit Türöffnung) die Wohnung betreten, etwa bei akuter Gefahr für das Gebäude oder andere Bewohner:innen.

Wichtig: Ein geplanter Handwerkertermin oder eine Besichtigung ist kein Notfall. Zutritt ist hier nur mit vorheriger Zustimmung der Mieter:innen erlaubt.

Besserer Umgang mit Notfällen

Statt selbst einen Schlüssel zu behalten, ist es sinnvoller, im Vorfeld klare Absprachen zu treffen. Manche Mieter:innen hinterlegen freiwillig einen Schlüssel bei Nachbar:innen oder Vertrauenspersonen. Das ist rechtlich unproblematisch und respektiert das Hausrecht.

Tipp: Verzichte grundsätzlich darauf, Wohnungsschlüssel aufzubewahren. Klare Prozesse und gute Kommunikation sind die bessere Lösung.

Im nächsten Abschnitt schauen wir uns an, was passiert, wenn ein Schlüssel verloren geht und wer in Österreich in welchem Fall haftet.

Verlust von Schlüsseln in Mietwohnung

Ein verlorener Schlüssel ist für viele Vermieter:innen ein sensibles Thema. Vor allem dann, wenn unklar ist, wer haftet und ob gleich das gesamte Schloss oder sogar eine Schließanlage getauscht werden muss. In Österreich kommt es dabei stark auf den Einzelfall an.

Wer haftet bei Schlüsselverlust

Grundsätzlich gilt: Verliert ein:e Mieter:in einen Schlüssel, haftet diese Person für den entstandenen Schaden. Entscheidend ist aber, ob überhaupt ein Schaden vorliegt. Nicht jeder Schlüsselverlust rechtfertigt automatisch einen Austausch von Schloss oder Anlage.

Bei einem einzelnen Wohnungsschlüssel ohne Hinweis auf Adresse oder Objekt liegt oft kein akutes Sicherheitsrisiko vor. In solchen Fällen ist ein sofortiger Austausch meist nicht verhältnismäßig.

Wann ein Austausch gerechtfertigt ist

Anders sieht es aus, wenn durch den verlorenen Schlüssel ein reales Sicherheitsrisiko besteht. Das kann der Fall sein, wenn

  • der Schlüssel einer Schließanlage zugeordnet werden kann

  • der Verlust gemeinsam mit einem Adresshinweis erfolgt ist

  • mehrere Schlüssel gleichzeitig verloren wurden

In solchen Situationen kann der Austausch des Schlosses oder von Teilen der Schließanlage gerechtfertigt sein.

Lesetipp: Haustürschloss tauschen in Mietwohnungen in Österreich

Kosten und Verhältnismäßigkeit

Als Vermieter:in darfst du nicht automatisch die teuerste Lösung wählen. Die Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Risiko stehen. Ein kompletter Austausch einer Schließanlage ist nur dann zulässig, wenn keine mildere Maßnahme ausreicht.

Gerade bei Mehrparteienhäusern kann das schnell teuer werden. Umso wichtiger ist eine saubere Abwägung und Dokumentation der Entscheidung.

Rolle von Kaution und Versicherung

Kosten, die durch den Schlüsselverlust entstehen, können grundsätzlich mit der Kaution verrechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Schaden nachvollziehbar ist und tatsächlich entstanden ist.

In manchen Fällen greift auch eine private Haftpflichtversicherung der Mieter:innen. Das solltest du im Gespräch offen ansprechen, bevor es zu unnötigen Konflikten kommt.

Tipp: Prüfe immer zuerst, ob ein Schlosswechsel wirklich notwendig ist. Eine überzogene Maßnahme kann rechtlich angreifbar sein.

Im nächsten Abschnitt gehen wir auf Sonderfälle wie Schließanlagen ein und erklären, worauf du bei Mehrparteienhäusern besonders achten solltest.

Schließanlagen und Sonderfälle

Schließanlagen bringen beim Schlüsselmanagement eine zusätzliche Ebene an Komplexität. Vor allem in Mehrparteienhäusern können einzelne Schlüssel mehrere Bereiche öffnen. Genau deshalb gelten hier strengere Maßstäbe bei Verlust, Nachmachen und Kosten.

Was eine Schließanlage besonders macht

Bei einer Schließanlage öffnet ein Schlüssel nicht nur eine einzelne Tür, sondern oft auch Haustüren, Kellerbereiche oder Gemeinschaftsräume. Dadurch erhöht sich das Sicherheitsrisiko deutlich, wenn ein Schlüssel verloren geht.

Zusätzlich sind Schließanlagen in der Regel gesperrt. Das bedeutet, Schlüssel können nicht einfach nachgemacht werden, sondern nur über den Hersteller oder eine autorisierte Stelle.

Verantwortung von Vermieter:innen

Als Vermieter:in bist du dafür verantwortlich, den Überblick über die Schließanlage zu behalten. Dazu gehört, zu wissen, wie viele Schlüssel im Umlauf sind und wer sie erhalten hat. Gerade bei älteren Anlagen fehlt diese Übersicht häufig.

