Wiederkaufsrecht
Das Wiederkaufsrecht ist ein vertraglich vereinbartes und verbüchertes Recht des Verkäufers, die Immobilie unter definierten Bedingungen zurückzuerwerben.
Das Wiederkaufsrecht ist ein vertraglich vereinbartes und verbüchertes Recht des Verkäufers, die Immobilie unter definierten Bedingungen zurückzuerwerben.