Recht

A-Blatt

Das A-Blatt ist der erste Teil einer Grundbuchseinlage. Das A1-Blatt führt die Grundstücksnummern, Flächen und Benützungsarten auf. Das A2-Blatt verzeichnet mit dem Eigentum verbundene Rechte (z. B. Servitute) sowie öffentlich-rechtliche Beschränkungen.

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