Auswechslungsplan
Bei einer Abweichung vom bereits genehmigten Einreichplan, ist bei der Baubehörde um neuerliche Bewilligung anzusuchen, ein Auswechslungsplan vorzulegen. Dabei müssen alle Änderungen dargestellt werden.
Bei einer Abweichung vom bereits genehmigten Einreichplan, ist bei der Baubehörde um neuerliche Bewilligung anzusuchen, ein Auswechslungsplan vorzulegen. Dabei müssen alle Änderungen dargestellt werden.