Eine vollständige Dokumentation ist hier besonders wichtig. Ohne sie wird es im Schadensfall schwierig, Kosten korrekt zuzuordnen.

Schlüsselverlust bei Schließanlagen

Geht ein Schlüssel einer Schließanlage verloren, ist die Situation meist ernster als bei einem einfachen Wohnungsschlüssel. Je nach Aufbau der Anlage kann ein Austausch einzelner Zylinder oder sogar der gesamten Anlage notwendig werden.

Auch hier gilt aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nicht jeder Verlust rechtfertigt automatisch den Austausch aller Zylinder.

Wichtig: Eine pauschale Weiterverrechnung hoher Kosten ohne konkrete Risikoanalyse ist rechtlich heikel.

Zusatzschlüssel bei Schließanlagen

Zusatzschlüssel können bei Schließanlagen meist nur mit Sicherungskarte bestellt werden. Wer die Kosten trägt, sollte klar geregelt sein. In der Praxis ist es üblich, dass Mieter:innen zusätzliche Schlüssel selbst bezahlen.

Tipp: Halte im Mietvertrag fest, ob und unter welchen Bedingungen Zusatzschlüssel für eine Schließanlage angefordert werden dürfen.

Im nächsten Abschnitt geht es um die Schlüsselrückgabe bei Mietende und darum, was vollständig zurückgegeben werden muss und wie du mit fehlenden Schlüsseln umgehst.

Schlüsselrückgabe bei Mietende

Mit dem Ende des Mietverhältnisses wird das Thema Schlüssel noch einmal besonders relevant. Jetzt zeigt sich, ob das Schlüsselmanagement während der Mietdauer sauber gehandhabt wurde oder nicht. Für dich als Vermieter:in ist eine klare Rückgabe entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Was bei der Rückgabe zurückgegeben werden muss

Grundsätzlich müssen alle Schlüssel zurückgegeben werden, die bei Mietbeginn übergeben oder während der Mietzeit zusätzlich ausgegeben wurden. Das betrifft Wohnungsschlüssel ebenso wie Haustür, Keller, Garage oder sonstige Nebenräume.

Wichtig ist dabei die Vollständigkeit. Auch nachgemachte Schlüssel zählen zur Rückgabepflicht, selbst wenn sie nicht mehr genutzt wurden.

Dokumentation bei der Wohnungsrückgabe

Idealerweise erfolgt die Schlüsselrückgabe gemeinsam mit der Wohnungsübergabe. Im Rückgabeprotokoll sollte festgehalten werden, wie viele Schlüssel tatsächlich retourniert wurden und ob Abweichungen bestehen.

Fehlende Schlüssel sollten sofort dokumentiert werden. Eine nachträgliche Diskussion ist deutlich schwieriger zu führen.

Tipp: Verwende für Übergabe und Rückgabe dasselbe Protokollsystem. So bleiben Anzahl und Art der Schlüssel vergleichbar.

Umgang mit fehlenden Schlüsseln

Fehlen bei Mietende Schlüssel, darfst du als Vermieter:in Kosten geltend machen. Auch hier gilt wieder der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nicht jeder fehlende Schlüssel rechtfertigt automatisch einen Schlosswechsel.

Entscheidend ist, ob durch den fehlenden Schlüssel ein Sicherheitsrisiko besteht. Erst dann kommen Austauschkosten in Betracht, die mit der Kaution verrechnet werden können.

Typische Fehler beim Schlüsselmanagement

Viele Probleme lassen sich vermeiden, wenn einige klassische Fehler nicht gemacht werden. Dazu zählen vor allem unklare Absprachen, fehlende Dokumentation und überzogene Reaktionen bei Verlusten.

Häufige Fehler sind unter anderem

  • keine genaue Auflistung der übergebenen Schlüssel

  • fehlende Regelung zu Zusatzschlüsseln

  • unberechtigtes Zurückbehalten von Wohnungsschlüsseln

  • vorschneller Austausch von Schlössern ohne Risikoabwägung

Fazit

Schlüsselmanagement in Mietwohnungen ist kein Nebenthema, sondern ein wichtiger Bestandteil einer sauberen Vermietung. Klare Regelungen, gute Dokumentation und ein faires Vorgehen bei Sonderfällen schützen dich vor unnötigen Konflikten und Kosten.

Wenn du von Beginn an strukturiert vorgehst, sparst du dir im Alltag viel Zeit und Ärger. Genau hier liegt der größte Hebel für private Vermieter:innen in Österreich.

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Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Wie viele Schlüssel muss ich meinen Mieter:innen mindestens geben?

Darf ich als Vermieter:in einen Ersatzschlüssel für Notfälle behalten?

Wer zahlt, wenn ein Schlüssel verloren geht?

Dürfen Mieter:innen Schlüssel einfach nachmachen lassen?

Was passiert, wenn bei der Rückgabe Schlüssel fehlen?

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Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte wende dich bei rechtlichen Fragen oder individuellen Anliegen an eine qualifizierte Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nutzung der Informationen entstehen, ist, soweit zulässig, ausgeschlossen. Weitere Hinweise und der vollständige Haftungsausschluss sind im Impressum einsehbar.

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