Anliegerleistungen
Bei Anliegerleistungen handelt es sich um von Grundeigentümer:innen an die Gemeinde vor Erteilung einer Baubewilligung zu leistende Beiträge zu den Kosten der Erwerbung und Herstellung der vorgelagerten Verkehrsflächen.
Bei Anliegerleistungen handelt es sich um von Grundeigentümer:innen an die Gemeinde vor Erteilung einer Baubewilligung zu leistende Beiträge zu den Kosten der Erwerbung und Herstellung der vorgelagerten Verkehrsflächen.