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Übernahmevertrag

Der Übernahmevertrag bewirkt den vollständigen Übergang der Rechtsposition einer Vertragspartei auf einen neuen Rechtsträger (Vertragsübernahme). Im Immobilienwesen ist er zentral beim Erwerb vermieteter Objekte, denn gemäß MRG bzw. ABGB tritt der Erwerber in bestehende Mietverträge ein. Während die Einzelrechtsnachfolge bei Forderungen und Schulden getrennt geregelt ist, ermöglicht der Übernahmevertrag die Gesamtnachfolge in das gesamte Bündel an Rechten und Pflichten. Für die Wirksamkeit gegenüber dem verbleibenden Vertragspartner (z. B. dem Mieter) ist bei rechtsgeschäftlicher Übernahme grundsätzlich dessen Zustimmung erforderlich, sofern keine gesetzliche Eintrittsautomatik greift.

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