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26.09.2025

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Undichte Fenster in Mietwohnung: Was Vermieter in Österreich wissen müssen

Fenster undicht? Erfahre als Vermieter:in in Österreich, welche Pflichten du hast – inkl. Praxis-Tipps, rechtlicher Einordnung & Risiken.

Foto von Johannes Reichl

Veröffentlicht von

Johannes Reichl

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Das Titelbild zeigt den Titel "Undichte Fenster in Mietwohnung", den Untertitel "Was Vermieter in Österreich wissen müssen" sowie das Flatwise Logo.
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Undichte Fenster sind in Mietwohnungen ein häufiges Problem. Sie treiben nicht nur die Heizkosten in die Höhe, sondern können auch Schimmel begünstigen und zu Konflikten mit Mieter:innen führen. Für dich als Vermieter:in ist wichtig zu wissen, welche Pflichten du hast, wie du rechtlich richtig reagierst und welche Schritte du in der Praxis setzen solltest.

Warum undichte Fenster zum Problem werden können

Ein undichtes Fenster wirkt auf den ersten Blick wie eine Kleinigkeit. In der Praxis kann es aber schnell zu größeren Folgen führen:

  • Höhere Heizkosten, die Mieter:innen belasten

  • Zugluft und Feuchtigkeit, die Schimmel begünstigen können

  • Beschwerden oder rechtliche Schritte, wenn der Mangel bestehen bleibt

Das Thema betrifft dich also nicht nur aus technischer Sicht, sondern auch wirtschaftlich und rechtlich.

Wichtig: Reagierst du nicht rechtzeitig, riskierst du, dass Mieter:innen Ansprüche auf Mietzinsminderung oder Schadenersatz fordern.

Rechte und Pflichten von Vermieter:innen

Nach österreichischem Mietrecht bist du als Vermieter:in grundsätzlich für die Erhaltung der Wohnung im brauchbaren Zustand verantwortlich. Dazu zählen auch Fenster, weil sie wesentlich für die Benutzbarkeit der Wohnung sind. Werden sie undicht, ist das in der Regel dein Aufgabenbereich.

Allerdings gibt es Grenzen: Wenn Mieter:innen nachweislich unsachgemäß mit den Fenstern umgehen, kannst du die Kosten für eine Reparatur oder einen Austausch auf sie überwälzen.

Die Schwierigkeit liegt oft darin, zwischen gewöhnlicher Abnutzung und schuldhaftem Verhalten zu unterscheiden. Abnutzung ist Teil deiner Erhaltungspflicht, während schuldhafte Schäden von Mieter:innen zu tragen sind. Um hier Klarheit zu schaffen, ist es sinnvoll, bei strittigen Fällen eine fachliche Einschätzung einzuholen.

So gehst du in der Praxis richtig vor

Wenn dich eine Mängelmeldung erreicht, solltest du strukturiert vorgehen:

  1. Meldung dokumentieren

    Notiere dir Datum, Art des Mangels und am besten auch gleich ein Foto oder Video, das dir der/die Mieter:in zur Verfügung stellt.

  2. Schaden prüfen lassen

    Ziehe bei Unsicherheiten einen Fachbetrieb oder Sachverständigen hinzu. So kannst du besser einschätzen, ob es sich um gewöhnliche Abnutzung oder unsachgemäße Nutzung handelt.

  3. Entscheidung treffen: Reparatur oder Austausch

    Oft reicht ein Dichtungswechsel oder das Einstellen der Beschläge. Ist das Fenster stark beschädigt, wird ein Austausch nötig sein.

  4. Kommunikation mit Mieter:innen

    Informiere transparent, welche Schritte du setzt und wie lange die Reparatur dauern wird. Eine klare Kommunikation vermeidet Konflikte.

Vorbeugung: Fenster richtig warten lassen

Als Vermieter:in kannst du einiges tun, damit undichte Fenster gar nicht erst zum Problem werden. Besonders wirkungsvoll ist es, Fenster regelmäßig kontrollieren und warten zu lassen. Bei größeren Objekten kann sich ein Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb lohnen, der in regelmäßigen Abständen Beschläge prüft, Dichtungen tauscht und kleine Justierungen vornimmt. Auf diese Weise verhinderst du, dass aus einer kleinen Abweichung ein kostspieliger Schaden entsteht. Auch bei Wohnungsübergaben solltest du die Fenster genau unter die Lupe nehmen.

