Abschreibung für Abnutzung (AfA)
Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) beschreibt die steuerliche Berücksichtigung der Wertminderung von Gebäuden. Bei Vermietung und Verpachtung von Wohngebäuden beträgt der Regelsatz 1,5 % pro Jahr. Grund und Boden sind von der AfA ausgenommen.