Recht

Betriebskostenkatalog MRG (§§ 21–24 MRG)

Der Betriebskostenkatalog MRG (§§ 21–24 MRG) ist die taxative (abschließende) Aufzählung der Kostenpositionen gemäß § 21 MRG, die im Vollanwendungsbereich auf den Mieter:innen überwälzt werden darf. (z. B. Wasser, Müll, Versicherung). Zu den delegierbaren Positionen zählen insbesondere Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Schädlingsbekämpfung, Beleuchtung, Feuerversicherung und Haftpflichtversicherung, die Hausreinigung sowie die Kosten für die Hausverwaltung (Verwaltungshonorar). Nicht im Katalog enthaltene Kosten, wie etwa Reparaturrücklagen oder Erhaltungsarbeiten am Gebäude.

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