Anmerkung (Grundbuch)
Die Anmerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die dazu dient, rechtlich erhebliche Tatsachen oder persönliche Verhältnisse einer Person ersichtlich zu machen. Im Gegensatz zur Einverleibung begründet sie selbst keine dinglichen Rechte, löst aber wichtige Rechtswirkungen gegenüber Dritten aus. Typische Beispiele sind die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, die Anmerkung…