HilfeB-BlattRechtRechtRechtB-BlattDas B-Blatt ist der zweite Teil der Grundbuchseinlage, der die Eigentumsverhältnisse dokumentiert. Es weist Eigentümer, Anteilsgrößen und den Rechtstitel des Erwerbs (z. B. Kaufvertrag) aus.Zum vorherigen BegriffVorherigerZum vorherigen BegriffZum nächsten BegriffNächsterZum nächsten Begriff