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Betriebskosten

Betriebskosten sind jene laufenden Ausgaben, die Eigentümer:innen durch das Eigentum an der Liegenschaft oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes, der Anlagen und des Grundstücks entstehen. Im Mietrecht (insb. § 21 MRG) ist abschließend geregelt, welche Positionen (z. B. Wasser, Müll, Versicherung, Hausreinigung) auf Mieter:innen umgelegt werden dürfen. Sie sind strikt von den Instandhaltungskosten abzugrenzen und werden üblicherweise jährlich abgerechnet. Siehe auch Betriebskostenkatalog

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