Vorkaufrecht
Das Recht zum Kauf zu gleichen Bedingungen wie Dritte. Dieses recht ist vertraglich oder gesetzlich geregelt und muss im Grundbuch eingetragen werden.
Das Recht zum Kauf zu gleichen Bedingungen wie Dritte. Dieses recht ist vertraglich oder gesetzlich geregelt und muss im Grundbuch eingetragen werden.