Recht

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Vormerkung (Grundbuch)

Die Vormerkung ist eine Grundbucheintragung, die den bedingten Erwerb, die Übertragung oder die Löschung eines dinglichen Rechts bewirkt. Sie dient der Rangwahrung, wenn zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht alle für eine Einverleibung erforderlichen Urkunden in der notwendigen Form vorliegen (z. B. eine fehlende Unbedenklichkeitsbescheinigung). Durch die spätere Rechtfertigung wird die Vormerkung rückwirkend zur Einverleibung und sichert dem Berechtigten den Rangzeitpunkt des ursprünglichen Antrags.

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