Anmerkung der Rangordnung
Eigentümer:innen können für die beabsichtigte Veräußerung oder Verpfändung im Grundbuch die Rangordnung anmerken lassen. Die Anmerkung verliert nach einem Jahr ihre Wirksamkeit, siehe Rangordnung und Rangprinzip.
Eigentümer:innen können für die beabsichtigte Veräußerung oder Verpfändung im Grundbuch die Rangordnung anmerken lassen. Die Anmerkung verliert nach einem Jahr ihre Wirksamkeit, siehe Rangordnung und Rangprinzip.