Recht

Recht

Recht

Abtretung von Forderungen (Immobilien)

Abtretung von Forderungen bezeichnet den vertraglichen Übergang einer bestehenden Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar), ohne dass sich der Inhalt des Schuldverhältnisses ändert. Im Hypothekarkreditwesen dient sie primär der Besicherung von Darlehen, indem künftige Ansprüche des Kreditnehmers, etwa aus Mieterträgen oder Lebensversicherungen, zur Befriedigung der Kreditforderung an das finanzierende Institut übertragen werden

Bau

Vermietung

Vermarktung

Recht

Finanzen

Steuern

Einführung

Gebäude & Einheiten

Mieter

Dokumente

Adressbuch

Finanzen

Berichte

Fristen

Content

Content

Funktionen

Ressourcen