Winterdienst
Der Winterdienst bezeichnet die Verpflichtung zur Räumung und Streuung von Gehsteigen und Gehwegen entlang einer Liegenschaft bei Schnee und Glatteis zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
Der Winterdienst bezeichnet die Verpflichtung zur Räumung und Streuung von Gehsteigen und Gehwegen entlang einer Liegenschaft bei Schnee und Glatteis zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit.