Finanzen

Abschreibung für Abnutzung (AfA)

Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) beschreibt die steuerliche Berücksichtigung der Wertminderung von Gebäuden. Bei Vermietung und Verpachtung von Wohngebäuden beträgt der Regelsatz 1,5 % pro Jahr. Grund und Boden sind von der AfA ausgenommen.

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