Recht

Abtretung von Forderungen (Immobilien)

Abtretung von Forderungen bezeichnet den vertraglichen Übergang einer bestehenden Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar), ohne dass sich der Inhalt des Schuldverhältnisses ändert. Im Hypothekarkreditwesen dient sie primär der Besicherung von Darlehen, indem künftige Ansprüche des Kreditnehmers, etwa aus Mieterträgen oder Lebensversicherungen, zur Befriedigung der Kreditforderung an das finanzierende Institut übertragen werden

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