Lesetipp: Übergabeprotokoll für Vermieter – inkl. kostenloser Vorlage

Werden Mängel bereits beim Ein- oder Auszug dokumentiert, kannst du später leichter nachweisen, ob es sich um normale Abnutzung oder um unsachgemäße Nutzung handelt. Zusätzlich ist es sinnvoll, Mieter:innen kurze Hinweise zur Pflege zu geben, etwa dass Beschläge geölt oder Dichtungen ab und zu gereinigt werden sollten. Schon wenige Worte im Übergabeprotokoll oder ein kleines Infoblatt können hier einen Unterschied machen.

Tipp: Dokumentiere den Zustand der Fenster bei jeder Übergabe möglichst genau. Das erleichtert dir im Streitfall den Nachweis, wer für Schäden verantwortlich ist.

Risiken bei Untätigkeit

Wenn du auf Meldungen zu undichten Fenstern nicht reagierst, kann das erhebliche Folgen haben. Mieter:innen haben in Österreich die Möglichkeit, eine Mietzinsminderung gerichtlich geltend zu machen, solange der Mangel besteht. Hierzu belegt etwa ein Urteil des LGZ Wien, dass in einem solchen Fall eine Mietminderung von bis zu 20% angebracht sein kann. Zusätzlich können auch Schadenersatzforderungen drohen, wenn durch die Undichtigkeit Folgeschäden wie Feuchtigkeitsschäden oder Schimmel entstehen.

Lesetipp: Schimmel in der Wohnung - Ursachen erkennen und gezielt handeln.

Auch wirtschaftlich lohnt es sich nicht, das Problem aufzuschieben. Je länger Fenster undicht bleiben, desto größer wird der Schaden und desto wahrscheinlicher ist es, dass ein kompletter Austausch notwendig wird. Für dich als Vermieter:in bedeutet das ganz klar: Frühzeitiges Handeln ist nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell die deutlich bessere Option.

Ausblick: Was dich in Zukunft erwarten könnte

Undichte Fenster sind nur ein Beispiel dafür, wie wichtig die laufende Instandhaltung in der Vermietungspraxis ist. Auch auf gesetzlicher Ebene bewegt sich einiges. In den kommenden Jahren könnte es zusätzliche Anforderungen im Bereich Energieeffizienz geben, etwa durch strengere Vorgaben zu Sanierungen oder energetischen Mindeststandards. Gerade Fenster stehen dabei oft im Fokus, weil sie maßgeblich zur Energieeinsparung beitragen. Für dich als Vermieter:in heißt das, dass es sinnvoll ist, Entwicklungen im Mietrecht und in der Bauordnung aufmerksam zu verfolgen. Wer frühzeitig plant und Modernisierungen einkalkuliert, erspart sich später unangenehme Überraschungen.

Fazit

Undichte Fenster in einer Mietwohnung sind mehr als nur ein kleiner Mangel. Sie können hohe Kosten verursachen, zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen und das Verhältnis zu deinen Mieter:innen belasten. Als Vermieter:in bist du grundsätzlich verpflichtet, Fenster in einem brauchbaren Zustand zu erhalten. Wenn du Meldungen ernst nimmst, den Schaden fachlich prüfen lässt und die Schritte sauber dokumentierst, bist du rechtlich auf der sicheren Seite. Noch besser ist es, Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen: Regelmäßige Kontrollen, Wartungen, klare Übergabeprotokolle und transparente Kommunikation zahlen sich immer aus. So sicherst du nicht nur den Wert deiner Immobilie, sondern auch eine verlässliche und langfristig gute Mietbeziehung.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Wer muss in Österreich undichte Fenster in einer Mietwohnung reparieren?

Können Mieter:innen in Österreich eine Mietzinsminderung wegen undichter Fenster verlangen?

Wer zahlt in Österreich, wenn undichte Fenster durch unsachgemäße Nutzung beschädigt wurden?

Was sollten Vermieter:innen in Österreich tun, wenn ein:e Mieter:in undichte Fenster meldet?

Können undichte Fenster rechtliche Folgen für Vermieter:innen in Österreich haben?

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