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Übergabevertrag

Der Übergabevertrag ist ein Rechtsgeschäft, durch das eine Liegenschaft (meist im Familienkreis) gegen eine Gegenleistung übertragen wird, die den Verkehrswert nicht erreicht (gemischte Schenkung). Im Gegensatz zum reinen Kaufvertrag umfasst die Gegenleistung oft versorgungsrechtliche Komponenten wie ein Wohnungsgebrauchsrecht, ein Belastungs- und Veräußerungsverbot oder ein Ausgedinge (Pflegeverpflichtung). Die grundbücherliche Durchführung erfolgt mittels Einverleibungsbewilligung (Aufsandungserklärung), wobei steuerrechtlich die Grunderwerbsteuer oft begünstigt auf Basis des Grundstückswertes berechnet wird.

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