Vollausnahme MRG
Nichtanwendunngsgebiet des MRG. Hierunter fallen Immobilien, die vollständig aus dem Geltungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) ausgenommen sind. In diesen Fällen gilt das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Dies betrifft insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Ferienwohnungen oder Dienstwohnungen.