Wohngebrauchsrecht
Das Wohngebrauchsrecht ist ein höchstpersönliches, nicht übertragbares und unvererbliches Gebrauchsrecht an einer fremden Sache, das dem Berechtigten die Nutzung einer Wohnung oder von Teilen eines Gebäudes zur Deckung seines persönlichen Wohnbedarfs sowie jenes seines Haushalts gestattet. Im Gegensatz zum Fruchtgenuss umfasst das Wohngebrauchsrecht keine wirtschaftliche Nutzung und kann als persönliche Dienstbarkeit (Servitut) zur Sicherung der Rechtsstellung im Grundbuch eingetragen werden.