HilfeAnliegerRechtRechtRechtAnliegerAnlieger sind Eigentümer:innen unmittelbar angrenzender Grundstücke. Im Baubewilligungsverfahren kommt Anrainern unter definierten Voraussetzungen Parteistellung zu, um subjektiv-öffentliche Rechte geltend zu machen.Zum vorherigen BegriffVorherigerZum vorherigen BegriffZum nächsten BegriffNächsterZum nächsten Begriff