Überbelag
Der Überbelag bezeichnet im Mietrecht eine Nutzung des Mietgegenstandes durch eine Personenzahl, welche die bauliche Kapazität oder die ortsübliche Belegungsdichte der Räumlichkeiten signifikant überschreitet und dadurch eine unzumutbare Belastung der Substanz oder eine Störung des Hausfriedens bewirkt. Ein qualifizierter Überbelag kann, sofern er die Interessen des Vermieters oder der anderen Hausbewohner erheblich beeinträchtigt einen gerichtlichen Kündigungsgrund darstellen.