HilfeVadiumRechtRechtRechtVadiumEin Vadium beschreibt eine vor Zwangsversteigerung zu leistende Sicherheit (mindestens 10% des Schätzwertes), in Form von Sparurkunden (Sparbücher). Die Sicherheit wird auf Leistungen des Meistbietenden angerechnet.Zum vorherigen BegriffVorherigerZum vorherigen BegriffZum nächsten BegriffNächsterZum nächsten Begriff