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03.10.2025

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Vermietung

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Klingelschild wechseln in der Mietwohnung: Wer ist verantwortlich?

Klingelschild oder Namensschild in der Mietwohnung wechseln: Erfahre, wer in Österreich zuständig ist und welche Pflichten Vermieter:innen haben.

Foto von Johannes Reichl.

Veröffentlicht von

Johannes Reichl

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Das Titelbild zeigt den Titel "Klingelschild wechseln in der Mietwohnung", den Untertitel "Wer ist verantwortlich" sowie das Flatwise Logo.
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in kleines Detail mit großer Wirkung: Das Klingelschild an der Mietwohnung. Es sorgt dafür, dass Post ankommt, Besucher:innen die richtige Tür finden und ein gepflegtes Bild des Hauses entsteht. Doch wer ist eigentlich verantwortlich, wenn das Namensschild gewechselt werden muss, du als Vermieter:in oder die Mieter:innen selbst? Und wie sieht die Rechtslage in Österreich aus? In diesem Artikel erfährst du, was gilt und wie du das Thema ohne Streit mit Mieter:innen löst.

Warum das Thema Klingelschild wichtig ist

Ein richtig beschriftetes Klingelschild ist mehr als reine Formalität. Fehlt es oder ist es unleserlich, kann die Post nicht zugestellt werden, Besucher:innen finden die Wohnung nicht und das Haus macht einen ungepflegten Eindruck. Für dich als Vermieter:in ist es außerdem ein Thema, das Konflikte vermeiden kann. Gerade beim Einzug neuer Mieter:innen erwarten diese, dass ihr Name zeitnah am Klingelschild und Briefkasten erscheint. Verzögerst du den Austausch, sorgt das schnell für Unzufriedenheit.

Tipp: Stelle sicher, dass beim Einzug deiner Mieter:innen sowohl das Klingelschild als auch das Namensschild am Briefkasten rechtzeitig angepasst sind. Das schafft Vertrauen und verhindert Diskussionen.

Wer ist in Österreich für das Klingelschild verantwortlich?

In Österreich gilt grundsätzlich: Das Klingelschild ist Teil des Hauses und damit Sache der Vermieter:innen bzw. der Hausverwaltung. Ziehen neue Mieter:innen ein, musst du dafür sorgen, dass der Name korrekt angebracht wird. Gleiches gilt, wenn ein Schild beschädigt oder unlesbar wird.

Anders sieht es bei Namensänderungen während eines bestehenden Mietverhältnisses aus, etwa durch Heirat. Hier tragen in der Praxis oft die Mieter:innen selbst die Kosten, auch wenn die Anbringung in Absprache mit der Hausverwaltung oder Hausbetreuung erfolgt.

Nicht zu verwechseln ist das Klingelschild mit dem Namensschild an der Wohnungstür. Dieses gehört zur Mietsache und kann von Mieter:innen individuell gestaltet oder angebracht werden, solange es den Hausfrieden nicht stört bzw. nicht gegen die Hausordnung verstoßt.

Lesetipp: Lies auch unseren Artikel Wie pflege ich guten Kontakt zu meinen Mieter:innen?, um zu erfahren, wie klare Kommunikation solche Themen von Anfang an entspannt regeln kann.

Praxis: Wann Vermieter:innen das Schild wechseln müssen

Für dich als Vermieter:in gibt es klare Situationen, in denen du aktiv werden musst. Zieht ein neuer Mieter oder eine neue Mieterin ein, ist der Austausch des Namens am Klingelschild und Briefkasten deine Aufgabe. Gleiches gilt, wenn das bestehende Schild kaputtgeht oder unlesbar wird. In solchen Fällen ist es Teil deiner Erhaltungspflicht, ein funktionierendes und lesbares Schild zur Verfügung zu stellen.

Auch aus Imagegründen solltest du den Austausch nicht aufschieben. Ein gepflegtes und einheitliches Erscheinungsbild am Eingangsbereich macht einen professionellen Eindruck und stärkt das Vertrauen deiner Mieter:innen. Besonders in Mehrparteienhäusern fällt es negativ auf, wenn Namensschilder fehlen oder provisorisch handschriftlich angebracht werden.

Das Bild zeigt einen Lieferanten, der an einem Türschild klingelt.
Das Bild zeigt einen Lieferanten, der an einem Türschild klingelt.
Das Bild zeigt einen Lieferanten, der an einem Türschild klingelt.

Dürfen Mieter:innen das Klingelschild selbst austauschen?

Viele Mieter:innen würden am liebsten selbst ein neues Schild anbringen, vor allem wenn es schnell gehen soll. Rechtlich ist das aber heikel. Das Klingelschild gehört zur allgemeinen Liegenschaft und sollte daher nicht eigenmächtig von deinen Mieter:innen verändert werden. Ein selbst gebasteltes oder angeklebtes Schild mag praktisch erscheinen, widerspricht aber oft der Hausordnung oder den Vorgaben der Eigentümergemeinschaft.

