Recht
Abteilung oder Grundabteilung
Unter der Abteilung oder Grundabteilung versteht man die Änderung des Gutbestandes eines Grundbuchskörpers durch Abschreibung von Grundstücken oder Teilen von solchen, also jede Verkleinerung oder Vergrößerung.
Recht
Unter der Abteilung oder Grundabteilung versteht man die Änderung des Gutbestandes eines Grundbuchskörpers durch Abschreibung von Grundstücken oder Teilen von solchen, also jede Verkleinerung oder Vergrößerung.