Will ein:e Mieter:in dennoch ein individuelles Schild, sollte das immer mit dir oder der Hausverwaltung abgesprochen werden. So stellst du sicher, dass die Einheitlichkeit gewahrt bleibt und keine Schäden entstehen. Auch beim Namensschild am Briefkasten ist Vorsicht geboten: In der Praxis übernehmen zwar oft Mieter:innen den Austausch selbst, formal liegt die Verantwortung aber bei dir als Vermieter:in.

Tipp: Halte im Mietvertrag oder in der Hausordnung fest, wie der Austausch von Klingel- und Briefkastenschildern geregelt ist. Damit verhinderst du Missverständnisse und stellst sicher, dass die Verantwortung klar verteilt ist.

Kostenfrage: Wer zahlt für das Namensschild?

Die Kostenfrage ist einer der häufigsten Streitpunkte, wenn es um Klingel- oder Briefkastenschilder geht. Grundsätzlich gilt: Ziehen neue Mieter:innen ein, bist du als Vermieter:in verpflichtet, für ein korrektes und lesbares Schild zu sorgen. Die Kosten für die Erstanschaffung oder den Austausch nach einem Mieter:innenwechsel liegen daher bei dir.

Anders kann es aussehen, wenn Mieter:innen während des laufenden Mietverhältnisses eine Änderung wünschen, etwa nach einer Heirat oder Namensänderung. In der Praxis übernehmen in solchen Fällen oft die Mieter:innen die Kosten. Rechtlich gibt es hier Spielraum, weshalb eine klare Vereinbarung im Vorfeld sinnvoll ist.

Geht ein Schild kaputt oder wird unlesbar, bist du wiederum zuständig, da es in deinen Erhaltungspflichten liegt. Es empfiehlt sich also, das Thema pragmatisch zu sehen und klare Abläufe zu definieren. So vermeidest du Diskussionen über ein paar Euro und stärkst die Zufriedenheit deiner Mieter:innen.

Kommunikation und gute Praxis

Wie bei vielen Fragen in der Vermietung ist auch beim Klingelschild die Kommunikation entscheidend. Informiere deine Mieter:innen am besten schon beim Vertragsabschluss, wie der Ablauf beim Namensschild geregelt ist. Das sorgt für Klarheit und beugt Konflikten vor.

In Häusern mit mehreren Parteien ist es außerdem sinnvoll, auf einheitliche Schilder zu achten. Unterschiedliche Größen, Schriften oder Materialien wirken schnell unordentlich und hinterlassen einen schlechten Eindruck. Einheitliche Beschilderung trägt dagegen zu einem gepflegten Gesamtbild bei und erleichtert die Orientierung für Postzusteller:innen und Besucher:innen.

Wenn du eine Hausbetreuung beauftragst, lohnt es sich, den Austausch der Schilder gleich als festen Prozess zu definieren. So wissen alle Beteiligten, was zu tun ist, und Mieter:innen bekommen schnell ein korrektes Schild, ohne dass du dich jedes Mal selbst kümmern musst.

Lesetipp: Lies auch unseren Artikel Ein neues Mietpaket mit Folgen: Was Vermieter ab 2026 wissen müssen, um dich generell über rechtliche Änderungen im Mietrecht in Österreich auf dem Laufenden zu halten.

Fazit

Das Thema Klingelschild mag auf den ersten Blick banal wirken, doch gerade hier entstehen schnell Missverständnisse. In Österreich liegt die Verantwortung grundsätzlich bei dir als Vermieter:in. Du musst sicherstellen, dass beim Einzug neue Namensschilder an Klingel und Briefkasten angebracht werden und defekte Schilder ersetzt werden. Bei Namensänderungen während eines bestehenden Mietverhältnisses können die Kosten in der Praxis auch Mieter:innen übernehmen, am besten regelst du das klar im Voraus.

Mit eindeutigen Vereinbarungen, einer guten Kommunikation und einheitlicher Beschilderung schaffst du Verlässlichkeit und vermeidest Diskussionen. So sparst du dir nicht nur Konflikte, sondern sorgst auch für einen professionellen und gepflegten Auftritt deines Mietobjekts.

Häufig gestellte Fragen zu diesem Thema

Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Wer ist in Österreich für das Klingelschild zuständig?

Muss der Vermieter auch das Namensschild am Briefkasten wechseln?

Dürfen Mieter:innen das Klingelschild selbst wechseln?

Wer zahlt für eine Namensänderung am Klingelschild?

Wie schnell muss das Klingelschild nach Einzug geändert werden?

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